AKDB Signaturservice für den öffentlichen Sektor
Durch die eIDAS-Verordnung sind digitale Signaturen in der Europäischen Union rechtsverbindlich geworden - und für die Digitalisierung von Behördenprozessen zu einem unverzichtbarem Instrument.
Mit der Fernsignatur oder einem Softwarezertifkat des AKDB Signaturservice ersetzen Sie auf Verwaltungsdokumenten Ihre händische gegen eine digitale Unterschritt. Das geht ganz ohne Signaturkarte, Lesegerät und zusätzliche Software. Und dank Integration in die Workflows unserer Fachverfahren bis zum Archiv ohne Medienbruch.
Immer rechtskonform und maximal sicher: ganz einfach digital.
- Signieren nur mit persönlicher Zugangskennung
- automatischer Workflow mit Archivierung und lückenloser Dokumentation
- geringer Datenfluss durch reine Hashwert-Übertragung beim Signieren
- Verarbeitung und Identitätsprüfung im BSI-zertfizierten AKDB Rechenzentrum
- ortsunabhängiges Signieren über verschiedene Fachbereiche hinweg möglich
- modernes Work-Set für Ihre Mitarbeitenden
AKDB als Zertifizierungsstelle
Die AKDB ist gemäß AFS-HKR Nr. 4a (2) vergleichbarer Vertrauensdienstleister wie die Bayern-PKI und damit Zertifizierungsstelle.
Das AKDB Servicecenter Signaturen übernimmt die Ausstellung, Verwaltung und Verlängerung Ihrer Zertifikate. Rechnungen, Anordnungen oder sonstige Dokumente können Sie rechtsicher, schnell und einfach per Fernsignatur oder Softwarezertifikat unterschreiben. Mit dem neuen Zertifikatsportal der AKDB können Zertifikate für Mitarbeitende von einer verantwortlichen Person in Ihrer Verwaltung selbst ausgestellt werden.
Webinare
Do., 15. Jan. 2026
Vom Papier zum Pixel: Digitale Signaturen in der kommunalen Verwaltung
Mit der Fernsignatur hat die Europäische Union in ihrer eIDAS-Verordnung ein vereinfachtes Verfahren für die elektronische Unterschrift geschaffen. Die Herkunft eines Dokuments kann so rechtssicher belegt werden. Und die Fernsignatur wird zu einem Kernelement der digitalen Transformation.
Weiterer Ausbau des Signatur-Portfolios
Diese Komponenten stehen Ihnen bald zur Verfügung

Zertifikatsportal
In unserem Webportal erstellen und administrieren Sie selbst die Zertifikate für Ihre Verwaltung.

E-Mail-Signatur und E-Mail-Verschlüsselung
Erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer elektronischen Kommunikation: Mit Ihren Zertifikaten können Sie E-Mail verschlüsseln und signieren.

Elektronische Siegel
Ihr digitaler Behördenstempel: Elektronische Siegel werden zweifelsfrei einer juristischen Person zugeordnet und lassen diese im Datensatz des Dokumentes erkennen.

Qualifizierte elektronische Siegel
Ein qualifziertes E-Siegel benötigt ein qualifiziertes digitales Zertifikat zur Sicherstellung der Integrität und erreicht die maximale Beweiskraft.

Qualifizierte Signaturen
Eine qualifizierte E-Signatur erreicht die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift.

Server- und Client-Zertifikate
Zur Authentifizierung eines Servers und Benutzers: Sie dienen als Basis für eine verschlüsselte Kommunikation mit einer Webseite.

AKDB Signaturservice im Landratsamt Fürth
Brief und Siegel für die Digitalisierung
Im Landkreis Fürth werden täglich Rechnungen signiert und verbucht. Bis zu 260 Mitarbeiter aus der Kommunalverwaltung dürfen eine Signatur anbringen. E-Signatur und Signaturservice der AKDB machen die Rechnungs-Workflows einfacher und schneller.
Vom Papier zum Pixel
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim pilotiert Digitale Signaturen
Ob Rechnungen, Bescheide oder Anordnungen – in modernen Verwaltungen muss Unterschreiben heute vor allem eines sein: rechtssicher, schnell und unkompliziert. Ein guter Grund für das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, den AKDB Signaturservice bei sich einzuführen und das neue Zertifikats- und Signaturportal zu pilotieren. Das Ziel: durchdachte und durchgängig digitale Verwaltungsprozesse.

