Die Auftragsverwaltung schafft die Voraussetzung dafür, dass alle Festlegungen auf Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die im laufenden oder einem zukünftigen Haushaltsjahr kassenwirksam werden sollen, in die Haushaltsüberwachung eingetragen werden können.

Die Auftragsverwaltung erfasst diese Grundfunktionen

Aufträge binden Ausgabemittel

  • Haushaltsreste
  • Haushaltsermächtigung laufendes Jahr
  • Verpflichtungsermächtigungen

 
Auftragsdaten auswerten

  • Einzelauftrag
  • Liste der Aufträge
  • Abgleich Aufträge und Zahlungsanordnungen

Besondere Merkmale der OK.FIS/FINzD Auftragserteilung

  • systematischer Zusammenhang zwischen Erst- und Folgeaufträgen und zwischen Zahlungsanordnungen und Aufträgen
  • Übernahme unerledigter Aufträge in das folgende Jahr
  • „Aktivieren“ von Aufträgen auf Verpflichtungsermächtigungen
  • Vorgabe von Fälligkeiten für die Kassenmitteldisposition
  • aktuelle Informationen über den Stand der Auftragsabwicklung und der Ausgabeermächtigung sowie die noch verfügbaren Mittel