Neues zum Kindergeld

Steuer-Identifikationsnummer ab 1. Januar 2016

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt mit Beginn des Jahres 2016 ein für Familienkassen verbindliches IT-Verfahren ein, das sog. IdNr-Kontrollverfahren. Mit diesem werden ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen verhindert. Die Teilnahme an diesem Verfahren setzt voraus, dass die Familienkasse über die steuerlichen Identifikationsnummern (IdNr) des Berechtigten und des Kindes verfügt. Aus diesem aktuellem Anlass möchte Sie die AKDB-Landesfamilienkasse zur Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ab 1. Januar 2016 beim Kindergeld informieren.

Wichtige Information für Kindergeldberechtigte

Die AKDB-Landesfamilienkasse wird die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 aufgrund einer nicht vorliegenden IdNr nicht einstellen.

Kindergeldberechtigte, die bereits Kindergeld über die AKDB-Landesfamilienkasse beziehen müssen nichts weiter unternehmen.

Die AKDB-Landesfamilienkasse wird voraussichtlich ohne Beteiligung ihrer Kindergeldberechtigten die Steuer-Identifikationsnummern ermitteln, verarbeiten und somit den Kindergeldbezug ihrer Berechtigten sicherstellen. Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern enthalten.

Sollte die Beteiligung einzelner Kindergeldberechtigter erforderlich sein, so werden diese gesondert benachrichtigt.

Das BZSt hat zu diesem Thema weiterführende Informationen für Kindergeldberechtigte veröffentlicht.