
Wissenswertes für Ihre Verwaltung
Kommunale Steuern
Fundament der kommunalen Finanzen
Zu den wichtigsten Einnahmequellen zählen die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. In bestimmten Fällen müssen Kommunen zudem Umsatzsteuer abführen.
Reformen wie die neue Grundsteuer oder die seit 2025 verbindliche Umsatzsteuervorgabe verändern Abläufe und erfordern aktuelle Kenntnisse. Wer hier gut informiert ist, kann Fristen einhalten, Fehler vermeiden und Verwaltungsprozesse reibungslos gestalten.
Datenaustausch mit dem Finanzamt

Zeitersparnis und geringere Fehlerquote durch automatische Übermittlung und Verarbeitung von Steuerdaten
Transparente Protokollierung aller Vorgänge
Sichere, geprüfte und gesetzeskonforme Schnittstellen
AKDB Meldecenter Finanzwesen: die zentrale digitale Schnittstelle
Das Meldecenter Finanzwesen verbindet Kommunen direkt und sicher mit den Finanzbehörden: Verschlüsselte Steuerdaten werden automatisch entgegengenommen, entschlüsselt und in das kommunale System übernommen – ohne manuelle Downloads oder ELSTER-Logins.
Sachbearbeitende erhalten sofort eine Benachrichtigung, sobald neue Dateien vorliegen. Neben Grundsteuerdaten können auch weitere Steuerarten, wie die Gewerbesteuer, über das Meldecenter verarbeitet werden.
Grundsteuer
Einnahmen aus der Grundsteuer bilden eine stabile und verlässliche Basis für den Gemeindehaushalt. Mit der Grundsteuerreform 2025 wurden alle Grundstücke neu bewertet.
Sie sichern die Finanzierung vieler Leistungen des täglichen Lebens – vom Unterhalt öffentlicher Einrichtungen bis hin zu Investitionen in Straßen, Grünflächen und kommunale Infrastruktur. Digitale Fachverfahren sorgen dafür, dass die Erhebung und Verwaltung der Grundsteuer strukturiert abläuft, Daten sicher verarbeitet werden und alle beteiligten Stellen effizient zusammenarbeiten.
Tipp: Fehlt ein Aktenzeichen nach neuem Recht?
Alles auf einem Blick im AKDB Kundenportal
Die häufigsten Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform, aktuelle Kundeninformationen und unser E‑Learning-Angebot finden registrierte Kunden im geschützten Bereich des AKDB-Kundenportals.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine bedeutende originäre Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Sie wird von Unternehmen und Gewerbetreibenden gezahlt, deren Tätigkeiten im Gemeindegebiet stattfinden. Die Höhe richtet sich nach den erzielten Gewinnen und dem individuell festgelegten Hebesatz der Kommune.
Damit trägt die Gewerbesteuer wesentlich dazu bei, kommunale Aufgaben wie Infrastruktur, Bildung und öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren.
Moderne Fachverfahren unterstützen die Verwaltung bei der effizienten Bearbeitung und dem sicheren Datenaustausch mit den Finanzbehörden.
Informationen im AKDB Kundenportal
Aktuelle Kundeninfos zu unseren Lösungen zur Gewerbesteuer, Leitfäden, laufend aktualisierte FAQs und alle passenden Schulungsangebote finden Kommunalverwaltungen im geschützten Bereich des AKDB-Kundenportals.
Digitaler Gewerbesteuerbescheid: Effiziente Steuerveranlagung
Der digitale Gewerbesteuerbescheid bietet Kommunen die Möglichkeit, Gewerbesteuerbescheide vollständig elektronisch zu erstellen und bereitzustellen. Die Übermittlung erfolgt über sichere, geprüfte digitale Kanäle direkt an Unternehmen oder deren steuerliche Vertretung.

Hinweis:
Den digitalen Gewerbesteuerbescheid nutzen Kommunen vollumfänglich nur mit OK.FINN Veranlagung.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Bundessteuer, an deren Einnahmen Gemeinden über den kommunalen Finanzausgleich beteiligt werden. Spätestens ab dem 01.01.2027 sind sämtliche wirtschaftlichen Tätigkeiten der Kommunen – mit wenigen Ausnahmen nach § 2b UStG – umsatzsteuerpflichtig.
