In Bayern wirft die Kommunalwahl am 8. März 2026 längst ihre Schatten voraus. Drei Wochen vorher liegt die Wahlbenachrichtigung in den Briefkästen aller Wahlberechtigten – doch in den Kommunalverwaltungen laufen die Vorbereitungen bereits auf Hochtouren.
Komplexe Wahlabwicklung
Rund 39.500 Ämter werden bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern neu besetzt. In den Gemeinden werden die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister und der Gemeinderat gewählt, in den Landkreisen die Landrätin oder der Landrat und der Kreistag. Grundlage dafür ist ein klar definierter Rechtsrahmen: das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) sowie die Gemeinde- und Landkreis-Wahlbekanntmachung (GLKrWBek). Diese enthalten besondere Vorschriften, die speziell für die Kommunalwahl gelten.
Bewährte Lösungen und eingespieltes Team
Die AKDB unterstützt Kommunen dafür mit über 50 Jahren Erfahrung im Einwohnerwesen und über 30 Jahren Know-how im Bereich Wahlauswertung mit den in der Praxis bewährten Fachverfahren OK.EWO und elect. Ein interdisziplinäres Projektteam stellt sicher, dass die Herausforderungen erfolgreich gemeistert werden können.


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