BayernPackages
Seit Einführung der BayernPackages erhalten bayerische Kommunen eine weitere finanzielle Unterstützung vom Freistaat bei der finalen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG): Sie können rund 200 Online-Leistungen bis Ende 2023 kostenfrei beziehen.
Darin beinhaltet sind auch von der AKDB entwickelte Online-Dienste, wie beispielsweise die viel genutzten digitalen Anträge einer Geburts- oder Eheurkunde.
Wenn Sie BayernPackages-Dienste der AKDB beziehen möchten, können Sie sich jederzeit direkt an Ihren Vertriebsberater wenden. Gerne können Sie auch völlig unverbindlich die für Sie interessanten Dienste in diesem Online-Formular auswählen. Unser Vertrieb wird Sie dann mit einem konkreten Vertragsangebot kontaktieren.
Gerne schicken wir Ihnen ein für Sie interessantes Vertragsangebot zu.
Diese Dienste wurden als Einer-für-Alle/Viele (EfA)-Dienste von der AKDB entwickelt und für alle Bundesländer nachnutzbar bereitgestellt. Möchten Sie einen der eWaffen-Dienste beziehen, wenden Sie sich bitte an eWaffeService(at)akdb.de.
Bayerische Kommunen müssen für Online-Dienste der BayernPackages keine Lizenzkosten tragen und auch Wartung, Pflege und Betrieb werden für 2023 vom Freistaat Bayern übernommen. Nach bisherigem Stand müssen Kommunen ab 2024 Wartung, Pflege und Betrieb wieder selbst tragen.
Das Projekt läuft nach aktuellem Stand bis Ende 2023. Eine Verlängerung ist von Seiten des StMDs erwünscht, Klarheit hierzu wird es jedoch erst nach der Landtagswahl geben. Die Umsetzung ist bereits angelaufen: Der erste von der AKDB entwickelte und bereits erhältliche Dienst ist der „Führerschein-Umtausch". Alle AKDB-Dienste, die aktuell Bestand der BayernPackages sind, werden selbstverständlich auch nach Ablauf der Förderung weiterhin angeboten und können zum regulären Preis des Preis- und Leistungsverzeichnisses (LuPV) von der AKDB bezogen werden.
Alle BayernPackages-Dienste können direkt vom jeweiligen IT-Dienstleister bezogen werden. AKDB-Kunden können sich gerne jederzeit an ihren Vertriebsberater wenden oder, wie auch interessierte Nicht-Kunden, über das Online-Bestellformular ein konkretes Vertragsangebot für die gewünschten BayernPackages-Dienste anfordern.
Für das Jahr 2023 fallen für Online-Dienste, die in den BayernPackages beinhaltet sind, keine Kosten für Lizenzen, Wartung, Pflege und Betrieb an. Sollten bereits Beträge für diesen Zeitraum beglichen worden sein, werden diese zurückerstattet. Ab 2024 müssen Kommunen nach aktuellem Stand Wartung, Pflege und Betrieb wieder selbst finanzieren.
Ob und inwiefern der Freistaat Bayern die BayernPackages auch nach 2023 weiterführt, ist zum aktuellen Stand nicht bekannt. Ohne staatliche Finanzierung beziehen Sie Online-Dienste der AKDB zu den offiziellen Preisen, die Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis (LuPV) entnehmen können.
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