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eREPORT 2/2023

Bayerische Förderung zur OZG-Umsetzung

BayernPackages: Booster fürs OZG 2.0

20.06.20232 Minuten16
IT/DigitalisierungOZG/EfAE-Government

Der Beschluss im Jahr 2017, alle Verwaltungsleistungen flächendeckend in der Bundesrepublik bis Ende 2022 online verfügbar zu machen, war von Anfang an ein äußerst ambitioniertes Vorhaben, dessen Versprechen nicht gänzlich erfüllt wurden. Um sämtliche Verwaltungsleistungen möglichst zeitnah digital abzubilden, zündete der Freistaat Bayern Ende 2022 einen Turbo-Booster: die BayernPackages.

Es gab zahlreiche Förderprogramme in den letzten Jahren. Zuletzt das Förderprogramm „Digitales Rathaus“. Das Ziel: Kommunen bei der OZG-Umsetzung zu unterstützen. Mit den BayernPackages hat der Freistaat Bayern, hierbei vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales, jetzt einen weiteren Anreiz geschaffen. Bayerische Kommunen können im Rahmen der Initiative BayernPackages rund 200 Verwaltungsleistungen kostenfrei beziehen. Dabei geht es zum einen um Neuentwicklungen und Marktangebote kommunaler IT-Dienstleister wie der AKDB, die bis Ende 2023 kostenfrei genutzt werden können. Zum anderen sind die Online- Dienste aus dem „Digitalen Werkzeugkasten“ sowie aus dem „BayernStore“ Teil der Initiative.

Ende-zu-Ende-Prozess für bayerische Kommunen Der Schwerpunkt des OZG 2.0

Der Schwerpunkt des OZG 2.0 liegt nicht mehr in der quantitativen Umsetzung aller Verwaltungsleistungen. Anstatt jeden analogen Prozess blindlings zu digitalisieren, wird nun von Anfang an digital gedacht und ein qualitativer Schwerpunkt insbesondere auf Ende-zu-Ende-Prozesse gelegt. Ein Beispiel ist der Online-Führerscheinumtausch der AKDB (siehe Beitrag auf Seite 6). Diese ermöglicht den komplett medienbruchfreien digitalen Umtausch veralteter Führerscheine, vom Beginn der Antragstellung bis hin zurVerarbeitung im Fachverfahren der Sachbearbeitenden in der Behörde.

Kostenfrei für Kunden der AKDB

Die Schnürung des BayernPackage I, das seit Ende 2022 angeboten wird, bedeutet für AKDB-Kunden konkret, dass sie diejenigen Online-Dienste, die Teil des Paketssind, im gesamten Jahr 2023 kostenfrei beziehen können – inklusive laufender Kosten. Ausgeschlossen sind lediglich eventuell entstehende Aufwendungen für das jeweilige Fachverfahren. Werden dagegen bereits Dienste der AKDB bezogen, die nun Teil des BayernPackage I geworden sind, so wird die Rechnung für diese Dienste im Jahr 2023 auf null gestellt. Das Ziel ist, aktuell besonders gefragte Verwaltungsleistungen wie den Führerscheinumtausch ins Portfolio mitaufzunehmen.

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