Fehlen notwendige fachliche und zeitliche Ressourcen, so kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter benannt werden, der auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags arbeitet. Auch hier besteht die Möglichkeit eines Zusammenschlusses mehrerer Kommunen, um gemeinsam einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser sollte die Arbeitsabläufe einer öffentlichen Verwaltung kennen und genug Zeit mitbringen – vor allem kleinere Gemeinden haben einen hohen Unterstützungs- und Beratungsbedarf.
Umsetzung der DSGVO
Viele, vor allem kleinere Gemeinden, glauben, dass sie mit der Benennung eines Datenschutzbeauftragten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinreichend umgesetzt haben. Das zumindest ergab eine Umfrage des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Die Vorgaben der DSGVO zu erfüllen bedeutet aber mehr. Es muss beispielsweise ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellt sein, Informationspflichten sind zu erfüllen und es ist zu prüfen, ob eine Datenschutzfolgenabschätzung notwendig ist. Häufig müssen auch die Sicherheitsmaßnahmen, mit denen die Daten technisch geschützt sind, neu konzipiert oder nachgebessert werden.
Verantwortung im Datenschutz
Der Datenschutzbeauftragte kann die DSGVO-Vorgaben nicht alleine umsetzen. Dies geht über seinen Aufgabenbereich hinaus, der vor allem in der Beratung bei datenschutzrechtlichen Fragen, in der Überwachung des Datenschutzes und in der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter besteht. Die Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung von Datenschutzrichtlinien und -vorgaben aber trägt der Behördenleiter. Er muss auch den Nachweis erbringen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-konform erfolgt. Der Behördenleiter unterstützt den Datenschutzbeauftragten bei seiner Arbeit, er sorgt dafür, dass ihm genügend zeitliche und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen und er die notwendigen Fortbildungen bekommt, damit er Datenschutzanfragen – auch zu Weihnachten – richtig beantworten kann.
Wie geht es mit den Wunschzetteln am Christbaum nun weiter?
Zum Problem mit den Wunschzetteln teilte die deutsche Vertretung der Europäischen Union mit:
"Die Europäische Datenschutzgrundverordnung verbietet in keiner Weise Wunschzettel-Aktionen zu Weihnachten. Berichte, die auf das Gegenteil schließen lassen, sind falsch. Um Geschenke an die Kinder zu liefern, dürfen die Kontaktdaten der Familie aufgenommen werden – vorausgesetzt, die Eltern stimmen zu. Das sind die Regeln, die schon seit 20 Jahren gelten. Die Datenschutz-Grundverordnung hat daran nichts geändert."
Wenn sich also die kleine Theresa vom Christkind wünscht, einmal die Amtskette des Bürgermeisters tragen zu dürfen, so wird zumindest der Datenschutz der Erfüllung dieses Wunsches nicht im Wege stehen.
Diese Lösung ist in über 1.300 Kommunen bundesweit unter dem Namen Bürgerkonto (in Bayern auch unter dem Begriff BayernID) bereits erfolgreich im Einsatz. Bürger können sich darüber sicher in das Online-Serviceportal ihrer Kommune einloggen und dort Online-Dienste in Anspruch nehmen: etwa eine Meldebescheinigung beantragen oder ein Wunschkennzeichen oder eine Geburtsurkunde.
Seit dem 20. September 2019 ist nun das Nutzerkonto Bund operativ, das die AKDB in einem gemeinsamen Projekt mit dem Bundesministerium des Innern und dem ITZBund realisiert hat. Das Nutzerkonto Bund erlaubt es Bundesbehörden, ihre Dienste Bürgern, Unternehmen und sonstigen Organisationen online zur Verfügung zu stellen.
Um Vertreter aus Bundesbehörden darüber zu informieren und ihnen die große Bandbreite digitaler Innovationen an konkreten Beispielen aufzuzeigen, hat die AKDB in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern in die Kalkscheune nach Berlin zum Digitalisierungs-Symposium für die Bundesverwaltung eingeladen. Das Motto: OZG-Umsetzung #einfachmachen. Rund 70 Vertreter unterschiedlicher Bundesbehörden folgten der Einladung. Moderiert wurde die Veranstaltung von Carsten Köppl, Geschäftsführer der E-Government-Beratungsagentur Next:Public.
"Das E-Government ist in Deutschland auf einem guten Weg!", verkündete AKDB-Vorstandsvorsitzender Rudolf Schleyer in seiner Eröffnungs-Keynote. "Und das ist auch einem kulturellen Wandel zu verdanken: Wir sind viel stärker als früher bereit, eingetretene Pfade zu verlassen." Mit "wir" ist nicht nur die AKDB gemeint, sondern auch das Innenministerium und das Bundeskanzleramt, die mit den beiden Veranstaltungspartnern Tech4Germany und Digital Innovation Team (dit.bund) zwei agile, junge Teams gebildet haben, die mit unverbrauchter Start-up-Mentalität neue Impulse liefern. Dieser Kulturwandel, so Schleyer, sei auch nötig, um die Vorgaben des OZG zu erfüllen und nutzerfreundliche Lösungen anzubieten.
Und so war die Nutzerfreundlichkeit - neben der Interoperabilität von Portalen und der sicheren Authentifizierung - eines der Leitmotive, die die gesamte Veranstaltung begleiteten. "Nutzer", damit sind einerseits die Bürger gemeint, andererseits aber auch die Verwaltungsmitarbeiter, die in die Lage versetzt werden müssen, möglichst medienbruchfrei Online-Anträge weiterzubearbeiten, wie Ernst Bürger, stellvertretender Leiter der Abteilung Verwaltungsdigitalisierung im Bundesministerium des Innern, unterstrich.
Innovationen waren dann auch einige geboten: In schnellen Pitch-Präsentationen wurde per Chatbot ein Wunschkennzeichen reserviert, wurden Drohnen für die Erstellung digitaler Geländepläne vorgestellt sowie die schnelle Außerbetriebsetzung hunderter von Firmen-Kfz gleichzeitig über ein Unternehmenskonto.
Das Interesse der Teilnehmer an Technologie, Funktionalität, Schnittstellen und Interoperabilität des Nutzerkontos Bund zeigte sich besonders in den Fragerunden während der Workshops, die als Austauschplattform gedacht waren: Wie registriert man sich für das Nutzerkonto Bund? Wie legt man als Unternehmensvertreter ein Unternehmenskonto an? Wie kann man unterschiedliche Personen als Vertreter ein und desselben Unternehmens anmelden? Wie kann die Bundesverwaltung bereits bestehende Online-Plattformen mit einem Nutzerkonto verbinden? Und welcher Standards und Schnittstellen kann man sich bedienen? Das waren nur einige der Themen, die den Teilnehmern auf den Nägeln brannten.
Dass die Digitalisierung der Verwaltung keine Modeerscheinung oder Selbstzweck ist, brachte AKDB-Vorstandsmitglied Gudrun Aschenbrenner treffend zum Ausdruck: "Wir glauben, dass wir nur durch die Digitalisierung der Verwaltung eine moderne Gesellschaft werden und ein attraktiver Ansprechpartner – und zwar nicht nur für Bürger, sondern auch für die Wirtschaft. Und das besonders jetzt, wo der Personalmangel in Behörden ein immer drängenderes Problem wird."
In 2020 gibt es also viel zu tun. Umso wichtiger ist es, regelmäßig den Pegelstand der Digitalisierung zu messen. Und so soll das Digitalisierungs-Symposium für die Bundesverwaltung zum jährlich stattfindenden "Berliner Jour fixe" für Bundesbehördenvertreter, E-Government-Experten und Digitalisierungs-Innovatoren werden.
]]>Hier finden Sie den Report online! Wenn Sie das Magazin kostenfrei auf dem Postweg erhalten wollen, dann schreiben Sie einfach eine kurze Mail an report(at)akdb.de. An diese Adresse richten Sie gerne auch Ihre Anregungen, Ideen und Kritik.
"Gemeinsam greifen wir die Innovationsdynamik der Blockchain auf und wollen diese für unsere Verwaltungen zugänglich machen", erklärt Dieter Rehfeld, Vorsitzender des govdigital-Aufsichtsrates und Vorsitzender der Geschäftsführung des Gründungsmitglieds regio iT GmbH. "Dies ist ein wichtiger Beitrag für die nächste Stufe der Digitalisierung des Public Sector, der diesen auch für Startups attraktiver machen wird."
Dass die neue Genossenschaft zur richtigen Zeit kommt, zeigen nicht nur erste Förderprogramme in Ländern wie Nordrhein-Westfalen. Auch die Bundesregierung will mit ihrer jüngst beschlossenen "Blockchain-Strategie" explizit digitalisierte Verwaltungsdienstleistungen vorantreiben und würdigte darin erste kommunale Ansätze zur Technologieentwicklung.
"Künstliche Intelligenz und die Blockchain sind wichtige Technologien für eine moderne, serviceorientierte öffentliche Verwaltung", unterstreicht der Beauftragte des Bundeswirtschaftsministeriums für die Digitale Wirtschaft und Startups, Thomas Jarzombek. "Für Dienstleistungen von öffentlichen Stellen brauchen wir eine sichere, vertrauenswürdige und leistungsstarke Infrastruktur. Die Initiative govdigital bringt viele relevante Akteure von Ländern und Kommunen zusammen, um Verwaltungsdienste auf Blockchain- oder KI-Basis zu ermöglichen", so Jarzombek. "Ich freue mich über die Gründung der Genossenschaft und auch über das Interesse an der europäischen Blockchain Services Infrastruktur. Govdigital kann wesentliche Beiträge für einen digitalen Aufbruch leisten."
Applikationen sollen öffentlichen Institutionen künftig die Möglichkeit schaffen, Echtheitsnachweise, Bescheinigungen und Abrechnungen einfacher und kostengünstiger durchzuführen. Praktische Beispiele sind die Validierung von Zeugnissen und Führerscheinen, Nachbarschaftsstrom-Verträgen oder rechtssichere Nachweise von Entsorgungswegen. Dazu ist die Genossenschaft darauf ausgerichtet, verschiedene Services bereitzustellen. Das kann "Blockchain as a Service" (BaaS) sein, ebenso wie die Durchführung von Transaktionen (Validierung) oder die Nutzung der Blockchain-Infrastruktur "Blockchain-Infrastruktur as a Service" (BIaaS) für den Betrieb von Apps.
"Die Potenziale sind erkannt", betont Rudolf Schleyer, govdigital-Vorstand und Vorstandsvorsitzender des Gründungsmitglieds AKDB. "Nun geht es darum, all diese Vorhaben mit ihren Akteuren sinnvoll zu vernetzen. Nur gemeinsam und im Austausch wird es uns gelingen, mit den Möglichkeiten der Blockchain Nutzen zu stiften."
Das Modell der Genossenschaft erscheint dafür maßgeschneidert, es ist öffentlich und kommunal geprägt: Die Mitglieder begegnen sich auf Augenhöhe, gleichzeitig können jederzeit Interessenten hinzustoßen – bei vergleichbar geringem bürokratischen und finanziellen Aufwand. Die Gründungsmitglieder sind die AKDB, Bundesdruckerei, Dataport, ekom21, Governikus, KDO, Stadt Köln, krz Lemgo, regio iT und SIT.
"Die Blockchain steht für Dezentralität und Partizipation, das zeichnet diese Technologie aus. Sie erlaubt es, Beteiligung, Souveränität und Gemeinsamkeiten auszubauen. Und daran wollen wir auch im übertragenen Sinne anknüpfen", erklärt Matthias Kammer. Der govdigital-Geschäftsführer und ehemalige Vorstandsvorsitzende von Dataport zeigt sich beeindruckt vom bundesweit großen Interesse für die Genossenschaft und ist sich sicher, dass schon bald weitere Partner hinzustoßen werden.
Es geht aber längst nicht nur um Blockchain. Der Ansatz ist breiter und technologieoffen. "Ich bin davon überzeugt, dass die Digitalisierung und hier insbesondere die Künstliche Intelligenz den öffentlichen Sektor weiter verändern wird", sagt Torsten Koß, govdigital-Vorstand sowie Vorstand des Gründungsmitglieds Dataport AöR. "Unsere Chance heute ist, dass wir diese Veränderungen gemeinsam gestalten können. Wenn wir das nicht tun, dann gestaltet Digitalisierung uns."
govdigital hat ihren Sitz in Berlin und bezieht Räumlichkeiten in der Vitako-Geschäftsstelle in Berlin-Mitte. Vitako – die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister – hat den Gründungsprozess eng begleitet und wird auch künftig mit der neuen Genossenschaft verbunden sein.
