
Digitalisierung der Verwaltung
OZG – Onlinezugangsgesetz
Online-Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen: überall und jederzeit
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen digital zugänglich zu machen. Das Ziel: Bürgern und Unternehmen 24 Stunden am Tag Online-Verwaltungsleistungen anbieten. Bequem, sicher und vollkommen medienbruchfrei. Für die Digitalisierung der gesamten Verwaltung in Deutschland. Im Sinne eines zukunftsfähigen E-Governments.
Unterstützung für die OZG-Umsetzung: Bis zu 90% Ihrer Ausgaben sind förderfähig!
In Bayern werden Kommunen seit Herbst 2019 beim Auf- und Ausbau ihres Online-Dienste-Portfolios vom Freistaat finanziell unterstützt. Mit Erfolg: In Summe erhalten bayerische Kommunen über das Programm „Digitales Rathaus“ bereits für über 1.400 AKDB-Online-Dienste Fördergelder – für bis zu 90 Prozent ihrer Ausgaben!
Wie Sie das Förderprogramm sinnvoll für Ihre Kommune nutzen
Die AKDB berät Sie gerne, wie Sie das Förderprogramm sinnvoll nutzen und steht Ihnen bei Fragen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zur Seite. Allen bayerischen Kommunen bietet die AKDB ein individuelles, förderfähiges Online-Dienste-Paket an.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema BayernPackages, OZG, dem Förderprogramm „Digitales Rathaus" und dem Online-Dienste-Paket der AKDB finden Sie in unseren FAQs.


BayernPackages
Um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Bayern zu beschleunigen und die Verwaltungsdigitalisierung weiter voranzutreiben, hat das Bayerische Digitalministerium in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die BayernPackages zusammengestellt. Diese Dienste-Pakete werden bayerischen Kommunen im Rahmen der zentralen BayernPackage-Finanzierung zur Verfügung gestellt. Die laufenden Kosten für die Jahre 2025 und 2026 teilen sich Freistaat und Kommunen hälftig – ausgeschlossen sind Aufwendungen für Fachverfahren. Auch der Rollout bzw. die Implementierung der Leistungen wird durch den Freistaat finanziert.
Die BayernPackages enthalten über 40 von der AKDB entwickelte Dienste, wie beispielsweise den viel genutzten digitalen Antrag zum Führerscheinumtausch.


Nachnutzbarkeit von OZG-Diensten – Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Was ist das »Einer-für-Alle/Viele«-Prinzip? Was bedeutet es am Beispiel Aufenthaltstitel konkret? Wie kann man profitieren und was muss man dafür tun?
Führerschein-Umtausch – was Führerscheinstellen jetzt wissen müssen
Welche Vorteile bietet der EU-Führerschein? Wer muss nun welche Dokumente liefern? Und warum verspricht der Online-Dienst „Führerscheinumtausch“ Entlastung?
OZG-Umsetzung mit der AKDB – vom einzelnen Webformular bis hin zu Online-Fachdiensten


News zum Thema OZG (Onlinezugangsgesetz)
Weiterführende Links
BayernPackages
Alles zur Förderungsinitiative "BayernPackages" des Freistaats Bayern:
Förderprogramm
Voraussetzungen, Art, Umfang, Höhe der Förderung, Antragstellung und FAQ:
Gesetzesgrundlage OZG
Das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" im Wortlaut:
Umsetzungskatalog
Die aktuelle Version des OZG-Katalogs finden Sie auf der OZG-Informationsplattform:


