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Innovative Lösungen bei hoheitlichen Dokumenten

OK.VISA – Zusatzmodule zur digitalen Lichtbilderstellung

Für eine effiziente Verwaltung mit digitaler Lichtbilderstellung

Die Anforderungen an ein modernes Fachverfahren im Bereich Migration und Einbürgerung sind enorm. Dazu haben auch viele gesetzliche Neuerungen beigetragen, wie etwa für die Erstellung von digitalen Lichtbildern in den Behörden. 

Digitale Lösungen für zeitgemäßen Bürgerservice

Eine vielfältige Bandbreite an Lösungen zur Lichtbild-Aufnahme wird von OK.VISA angeboten: Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Kombinationen!

Ab 1. Mai 2025: Lichtbild-Erstellung neu geregelt - mit OK.VISA:

Aufnahme- Systeme BDR

OK.VISA wird selbstverständlich auch die Anbindung an die neue Bilderfassungstechnik der Bundesdruckerei (PointID®) ermöglichen, von der jede Behörde grundsätzlich eine Variante wählen kann.

Unterschieden wird hierbei zwischen SYSTEMEN MIT ODER OHNE Bedieneinheit.

Drittanbieter- Systeme

Auch Lösungen von anderen Herstellern wird von OK.VISA unterstützt, sofern sie gemäß BSI-Richtlinie TR-03121 Version 6.0 zertifiziert sind.

Unterschieden wird zwischen Aufnahmesysteme zur Selbsterfassung, sowie Small Business Lösungen - jeweils von Drittanbietern.

Digitalkamera- Anbindung

OK.VISA bietet zur Lichtbilderfassung ab 1.5.2025 die Anbindung von handelsüblichen Digitalkameras (aus der Canon EOS-Reihe).

Cloud-Lösung

Ebenfalls wird OK.VISA die Anlieferung digitaler Lichtbilder von privatwirtschaftlichen Dienstleistern (z.B. Fotografen) ermöglichen, sofern sie zertifiziert sind nach BSI-Richtlinie TR-03170. 

OK.VISA Schnittstellen zur Lichtbilderstellung (ab 1. Mai 2025)

Die volle Bandbreite der zum 1. Mai 2025 gesetzlich geltenden Wege zur Lichtbilderstellung werden unterstützt, darunter die PointID®-Geräte der Bundesdruckerei.

Bitte beachten Sie die unterscheidenden Kriterien MIT oder OHNE Bedieneinheit:

  • Die Version mit Bedieneinheit ermöglicht die Selbsterfassung der Bürger sowie Aufnahmen durch Sachbearbeiter.
  • Eine Version ohne Bedieneinheit erlaubt nur die Aufnahme durch den Sachbearbeiter. (Hinweis: Das Zusatzmodul muss bei Versionen ohne Bedieneinheit nur dann für diese PointID®-Geräte erworben werden, falls keine PointID®-Geräte mit Bedieneinheit lizensiert wurden.)

Zur Erstellung biometrischer Bilder bei der Beantragung von Pässen und Ausweisen bietet Ihnen die AKDB ein Zusatzmodul für OK.VISA an – damit Digital-Kameras der Serie CANON EOS zur Erstellung direkt durch die Behörde im Beantragungsprozess eingebunden werden können.

Hier der Ablauf kurz skizziert:

  • Aufruf der Kamerafunktion im Beantragungsprozess für hoheitliche Dokumente
  • Erstellung des Bildes und anschließend Anzeige gegenüber dem Bürger
  • Übernahme des Bildes in den Beantragungsprozess + Prüfung durch die Qualitätssicherungs-Software auf Biometrie-Tauglichkeit

Vorteile für die Anwender:

  • Komfortable Integration der Fotoerstellung + Verwendung in den Beantragungsprozess
  • Spürbarer Mehrwert für Ihre Bürger 
  • Geringer Installationsaufwand

Auch ab 1. Mai 2025 innerhalb der neuen gesetzlichen Rahmenbedingung zur Lichtbilderstellung unterstützt von OK.VISA.

Drittanbieter Selbsterfassungs-Fotostation, wie z.B. Speed Capture Station:

Bei der Beantragung hoheitlicher Dokumente im Bereich der Migration nimmt die Erfassung der biometrischen Merkmale einen hohen Zeitaufwand in Anspruch.

Der Einsatz eines im Amt für Migration installierten Selbstbedienungsterminals zur Erfassung der biometrischen Daten durch die Bürger reduziert diesen Zeitaufwand enorm:

  • Vor der Antragsstellung für eine neue eID-Karte nimmt der Bürger am Selbstbedienungsterminal sein Foto auf und erfasst auch Fingerabdrücke und Unterschrift selbst. Dabei wird er mit Hilfe von selbsterklärenden Hinweistexten und Visualisierungen durch den Erfassungsprozess geführt.
  • Nach Erfassung der biometrischen Daten am Selbstbedienungsterminal wendet sich der Bürger zur Antragsstellung an den Sachbearbeiter in der Behörde. Dieser ruft die vom Bürger erfassten Daten unter der dem Bürger zugewiesenen eindeutigen Kennung auf, prüft ihre Authentizität und übernimmt die qualitätsgeprüften Daten medienbruchfrei in die Antragsbearbeitung von OK.VISA.

Die Vorteile des Selbstbedienungsterminals auf einen Blick:

  • Das Selbstbedienungsterminal Speed Capture Station ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.
  • Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert und übertragen.
  • Zu Datenschutz und Datensicherheit trägt auch bei, dass die Daten auf der Speed Capture Station nach eineinhalb Stunden gelöscht werden.
  • In der Praxis hohe Akzeptanz der Selbstbedienungsterminals bei den Bürgern
  • Erhebliche Zeitersparnis bei Sachbearbeitern beim Antragsverfahren in den Behörden

Bitte beachten: Dieser Weg zur Lichtbild-Erfassung innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird von OK.VISA unterstützt.

Anbindung Small Business Lösungen zur Lichtbild-Erfassung:

  • Erfassung und Speicherung der Lichtbilder durch den Verfahrensanbieter in einer abgestimmten Verzeichnisstruktur.
  • Ab dem 1.5.2025 sind neben den Lichtbildern im jpg-Format auch die in der Technischen Richtlinie des BSI genannten Meta-Daten erforderlich und mit dem Bild dort zu speichern.
  • Die Software-Integration erfolgt bei dieser Variante über die Komponente AKDB-QSCN.
  • Das Übergabeverzeichnis wird in der Verfahrenskonfiguration von OK.VISA definiert
  • Nach der Auswahl dieser Aufnahmevariante bei der Antragstellung kann durch das Behördenpersonal das zu verwendende Lichtbild ausgewählt und nach der Bewertung der Software-Komponenten der Bundesdruckerei GmbH übernommen werden.

Bitte beachten: Dieser Weg zur Lichtbild-Erfassung innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird von OK.VISA unterstützt.

Anbindung Foto-Cloud wird als eine der ab dem 1. Mai 2025 gesetzlich geltenden Wege zur Lichtbilderstellung unterstützt werden.

Jetzt individuelles Angebot für Ihre Lichtbild-Erstellung anfordern!

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Bitte senden Sie mir ein Angebot für folgende Zusatzmodule

Lichtbilderfassung mit Geräten der Bundesdruckerei GmbH, PointID®

Lichtbilderfassung durch Aufnahmesysteme weiterer Hersteller

* Zertifizierung nach Technischer Richtlinie BSI TR-03121 ist vom Hersteller zu bestätigen. Die AKDB übernimmt hierfür keine Gewährleistung.

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