C3 Compliant Community Cloud: So lautet sehr einprägsam die Studie der Innovationsstiftung Bayerische Kommune für sicheres IT-Outsourcing. Der Begriff compliant, zu Deutsch mit dem Gesetz vereinbar, bringt damit zum Ausdruck, dass neben technischen und organisatorischen Auflagen die rechtlichen Vorgaben erfüllt sein müssen, um dem Risiko bei IT-Outsourcing in seiner Gesamtheit Rechnung zu tragen. Erstmals erschienen im Jahr 2013, wurden im Zuge der Einführung der DSGVO und der daraus folgenden Novellierung diverser Fachgesetze rechtliche Anpassungen erforderlich. Technologische Entwicklungen im Laufe der letzten Jahre, u. a. beim vollautomatisierten Verwaltungsakt, wurden bei der Aktualisierung ebenso berücksichtigt.
In seiner Studie unterstreicht Heckmann, dass der unbestrittene Mehrwert der Cloud in Form wirtschaftlicher Ersparnisse, komfortabler Services und höherer Datensicherheit in den Kommunen nur erzielt werden könne, wenn auch die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen sowie Datenschutzvorschriften umgesetzt würden. Besonderheiten des IT-Outsourcings bei der öffentlichen Hand würden sich zudem aus haushaltsrechtlichen Bindungen sowie den staatlichen Schutzpflichten im Hinblick auf den vertrauenswürdigen Umgang mit Bürgerdaten und die sorgfältige Auswahl des Cloud-Anbieters ergeben. Die Vorgaben der DSGVO, in der Praxis oft als bürokratische Last empfunden, würden jedoch gerade bei Fragen zur Auftragsverarbeitung wertvolle Antworten liefern.
Wie bei all ihren Projekten verfolgt die Innovationsstiftung Bayerische Kommune auch hier das Ziel, innovative Entwicklungen in Wissenschaft und Forschung in einem passend zugeschnittenen Rahmen an die Kommunen weiterzugeben. Beim Erstellen der Studie wurde daher von Anfang an Wert auf eine hohe Praxisrelevanz für die Kommunalverwaltungen gelegt. Aus diesem Grund wirkten Vertreter der Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände und Verwaltungsmitarbeiter aller kommunalen Ebenen an diesem Vorhaben mit. Sie brachten dabei ihre Erfahrungen und Bedarfe als Anwender der Cloud-Technologie ein und identifizierten Themenfelder, die die Studie zwingend beleuchten sollte. Die fundierte wissenschaftliche Betrachtung der Studie wird daher ergänzt durch einen kompakten Praxisleitfaden, der adressatengerecht Empfehlungen für die Umsetzung im kommunalen Alltag gibt.
Die 2. Auflage der Studie samt Praxisleitfaden ist kostenlos abrufbar unter bit.ly/2shEfDx
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Es sind Microservices, die als Container in einer sogenannten Kubernetes-Cloud bereitgestellt werden. Microservices sind die einzelnen Funktionen einer Software, die separat gekapselt entwickelt und bereitgestellt werden. Dadurch, dass sie unabhängig voneinander entwickelt werden, kann man jeweils die geeignetsten Datenbanken, die modernsten Nutzeroberflächen und letztlich ein besseres Nutzererlebnis bieten. Ein Microservice kann aus der Funktion "Log-in", "Postfach", "Meldebestätigung" oder auch "Wohngeldantrag" bestehen. "Für den Bund", so Amann, "haben wir bereits das Servicekonto auf diese Weise bereitgestellt."
Besser auf individuelle Wünsche eingehen
Der Vorteil dieser modularen Vorgehensweise liegt auf der Hand: Software und deren Funktionen können schneller programmiert, bereitgestellt und individuell angepasst werden. "Das könnte die Lösung sein, um das Onlinezugangsgesetz in die Tat umzusetzen und bis 2022 einen Portalverbund zu realisieren. Dank Microservices sind wir in der Lage, schnell auf individuelle Wünsche einzugehen, ohne das Rad bzw. ganze Portalarchitekturen neu zu erfinden. Und das viel effizienter als bisher."
Diese Microservices werden in Containern in einer Cloud-Umgebung betrieben. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Fällt ein Microservice aus, weil er fehlerhaft ist oder weil ein Server "down" ist, dann beeinträchtigt das nicht die gesamte Applikation mit allen Fachdiensten. Wenn nur ein Container defekt ist, etwa der mit dem Service "Wunschkennzeichen reservieren", dann funktioniert der Rest des Portals trotzdem. "Auf diese Art und Weise werden wir den Kommunen immer bessere Ausfallsicherheit bieten", so Amann. Eigentlich logisch: Baut man eine Wand aus sehr großen Bauklötzen, dann fällt sie in sich zusammen, wenn man nur einen herausnimmt. Nutzt man stattdessen sehr kleine Bauklötze und nimmt einen weg, dann bleibt die Wand trotzdem stehen. Aber auch der Betrieb von Microservices wird einfacher: Funktioniert ein Container nicht mehr, so wird er automatisch entsorgt und neu auf einem anderen Server in der Cloud ausgeführt – quasi eine Selbstheilungskraft. "Der Administrator muss nicht mehr nachts aus dem Bett, weil irgendein Problem aufgetreten ist. Er kann sich ganz bequem am nächsten Tag ansehen, was los war und worin die Ursache lag."
Hohe Verfügbarkeit – auch in Zeiten hoher Serverbelastung
Auch der Bürger bemerkt den Unterschied. Alexander Amann führt ein Beispiel an, das nächstes Jahr im Fokus stehen wird: die anstehende Kommunalwahl in Bayern. Da laufen die Server in den Rechenzentren mindestens sechs Wochen lang heiß. Schließlich beantragen viele Bürger online Briefwahlunterlagen. Da könnte es passieren, dass die Server dieser Last nicht standhalten. Dank Containerisierung wird das kein Problem mehr sein. Denn in der containerisierten Welt gibt es eine große Cloud mit vielen Containern. Wird ein Dienst wie Briefwahlunterlagen vermehrt angefragt, skaliert das System automatisch den Dienst und generiert neue Container. Vollkommen selbstständig. Und in Echtzeit. Die Last wird also automatisch auf mehrere Server verteilt. Die Konsequenz: höchste Verfügbarkeit der Software und effizientere Ausnutzung der Hardwareressourcen! Die Meldung, dass ein Dienst vorübergehend nicht mehr verfügbar ist, wird es kaum noch geben. Das ist besonders in den nächsten Jahren mit der Implementierung der Dienste nach dem Onlinezugangsgesetz von entscheidender Wichtigkeit. Denn ab da wird die Nutzung von Online-Diensten und somit die Serverlast stark steigen.
Was bedeutet das für Kommunen?
Wird alles leichter für die IT-Abteilung in Kommunen? "Microservices werden auf Cloud-Plattformen laufen, in großen Rechenzentren. Insofern ist der Betriebsaufwand für kommunale IT-Mitarbeiter in Zukunft geringer." Microservices werden in einer Private Cloud bereitgestellt. Zum Beispiel im Rechenzentrum der AKDB. Dort sitzen heute schon die Experten. Alexander Amann ist überzeugt: Containerisierte Microservices sind kein Hype. "In spätestens fünf Jahren wird es auch in Deutschland IT-Industriestandard sein. Er wird vor allem weltweit nach denselben technologischen Gesetzmäßigkeiten angewandt. Auch ein europäischer Daten-Binnenmarkt ist kaum anders vorstellbar." Die AKDB arbeitet seit 2016 an dem Großprojekt Containerisierung. Und ist dabei vielen anderen voraus. "Auf der Container-Technologie basiert zum Beispiel die Generation M unseres Bürgerservice-Portals. Es ist dadurch extrem anpassbar und praktisch unendlich veränderbar. Und ist sehr nutzerfreundlich. Aber die spannende Reise hat erst begonnen. Und sie wird die IT-Landschaft revolutionieren."
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Überhaupt stand das Thema Zusammenarbeit im Vordergrund vieler Panel-Diskussionen. Entsprechend freuen sich große IT-Dienstleister wie die AKDB auf die künftige Zusammenarbeit mit der FITKO (Föderale IT-Kooperation), die ab 1. Januar 2020 den Ausbau der Digitalisierung in der Verwaltung bundesweit koordinieren und konsequent vorantreiben soll.
Ebenso wichtig sei es, dass man bei der Entwicklung von Online-Diensten nicht ausschließlich an den Bürger denke, sondern ebenso an den Sachbearbeiter in der Verwaltung, denn, so Aschenbrenner, "das Backend wird viel zu oft aus den Augen verloren. Es müssen auch die Prozesse in der Kommune digitalisiert – und bestenfalls auch vollkommen automatisiert werden. Auch im Hinblick auf den massiven Personalmangel. Was uns freut, ist, dass dies bereits passiert. Zum Beispiel wurden bisher in Bayern 2.000 E-Akten-Lösungen installiert. Das ist ein großer Beitrag zur Digitalisierung in der Verwaltung. Und das ist ganz unabhängig vom OZG geschehen".
]]>Der Projektverantwortliche, Prof. Dr. Richard Göbel vom Institut für Informationssysteme, freut sich auf die Zusammenarbeit in den kommenden zwei Jahren und über die Unterstützung durch das Bundesministerium. "Dieses Projekt gibt uns die Chance, an der Realisierung einer Lösung zu arbeiten, die demnächst eine konkrete Anwendung in der Infrastrukturplanung finden wird. So kommen Forschung und öffentliche Verwaltung zusammen, um einen gesellschaftlich wichtigen Impuls zu leisten – besonders im Sinne von mehr Nachhaltigkeit im Verkehrswesen und in der Modernisierung unserer Infrastruktur. Solch eine Zusammenarbeit sollte im Übrigen viel öfter passieren."
"Wir freuen uns, an solch einem zukunftweisenden Projekt beteiligt zu sein", so Karl-Heinz Müller, Produktmanager im Geschäftsfeld Einwohnerwesen, der das Projekt AKDB-seitig betreut. "Mit diesen anonymisierten Daten können öffentliche Stellen und Stadtplaner in Zukunft erkennen, wo die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland weiter ausgebaut werden muss. Dieser Pool an immer aktuellen Daten gibt ihnen eine objektive Planungsgrundlage." Die AKDB gewährleistet durch ihre Beiträge, dass Einwohnermeldedaten sicher und datenschutzrechtlich unbedenklich aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden.
Datensicherheit ist höchste Priorität
An dem Projekt sind neben Informatikern und Datenanbietern auch Juristen beteiligt. Denn eine der zentralen Anforderungen des Projekts ist, sämtliche Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten und somit höchsten Datenschutz-Standards nachzukommen. Etwa mit Filterfunktionen, die die Datenweitergabe wahlweise erlauben oder einschränken. Der Schutz des Datenbestands vor unberechtigtem Zugriff ist ebenfalls eine der zentralen Herausforderungen. Entsprechend werden die Beteiligten ein Sicherheitskonzept aufbauen, das den technischen und rechtlichen Anforderungen umfassend genügt.
Vieles stand im Zeichen des Onlinezugangsgesetzes am AKDB-Stand der diesjährigen Kommunale in Nürnberg. Entsprechend hoch war das Interesse der Kommunalvertreter an Lösungen, mit deren Hilfe Kommunen bürgerfreundliches E-Government rund um die Uhr anbieten können. Dazu zählen nicht nur Software-Produkte, sondern auch Beratungsleistungen und ein durch den Freistaat Bayern förderfähiges von der AKDB geschnürtes Online-Dienste-Paket für jede bayerische Kommune.
