BayernPackages

Jetzt für 2023 noch kostenfreie Online-Dienste beziehen!

Nutzen Sie die staatliche Finanzierung der BayernPackages für die Digitalisierung Ihrer Kommune!

Seit Einführung der BayernPackages erhalten bayerische Kommunen eine weitere finanzielle Unterstützung vom Freistaat bei der finalen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG): Sie können rund 200 Online-Leistungen bis Ende 2023 kostenfrei beziehen.

Darin beinhaltet sind auch von der AKDB entwickelte Online-Dienste, wie beispielsweise die viel genutzten digitalen Anträge einer Geburts- oder Eheurkunde.

Wie kann ich die Förderung für meine Kommune in Anspruch nehmen?


Wenn Sie BayernPackages-Dienste der AKDB beziehen möchten, können Sie sich jederzeit direkt an Ihren Vertriebsberater wenden. Gerne können Sie auch völlig unverbindlich die für Sie interessanten Dienste in diesem Online-Formular auswählen. Unser Vertrieb wird Sie dann mit einem konkreten Vertragsangebot kontaktieren.

für kreisfreie und kreisangehörige Kommunen

komplett kostenfreie Online-Dienste im Jahr 2023

optimaler OZG 2.0-Booster

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot für Ihre kostenfreien BayernPackages-Dienste an

Gerne schicken wir Ihnen ein für Sie interessantes Vertragsangebot zu. 

Jetzt Angebot anfordern!

 

Diese BayernPackages-Dienste bietet die AKDB derzeit an:

Online-Fachdienste mit Anbindung ans Fachverfahren:

  • Internationaler Führerschein
  • Fahrerlaubnis-Erstantrag
  • Fahrerlaubnis-Verlängerung
  • Fahrzeugzulassung i-Kfz 3
  • Antrag Geburtsurkunde
  • Antrag Sterbeurkunde
  • Antrag Eheurkunde
  • Antrag Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Übermittlungssperre
  • Meldebescheinigung
  • Führerscheinumtausch
  • Fahrerqualifizierungsnachweis Erstantrag
  • i-Kfz Stufe 4 (voraussichtlich ab Ende 2023)
  • Sterbefallanzeige
  • Geburtsanzeige

komXformularcenter-Webformulare:
 

  • Öffentliche Wasserversorgung; Sicherstellung
  • Antrag auf Genehmigung einer Baumfällung
  • Antrag auf Spielhallen-Erlaubnis
  • Anmeldung zur Eheschließung
  • Schülerbeförderung
  • Antrag auf Marktfestsetzung
  • Sperrzeit Verkürzung/Verlängerung/Aufhebung
  • Antrag für die Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbots (Parkplatzabsperrung)
  • Teilnahme an einer Veranstaltung (Märkte/Messen) – Bestätigung
  • Anzeige bzw. Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen
  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre bei verfahrensfreien Bauvorhaben

EfA-Dienste:
 

Diese Dienste wurden als Einer-für-Alle/Viele (EfA)-Dienste von der AKDB entwickelt und für alle Bundesländer nachnutzbar bereitgestellt. Möchten Sie einen der eWaffen-Dienste beziehen, wenden Sie sich bitte an eWaffeService(at)akdb.de.

  • Waffenbesitzkarte grün Erstantrag
  • Waffenbesitzkarte gelb Erstantrag
  • Waffenbesitzkarte rot Erstantrag

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den BayernPackages:

Was bedeuten die BayernPackages für Kommunen konkret?

Bayerische Kommunen müssen für Online-Dienste der BayernPackages keine Lizenzkosten tragen und auch Wartung, Pflege und Betrieb werden für 2023 vom Freistaat Bayern übernommen. Nach bisherigem Stand müssen Kommunen ab 2024 Wartung, Pflege und Betrieb wieder selbst tragen.

Wann beginnt die Umsetzung der BayernPackages und wie lange werden sie angeboten?

Das Projekt läuft nach aktuellem Stand bis Ende 2023. Eine Verlängerung ist von Seiten des StMDs erwünscht, Klarheit hierzu wird es jedoch erst nach der Landtagswahl geben. Die Umsetzung ist bereits angelaufen: Der erste von der AKDB entwickelte und bereits erhältliche Dienst ist der „Führerschein-Umtausch". Alle AKDB-Dienste, die aktuell Bestand der BayernPackages sind, werden selbstverständlich auch nach Ablauf der Förderung weiterhin angeboten und können zum regulären Preis des Preis- und Leistungsverzeichnisses (LuPV) von der AKDB bezogen werden.

Woher können von der AKDB entwickelte Online-Dienste, die in den BayernPackages inkludiert sind, bezogen werden?

Alle BayernPackages-Dienste können direkt vom jeweiligen IT-Dienstleister bezogen werden. AKDB-Kunden können sich gerne jederzeit an ihren Vertriebsberater wenden oder, wie auch interessierte Nicht-Kunden, über das Online-Bestellformular ein konkretes Vertragsangebot für die gewünschten BayernPackages-Dienste anfordern.

Wie genau läuft die Kostenübernahme für BayernPackages-Dienste ab?
  • Wenn Sie einen Online-Dienst von der AKDB neu beziehen, der in den BayernPackages inkludiert ist, wird dieser Ihnen bis mindestens Ende 2023 nicht in Rechnung gestellt. Das ist auch im Leistungs- und Preisverzeichnis, auf das im Vertrag verwiesen wird, so vermerkt.
  • Bereits laufende Verträge zu Online-Diensten der AKDB, die nun Teil der BayernPackages sind, wurden am 01.01.2023 auf Null gesetzt für das Jahr 2023. Für diesen Zeitraum wird somit ebenfalls keine Rechnung gestellt.
Was passiert mit Online-Diensten, die bereits unter Vertrag bei der AKDB sind und nun Teil der BayernPackages wurden?

Für das Jahr 2023 fallen für Online-Dienste, die in den BayernPackages beinhaltet sind, keine Kosten für Lizenzen, Wartung, Pflege und Betrieb an. Sollten bereits Beträge für diesen Zeitraum beglichen worden sein, werden diese zurückerstattet. Ab 2024 müssen Kommunen nach aktuellem Stand Wartung, Pflege und Betrieb wieder selbst finanzieren.

Was passiert mit bereits geförderten Diensten, die Teil der BayernPackages sind?
  • Förderanträge, die schon vor dem Projektstart der BayernPackages gestellt worden sind, müssen nicht zurückgezogen werden.
  • AKDB-Kunden, die bereits Dienste über das „Digitale Rathaus" gefördert bekommen und jetzt die BayernPackages in Anspruch nehmen, müssen keine Rückzahlung leisten.
  • Sollten Sie künftig Dienste neu beziehen, die in den BayernPackages enthalten sind, werden diese nicht mehr über das „Digitale Rathaus“ gefördert, sondern werden im Rahmen der BayernPackages kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Dienste, die nicht Teil der BayernPackages sind, können weiterhin über das „Digitale Rathaus“ gefördert werden. Die AKDB hat immer Online-Dienste in der Förderung, die nicht komplett verfallen.
Wie geht es nach 2023 mit den BayernPackages weiter?

Ob und inwiefern der Freistaat Bayern die BayernPackages auch nach 2023 weiterführt, ist zum aktuellen Stand nicht bekannt. Ohne staatliche Finanzierung beziehen Sie Online-Dienste der AKDB zu den offiziellen Preisen, die Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis (LuPV) entnehmen können.

Anstalt für Kommunale
Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)

AKDB Hauptverwaltung
Hansastraße 12-16
80686 München
E-Mail mailbox(at)akdb.de

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