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eREPORT 3/2023

Die GKDS informiert

Fünf Jahre DSGVO

18.09.20231 Minute10

Im Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Große Erwartungen, aber auch Befürchtungen waren mit ihrer Einführung verbunden. Was hat die DSGVO bewirkt?

Vor der DSGVO gab es nur wenige Möglichkeiten, Datenschutzverstöße zu sanktionieren. Danach wurde der Bußgeldrahmen drastisch erhöht, was vor allem große Technologiekonzerne zu datenschutzgerechtem Verhalten bringen sollte. Die Betreiber der Social-Media-Plattform Tik- Tok etwa mussten ein Millionenbußgeld zahlen, weil dort Nutzerinnen und Nutzer datensammelnde Cookies nur äußerst schwierig verweigern konnten.

Die Befürchtung, dass die Einführung der DSGVO eine große Abmahnwelle auslösen würde, trat nicht ein. Der bürokratische Aufwand bei der Umsetzung der DSGVO durch Unternehmen, Behörden und Kommunen war geringer, als erwartet. Denn schnell standen Dienstleister wie die GKDS bereit, die als Tochter der AKDB Kommunen zu allen Belangen von Datenschutz und Informationssicherheit berät.

 

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