„E-Government-Dienste werden in der Breite nur dann angenommen“, so der Vorstandsvorsitzende der AKDB Rudolf Schleyer, „wenn sich bei ihrer Nutzung spürbare Vorteile ergeben. Und offensichtlich gibt es die: So wurden im Bürgerservice-Portal der AKDB in den letzten zwölf Monaten 1,3 Millionen Online-Vorgänge erfolgreich abgewickelt. Das sind 75 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.“ Zu den neuen Online-Diensten mit hohem Bürgernutzen zählen etwa die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung oder die internetbasierte Kfz-Zulassung, die seit dem 1. Oktober im Bürgerservice-Portal möglich ist. „Umso mehr freue ich mich, dass Kommunalvertreter am Stand sich besonders für das Online-Dienste-Paket der AKDB interessierten, das eine Umsetzung des OZGs zu sehr vorteilhaften Konditionen ermöglicht“, so Schleyer. Mit dem Online-Dienste-Paket der AKDB wurde jeder bayerischen Kommune ein maßgeschneidertes Bundle an Online-Diensten angeboten, das sie sich vom Freistaat im Rahmen Förderprogramms „Digitales Rathaus“ mit bis zu 20.000 Euro bezuschussen lassen kann.
Am AKDB-Stand konnten sich kommunale Entscheider und Digitalisierungsbeauftragte auch über das neue Beratungsangebot DIGITAL.Consulting der AKDB informieren. Das Ziel des Beraterteams: Kommunen bei der Umsetzung des Großprojekts Digitalisierung zu unterstützen. Von der Analyse über Zielvorgaben bis hin zur Ressourcenplanung und dem Management der schrittweisen Implementierung. „Zahlreiche Kommunen haben noch einige offene Fragen bezüglich der Digitalisierung ihrer Verwaltung: Wie sollen sie bei der Digitalisierung vorgehen? Welche Prioritäten sollen sie setzen? Wie sehen sinnvolle Digitalisierungsstrategien und -prozesse in der Kommune aus? All diese Fragen beantworten wir. Gleichzeitig erarbeiten wir mit jeder interessierten Kommune einen konkreten Fahrplan, der sie ein wenig an die Hand nimmt“, sagt Michael Diepold, Senior Vice President Digital Government bei der AKDB.
Neben Beratungsleistungen und Online-Diensten im Bürgerservice-Portal konzentrierte sich das Interesse der kommunalen Entscheider aus ganz Bayern auch für Dienstleistungen wie das Next Generation Outsourcing, bei dem der gesamte IT-Betrieb im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB gemanagt wird, sowie für das Outsourcing von Personaldienstleistungen in Finanzwesen, Personalwirtschaft und Grundstückswesen. Dabei können einzelne Aufgaben oder ganze Bereiche je nach Bedarf an die Servicecenter der AKDB ausgelagert werden.
Einige Themen stehen seit längerem auf der Agenda vieler Kommunen. „Neben der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beschäftigt uns besonders die Einführung der E-Rechnung und mittelfristig die E-Akte“, so Andreas Weiß, IT-Leiter der Gemeinde Siegsdorf, der die enge Zusammenarbeit mit der AKDB schätzt. „Der intensive Austausch ist uns bei den vielen Herausforderungen, die die Digitalisierung mit sich bringt, sehr wichtig.“
Last but not least gab es für die ganz Mutigen unter den Besuchern eine Heldenprobe zu bestehen: Mit Virtual-Reality-Brille gerüstet konnten sie in schwindelerregender Höhe über einem imaginären Abgrund balancieren. Im Gegensatz dazu erschien das Großprojekt Digitalisierung fast schon ein Leichtes zu sein.
]]>Gefragt sind strategische Antworten, auch bezüglich Personal und Organisationsstrukturen. "Zahlreiche Kommunen haben noch einige offene Fragen bezüglich der Digitalisierung ihrer Verwaltung: Wie sollen sie bei der Digitalisierung vorgehen? Welche Prioritäten sollen sie setzen? Wie sehen sinnvolle Digitalisierungsstrategien und -prozesse in der Kommune aus? All diese Fragen beantworten wir. Gleichzeitig erarbeiten wir mit jeder interessierten Kommune einen konkreten Fahrplan, der sie ein wenig an die Hand nimmt", erklärt Michael Diepold, Senior Vice President Digital Government bei der AKDB. Dabei richtet sich das Angebot ebenso an kleine wie an größere Kommunen.
Die Resonanz am Messestand war beachtlich. Einige Kommunen haben bereits selbstständig Digitalisierungskonzepte auf die Beine gestellt, benötigen jetzt aber einen Gegencheck und eine fachkundige Expertise, ob dieses Konzept für ihre Belange ausreichend ist. Die AKDB bietet zukünftig solche Selbstchecks an, in deren Rahmen Kommunen ihren Digitalisierungsgrad bestimmen lassen können.
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Wie funktioniert das "sofortige Losfahren" genau? Nachdem der Nutzer den Antrag gestellt hat, erhält er – sofern der Fachdienst alle Vorprüfungen bestanden sieht und ein Zahlungseingang vorliegt – einen Bescheid als pdf-Datei. Sobald der Bescheid geöffnet oder gespeichert wird, schreibt der Fachdienst den Zulassungsvorgang direkt beim KBA in das zentrale Fahrzeugregister und der Verwaltungsakt ist vollzogen. Der Bürger muss den ausgedruckten Bescheid mit seinem Fahrzeug führen und darf dann bei einer Umschreibung oder Adressänderung sofort losfahren. Die Zulassungsbehörde wird dem Nutzer im Anschluss eine neue Zulassungsbescheinigung I zuschicken, die den selbst ausgedruckten Online-Bescheid sowie die entwertete Zulassungsbescheinigung II ersetzt.
Wie bei den beiden ersten Stufen auch, sieht der Gesetzgeber für die Nutzung der Online-Dienste die Authentifizierung über die eID-Funktion des neuen Personalausweises vor. Der Nutzer kann mehrere Vorgänge gleichzeitig durchführen und bezahlen. So kann beispielsweise ein neues Fahrzeug zugelassen und zur gleichen Zeit ein anderes wiederzugelassen werden. Oder es werden zwei Adressänderungen vorgenommen.
Komfortabel ist i-Kfz 3 aber nicht nur für Bürger. Auch für die Verwaltung wird vieles einfacher, sie wird deutlich entlastet. So fällt bei jedem einzelnen automatisierten Verwaltungsakt eine Menge Aufwand für die Sachbearbeitung weg. Dabei werden die einzelnen Prozessschritte im Portal mit Zeitpunkt und Ergebnis sowie gegebenenfalls mit fachlicher Referenz, wie zum Beispiel Kommunikations-ID bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, für spätere Prüfungen dokumentiert. Die Prozessschritte sind im Übrigen nicht nur auf eine optimale Kommunikation mit dem AKDB-Fachverfahren OK.VERKEHR abgestimmt, sondern über den xKfz-Standard auch mit anderen Fachverfahren kompatibel.
Die Geschäftsvorfälle kommen darüber hinaus in gewohnter Weise im Fachverfahren an, als wären sie direkt über OK.VERKEHR erfasst. Beispiel: Der Nutzer beantragt eine Wiederzulassung mit Kennzeichen-Wechsel, für die Behörde stellt dieser Vorgang allerdings eine Umschreibung dar und wird als solche auch ins Fachverfahren integriert.
Eine weitere Neuerung ist im Rahmen des Projekts i-Kfz 3 zu beachten: Höchste Sicherheitsanforderungen werden zukünftig auch hier verlangt. "Dabei müssen Kommunen sich um keine Sicherheitsprüfungen kümmern, wenn sie die Software im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB betreiben", erklärt der Vorstandsvorsitzende der AKDB, Rudolf Schleyer: "Auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der hohen Schutzwürdigkeit der Daten ist das Zertifikat von entscheidender Bedeutung". Im Juli wurde die AKDB vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erneut erfolgreich für weitere drei Jahre re-zertifiziert. Das bedeutet: Kommunen, Partner und Bürger können sich weiterhin auf höchstmögliche Sicherheit für kommunale IT-Systeme verlassen.
In diesen Tagen erhalten alle Kommunen von der AKDB die Bestellmöglichkeit für individuell auf sie zugeschnittene Bundles aus förderfähigen Online-Diensten. Die OZG-konformen Paketangebote der AKDB erfüllen die technischen Voraussetzungen des Förderprogramms, inklusive Mobilfähigkeit der Dienste und Nutzung der Basisdienste BayernID, Postfach und E-Payment! Mit diesem attraktiven Angebot schafft die AKDB einen Meilenstein bei der OZG-Umsetzung. So können alle Kommunen ihren Bürgern immer mehr Dienste zur Verfügung stellen und dabei Fördergelder vom Freistaat abrufen. Übrigens: Entgegen vielen Berichten und Umfragen, E-Government käme in Deutschland nicht vom Fleck, wurden im Bürgerservice-Portal der AKDB zwischen Juli 2018 und Juni 2019 etwa 1,3 Millionen Online-Vorgänge erfolgreich abgewickelt – das entspricht einer Steigerung von über 75 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum! Diese erfreulichen Zahlen beweisen: Wo es Online-Dienste gibt, machen Bürger davon auch rege Gebrauch.
Alles, was für Kommunen im Zusammenhang mit OZG und Fördermöglichkeiten interessant ist, hat die AKDB auf der neuen Informationsseite unter www.akdb.de/ozg zusammengestellt. Weitere Fragen dazu beantworten E-Government-Experten auf dem KOMMUNALE-Messestand in Nürnberg. Dort finden Sie Ihre Vertriebsberater aus der Region sowie das neue DIGITAL.Consulting-Team der AKDB. Mit DIGITAL.Consulting berät die Stabsstelle Digitalisierung Kommunen, die sich Unterstützung bei der digitalen Transformation bzw. bei der Erstellung einer konkreten Digitalisierungsstrategie wünschen.
Datenschützer aber haben Bedenken gegen die Cloud. Der entscheidende Nachteil liegt nämlich in der hohen Abhängigkeit vom Cloud-Anbieter. An welchem Ort befindet sich das Rechenzentrum, in dem die Cloud-Daten gespeichert werden? Steht es in Europa, wo das strenge europäische Datenschutzrecht gilt oder in einem datenschutzrechtlich als unsicher eingestuften Drittland? Und nutzt der Cloud-Anbieter die ausgelagerten Daten für eigene Zwecke, indem er sie mit anderen Daten zusammenführt und Profile bildet oder indem er vertrauliche Unternehmensdaten wie technische Konstruktions- und Entwicklungsdokumente weitergibt?
Doch, auch wenn der Standort des Cloud-Rechenzentrums in Europa ist, wo die strenge Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt, kann man sich keineswegs sicher sein, dass die Daten geschützt sind. Der Cloud-Markt befindet sich zum großen Teil in der Hand US-amerikanischer Firmen wie Microsoft, Google oder Amazon. Diese unterliegen dem US-Recht und es gilt deshalb der Cloud Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act). Das bedeutet, dass US-Firmen die Daten ihrer Kunden auf Anforderung US-amerikanischen Behörden offenlegen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Rechenzentrum in Europa oder außerhalb befindet. Die Cloud-Daten werden so behandelt, als wenn sie in den USA gespeichert wären und es stellt sich die Frage, ob die Daten europäischer Unternehmen und Verwaltungen bei amerikanischen Cloud-Konzernen gut aufgehoben sind.
Die Cloud-Problematik berührt auch die öffentliche Hand. Denn auch sie arbeitet mit den Produkten amerikanischer Firmen wie Microsoft, Google oder Amazon. Erst Anfang März dieses Jahres berichteten Presse und Fernsehen, dass die Einsatzaufnahmen von Körperkameras der Bundespolizei auf Servern von Amazon gespeichert werden. Daher ist der Plan des Bundeswirtschaftsministeriums, eine europäische Cloud aufzubauen, um die Daten zu schützen und ein stärkeres Gegenwicht zur Vorherrschaft US-amerikanischer Anbieter zu schaffen, sehr begrüßenswert.
Wie und wann die Pläne zur Schaffung der europäischen Cloud in die Tat umgesetzt werden, steht noch nicht fest. Im Gespräch ist, große und kleine europäische Anbieter von Hardware und Infrastruktur miteinander über ein standardisiertes Netzwerk zu verbinden. Bis zur Realisierung ist aber noch ein weiter Weg.
Übrigens stellt auch die AKDB seit Längerem eine Plattform für den sicheren Datenaustausch zur Verfügung – den KommSafe. Verantwortlich für die Umsetzung von Datenschutz und Informationssicherheit bei der Datenverarbeitung sind, unabhängig von einer Cloud-Lösung, die Leiter von Unternehmen und Behörden. Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, hilft Ihnen gerne die GKDS – die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz.
