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eREPORT 2/2023

Komplett digital: die Online-Dienste Meldebescheinigung und Übermittlungssperre

Ohne Behördengang und garantiert papierlos!

20.06.20232 Minuten26
IT/DigitalisierungBürgerserviceOZG/EfAE-Government

Zwei neue Online-Dienste schaffen Entlastung für Kommunalverwaltungen und ersparen Antragstellenden den Gang zum Amt: Bürgerinnen und Bürger können jetzt eine Meldebescheinigung und eine Übermittlungssperre komplett digital beantragen bzw. ändern. Dadurch sind die Prozesse Ende-zu-Ende digital.

Wer geheiratet oder ein Kind bekommen hat, kann sich nur zu gut an den Behördenmarathon erinnern: Es gilt, Meldebescheinigungen zu beantragen – sowohl bevor man heiratet als auch bei der Ausstellung einer Geburtsurkunde für ein Neugeborenes. Auch Übermittlungssperren werden von Bürgerinnen und Bürgern oft beantragt. Sie haben so die Möglichkeit, der Weitergabe ihrer Meldedaten zu widersprechen – etwa an Parteien, Werbetreibende oder Religionsgemeinschaften.

Bequem für Bürger – bequem fürs Bürgerbüro

Die zwei Verwaltungsdienstleistungen bergen ein riesiges Nutzungspotenzial. Allein in Bayern wurden im letzten Jahr 62.000 Meldebescheinigungen online beantragt. Ab jetzt ist der Prozess komplett digital. Der neue Dienst „Meldebescheinigung“ ermöglicht eine Beantragung bequem von zu Hause aus, unter Einsatz der eigenen eID. Zu jeder Tages- und Nachtzeit. Die Zustellung der Bescheinigung als PDF-Datei erfolgt in wenigen Minuten. Komplett kostenlos. In der ersten Woche seit Bereitstellung des neuen Online-Dienstes haben bereits 310 Bürgerinnen und Bürger eine Meldebescheinigung digital beantragt und erhalten. Im Falle der Übermittlungssperre erfolgt die Umsetzung sogar in Echtzeit. Auch hier fällt der Behördengang komplett weg.''

Behörden profitieren spürbar davon, dass die Anträge der Bürger gar nicht mehr im Nachrichtenkorb ihres Fachverfahrens zur Bearbeitung landen. Bisher mussten die Anträge im Vorgang aufgerufen, die Bescheinigungen ausgestellt und postalisch versendet werden. Jetzt übernehmen die gängigen Fachverfahren, – etwa OK.EWO, – den Antrag direkt über die XMeld-Schnittstelle – voll automatisiert. Bei der Bearbeitung einer Meldebescheinigung sparen sich die Sachbearbeitenden im Durchschnitt vier Minuten pro Fall! Beide Online-Dienste sind in den BayernPackages enthalten und werden Kommunen in Bayern kostenlos zur Verfügung gestellt.

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