Schnell und unkompliziert per Mausklick
Online-Fachdienst
Führerscheinumtausch
Entspannte Führerscheinstellen dank der Online-Lösung für den Führerscheinumtausch
Der Pflichtumtausch veralteter Führerscheine bis zum Jahr 2033 ist ein großes europäisches Vorhaben. In Deutschland stellt diese EU-Richtlinie nicht nur knapp 43 Millionen betroffene deutsche Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Führerscheinstellen vor organisatorische Hürden. Die einfachste und bequemste Lösung für alle Beteiligten: Mit ein paar Klicks den Umtausch im Internet abwickeln.
Vorteile für alle: Ämter, Bürger und Umwelt
Ersparen Sie so Ihren Sachbearbeitern und Bürgern den Zeitaufwand und verringern Sie unnötigen CO2-Ausstoß dank wegfallender Wegstrecken:
- kein persönlicher Termin nötig: Bürger stellen ihren Antrag online und können den alten Führerschein per Post zur Entwertung zuschicken
- einfache Bedienung dank Einsatz modernster Technologien
- direkte Übertragung aller Antragsdaten ins Fachverfahren der Sachbearbeiter:innen
Durchgängig digital und individualisierbar
Viele Gründe, warum Sie sich für den Online-Dienst in der Generation M (Modular.Mobil.Modern.) entscheiden sollten:
- über alle, auch mobile, Endgeräte nutzbar
- medienbruchfreie Übertragung direkt in das jeweilige Fachverfahren (OK.VERKEHR, IKOL FS)
- individuell anpassbar je nach Wunsch der Kommune
- integrierbar in jedes Portal (z. B. Bürgerservice-Portal der AKDB, Website der Fahrerlaubnisbehörde)
- Upload-Möglichkeit aller notwendigen Dokumente (z. B. Passbild inkl. Biometrie-Prüfung, Unterschrift)
- Unterstützung des Uploads durch QR-Code und kamerabasierte Datenübertragung ins Formular über das Smartphone
- E-Payment-Anbindung
- inkludierte Zuständigkeitsprüfung
Whitepaper – Was Führerscheinstellen jetzt wissen müssen!
Welche Vorteile bietet der EU-Führerschein? Was muss getan werden? Und warum verspricht der Online-Dienst Führerscheinumtausch Entlastung?
Themen-Highlights
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Fristen
- Aufgaben für Behörden und Bürger
- Funktionsweise des Online-Dienstes
- Registermodernisierung und Medienbruchfreiheit
- Ländervergleich und Ausblick
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Online-Dienst Führerscheinumtausch:
Generation M steht für "modular, mobil, modern". Mit dem neuen Bürgerservice-Portal der Generation M und seinen technologisch modernsten Online-Fachdiensten beginnt eine neue Ära für E-Government in Hinsicht auf Design, Nutzerführung und Barrierefreiheit:
- „Ende-zu-Ende“-Prozesse
- individualisierbar & flexibel
- perfekte User Journeys
- optimale User Experience
Weitere Informationen zur Generation M finden Sie hier.
Nein, der technologisch deutlich ältere IGV-Dienst ist ausschließlich mit den Führerschein-Fachverfahren der AKDB kompatibel und entspricht nicht den aktuellen Anforderungen an moderne Dienste im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Der Online-Dienst Führerscheinumtausch in der Generation M ist im Gegensatz zum IGV komplett mobilfähig, d. h. auch bequem am Smartphone oder Tablet bedienbar, enthält die Anmeldung mit der BayernID, prüft die Zuständigkeit der Führerscheinstelle und die Tauglichkeit des biometrischen Passbildes und erlaubt das Online-Unterschreiben des Antragstellers. Zudem kann er nicht nur mit dem Fachverfahren der AKDB, sondern auch mit dem der Telecomputer (und mittelfristig mit Fachverfahren weiterer Anbieter) eingesetzt werden. Er ist auf Wunsch der Führerscheinstelle direkt in jede Website integrierbar.
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Damit der Ansturm auf Führerscheinstellen nicht zu groß ist, erfolgt der Umtausch gestaffelt in je nach Geburtsjahr des Führerscheinhalters. Die Stichtage der verschiedenen Staffelungsstufen können Sie auf der Website der Bundesregierung finden.
Ja, der Upload eines Passfotos' (sowie der Unterschrift) ist nicht nur möglich, sondern zwingend notwendig. Der Dienst prüft das Bild dahingehend, ob es die Biometrie-Anforderungen erfüllt. Ob es sich um ein aktuelles Bild der Person handelt, liegt in der Verantwortung des Antragstellers.