Wie Thorsten Schmöller sein Problem löste, lesen Sie in der Kundenstory TERA Vertragsmanager
]]>Die AKDB gibt Ihnen die richtigen Werkzeuge an die Hand! Und so heißt das Motto der AKDB auf der diesjährigen Kommunale: Alles für Helden der Verwaltung!
Am Stand der AKDB wird es viel Neues zu entdecken geben. Software ebenso wie Rechenzentrums- und Service-Dienstleistungen. Außerdem neu: DIGITAL.Consulting - das umfassende Beratungsangebot der AKDB. Damit Kommunen einfach und "gremienfest" zum richtigen Digitalisierungskonzept kommen!
Treffen Sie uns und Ihre Kollegen am 16. und 17. Oktober in Nürnberg. In Halle 9, Stand 344!
Lust auf mehr? Lesen Sie alles zu den Themen-Highlights der Kommunale am AKDB-Stand und im Ausstellerfachforum! Auf derselben Website finden Sie auch den Gutschein-Code für Ihr kostenloses E-Ticket.
]]>Wer bereits Bauamts-Software der AKDB (TERA) einsetzt, kann anhand konkreter Praxisbeispiele nachvollziehen, wie man dank Objekt-, Gebäude- und Vertragsmanager-Modulen schneller arbeiten und Synergien optimal nutzen kann. Auch in Bezug auf den § 2b Umsatzsteuergesetz erfahren Anwender, wie sie im Vertragsmanager Leistungen und Verträge umsatzsteuerrechtlich einordnen und zahlreiche Filterfunktionen nutzen können. Der Workshop zeigt Bauamtsmitarbeitern, wie Module miteinander verknüpft sind, wie die integrierte Dokumentenverwaltung Datenredundanz und Mehrfachablagen verhindert und letztlich die tägliche Arbeit um einiges erleichtert.
Teilnehmer werden anhand von ganz konkreten Praxisbeispielen lernen, wie sie Akten im Bauamt mit aufeinander abgestimmten Programm-Modulen clever verwalten und zugehörige Dokumente dort ablegen, wo sie hingehören - griffbereit in der Fachanwendung.
Die Workshop-Termine:
12.9.2019 in München
19.9.2019 in Bayreuth (dieser Termin ist schon ausgebucht)
12.11.2019 in Würzburg
13.11.2019 in Landshut
Interesse? Melden Sie sich schnell an - die Plätze sind begrenzt! Unter https://www.livingdata.de/news-termine/workshop-digitalisierung-in-der-bauverwaltung
]]>Die AKDB wird jeder Kommune ein individuell auf sie zugeschnittenes förderfähiges Online-Dienste-Bundle anbieten. Es erfüllt die technischen Voraussetzungen des Förderprogramms, inklusive Mobilfähigkeit der Dienste und Nutzung der Basisdienste – BayernID, Postfach, E-Payment - und ist OZG-konform. Das Beste: Das Online-Dienste-Bundle der AKDB bietet besonders attraktive Konditionen.
Wie geht es weiter? Da die Förderung erst ab dem 1. Oktober beantragt werden kann, wird die AKDB im September allen betroffenen Kommunen in Bayern passende Angebote zusenden. Diese berücksichtigen bereits vorhandene Online-Dienste der jeweiligen Kommune. Mit diesem schriftlichen Angebot kann die Kommune die Förderung beim Freistaat beantragen.
Hier finden Sie Informationen zur Förderrichtlinie und weitere Infos zum Onlinezugangsgesetz.
]]>Vor dem Webinar-Beginn erhalten die Teilnehmer einen Leitfaden, der vorab über den Lerninhalt informiert. Darin wird im Webinar immer wieder auf die entsprechenden Seiten im zugehörigen Handbuch verwiesen. Dies hat sich als sehr praktisch erwiesen. Denn so können sich die Teilnehmer bei Bedarf während des Webinars direkt im Handbuch Notizen machen.
Für jeden Einsatzzweck das passende Webinar
Im Zeitraum von Mitte September bis Dezember 2019 werden die Webinare zu OK.VOTE für die Kommunalwahlen 2020 an folgenden Terminen angeboten:
Wahlvorbereitung für Gemeinden/Landratsämter (Installation vor Ort):
27.9.: 8:00-10:00 Uhr
8.11.: 8:00-10:00 Uhr
Wahlvorbereitung für Gemeinden/Landratsämter (im Outsourcing-Rechenzentrum):
11.10.: 8:00-9.30 Uhr
15.11.: 8:00-9.30 Uhr
Internetpräsentation für Gemeinden/Landratsämter (im Outsourcing-Rechenzentrum):
11.10.: 10:30-11.30 Uhr
15.11.:10:30-11.30 Uhr
Internetpräsentation für Gemeinden/Landratsämter (Installation vor Ort):
25.10.: 10.30-11:30 Uhr
6.12.: 10:30-11:30 Uhr
Wahlhelferverwaltung:
18.10.: 8:00-10:00 Uhr
20.12: 8:00-10:00 Uhr
Wahlvorschläge/Stimmzettel:
22.11.: 8:00-10:00 Uhr
13.12.: 8:00-10:00 Uhr
Wahlergebnis/Auswertungen:
25.10.: 8:00-9:30 Uhr
6.12.: 8:00-9:30 Uhr
Interesse? In der Webinarübersicht finden Sie alle Webinar-Termine. Hier erkennen Sie auch, welche Webinar-Reihe jeweils welche Präsenzschulung ersetzt. Außerdem: detaillierte Informationen zu Inhalten, Voraussetzungen und an wen sich das jeweilige Webinar richtet.
]]>Die AKDB hat bereits zum zweiten Mal die Re-Zertifizierung des BSI erhalten. Das neue Zertifikat hat wieder eine Laufzeit von drei Jahren und ist bis zum 6. Juli 2022 gültig. Bei einer Zertifizierung attestiert ein akkreditierter Auditor der AKDB ein umfangreiches IT-Sicherheitsmanagement-System, führt eine mehrtägige Vor-Ort-Prüfung durch und erstellt einen ausführlichen, vom BSI geprüften, Auditbericht. Das Zertifikat umfasst sämtliche kundenspezifische IT-Prozesse der AKDB in ihren Rechenzentren, alle dort betriebenen Fachverfahren und Dienste sowie die elektronischen Personenstandsregister. Zusammengefasst heißt das für kommunale IT-Verantwortliche: Die AKDB hat ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen auf die aktuellen Anforderungen der Cyber-Security angepasst und ist einmal mehr auf dem neuesten Stand.
In den re-zertifizierten Rechenzentren verarbeitet die AKDB schutzwürdige Daten, unter anderem aus den Bereichen Meldeamts-, Personal-, Finanz-, Sozial-, Verkehrs- und Grundstückswesen. Für die elektronischen Personenstandsregister, in denen seit 2013 sämtliche Personenstandsfälle Bayerns gespeichert werden, ist die BSI-Zertifizierung sogar rechtlich vorgeschrieben. Höchste Sicherheitsanforderungen werden zukünftig auch im Bereich der Online-Kfz-Zulassung im Rahmen des Projekts i-Kfz Stufe 3 verlangt. "Dabei müssen Kommunen sich um keine Sicherheitsprüfungen kümmern, wenn sie die Software im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB betreiben", erklärt der Vorstandsvorsitzende der AKDB, Rudolf Schleyer: "Auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der hohen Schutzwürdigkeit der Daten ist das Zertifikat von entscheidender Bedeutung".
Kürzlich startete das Jugendamt des Landkreises Starnberg mit dem Echtbetrieb von OK.JUS in den Sozialen Diensten und im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Auch im Landratsamt Tirschenreuth wird seit Kurzem in den Bereichen Wirtschaftliche Jugendhilfe und Allgemeiner Sozialdienst mit OK.JUS gearbeitet – mit Erfolg.
Da sich viele Ämter für einen Umstieg von OK.JUG auf OK.JUS interessieren, bietet das GF Sozialwesen der AKDB laufend Workshops an. In diesen erfahren die Teilnehmer, wie sie ihr Jugendamt auf eine Einführung von OK.JUS vorbereiten können. Der Workshop wird in 2019 noch an zwei Terminen angeboten, die bereits gut gebucht sind. Bei Interesse können sich Kommunen an das Geschäftsfeld wenden unter ok.jus(at)akdb.de
Wie der Umstieg konkret geht? Lesen Sie, wie der Landkreis Haßberge dabei vorgegangen ist!
Ein zusätzlicher Schwerpunkt im Report ist eine Übersicht über alle Servicecenter der AKDB, die zusammen mit dem Outsourcing und dem AKDB-Klickbrief die Kommunen spürbar unterstützen können. Im Mittelteil des Heftes gibt es dazu ein richtiges "Wimmelbild", vier Seiten zum Ausklappen!
Das Kundenmagazin befasst sich darüber hinaus unter anderem mit einer der wichtigsten kommunalen Veranstaltungen des Jahres, der KOMMUNALE 2019 in Nürnberg. Am Messestand wird die AKDB am 16. und 17. Oktober wieder über aktuelle IT-Trends informieren. Das Programm zu den zahlreichen Vorträgen lesen Sie schon jetzt im Report – und natürlich im Internet.
Hier können Sie den Report online lesen! Wenn Sie das Magazin kostenfrei auf dem Postweg erhalten wollen, dann schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail an report(at)akdb.de. An diese Adresse richten Sie gerne auch alle weiteren Anliegen zum Report. Über Anregungen, Ideen und Kritik freuen wir uns immer.
Schon seit 2011 bietet die AKDB über das Bürgerservice-Portal eine Vielzahl an Online-Verwaltungsprozessen mit medienbruchfreier Integration in die Fachverfahren. Wesentlicher Bestandteil des bundesweit von mehr als 1.300 Kommunen genutzten Portals ist zudem das interoperable Servicekonto für Bürger und Wirtschaft. Das ist ein einheitliches Nutzerkonto im Sinne des OZG. Damit sind Kommunen bereits heute in der Lage, einen Großteil der kommunalen Prio-1- und Prio-2-Leistungen des OZG-Umsetzungskatalogs zu bedienen. Hierzu zählen zum Beispiel Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Kraftfahrzeugzulassung, allgemeine Fahrerlaubnis, Feinstaubplakette oder Gewerbeanmeldung. Außerdem die Beantragung von Briefwahlunterlagen – einer der meist genutzten Dienste.
Daneben steht Bürgern mit dem Fachdienst „Sicherer Dialog“ ein sehr breit einsatzfähiges Tool zur Verfügung. Es dient insbesondere für Verwaltungsleistungen, zu denen es kein eigenes Fachverfahren gibt. Der „Sichere Dialog“ bildet eine Vielzahl von Themen flexibel ab und ist in Verbindung mit der eID-Funktion des Personalausweises sogar schriftformersetzend.
OZG-konformer Ausbau des Bürgerservice-Portals
Das klare Ziel der AKDB ist, Kommunen noch vor den gesetzlichen Fristen mit einem Online-Angebot zu unterstützen. Bis 2022 bei kommunalen OZG-Leistungen – und in Bayern bereits bis 2020 bei allen Prio-1- und Prio-2-Leistungen mit kommunalem Bezug. Der Ausbau des Fachdienste-Portfolios wird dabei auf unterschiedliche Weise vorangetrieben.
Im Zuge der technologischen Umstellung des Bürgerservice-Portals auf die neue Generation M werden gleichzeitig auch technische und fachliche Voraussetzungen für die schnelle Entwicklung neuer, komplexer Fachdienste geschaffen. Weniger anspruchsvolle Vorgänge erlauben dagegen den Einsatz des „Sicheren Dialogs“ sowie Lösungen über Formularserver. Ob Prozess mit oder ohne Anbindung an ein Fachverfahren, synchron oder asynchron, mit Online-Bezahlung oder ohne, mit Authentifizierung über eID oder andere Verfahren – für jeden Vorgang entwickelt die AKDB die optimale Lösung.
Der Freistaat Bayern hat zudem ein Förderprogramm für Online-Dienste im kommunalen Bereich angekündigt. In diesem Zusammenhang stellt die AKDB Kommunen ein Paket an förderfähigen Fachdiensten bereit. Damit unterstützt die AKDB Kommunen bestmöglich bei der OZG-Umsetzung.
