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eREPORT 3/2023

Sichere Entlastung für Standesämter

Ein Jahrzehnt elektronische Personenstandsregister

18.09.20231 Minute33

Seit zehn Jahren sind in bayerischen Standesämtern die elektronischen Personenstandsregister (ePR) Bestandteil der täglichen Arbeit. Betrieben werden sie seit 2013 zentral im Rechenzentrum der AKDB. Grund zu feiern – und in die Zukunft zu blicken.

Der Freistaat Bayern hatte 2009 entschieden, die elektronischen Standesamtsregister nicht lokal bei den Standesämtern, sondern zentral im Rechenzentrum der AKDB betreiben zu lassen. Standesämter sparen so hohe Investitionen in ihre IT-Infrastruktur und müssen die Langzeitarchivierung der Registerdaten nicht selbst fortführen. Nicht zu unterschätzen: das Thema Datenschutz und Datensicherheit. Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle – jedes Mal, wenn sich der Personenstand ändert, gibt es einen Eintrag in die ePR. Im BSI-zertifizierten Rechenzentrum sind diese Daten optimal geschützt.

Die ePR werden auf die kommende Registermodernisierung vorbereitet sein, wenn viele unterschiedliche Register über die Steueridentifikationsnummer miteinander verknüpft werden.

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