Mit Einführung des § 2b UStG gilt für Kommunen eine erweiterte Umsatzsteuerpflicht, und zwar dann, wenn sie Leistungen erbringen wie ein Unternehmer. In unserem Finanzverfahren sind alle gesetzlichen Anforderungen zur Umsatzsteuer vollständig und rechtlich korrekt umgesetzt worden. Kommunen können sämtliche Vorgänge effizient und ordnungsgemäß abwickeln und umsatzsteuerkonforme Rechnungen erstellen.
Ablauf der Optionsfrist:
In den letzten Jahren wurde die finale Einführung von § 2b UStG bereits mehrfach verschoben. Die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG tritt nunmehr spätestens zum 1. Januar 2027 in Kraft
Mehr Details im AKDB Kundenportal
Nutzen Sie die verbleibende Zeit der Übergangsfrist: Kundeninformationen zur Umsatzsteuer sowie Schulungsangebote und die wichtigsten Fragen zur Reform finden Sie im geschützten Bereich des AKDB-Kundenportals.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ein digitaler Gewerbesteuerbescheid ist die elektronische, rechtsverbindliche Übermittlung des Gewerbesteuerbescheides direkt in das digitale Postfach des Unternehmers. Dieser ermöglicht eine medienbruchfreie, maschinenlesbare Verarbeitung, ersetzt den Papierbescheid und beschleunigt Prozesse. Der Bescheid wird im PDF/A-3-Format mit eingebettetem XML übermittelt.
Das AKDB Meldecenter ruft die von der Finanzverwaltung im ELSTER-Postfach der Kommune bereitgestellten Steuerdaten automatisch ab.
Die Datensätze werden geprüft, validiert und revisionssicher protokolliert. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die direkte Übergabe an die Finanzsoftware; der manuelle Abruf und aufwändige Import entfällt vollständig. Sachbearbeiter erhalten eine Meldung, sobald neue Daten vorliegen.
- Automatischer Datenabruf aus dem ELSTER‑Postfach – kein manuelles Einloggen oder Herunterladen
- Zeitersparnis: Daten kommen direkt ins Fachverfahren, inkl. Prüfung und Protokollierung
- Benachrichtigung: Sachbearbeiter werden informiert, sobald neue Daten vorliegen
- Fehlerreduktion durch automatische Validierung und Plausibilitätsprüfungen
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das zuständige Finanzamt.
Dort wird ein Fehlerticket eröffnet und zur Prüfung an das Landesamt für Steuern weitergeleitet. Die Fallprüfung erfolgt gemeinsam durch Landesamt und Finanzamt.
Nach Korrektur stellt die Finanzverwaltung die Daten erneut über ELSTER bereit; das AKDB Meldecenter übernimmt sie automatisch ins Fachverfahren.
Der § 2b des Umsatzsteuergesetzes regelt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts unter bestimmten Bedingungen wie Unternehmer behandelt werden und damit umsatzsteuerpflichtig sind.
Für Ihre Kommune bedeutet das:
- Neue steuerliche Bewertung von Leistungen und Einnahmen, insbesondere wenn sie gegenüber Unternehmen oder anderen Körperschaften erbracht werden.
- Prüfung bestehender Verträge und Leistungsbeziehungen auf Umsatzsteuerpflicht.
- Anpassung von Verwaltungsprozessen in Finanzwesen und Fakturierung, damit korrekt Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt wird.
- Mehr Dokumentationspflicht sowie ggf. Schulungen für Sachbearbeiter in Kämmerei und Kassenwesen.
Durch den § 2b entfällt die bisherige pauschale Steuerfreiheit vieler kommunaler Leistungen. Die Kommune muss nun genau prüfen, ob und wann Umsatzsteuer anfällt.
Die Steuerdaten werden im AKDB Meldecenter revisionssicher für 12 Monate gespeichert.
Innerhalb dieses Zeitraums können Sachbearbeiter die Daten jederzeit erneut abrufen oder prüfen.
Für eine längere Aufbewahrung empfiehlt sich die Übernahme ins kommunale Fachverfahren oder ins digitale Archivsystem der Kommune.
Grundsteuerreform? So geht's leichter!
Meldecenter Finanzwesen in der VG Heustreu
Nach der Grundsteuerreform beschloss die Verwaltungsgemeinschaft Heustreu, die Leistungen des Meldecenters Finanzwesen in Anspruch zu nehmen. Seitdem hat sich der Zeitaufwand bei der Übergabe der Grundsteuermessbetragsbescheide an die Mitgliedsgemeinden dramatisch verringert.