]]>Mit dem Gesetzesentwurf, dem der Bundestag am 27.06.2019 zugestimmt hat, werden viele deutsche Datenschutzvorgaben an die DSGVO angepasst und mehr als 150 Fachgesetze geändert. Die wichtigste Neuerung ist, dass der Schwellenwert für die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen erhöht wird. Statt bisher zehn müssen sich künftig "in der Regel mindestens zwanzig Personen in einem Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen", damit gemäß § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden muss. Damit kommt der Gesetzgeber den Wünschen kleinerer Unternehmen und Vereine entgegen, die sich über zu viel Bürokratie im Datenschutz beklagt hatten.
Eine weitere Änderung betrifft die Adresshändler, für die es in Zukunft schwerer werden wird, über eine einfache Melderegisterauskunft Informationen über Bürger abzufragen. Außerdem wurden viele Begriffe neu formuliert oder umgestaltet. Noch keine Einigung konnte dabei erzielt werden, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also dem Recht jedes einzelnen, selbst über seine persönlichen Daten zu bestimmen, in Einklang zu bringen. Vor allem Journalisten und Blogger fordern eine klare Abgrenzung des Datenschutzrechts zum Recht auf freie Meinungsäußerung.
Nichts geändert hat sich auch an den Vorgaben, die im Rahmen der DSGVO umzusetzen sind, und die viele Unternehmen und Kommunen immer noch vor große Herausforderungen stellen, weil vielfach das juristische und technische Fachwissen für deren Umsetzung fehlt. Und für die bayerischen Kommunen, gleich welcher Größe, gilt immer noch die Pflicht, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Zudem müssen sie, nach dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) bis zum 1. Januar 2020 zum Schutz ihrer IT-Systeme ein Informationssicherheits-Konzept erstellen und betreiben.
Unter dem Motto "Datenschutz und Informationssicherheit aus einer Hand" berät und unterstützt die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz – GKDS – nicht nur bei der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO, sondern auch beim Aufbau eines Informationssicherheits-Konzepts. Zudem übernimmt sie die Funktion eines externen Datenschutz- oder eines externen Informationssicherheits-Beauftragten. Die GKDS nutzt dabei Synergieeffekte von Datenschutz und Informationssicherheit.
Das Team der GKDS, bestehend aus zertifizierten Datenschutzbeauftragten, IT-Sicherheitsexperten, Juristen und Verwaltungsspezialisten, begleitet Kommunen bei der Umsetzung der DSGVO und zu einem nachhaltigen Informationssicherheits-Konzept. Bei Interesse können Kommunen ein unverbindliches Angebot einholen. Unter 089 / 547 58-0, kontakt(at)gkds.bayern
Es werden grundlegende Veränderungen auf uns zukommen, die unsere Gesellschaft umwälzen werden. Dies war der Tenor des Vortrags des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder auf dem Bayerischen Städtetag in Augsburg. Also schwor er das Publikum darauf ein, offen für die Digitalisierung zu sein, damit man weiterhin Wachstum bei gleichbleibender Lebensqualität garantieren könne. Söder plädierte für Offenheit beim Thema Digitalisierung. Einerseits in Bezug auf den politischen Diskurs, der immer mehr im Netz stattfinde – auf Youtube, Twitter und Facebook. Andererseits aber auch in Bezug auf neue Technologien und die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. Es werde nicht reichen, so Söder, analoge Prozesse einfach zu digitalisieren. "Bloß weil man als Verwaltung eine Facebook-Seite hat, ist man noch lange nicht digitalisiert." Die Kunst sei die Vernetzung der jeweiligen Strukturen. In der Staatskanzlei zum Beispiel treibe gerade eine Arbeitsgruppe die Einführung der E-Akte voran.
Chatbots, Online-Dienste: Das digitale Rathaus ist längst Realität
Entsprechend hoch war das Interesse der Teilnehmer an den Lösungen der AKDB. Hier konnten die Teilnehmer das komplette Produkt-Portfolio für das digitale Rathaus entdecken: In erster Linie OZG-konforme Online-Dienste, die bereits heute einen Großteil der vom IT-Planungsrat priorisierten OZG-Leistungen beinhalten. Ein weiteres Highlight war ein sprachgesteuerter Chatbot, mit dem man ein Wunschkennzeichen beantragen oder ein Auto anmelden kann. Und das ohne auch nur ein Wort zu tippen. Künstliche Intelligenz und Robotik: Längst haben Forschungsergebnisse die Uni-Labore von Spitzen-Universitäten verlassen und könnten bald im Alltag aller Bürger und Verwaltungen ankommen. Das gilt zum Beispiel für Pflegeroboter GARMI, der vom Robotik-Professor Sami Haddadin an der TU München entwickelt wurde. Haddadin, der auf dem Bayerischen Städtetag einen Vortrag über Künstliche Intelligenz (KI) hielt, konnte in seiner Rede nicht oft genug betonen: KI nehme uns nicht die Arbeitsplätze weg, sondern bringe im Gegenteil ganz neue Job-Profile mit sich.
Der Ruf nach mehr Unterstützung
Dank eines Echtzeit-Umfrage-Tools konnten die Organisatoren des Bayerischen Städtetags ermitteln, welche Themen den Teilnehmern am meisten auf den Nägeln brannten: Auf die Frage, welche Unterstützung die anwesenden Kommunalvertreter bei der digitalen Transformation am dringendsten bräuchten, antwortete die Mehrheit: finanzielle Unterstützung bei der Erstellung eines Digitalisierungskonzepts. Gleich danach rangierte die Antwort: Fachliche Unterstützung durch den Freistaat. Auch dazu bietet die AKDB bereits Beratungsleistungen an. Die neu gegründete Stabsstelle Digitalisierung ermittelt zusammen mit interessierten Kommunen den aktuellen Bedarf an Digitalisierungsleistungen und setzt einen schrittweise Implementierungsplan auf. Auf diese Weise können Kommunen die richtigen Prioritäten setzen, statt sich mit zu vielen Digitalisierungsvorhaben auf einmal zu verheben. Auch Gastgeber Kurt Gribl, Oberbürgermeister der Stadt Augsburg und Vorsitzender des Bayerischen Städtetags, unterstrich, dass nicht jede Kommune denselben Digitalisierungsstand sofort erreichen müsse, es gebe kein "Einheitsmodell". Jeder müsse nach seinen Bedürfnissen vorgehen. Und dennoch: Man müsse die Digitalisierung zügig angehen. Der Kunde erwarte digitale Dienstleistungen, "und wir als Kommune müssen liefern". Das stehe in der Stellenbeschreibung der Kommune: Die Daseinsvorsorge nach dem neuesten Stand der Technik zu garantieren.
Das Motto galt denn auch für die anderen Themenbereiche, die bei diesem Städtetag im Fokus standen. Diskutiert wurde auch über Digitalisierung in Schulen und über die Frage, warum hier noch keine einheitlichen Standards geschaffen wurden. Ebenso über das heiße Thema digitale Mobilität inklusive der Zukunft des ÖPNV und über digitale Gesundheit und Pflege.
]]>Das Siegel "Kommunale IT-Sicherheit" wird vom LSI vergeben. Der Hintergrund: Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) verpflichtet die bayerischen Kommunen, bis zum 1. Januar 2020 ein Informationssicherheitskonzept (ISK) einzuführen und zu betreiben. Besitzt eine Kommune das Siegel, so ist das die Bestätigung, dass sie eine Basis-Absicherung nach aktuellem Stand der Technik und Rechtslage besitzt.
Welche Ziele und Aufgaben hat das LSI?
Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) in Bayern wurde im Dezember 2017 als IT-Sicherheitsinstanz des Freistaates Bayern gegründet. Das LSI hat sich das Ziel gesetzt, die IT-Landschaft der öffentlichen Hand auf professionellem Niveau zu schützen. Aufgabe des LSI ist unter anderem, die Kommunen zu beraten und zu unterstützen, damit sie aktuelle gesetzliche Anforderungen und die zunehmende Digitalisierung bewältigen können.
Wie kann eine Kommune das Siegel "Kommunale IT-Sicherheit" erhalten?
Dazu muss ein Fragebogen beim LSI angefordert und ausgefüllt werden. Der ausgefüllte Fragebogen wird an das LSI zurückgesendet und dort geprüft. Wenn die meisten Prüffragen mit "ja" oder "ja, geplant" beantwortet werden können und die wesentlichen Vorgaben erfüllt sind, attestiert das LSI der Kommune ein Basis-Sicherheitsniveau. Dann erhält sie das Siegel und weist damit die gesetzeskonforme Einführung eines ISK nach. Das Siegel hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren.
Welche Unterstützung erhält man bei der Beantragung des Siegels?
Das LSI berät die Kommunen kostenfrei bei der Beantwortung des Fragebogens. Dies bezieht sich aber nur auf die Beratung bei Fragen, die nicht in die Tiefe gehen. Wenn auch Fachleute in einer Kommune nichts mit dem Verweis zum BSI IT-Grundschutz 200-x: NET.1.1.A2 anfangen können, empfiehlt es sich, professionelle Hilfe zu suchen.
Wo erhält man professionelle Hilfe?
Die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH (GKDS), eine Tochter der AKDB, unterstützt Kommunen bei der Erlangung des Siegels "Kommunale IT-Sicherheit". Wir erstellen zusammen mit Kommunen ein Informationssicherheitskonzept (ISK) auf Basis der Arbeitshilfe der "Innovationsstiftung Bayerische Kommune". Wir analysieren, was in puncto Informationssicherheit umgesetzt ist und was nicht. Auf Grundlage des Ergebnisses dieser Analyse berät die GKDS praxisnah, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und wie viel Zeit dafür eingeplant werden muss. Nach Fertigstellung des Informationssicherheitskonzepts füllt die GKDS mit den Kommunen zusammen den Fragebogen des LSI aus. Der Erlangung des Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" steht nichts mehr im Wege.
Wer also nicht weiß, dass sich hinter dem Verweis zum BSI IT-Grundschutz 200-x: NET.1.1.A2 eine Anforderung des Bausteins "NET.1.1 Netzarchitektur und -design" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verbirgt, der braucht sich nicht zu fürchten. Denn die GKDS steht den Kommunen zur Seite.
Interesse? Die GKDS berät und erstellt ein unverbindliches Angebot unter: 089 / 547 58-0 oder kontakt(at)gkds.bayern
]]>Schrittweise Umsetzung der DSGVO in der Kommune
Phase 1: die Bestandsanalyse - Auch bei der Umsetzung der DSGVO achtet die GKDS auf absolute Transparenz und eine gut durchdachte Vorgehensweise. In einem ersten Schritt macht die GKDS eine Bestandsaufnahme der Situation in der Kommune. Es werden Fragen geklärt wie: Gibt es ein Schulungskonzept für Mitarbeiter zum Thema Datenschutz? Ist ein Prozess definiert worden, der bei einer Datenpanne greift? Haben alle Mitarbeiter eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben? Gibt es ein vollständiges Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten? "Nach dieser Bestandsaufnahme vor Ort, an der idealerweise IT-Leiter, Bürgermeister, Geschäftsleiter und der interne Datenschutzbeauftragte teilnehmen, geht es an die konkrete Umsetzung der DSGVO-Anforderungen", so Reitenhardt. "Dabei achten wir darauf, dass die Kommune nur das zahlt, was sie tatsächlich in Anspruch nimmt: Hat sie bereits Bereiche der DSGVO umgesetzt - etwa Infoblätter für Bürger angefertigt oder schon die Mitarbeitersensibilisierung durchgeführt -, dann wird diese Leistung im Folgeangebot nicht berechnet. Am Ende dieser Phase bekommt die Kommune einen Empfehlungsbericht mit allen Punkten, die noch umgesetzt werden müssen. Maßgeschneidert."
