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eREPORT 2/2023

OK.JUS steht ab sofort für Sozialämter bereit

Hilfe für Helfende

20.06.20233 Minuten21
SozialesE-Government

OK.JUS, die Software für Jugend und Soziales, steht für den Einsatz in örtlichen Sozialämtern und Asylbewerberverwaltungen bereit. Die Software bedeutet für Anwenderinnen und Anwender einen großen Fortschritt: in der Bedienung, in den Funktionalitäten und in der uneingeschränkten Flexibilität.

Mit OK.JUS bildet eine Sozialhilfeverwaltung die Abläufe der täglichen Arbeit individuell und strukturiert ab. Prüfvermerke, Vorsprachen, Anhörungen – alles, was bei einem Fall passiert, lässt sich in OK.JUS einfach und schnell dokumentieren. Und, wenn erwünscht, als Textdokument darstellen. Alles natürlich medienbruchfrei, eine elektronische Akte ist angebunden. Durch den prozessorientierten Aufbau ist OK.JUS einfach und intuitiv zu bedienen. Bei allen Arbeitsschritten können spezifische Informationen, wie etwa zum Fall passende Gesetzestexte, verlinkt oder Arbeitsanweisungen hinterlegt werden. Auf diese Weise können gerade neue und unerfahrene Mitarbeitende eingearbeitet werden.

Stark in der Übersichtlichkeit

OK.JUS punktet nicht nur mit vielen zweckmäßigen Übersichten, sondern vor allem auch mit einer interaktiven Berechnungsvorschau: Unterkunftskosten, Einkommen, Regel- und Mehrbedarfe aller Personen einer Bedarfsgemeinschaft sind auf einen Blick ersichtlich. Mit Berechnungsdetails zu jeder Person. Und auch, wie sich die Leistungen daraus errechnen. Für Haushalte, deren Angehörige unterschiedliche Hilfen bekommen, wie etwa nach AsylbLG § 3, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen nach AsylbLG §2, werden die Leistungen einfach berechnet und können übersichtlich eingesehen werden.

Weitere hilfreiche Funktionen

Leistungen können in OK.JUS ganz unkompliziert verrechnet werden: direkt bei verschiedenen Zahlungsempfängern, bei Bedarf auch innerhalb eines Monats – wenn etwa ein Hilfeempfänger die Wohnung oder Einrichtung wechselt. Ortsabhängige Miet- und Heizkostenspiegel, einmal in OK.JUS hinterlegt, können bei den Berechnungen herangezogen oder in OK.JUS manuell eingegeben werden. Ausgezahlt wird bar, als Vorschuss oder per Überweisung. Oder in Form von Wertgutscheinen, die in OK.JUS fallbezogen abgerechnet werden. Und bietet OK.JUS mal keine Funktion, um einen notwendigen Arbeitsschritt zu dokumentieren – kein Problem. Denn mit OK.JUS lassen sich Formulare und Felder individuell konfigurieren und einbinden.

Was noch wichtig ist

OK.JUS bietet alle erforderlichen Schnittstellen, wie zum Beispiel frei konfigurierbare Schnittstellen zu beliebigen Kassen- und Dokumenten-Managementsystemen. Das Rentenauskunftsverfahren bedient OK.JUS genauso wie den Teilhabeverfahrensbericht und den Datenabgleich nach § 118 SGB XII. Das Beste zum Schluss – notwendige gesetzliche Statistiken erstellen sich quasi von selbst: Erfasste Einzelfalldaten werden automatisch an die Statistikbögen in OK. JUS übergeben.

Aus der Praxis

Nach einer einjährigen Pilotphase startete das Landratsamt Haßberge Anfang des Jahres mit OK.JUS in den Echtbetrieb. Ein erstes Fazit von Markus Deißler, Projektleiter Neues Sozialwesen: „OK.JUS ist nicht nur ein Berechnungs- und Zahlbarmachungsprogramm, sondern bildet die tägliche Arbeit ab. Durch die einheitlichen, strukturierten Prozesse in OK.JUS können sich Sachbearbeitende mehr auf die fachlichen Sachverhalte konzentrieren und brauchen weniger im Programm oder in Akten zu suchen. Durch die detailliertere Dokumentation sind Entscheidungen nachvollziehbarer. Schon jetzt sind deutliche Verbesserungen spürbar.“

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