AutiSta_alt

Elektronische Bearbeitung von Personenstandsfällen

Das Fachverfahren AutiSta unterstützt die Standesämter bei allen Aufgaben, für die sie nach dem Personenstandsgesetz zuständig sind. Hierzu zählen in erster Linie die Beurkundung von Personenstandsfällen wie Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle sowie die Namensführung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern. Hinzu kommen besondere Beurkundungen wie z.B. die Anerkennung von Mutter- und Vaterschaften sowie von Kirchenaustritten. Alle Beurkundungen erfolgen elektronisch, werden mit einer qualifizierten Signatur versehen und in die im Rechenzentrum der AKDB geführten elektronischen Personenstandsregister überstellt.

Eine wichtige Aufgabe im Standesamt ist auch der elektronische Austausch von Personenstandsdaten der Standesämter untereinander und mit anderen Behörden und Institutionen. Der elektronische Mitteilungsverkehr erfolgt auf der Grundlage des standardisierten Datenaustauschformates XPersonenstand.

Die Vorteile von AutiSta auf einen Blick

  • Vorgangsbearbeitung zur elektronischen Beurkundung von Personenstandsfällen
  • stets aktueller Stand der Gesetzgebung
  • Betrieb im Outsourcing-Rechenzentrum entlastet die Kommunen von Investitionen in die IT und von administrativen Aufgaben
  • elektronische, medienbruchfreie Durchführung des Mitteilungsverkehrs
  • Mandantenübergreifende Suche von Registereinträgen
  • Darstellung aller diakritischen Zeichen, die im Standesamt benötigt werden (auch die vietnamesischen Tonzeichen).
  • Bearbeitung von Fortführungen von Altregistern

Module/Schnittstellen

Elektronische Personenstandsregister – ePR

Elektronische Beurkundung von Personenstandsfällen

 

Bayerisches Behördeninformationssystem – BayBIS

Integration bayernweiter aktueller Anschriften