Phase 2: die Umsetzung der DSGVO-Anforderungen - In einem zweiten Schritt werden die Anforderungen der DSGVO umgesetzt. Das Herzstück dabei ist die webbasierte Kommunikationsplattform der GKDS. Hier findet die Kommune alles, was sie zur Umsetzung braucht. Inklusive Präsentationen, PDFs, Schulungsunterlagen. "Es ist ein wenig wie eine Liste von Hausaufgaben", so Reitenhardt. "Schön verpackt in Arbeitspakete. Diese muss die Kommune nicht selbst abarbeiten, sondern ein Mitarbeiter der GKDS nimmt den Kunden dazu an die Hand und setzt mit der Kommune die einzelnen Arbeitsschritte um." Dazu gehört etwa die Erarbeitung einer Datenschutzleitlinie, die Umsetzung der Betroffenenrechte oder die Aufgabe, Mitarbeiter zu sensibilisieren: mit Power-Point-Präsentationen oder einem E-Learning-Programm. Dazu gehört aber auch das Erstellen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. "Der Vorteil für die Kommune: Die GKDS hat bereits die Dokumente zu den Verarbeitungstätigkeiten vorausgefüllt. Die Kommune muss nur noch ihre Ansprechpartner ergänzen." Für die einzelnen Arbeitsschritte innerhalb eines Arbeitspakets können Zuständigkeiten und Termine vergeben werden. Eine Terminübersicht ist ebenfalls vorhanden und es gibt eine Anzeige, die den jeweiligen Umsetzungsstand der Arbeitspakete erkennen lässt. Hinzukommt, dass jedes Dokument, das zu einem Arbeitspaket in die Plattform eingestellt bzw. bearbeitet wird, eine neue Version erhält. Dazu erhält der Kunden bzw. die GKDS eine Nachricht per Email und erspart ein ständiges Nachsehen. Ist dagegen das Paket vollständig abgearbeitet, so kann man es per Drag-and-Drop in den Ordner "erledigt" verschieben und die finalen Dokumente für die Aufsichtsbehörde schließlich in einen virtuellen Aktenschrank. Hier ist alles sauber versioniert und strukturiert zentral abgelegt. "Sollte also die Aufsichtsbehörde Einsicht wünschen, ist alles perfekt dokumentiert", erklärt Regina Reitenhardt. In dieser zweiten Phase ist die Kommune selbstverständlich nie ganz auf sich allein gestellt. Der persönliche Ansprechpartner bei der GKDS hat jederzeit Einblick in die Tätigkeiten auf der Plattform. Er prüft die einzelnen Schritte. Und kann über eine Chatfunktion jederzeit mit dem Kommunalvertreter kommunizieren. Das macht eine Anwesenheit vor Ort überflüssig. Und erlaubt eine schnelle Bearbeitung.
Phase 3: die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten - Viele kleinere Kommunen wünschen sich überdies auch einen externen Datenschutzbeauftragten. Das ist dann der dritte Implementierungs-Schritt. "Viele unserer Auftraggeber sind kleine oder mittlere Gemeinden bis 25.000 Einwohner", so Reitenhardt. "Außerdem: Altenheime, Stiftungen, Zweckverbände. Sie haben nicht die personellen Kapazitäten, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen. Wir übernehmen das gerne für sie. Sollte aber ein behördlicher Datenschutzbeauftragter vorhanden sein, der Unterstützung benötigt, beraten wir ihn. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass sich die Kommunen zusammenschließen und einen gemeinsamen externen Datenschutzbeauftragten beauftragen." Sollten die Kommunen Datenschutzanfragen von Mitarbeitern oder Bürgern haben, können sie diese in die Plattform einstellen und ein Mitarbeiter der GKDS beantwortet sie je nach Umgang sofort oder innerhalb weniger Tage.
Für Kommunen ab einer Größe von 25.000 Einwohnern übrigens bietet die AKDB eine leicht bedienbare und browserbasierte Software an: privacy kommunal.
Informationssicherheit-Sicherheit und Datenschutz aus einer Hand
Datenschutz und Informationssicherheit in Kommunen sind zwei Themenbereiche, die eng miteinander verzahnt sind: Informationssicherheit gewährleistet schließlich den Schutz aller Informationen in einer Organisation und damit auch den wirkungsvollen Schutz persönlicher Daten. "Datenschutz ohne Informationssicherheit funktioniert nicht", stellt Regina Reitenhardt fest. Aus diesem Grund bietet die GKDS neuerdings auch Unterstützung bei der Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts. Das ist nämlich für alle Kommunen ab 1. Januar 2020 nach Art. 11 des BayEGovG Pflicht. Die Prozessdurchführung und -dokumentation aller Maßnahmen erfolgt ebenfalls über die bewährte Kommunikationsplattform. Dabei stützt sich das Informationssicherheitskonzept auf die Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune. Neu ist, dass das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI), auf Basis einer Selbstauskunft das Siegel "Kommunale IT-Sicherheit" an die Kommunen kostenfrei verleiht. Es handelt sich um den Nachweis einer Mindestabsicherung in der Informationssicherheit. Dieses Siegel ist eine perfekte Ergänzung zu dem Angebot der GKDS.
Regina Reitenhardt zieht eine positive Bilanz nach einem Jahr DSGVO. Sowohl Datenschutz, als auch Informationssicherheit haben in den Kommunen einen höheren Stellenwert erhalten. "Das Wichtigste ist, dass eine Kommune sich mit der Thematik auseinandersetzt und mit der Umsetzung der Anforderungen zumindest beginnt." Sie ist zuversichtlich, dass bald ein Großteil ihre "Hausaufgaben" gemacht haben wird. Von Vorteil ist auch, dass der Freistaat eine interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen für beide Bereiche finanziell fördert. Vor allem kann Regina Reitenhardt eines nicht oft genug wiederholen: "Die DSGVO ist kein Hexenwerk. Fängt man erst einmal an, dann verliert sie schnell ihren Schrecken!"
]]>Die gesetzlichen Anforderungen bei Organisation und technischer Einrichtung der Wasserversorgung werden immer größer und erfordern geeignete und zuverlässige IT-Lösungen. Die waldwasser-Betriebssoftware besteht aus verschiedenen Modulen und deckt die Bereiche Rohrnetzüberwachung über Meldestellen bis hin zur Visualisierung per webGIS ab. Der Zugriff auf sämtliche Leistungsmodule erfolgt online über die waldwasser-Internetplattform.
Um gesetzliche Vorgaben und Anforderungen der Rechtsaufsichtsbehörde zur interkommunalen Zusammenarbeit zu erfüllen, haben der Zweckverband und die AKDB ein Gemeinschaftsunternehmen als Software-Vertriebs GmbH & Co. KG gegründet. Es übernimmt bestehende Kundenverträge und den Vertrieb an Neukunden. Der Betrieb der Software erfolgt im Auftrag des Gemeinschaftsunternehmens im Rechenzentrum des Zweckverbandes.
Rudolf Schleyer, AKDB-Vorstandsvorsitzender, betont die positiven Impulse für die Zukunft: "Die Zusammenarbeit der beiden öffentlich-rechtlichen Einrichtungen schafft eine Grundlage für den weiteren Ausbau eines erfolgreichen Software-as-a-Service-Angebotes". Auch der Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes, Deggendorfs Landrat Christian Bernreiter, zeigt sich zufrieden: "Für die bestehenden Nutzer von waldwasser bietet die Kooperation mit der AKDB als öffentlich-rechtlicher Partner ein maximales Maß an Kontinuität und Verlässlichkeit".
Über den Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald
Der Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald, kurz waldwasser, mit Sitz in Deggendorf, sichert seit 1963 die Trinkwasserversorgung der Kommunen im Bayerischen Wald und im ostbayerischen Donauraum. Verbandsmitglieder und Träger sind die sieben Landkreise Cham, Deggendorf, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Regen, Passau, Straubing-Bogen sowie die Stadt Deggendorf, die Verbandsgebietsgröße beträgt mehr als 8.000 km² und damit über zehn Prozent der Landesfläche Bayerns. Neben der technischen Optimierung ist es das Ziel von waldwasser, die Wasserversorgung in öffentlicher Hand zu halten und als starke Gemeinschaft den Tendenzen der EU-Kommission, die Trinkwasserversorgung mit privaten Investoren zu regulieren, entgegenzuwirken.
Im Fokus des neuen Schulungsprogramms: die Kommunalwahl 2020 in Bayern. Die neue Wahlsoftware OK.VOTE, die bereits bei der letzten Europawahl im Einsatz war, bietet Nutzern eine einheitliche Benutzeroberfläche und erlaubt es, den kompletten Wahlprozess zu begleiten: von der Organisation der Wahlhelfer bis hin zur Auswertung und Präsentation der Ergebnisse.
Im Bereich der Wahlauswertung wurde das Schulungsangebot zielgruppenspezifisch angepasst. Es wurde nach Kursteilnehmern aus Landratsämtern und Gemeinden unterschieden sowie nach dem Installationsort der OK.VOTE-Software: autonom vor Ort oder im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB. Als neues Seminar kommt beim Thema Kommunalwahl die Wahlauszählung mit dem Barcode-Lesestift hinzu.
In den Bereichen Betriebssysteme, Datenbanken, Kommunikation und technisches AKDB-Umfeld wird das Schulungsangebot ständig so aktualisiert, dass die Seminare neue Funktionalitäten aufgreifen und vermitteln und somit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen stets auf dem neuesten Technologiestand sind. Fast alle angebotenen Schulungen in diesen Bereichen sind im zweiten Halbjahr 2019 neu. Hierbei handelt es sich oft um neue Softwareversionen wie beispielsweise den Microsoft Exchange Server 2019.
Da die Nachfrage nach Webinaren weiterhin ansteigt, wurde auch in diesem Bereich das Angebot in verschiedenen Fachbereichen ausgebaut. Als Ergänzung zu Präsenzseminaren ermöglichen Webinare die Vertiefung spezieller Themen. Beliebt sind unter anderem Webinare, die Neuerungen im Bereich Personalwirtschaft wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz thematisieren. Auch die Webinarserie zur Einführung des Bürgerbüroarbeitsplatzes hat sich etabliert.
Die Webseite der AKDB informiert im Bereich Fortbildung unter www.akdb.de/webinare über anstehende Webinare und unter www.akdb.de/fortbildung tagesaktuell über das Seminarangebot. Neben der Online-Anmeldemöglichkeit steht hier auch der Seminarkatalog als PDF-Datei zur Verfügung. Die Print-Version des Seminarkatalogs wurde bereits an die Kunden versandt.
]]>Derzeit wird heftig gerungen, wie das Onlinezugangsgesetz (OZG) am besten umzusetzen ist. Ein zentrales Thema auf dem 7. Zukunftskongress Staat und Verwaltung in Berlin. Das OZG sei eine echte Zäsur, weil es den Nachholbedarf deutlich mache, meinte etwa Ernst Bürger aus dem Bundesinnenministerium. Gleichzeitig sei das OZG eine Plattform für die digitale Gestaltung der Zukunft. Bundes-CIO Klaus Vitt beobachtete bei den Aktivitäten rund um das OZG eine "enorme Entwicklung nicht nur technisch, sondern auch in den Köpfen". Moderator Dr. Johannes Ludewig vom Nationalen Normenkontrollrat sah die Vorbereitungen zum OZG, insbesondere die Digitallabore, gut organisiert, stellte aber die Frage, mit welcher Dynamik die konkrete Umsetzung erfolgen könne. "Zu glauben, man stelle einen Dienst online und die Leute rennen einem die Bude ein, ist falsch", fasste Dr. Markus Schmitz, CIO der Bundesagentur für Arbeit, seine bisherigen Erfahrungen zusammen. "Die Frage ist nicht, haben wir alle Kategorien an Diensten erfasst, sondern haben wir bei den wichtigsten Diensten Nutzungsquoten von über 80 Prozent?", so Schmitz weiter. Und Thomas Gageik, Direktor Digital Business Solutions bei der EU, hält einen Kulturwandel in der Verwaltung für notwendig, der den Nutzen für den Bürger in den Fokus stellt.
Nutzen für den Anwender ist Schlüssel zum Erfolg
Zumindest in zwei zentralen Punkten waren sich alle Akteure im Wesentlichen einig: Zum einen ist ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort Deutschland nur mit einer schlanken, agilen digitalen Verwaltung möglich. Zum anderen entscheidet der Nutzen des angebotenen Online-Dienstes für den Anwender über den Erfolg des OZG. "Probleme sind dornige Chancen", so Bundesinnenminister Horst Seehofer in seiner Keynote am 28. Mai im voll besetzten Kuppelsaal des Berlin Congress Center. Er gab damit die Grundhaltung vor, die bei der Digitalisierung einzunehmen sei: Sich "von Mut und Zuversicht leiten lassen", so Seehofer. Der Kompetenzaufbau auf Seiten der Führungskräfte in der Verwaltung sei die zentrale Herausforderung. Auch bezüglich Akzeptanz und Nutzung von Online-Verwaltungsdiensten fand der Minister klare Worte: "Der Bürger entscheidet über die Nützlichkeit, deswegen ist es nicht damit getan, ein Papierformular ins Internet zu stellen".
