Elektronische Wohnsitz-Anmeldung (eWA)
Mit der Elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) können Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitzwechsel vollständig online erledigen. Die digitale Lösung erleichtert den Verwaltungsprozess, reduziert persönliche Vorsprachen und unterstützt Meldebehörden dabei, Anträge schneller zu bearbeiten.
Im Rahmen der Nationalen Digitaloffensive wird die Nutzung des EfA-Dienstes eWA für bayerische Kommunen staatlich gefördert. Dadurch entstehen für bayerische Kommunen bis mindestens Ende 2026 keine Kosten für die Nutzung des Dienstes. Gleichzeitig ersetzt sie den bisherigen AKDB-Dienst „Wohnsitzanmeldung”, der nur noch bis zum 31.12.2026 verfügbar ist.
Alle Vorteile mit eWA auf einen Blick:
Profitieren Sie von der staatlichen Subventionierung im Rahmen der Nationalen Digitaloffensive. Bis mindestens Ende 2026 entstehen für bayerische Kommunen keine Kosten für die Nutzung des Online-Dienstes eWA.
eWA lässt sich direkt in OK.EWO integrieren und ermöglicht so eine reibungslose und schnelle Einbindung in Ihre bestehenden Verwaltungsprozesse.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung reduziert persönliche Vorsprachen, entlastet die Meldebehörden und beschleunigt die Bearbeitung von Wohnsitzanmeldungen. Gleichzeitig profitieren Bürgerinnen und Bürger von einem komfortablen Online-Dienst.
Nächste Schritte, wenn Sie die staatliche Förderung für eWA in Anspruch nehmen möchten:
Kommunen, die aktuell den AKDB-Dienst „Wohnsitzanmeldung" nutzen, sollten den Wechsel zu eWA einplanen. Der Bestellvorgang muss bis zum 30.09.2026 über den DigitalMarkt der BayKommun erfolgen. Der bisherige Dienst „Wohnsitzanmeldung" bereits im Oktober 2025 abgekündigt und steht nur noch bis zum 31.12.2026 zur Verfügung. Durch den Wechsel zu eWA können Kommunen mit der Förderung im Rahmen der Nationalen Digitaloffensive ihre Kosten reduzieren.
Kommunen, die eWA neu einführen möchten und von der Förderung profitieren wollen, müssen den Dienst bis spätestens 30.09.2026 über den DigitalMarkt der BayKommun bestellen. Nach Eingang der Bestellung erhalten AKDB-Kunden einen Vertrag über die Integrationsschnittstelle. Nach dessen Rücklauf beginnt der Anbindungsprozess durch die Roll-In-Teams. In der Förderung enthalten sind die laufenden Kosten für die Integrationsschnittstelle zu OK.EWO sowie die Anbindung des Online-Dienstes.
Kommunen, die eWA bereits nutzen, profitieren von der Förderung, ohne dass Änderungen am bestehenden Vertrag oder am Fachverfahren OK.EWO erforderlich sind. Die Rechnungsstellung für das Jahr 2026 wurde bereits ausgesetzt.
Häufig gestellte Fragen zur staatlichen Förderung des eWA-Dienstes:
EfA-Leistungen werden gemäß Artikel 55a BayDiG i.V.m. §§ 7a und 7b BayDiV paritätisch vom Freistaat Bayern und den Kommunen über den neuen Bayern-Packages-Finanzierungsmechanismus finanziert. Aus dem gemeinsamen Finanzierungsansatz ergibt sich eine Digitalumlage, die basierend auf der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune berechnet wird (unabhängig der tatsächlichen Nutzung der Dienste).
Der Freistaat Bayern hat für den laufenden Flächenrollout von Online-Verfahren, insbesondere der EfA(Einer für Alle)-Online-Dienste, attraktive Nachnutzungsbedingungen für die bayerischen Kommunen geschaffen. Hierzu wird eine zentrale Unterstützung der Kommunen durch die BayKommun AöR sichergestellt. Darüber hinaus übernimmt der Freistaat Bayern einen erheblichen Teil der anfallenden Kosten. Der DigitalMarkt der BayKommun ist die zentrale Bestellplattform für den Online-Dienst eWA.
Um eWA zu bestellen, durchlaufen Sie bitte die folgenden Schritte:
- Registrieren Sie sich mit Ihrem „Mein Unternehmenskonto" im DigitalMarkt. Die Registrierung dient der Verifizierung, damit der Nachnutzungsvertrag rechtssicher und ohne Unterschrift abgeschlossen werden kann. Wichtig: Das Mein Unternehmenskonto muss auf die E-Mail-Adresse der bestellenden Person ausgestellt sein. Alternativ empfehlen wir die Verwendung einer Funktions-E-Mail-Adresse.
- Nach der Freischaltung Ihres Accounts können Sie Sie eWA im DigitalMarkt bestellen. Anschließend erhalten Sie den Vertrag sowie die erforderlichen Unterlagen und schaffen damit die rechtliche Grundlage für die Nachnutzung.
- Übermitteln Sie die erforderlichen Anbindungsinformationen über die Formulare im BayKommun-Ticket. Das Ticket wird bei der Bestellung im DigitalMarkt automatisch angelegt.
- Die BayKommun informiert den Hersteller Ihres Fachverfahrens über die gewünschte Einrichtung und beauftragt ihn mit der Anbindung. Der Fachverfahrenshersteller schließt hierzu einen Vertrag mit Ihrer Kommune über die Integrationsschnittstelle.
- Zum vereinbarten Anbindungsstichtag informiert die BayKommun den zuständigen IT-Dienstleister (Bereitsteller) über die gewünschte Einrichtung. Dieser übernimmt anschließend die technische Anbindung.
Unter folgendem Link finden Sie ein Erklärvideo, das den DigitalMarkt der BayKommun anschaulich vorstellt: https://digitalmarkt.baykommun.bayern/#video
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an die BayKommun wenden: digitaloffensive@baykommun.bayern
Wir sind gerne jederzeit für Sie da: digitaloffensiveBY@akdb.de
