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Dienst- und Fortbildungsreisen gesetzeskonform beantragen, genehmigen und abrechnen

Reisekostenabrechnung für den öffentlichen Dienst

Reisekostenabrechnung – schnell, effizient, digital

Dienst- und Fortbildungsreisen werden im öffentlichen Dienst häufig noch über Papierformulare beantragt, genehmigt und abgerechnet. Lange Genehmigungsprozesse und fehlerhafte Abrechnungen, bedingt durch die komplexen Rechtsvorschriften der unterschiedlichen Länderreisekostenrechte, sind oftmals die Folge.

Ihre Reisekostensoftware sollte deshalb nicht nur gesetzeskonform, sondern auch möglichst effizient sein. Wie die browserbasierte Softwarelösung der AKDB für Reisekosten — vor allem für den öffentlichen Dienst.

Bayerisches Reisekostengesetz, Bundesreisekostengesetz und weitere Länderrechte


Genehmigung von Dienst- und Fortbildungsreisen:
Der integrierte Webworkflow vereinfacht und beschleunigt die Beantragung und Genehmigung von Dienst- und Fortbildungsreisen. Papierformulare werden überflüssig, Medienbrüche vermieden. Der Reisende kann den Status des Genehmigungsprozesses jederzeit einsehen und automatisierte Stellvertreterregelungen verhindern, dass Anträge im Falle von Abwesenheiten unbearbeitet bleiben.

Rechtssichere Abrechnung von Dienst- und Fortbildungsreisen:
Im Reisekostenverfahren sind die spezifischen Abrechnungsvorschriften des Bayerischen Reisekostengesetzes, des Bundesreisekostengesetzes sowie weitere Länderrechte verfügbar und hinterlegt. Rechtsänderungen, etwa neue Steuerwerte, werden durch die AKDB gepflegt. Die zu versteuernden Anteile werden berechnet und an die Gehaltsabrechnung übermittelt.

Unsere Pakete:

Reisekosten

Beantragung, Genehmigung und Abrechnung von Dienst- und Fortbildungsreisen für die Landesreisekostenrechte:

  • Bayerisches Reisekostengesetz (BayRKG)
  • Bundesreisekostengesetz (BRKG)
  • Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg (LRKG-BW)
  • Landesreisekostengesetz Rheinland-Pfalz (LRKG-RLP) einschließlich LVO
  • Sächsisches Reisekostengesetz (SächsRKG)
  • Saarländisches Reisekostengesetz (SRKG)
  • Hessisches Reisekostengesetz (HRKG)

 

Reisekosten Basis

Die kostengünstige Basislösung für die Reisekostenabrechnung ohne Genehmigungsworkflow für das Landesreisekostengesetz Bayern.
 

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an!

Verwaltung

Ansprechpartner/-in

Erweiterungsmöglichkeiten und Schnittstellen

  • Zusatzmodul Scan Archiv: 
    Einbindung von eingescannten Belegen an die Reisekostengenehmigung und -abrechnung

    Wie verwaltet man die Belege?

    Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit der Genehmigung und Abrechnung von Reisen im öffentlichen Dienst ist immer die Frage nach dem Umgang mit Belegen.

    Mit dem Zusatzmodul Scan Archiv können alle Belege durch den Reisenden und/oder die Reisekostensachbearbeitung eingescannt werden. Sie stehen dann für Prüfungen und zu Dokumentationszwecken zur Verfügung.

    Ab Januar 2026: 
    die automatisierte Belegerkennung mittels Künstlicher Intelligenz (nur im OSRZ und in Verbindung mit dem Scan Archiv möglich) 
     
  • Als Progressive Web App auch auf mobilen Endgeräten von unterwegs verfügbar (nur im Paket "Reisekosten") 
     
  • Lösung kann auch im Outsourcing Rechenzentrum der AKDB betrieben werden

Folgende Standard-Schnittstellen werden angeboten:

  • Übernahme der Personaldaten aus den OK.PWS Fachanwendungen Abrechnung bzw. Verwaltung
  • Übergabe des Auszahlungsbetrags und der zu versteuernden Anteile an das Lohn- und Gehaltsabrechnungsverfahren der AKDB
  • Übergabe des Auszahlungsbetrages an das Finanzverfahren OK.FIS der AKDB
  • Weitere Schnittstellen auf Anfrage

Ihre Vorteile

Zeit sparen

  • Kosten- und Zeitaufwand pro abzurechnender Reise sinken deutlich
  • Berechnung "auf Knopfdruck" sowohl des Auszahlungsbetrages als auch der zu versteuernden Anteile 

Überblick behalten

  • Schnelle und medienbruchfreie Genehmigung von Dienst- und Fortbildungsreisen
  • Stringente Workflow-Prozessüberwachung mit Reporting
  • Flexible Daten-Schnittstellen zur Personalabrechnung und zum Finanzwesen der AKDB
  • Neu: Integriertes Buchungssystem: Buchungsanfragen können für verschiedene Reisemittel und Services direkt an das Travelmanagement übermittelt werden

Kosten kontrollieren

  • Kostengünstige Basislösung für die Reisekostenabrechnung ohne Genehmigungsworkflow verfügbar

Demnächst noch effizienter: die KI-Belegerkennung im OSRZ

Übernahme von Belegdaten (etwa einer Hotelrechnung) in die vorgegebenen Felder 

Reisende Person kann die Felder prüfen, akzeptieren oder ändern 

Reisekostenstelle sieht ob die Daten akzeptiert oder geändert wurden (und hat weniger Prüfaufwand) 

Bisherige Problemfälle entfallen: Vorgänge wie das komplizierte Splitten von Trinkgeld einer Taxi-Rechnung werden automatisiert in mehrere Belege unterteilt

»Der Dienstreisende kann jederzeit den Status seiner Dienstreiseabrechnung einsehen und wird – kurz vor Eintritt der Ausschlussfrist – automatisch an die Abrechnung erinnert.«

Monika Gebhardt

IKK Südwest, Personalreferentin

Einblicke in die Verwaltung von Dienstreisen

Fragen zum Reisekostenverfahren

Das Reisekostenverfahren der AKDB ist eine browserbasierte Softwarelösung, mittels derer Dienst- und Fortbildungsreisen im öffentlichen Dienst effizient und digital gemäß den geltenden Rechtsvorschriften beantragt, genehmigt und abgerechnet werden können.

Das Reisekostenverfahren der AKDB eignet sich für alle Einrichtungen im tarifgebundenen und öffentlichen Bereich, da es die spezifischen Anforderungen und Rechtsvorschriften des Bundesreisekostengesetzes sowie verschiedener Länderreisekostenrechte berücksichtigt und somit eine effiziente, digitale Abwicklung von Dienst- und Fortbildungsreisen ermöglicht.

Nein, spezielle Soft- oder Hardware ist in der Regel nicht erforderlich. Sie benötigen lediglich einen Internetzugang und einen Webbrowser.

Nein, das Reisekostenverfahren ist auch ohne OK.PERS+ nutzbar, kann aber via praktischer Schnittstelle an OK.PERS+ angebunden werden. 

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