OZG ist nicht nur Schnittstelle zu Bürger und Wirtschaft, sondern auch in die Verwaltung
Im Rahmen der Diskussionsrunden "Umsetzungsdialog OZG" und "Digitale Verwaltung für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort Deutschland" ergänzte der Vorstandsvorsitzende der AKDB, Rudolf Schleyer, die von den Vorrednern ausgemachten Erfolgsfaktoren um einen wichtigen Punkt: Das OZG ist nicht nur Schnittstelle zu Bürger und Wirtschaft, sondern auch in die Verwaltung. Die Nutzer digitaler OZG-Dienste seien natürlich in erster Linie Bürger und Wirtschaft. Aber eben auch viele Verwaltungsmitarbeiter, die mit den nachgelagerten Fachverfahren zu arbeiten hätten. Hier gebe es enorme Optimierungspotenziale: Denn gerade die Daten, die bei stark genutzten OZG-Diensten in digitaler Form ankämen, müssten dann auch automatisiert verarbeitet werden können. Dies sei schon aufgrund des Fachkräftemangels geboten, aber auch um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhalten und bei Bewerbern mit intelligenten Lösungen zu punkten. "Wir müssen uns im Klaren sein, dass wir aufgrund der großen Anzahl an zu digitalisierenden Verwaltungsprozessen skalierbare Lösungen brauchen. Wenig genutzte Verwaltungsleistungen erfordern keinen aufwändigen Fachdienst. Sie können auch mithilfe von Formularlösungen pragmatisch umgesetzt werden", sagte Schleyer auf die Frage, wie man die Digitalisierung der Verwaltung schneller vorantreiben könne. Dabei vergesse man zu oft, dass IT-Dienstleister bei der Umsetzung des OZG bereits sehr weit seien.
Drei Viertel der wichtigsten OZG-Leistungen heute schon verfügbar
Die AKDB biete Unternehmen mit ihrem Unternehmenskonto Zugang zu zahlreichen Diensten: AUDI nutze täglich kostensparend den Fachdienst Online-Fahrzeugabmeldung. Und für die Bundesverwaltung habe die AKDB den Fachdienst VAT-Refund entwickelt, womit ausländische Unternehmen schnell und unkompliziert ihren Antrag auf die Mehrwertsteuer-Rückerstattung einreichen könnten. Kommunen bietet die AKDB bereits heute 75 Prozent der OZG-Leistungen, die der IT-Planungsrat mit den Prioritäten 1 und 2 ausgewiesen hat: "Ich bin zuversichtlich, dass wir auf Kundenebene bis 2021 auch eine Umsetzung der Prio 1 und 2 Dienste aus dem OZG erreichen werden", so Schleyer. Dabei konzentriere man sich auf die Prozesse, die einen hohen Effekt brächten, denn dies bringe auch den erforderlichen Schwung für weitere Dienste.
Öffentlich-rechtliche Rechenzentren bieten mehr Sicherheit
Ebenfalls Thema auf dem Zukunftskongress war die Zukunft der öffentlichen Rechenzentren. Dabei bestätigte AKDB-Vorstandsmitglied Gudrun Aschenbrenner den Trend zum Outsourcing der kommunalen IT. "Das hat sowohl mit dem steigenden Fachkräftemangel in den Kommunen zu tun, als auch mit der komplexer gewordenen IT-Landschaft", so Aschenbrenner. Sie unterstrich gleichzeitig, wie wichtig dabei der Sicherheitsaspekt sei: "Die attraktivsten Outsourcing-Partner für Gemeinden, Städte und Landkreise sind nicht die großen privaten US-amerikanischen Cloud-Anbieter, sondern stabile und verlässliche öffentlich-rechtliche Rechenzentren". Echte Sicherheit und Datenschutz ließen sich nur durch Rechenzentrums-Betreiber ohne Gewinnerzielungsabsichten herstellen. Außerdem seien öffentlich-rechtliche Rechenzentren im Vorteil, weil sie neben Cloud-Plattformen auch Software-Lösungen bereitstellen. Für die erfolgreiche Realisierung von E-Government sei das eine wichtige Voraussetzung.
Mehr Attraktivität durch sicheres, unkompliziertes E-Payment
Eine weitere wichtige Voraussetzung, damit E-Government für Unternehmen attraktiv wird, ist das sichere Online-Bezahlen von Gebühren. Im Rahmen des E-Payment-Forums sagte Michael Diepold, Senior Vice President Digital Government bei der AKDB: Bei der Wahl von Anbietern von Bezahlplattformen und E-Payment komme es darauf an, "dass Bürger und Kommunen Lösungen nutzen, die die Besonderheiten des öffentlichen Haushaltsrechts berücksichtigen und die häufig genutzt werden". Hier seien nicht-kommerzielle Anbieter sehr zuverlässig, wie etwa die Bezahlplattform ePayBL, die der Bund und diverse Bundesländer entwickelt haben.
]]>Besonders auf das Thema Sicherheit wurde bei der Entwicklung von OK.VOTE höchsten Wert gelegt. Dabei orientiert sich die Software an den strengen Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Obwohl in Bayern der lokale Betrieb von OK.VOTE eine beliebte Option ist, wählte eine Vielzahl an Kunden nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen den Betrieb von OK.VOTE im BSI-zertifizierten Outsourcing-Rechenzentrum der AKDB. Um den reibungslosen Ablauf des Wahltags zu garantieren, hatte die AKDB bereits bei den Landtagswahlen in Bayern 2018 einen Pilotbetrieb mit ausgewählten Kunden durchgeführt.
Die AKDB hat ihre alte Wahlsoftware OK.WAHL Anfang 2018 auf das moderne Verfahren OK.VOTE umgestellt. Dazu gab es seitdem zahlreiche Informationsveranstaltungen und ein breit aufgestelltes Schulungsprogramm, damit alle Kommunen gut vorbereitet in die Europawahl 2019 gehen konnten. Das Verfahren OK.VOTE basiert auf der innovativen Wahlsoftware votemanager, die bereits bei über 1.600 Behörden in zwölf deutschen Bundesländern im Einsatz ist.
Im Vorfeld der Europawahl hatten insgesamt 340.000 Wahlberechtigte in Bayern ihre Briefwahlunterlagen bequem online über das Bürgerservice-Portal der AKDB beantragt. Bei der Europawahl 2014 waren es gerade mal 24.000.
64,8 Millionen Bürger wurden in Deutschland zur Stimmabgabe aufgerufen, rund 10,2 Millionen davon in Bayern. Als bevölkerungsreichstes Land in der EU stellt die Bundesrepublik Deutschland 96 von insgesamt 751 Abgeordneten. Aufgrund der Teilnahme des Vereinigten Königreichs an den Europawahlen ergab sich keine Änderung der Sitzverteilung. Nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses kommt das neu gewählte Europäische Parlament zum ersten Mal am 2. Juli 2019 zusammen.
]]>Ein Grund, warum er sich bislang dagegen entschieden hat, ist, dass die Unternehmen zu dem Zeitpunkt des Verstoßes dermaßen mit Anfragen zur DSGVO überhäuft waren, dass sie nicht die notwendigen Ressourcen zu ihrer Umsetzung hatten. Ein anderer Grund ist, dass zur Anfangszeit so viele Gerüchte über mögliche Bußgelder in Umlauf waren, dass er die Unruhe nicht verstärken wollte. In anderen Fällen entschied sich Petri gegen die Verhängung eines Bußgeldes, weil ihm dargelegt werden konnte, dass ernsthaft an der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO gearbeitet wurde. In Zukunft aber, so kündigte er an, werde er in solchen Fällen "hinlangen".
Geldbußen gegen öffentliche Stellen in Bayern können nur dann verhängt werden, wenn sie am Wettbewerb teilnehmen. Die bayerischen Kommunen müssen daher nicht befürchten, dass sie zur Kasse gebeten werden. Sie besitzen aber eine rechtsstaatlich begründete Vorbildfunktion. Die Bürger vertrauen gerade in Zeiten, in denen Online-Angebote ausgeweitet werden und der digitale Wandel voranschreitet, darauf, dass datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden. Digitale Angebote werden auf die Dauer nur dann akzeptiert, wenn die Nutzer dieser Angebote wissen, dass ihre persönlichen Daten bei staatlichen Stellen vertraulich behandelt werden und Informationssysteme, auf denen diese Daten gespeichert werden, geschützt sind.
Zur Umsetzung der DSGVO und der Einführung eines Informationssicherheitskonzepts ist juristisches und technisches Fachwissen notwendig. In kleineren und mittleren Kommunen ist dies vielfach nicht vorhanden. Gerade diesen Kommunen bietet die GKDS, die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH, ihre Unterstützung an. Sie führt Kommunen Schritt für Schritt mit Hilfe einer verschlüsselten ISO-27001-zertifizierten Kommunikations-Plattform zur Umsetzung der DSGVO und zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts. Datenschutz und Informationssicherheit gehen dabei Hand in Hand.
*Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.04.2019: "Firmen, die den Datenschutz missachten, müssen jetzt zahlen"
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Wie Behörden dabei geeignete Werkzeuge einsetzen können, das vermittelten die Experten der AKDB und ihrer Systemhaustochter LivingData GmbH an den über 20 Präsentationsplätzen sowie in den stets gut gefüllten Auditorien. Das Interesse ist hier nicht zuletzt deshalb so groß, weil der Gesetzgeber mit dem Onlinezugangsgesetz den Druck auf Verwaltungen spürbar erhöht hat. Auf Hausmesse und Techniktagen erhielten die Kommunalvertreter Antworten auf Fragen, was das Gesetz konkret für sie bedeutet, welche Rolle neuen Authentifizierungsverfahren zukommt, welche Auswirkungen die Digitalisierung auf den kommunalen IT-Betrieb insgesamt haben wird und wie AKDB, LivingData sowie die neue AKDB-Tochter GKDS – die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz – bei diesen Herausforderungen unterstützen können.
Trend zum Outsourcing weiter stark
Eines der Topthemen war wieder einmal das Outsourcing. Dieser Trend entspricht nicht nur einem gestiegenen Sicherheitsbewusstsein der öffentlichen Verwaltungen, sondern gleichzeitig dem Wunsch nach mehr Entlastung, um sich künftig noch mehr den behördlichen Kernaufgaben widmen zu können. Entsprechend gut besucht waren die Vorträge, in denen die individuellen Next-Generation-Outsourcing-Angebote vorgestellt wurden, die eine komplette Befreiung vom eigenen IT-Betrieb zulassen.
Besondere Aufmerksamkeit erfuhren – neben dem Grußwort der bayerischen Digitalministerin Judith Gerlach – die beiden Gastreferenten: Hans-Peter Mayer vom Bayerischen Gemeindetag skizzierte aktuelle finanzpolitische Themen aus Sicht seines Verbandes – und vor dem Hintergrund der sich leicht eintrübenden Konjunktur. Die finanzielle Lage bayerischer Gemeinden sei insgesamt immer noch gut, dennoch gebe eine weiter relativ hohe Verschuldung sowie ein feststellbarer Investitionsstau gewissen Anlass zur Sorge, so Mayer.
Christian Holleber von der Sparkasse Mainfranken-Würzburg referierte über die Zeitenwende in der Finanzbranche und wies in diesem Zusammenhang auf die durch die Digitalisierung völlig veränderten Rahmenbedingungen im Zahlungsverkehr hin. Holleber wagte einen Blick in die Zukunft und prognostizierte, dass Chatbot und Voicebot die Effizienz und Verfügbarkeit bei Service-Anfragen erhöhen und Kosten reduzieren werden.
Warum komme ich zur AKDB? Hier sprechen unsere Kunden!