Machen auch Sie Ihre Verwaltungsprozesse ein Stück digitaler!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen "Elektronische Identifizierung" und "Elektronische Vertrauensdienste". Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen.
Der AKDB-Signaturservice ist ein sogenannter Vertrauensdiensteanbieter, kurz VDA.
Darunter versteht man eine Person/Stelle, die Zertifikate und Signaturen/Siegel z.B. erstellt, überprüft, verwaltet oder validiert.
Die höchste Stufe ist das "Trust-Center" als qualifizierter VDA.
Ein digitales Wurzelzertifikat ist ein digitaler Datensatz zur Validierung der Vertrauenswürdigkeit der ausstellenden Organisation. Hierauf bauen alle untergeordnete Zertifikate auf.
Ein digitales Zertifikat ist ein digitaler Datensatz mit konkreten Informationen zur Identifizierung einer natürlichen/juristischen Person oder auch eines Objektes. Es beruht auf asymmetrischen Krypto-Algorithmen (ist in einen privaten und in einen öffentlichen Schlüssel geteilt).
Mit einem digitalen Zertifikat können mehrere Funktionen bedient werden, v.a. die elektronische/digitale Signatur von Dokumenten.
Eine digitale Signatur ist eine elektronische Unterschrift einer natürlichen Person. Sie lässt den Inhaber des zugrundeliegenden Zertifikates erkennen (auch optisch) und ist individuell anpassbar.
Gerade das umfangreiche kommunale Haushalts- und Finanzwesen erstickt gerne einmal in zeitraubenden Feststellungs- und Anordnungsabläufen. Ohne bestätigende Unterschrift der jeweils befugten Personen gibt es keine Auszahlung von z.B. offenen Rechnungen.
Hier helfen nun digitale Zertifikate – mit wenigen Klicks ist die Anordnung digital und sicher signiert und die Rechnung kann zur Auszahlung freigeben werden.
Nein, bei Verwendung der zentralen AKDB-Zertifikate via Fernsignatur bzw. im Fachverfahren benötigen Sie keine weiteren Programme.
Digitale Zertifikate haben eine Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten. Hier ein Auszug:
Digitale Signatur von Dokumenten
Die häufigste Verwendung digitaler Zertifikate ist die Signatur von Dokumenten aller Art, also die digitale Unterschrift unter einem Dokument.
Digitales Siegel
Bei digitalen Siegeln handelt es sich um elektronische „Amtsstempel“, wie sie z.B. auf Bescheiden aufgebracht werden. Digitale Siegel werden zweifelsfrei einer juristischen Person zugeordnet und lassen diese im Datensatz des Dokumentes erkennen.
Verschlüsselung/Signatur von E-Mails
Mit digitalen Zertifikaten können aber auch E-Mails verschlüsselt und/oder signiert werden. Technisch gesehen werden hierbei dem „Dokument“ / der E-Mail die gleichen Datensätze wie bei der Signatur beigefügt und können vom Empfänger bzw. dessen E-Mail-Programm ausgelesen und dargestellt werden.
Identifizierung und Verschlüsselung von Servern
Meist als TLS/SSL-Zertifikat bezeichnet, ermöglichen Serverzertifikate die zweifelsfreie Authentifizierung von Servern in der elektronischen Kommunikation untereinander und deren sichere Verschlüsselung. Diese Zertifikate müssen ebenfalls in den lokalen Systemen eingepflegt werden.
Ein digitales Siegel ist ein elektronischer "Stempel" (z.B. ein Amtssiegel) einer juristischen Person.
Neben der aufbringenden Behörde kann sich auch der konkrete persönliche Verwender erkennen lassen.
Eine Registrierungsstelle ist dafür zuständig, die Identität der nat./jur. Personen festzustellen, die ein digitales Zertifikat beantragen. Danach werden diese Daten meist zentral registriert. Sie bilden den Grundstock, mit dem dann die Zertifizierungsstelle das Zertifikat erstellen und ausgeben kann.
Registrierungsstelle und Zertifizierungsstelle können zusammenfallen.
Die Zertifizierungsstelle ist diejenige Einheit, welche das Zertifikat für den Endnutzer ausstellt und es ausgibt. Regelmäßig liegt hier auch die Verwaltung bestehender Zertifikate.
Der zentrale AKDB-Signaturservice ist eine solche Zertifizierungsstelle.
Ja. Das ist über das Zertifikatsportal der AKDB möglich. Ein geschulter Zertifikatsbeauftragter aus der Verwaltung ist hierfür zuständig.
Derzeit erfüllen die Zertifikate der AKDB die Qualifikationsebene “fortgeschritten”.
Grundsätzlich werden die Ebenen “einfach” - “fortgeschritten” - “qualifiziert” unterschieden, aufsteigend nach dem Grad der Vertrauenswürdigkeit und Identifizierungsfunktionen.
Das Angebot des AKDB-Signaturservices wird künftig ebenfalls das eines qualifizierten VDAs, damit einhergehend auch qualifizierte Zertifikate enthalten.
Unsere Zertifikate sind derzeit volle 3 Jahre gültig und verlängern sich automatisch. Sie erhalten 30 bzw. 14 Tage vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes entsprechende Benachrichtigungen.
Sollten Sie Ihr Zertifikat auch nach dem 3-Jahres-Zeitraum benötigen, brauchen Sie also nichts unternehmen.
Nein. Nach Ablauf der standardmäßigen Gültigkeitsdauer von 3 Jahren verlängert sich das AKDB-Zertifikat von selbst. Sie müssen hier nicht aktiv werden.
30 Tage bzw. 14 Tage vor Ablauf erhalten Sie eine entsprechende Nachricht per E-Mail. Sollten Sie Ihr AKDB-Zertifikat behalten wollen, können Sie diese Nachrichten ignorieren.
