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eREPORT 2/2023

Webseiten-Scans kommunaler Webseiten

Webseiten-Scans einsetzen – Abmahnungen vorbeugen

20.06.20232 Minuten12
Datenschutz

Webseitenbetreiber bewegen sich auf dünnem Eis. Mit der Erstellung einer Datenschutzerklärung glauben sie, ihre Datenschutzpflichten erledigt
zu haben. Doch schon mit der Einbindung einer neuen Schriftart können sie einen Datenschutzverstoß begehen und sich mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert sehen. Um das zu vermeiden, empfehlen sich regelmäßige Webseiten-Scans.

Viele Kommunen und Unternehmen erhielten Ende letzten Jahres Abmahnschreiben und Schadenersatzforderungen von Anwälten und Privatpersonen. Sie hatten die Schriftart Google Fonts in ihre Webseite eingebunden und damit, ohne es zu ahnen, die persönlichen IP-Adressen ihrer Webseitenbesucher an Google weitergeleitet. Dafür gab es weder eine Rechtsgrundlage noch wurde in der Datenschutzerklärung darüber informiert.

Webseiten sind das Aushängeschild, mit dem sich Kommunen präsentieren. Bürgerinnen und Bürger können über kommunale Webseiten Online-Anträge stellen und vertrauen darauf, dass ihre Daten dabei geschützt und sicher sind. Eine aktuelle, DSGVO-konforme Webseite ist daher wichtiger denn je.

Webseitenbetreiber müssen sich deshalb laufend über neue Datenschutzregelungen informieren und sie zügig umsetzen. Ansonsten drohen Abmahnungen, Schadenersatzforderungen und im Fall von privaten Unternehmen hohe Bußgelder.

Viele Kommunen fragen sich, wie sie die Anforderungen, die der Datenschutz an sie stellt, erfüllen und mit möglichst wenig Aufwand umsetzen können. Eine Lösung bietet der Webseiten-Scan. Damit kann die Webseite analysiert und die Datenschutzerklärung aktuell gehalten werden.

Automatisierte Kontrolle und Scan-Report

Der Webseiten-Scanner durchsucht die technischen Funktionen einer Webseite und erstellt einen Report. Geprüft werden dabei die Funktionalität und Konformität des Consent-Banners, der Einsatz externer Dienste und die Übermittlungen von Daten in Drittstaaten. Auch wird eine umfassende Auflistung über den Einsatz von Cookies auf der Webseite erstellt. Der Scan-Report gibt Aufschluss über eingesetzte Kontaktformulare und Newsletter und informiert über einschlägige Gerichtsurteile oder aktuelle Beschlüsse. Der Report ist die Grundlage für eine individuelle Datenschutzerklärung. Eine zeitaufwendige und fehleranfällige manuelle Prüfung der Webseite ist nicht mehr notwendig.

Der Webseiten-Scan sollte von Datenschutz-Spezialisten durchgeführt werden. Es ist datenschutzrechtliches Know-how notwendig, um ihn technisch und juristisch richtig zu interpretieren und auf der Webseite und in der Datenschutzerklärung umzusetzen.

Die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH bietet Webseiten-Scans mit dem Tool Decareto an und unterstützt Kommunen auch bei der Aktualisierung der Datenschutzerklärung: www.gkds.bayern

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