Ludwig Hahn, Kassenleiter, EDV- und Datenschutzbeauftragter der Verwaltungsgemeinschaft Theres im Landkreis Haßberge, Breitbandpate der Mitgliedsgemeinden: "Wenn man in einer Verwaltungsgemeinschaft für mehrere Bereiche zuständig ist, findet man hier so viele interessante Vorträge, dass kaum Zeit für eine Pause bleibt. Zumal Hausmesse und Techniktage an einem Tag stattfinden. Am meisten interessieren mich die Trends in der Digitalisierung und welche Lösungen die AKDB dafür anbietet. Für meine AKDB-Kontakte hier vor Ort habe ich einen Rucksack an Themen dabei. Ich frage vor der Hausmesse meine Mitarbeiter: Ich gehe zur AKDB, was wollt Ihr wissen, gibt es Anliegen, die ich mitnehmen soll?"
Erster Bürgermeister Markus Schenk, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt im Landkreis Würzburg: "Auf dieser Veranstaltung kann ich mich hervorragend mit Amtskollegen austauschen, das passt wirklich gut. Es ist eher das Problem, nicht alles an einem Tag miterleben zu können, viele interessante Vorträge laufen parallel. Wir sind mit unserer Verwaltungsgemeinschaft vor gut zwei Jahren zur AKDB gewechselt. Dass es eine gute Entscheidung war, haben wir an der positiven Resonanz unserer Mitarbeiter gemerkt. Der Weg in die Digitalisierung, den wir eingeschlagen haben, ist natürlich noch nicht zu Ende: Wir führen zum Beispiel gerade das Sitzungsmanagement SESSION ein, wollen dabei zunächst unsere Mitarbeiter mitnehmen, im Herbst die Gremien schulen und anschließend SESSION ausrollen. Wenn es Fragen zur IT gibt, dann sind die Vertriebsberater der AKDB für uns da, zu Katrin Kräuter etwa haben wir einen sehr guten Draht."
Michaela Cieslik, Kämmerin, stellvertretende Geschäftsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt: "Uns hat der Vortrag von Hans-Peter Mayer vom Bayerischen Gemeindetag am besten gefallen. Mayer ist fachlich perfekt, ganz nah an den Verwaltungen, außerdem erzählt er erfrischend und kurzweilig. Von der AKDB interessieren uns alle Neuigkeiten aus den Finanzverfahren. Die verpflichtenden Vorgaben zur E-Rechnung werden wir in Kürze gemeinsam mit der AKDB umsetzen. Übrigens, unsere Verwaltung musste wegen der Generalsanierung des Rathauses zweimal umziehen: Auch in diesem Zusammenhang erwies sich das Outsourcing als vorteilhaft, für das wir uns schon vor vielen Jahren entschieden hatten."
]]>Modern, nutzerfreundlich und vor allem smartphonetauglich. So präsentiert sich die neue Karriereseite der AKDB. Im Mittelpunkt: echte Mitarbeiter als glaubwürdige Botschafter – ob Software-Entwickler, Kundenberater, Vertriebsmitarbeiter, Produktexperten oder Systemadministratoren. Sie alle stellen sich und ihre Arbeit vor und erklären, was die AKDB zu einem Arbeitgeber erster Wahl macht: das exzellente Miteinander und die gemeinsame Mission, eine digital-bürgerfreundliche Verwaltung zu gestalten. Gleichzeitig zeigt sich die AKDB Bewerbern und Interessenten gegenüber als innovativer, attraktiver und kompetitiver Arbeitgeber. Dabei kokettiert die AKDB bewusst mit dem Begriff "Anstalt" in ihrem Namen, der ganz klar ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag unterstreicht, die Verwaltung mit intelligenten Lösungen bei der digitalen Transformation zu unterstützen. "Jungen Menschen ist heute immer wichtiger, nicht nur einen spannenden, sondern auch einen sinnhaften Job zu machen. Die Werte eines Unternehmens werden zunehmend kritisch hinterfragt", so Gudrun Aschenbrenner, Vorstandsmitglied der AKDB. "Ebenso zentral ist die Forderung nach mehr Work-Life-Balance. Das erfahren wir immer wieder in unseren Bewerbungsgesprächen. Dass die AKDB nicht nur ein hoch innovativer Arbeitgeber ist, sondern auch auf geregelte Arbeitszeiten und Familienfreundlichkeit achtet – das ist auf der neuen Karriereseite klar ersichtlich", so Aschenbrenner weiter.
Weniger Text und großflächige Grafiken, aufgeräumte Seiten und eine einfache, logische Navigationsführung machen es Bewerbern und Besuchern der AKDB-Karriereseite leicht, sich zurechtzufinden und auf einen Blick zu erfassen, was das Unternehmen genau macht, welche Geschäftsbereiche es gibt und welche Jobs vakant sind. Zahlreiche Filterfunktionen erleichtern die Suche nach einem geeigneten Stellenangebot: Bewerber können bequem nach Karrierelevel, Standort, Fachbereich oder Vertragsart (Vollzeit oder Teilzeit) suchen und sich gleich per Mausklick bewerben.
]]>Und Sie? Die AKDB sucht genau diese Helden! Und ihre schönsten Geschichten – passend zu unserer aktuellen Kampagne. Schreiben Sie uns, wenn Sie einen "echten" Verwaltungshelden kennen. Und wir werden uns mit ihr oder ihm in Verbindung setzen. Ganz unverbindlich. Aber Moment mal. Vielleicht sind Sie ja selbst ein Held? Dann nichts wie los!
Kontaktieren Sie uns unter www.akdb.de/helden-der-verwaltung oder unter helden(at)akdb.de
]]>Durch die Zusammenarbeit der beiden kommunalen IT-Dienstleister ekom21 und AKDB werden ab sofort noch bürgerfreundlichere Beantragungen von Verwaltungsdienstleistungen möglich. Nun können mehr als vier Millionen hessische Bürger Online-Angebote der Standesämter schnell und einfach nutzen und Urkunden wie Geburts-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden künftig mit dem Smartphone beantragen.
Das Land Hessen beabsichtigt, das Angebot künftig mit weiteren Online-Services auszubauen, um die Nutzer noch unabhängiger von Ort oder Öffnungszeiten der Verwaltungsstellen zu machen. In einigen hessischen Großstädten können mit dem Servicekonto Hessen auch schon Bewohnerparkausweise beantragt werden, ähnliches ist im Bereich BAföG-Anträge vorgesehen.
Auch die hessischen Verwaltungen profitieren von den neuen Möglichkeiten: Der Einsatz des Servicekontos entspricht den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes, etwa bezüglich Sicherheit und Verfügbarkeit. Die Softwarehäuser ekom21 und AKDB arbeiteten eng zusammen: Das Servicekonto Hessen wird von der ekom21 betrieben, die AKDB lieferte die erforderliche Basistechnologie und stand der ekom21 beratend zur Seite.
"Die länderübergreifende Zusammenarbeit von AKDB und ekom21 ist eine Erfolgsgeschichte für funktionierendes E-Government in Deutschland. Bürgerkonto und Postfach der AKDB sowie Online-Services der ekom21 machen modernen Bürgerservice möglich", sagte Rudolf Schleyer, Vorstandsvorsitzender der AKDB, bei einem gemeinsamen Pressetermin mit der ekom21 in München. Auch ekom21-Geschäftsführer Bertram Huke freute sich: "Wir haben jetzt die Fachdienste im Bereich des Personenstandswesens flächendeckend im Servicekonto Hessen ausgerollt. Ein wichtiger Meilenstein, den wir damit gemeinsam mit der AKDB erreicht haben".
Die AKDB-Dienstleistungen: Projektberatung und operative Unterstützung
Zum Thema Umsatzsteuer hat die AKDB eine speziell geschulte "task force" geschaffen, ein hoch spezialisiertes Team. Es übernimmt bei Bedarf organisatorische und operative Aufgaben. Es begleitet Kommunen beispielsweise bei der Einführung eines TCMS. Egal ob als ganzheitliches Projekt oder nur für ausgewählte Teilaufgaben. Dabei übernimmt die AKDB für Kommunen Projekt-, Steuerungs- und Organisationsarbeit. Ganz nach den individuellen Bedürfnissen. Ebenfalls unterstützt die AKDB Kommunen bei:
Da keine Kommune wie die andere ist, erarbeitet das Umsatzsteuerteam in einem Projektauftaktgespräch gemeinsam mit der Kommune einen speziell auf die jeweilige Verwaltung abgestimmten Umsetzungsplan. Erst dann kann der weitere Verlauf geplant und organisiert werden.
Möchten Sie mehr zu den AKDB-Dienstleistungen zum Thema Umsatzsteuer erfahren? Dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: finanzwesen-ks(at)akdb.de
Aktuell vom 07.10.2019: Sie wollen mehr zum § 2b Umsatzsteuergesetz wissen und wie die AKDB Sie bei der Umsetzung unterstützt? Hier können Sie unser aktuelles Webinar mit dem Titel „Tools und Dienstleistungen zur Umsetzung des neuen Umsatzsteuerrechts für Kommunen“ kostenfrei downloaden!
]]>Doch nun kommen zum Stichtag 1. Januar 2020 zusätzliche Herausforderungen auf die Kommunen zu. Das Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) schreibt nämlich vor, dass Kommunen und öffentliche Stellen bis zu diesem Zeitpunkt zum Schutz ihrer IT-Systeme ein Informationssicherheitskonzept erstellen und einführen müssen.
Kein Datenschutz ohne IT-Sicherheit
Datenschutz schützt die Daten von natürlichen Personen, zum Beispiel die Meldedaten von Bürgern und ihre Sozial- und Gesundheitsdaten. Die Informationssicherheit ist zuständig zum einen für den Schutz aller Informationen in einer Organisation, auch derjenigen ohne Personenbezug, wie etwa Plan- oder Buchhaltungsdaten, und zum anderen für den Schutz der IT-Systeme. In der Praxis sind personenbezogene Daten und andere Informationen kaum mehr trennbar, zumal alle auf den gleichen Servern gespeichert und verarbeitet werden. Datenschutz und Informationssicherheit vermischen sich daher. Auch besitzen sie gemeinsame Schutzziele, nämlich die Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten. Sie haben eine gemeinsame Schnittmenge: die technischen und organisatorischen Maßnahmen, kurz TOM genannt. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau der Daten zu gewährleisten. Wäre es nicht zielführend, Datenschutz und Informationssicherheit gemeinsam umzusetzen?
Weniger Aufwand durch gemeinsame Prozesse
Dafür bietet die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz (GKDS) eine Lösung an. Sie unterstützt und berät ihre Kunden nicht nur bei der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO, sondern auch beim Aufbau eines Informationssicherheitskonzepts. Basis des Informationssicherheitskonzepts der GKDS ist die Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune, die sich gezielt an kommunale Institutionen richtet und diesen erlaubt, mit vertretbarem Aufwand ein einfaches Informationssicherheitskonzept einzuführen und im Arbeitsalltag kontinuierlich zu betreiben.
Dabei ergeben sich folgende Einsparmöglichkeiten:
Schritt für Schritt zu Datenschutz und Informationssicherheit
Die GKDS-Experten ermitteln als erstes die Ist-Situation vor Ort. Ein Bericht wird erstellt, der alle relevanten Schwachstellen sowohl im Datenschutz als auch in der Informationssicherheit aufzeigt. Schritt für Schritt setzt die GKDS gemeinsam mit ihren Kunden die Vorgaben der DSGVO um und unterstützt bei der Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts. Die Kommunikation erfolgt über eine verschlüsselte ISO 27001-zertifizierte Plattform, die durch ein zentrales Ablagesystem einen schnellen Zugriff auf alle relevanten Dokumente ermöglicht. Darüber hinaus stellt die GKDS ihren Kunden einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite.
Beim Zieleinlauf ist ein definiertes Datenschutzniveau erreicht, das den Rechenschaftspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden standhält, und ein erstes Informationssicherheitskonzept auf Basis der Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune vorhanden, das später auch als Grundlage für eine Zertifizierung dienen kann.
]]>Judith Gerlach an die Kommunalvertreter: "Ohne Sie geht nichts!"
Einen wichtigen Akzent der Techniktage 2019 setzte dann auch Judith Gerlach, bayerische Staatsministerin für Digitales. Per aufgezeichneter Videobotschaft begrüßte sie die anwesenden IT-Verantwortlichen und Systemadministratoren aus den Kommunen und schwor sie mit klaren Worten auf ein gemeinsames Ziel ein: "Ohne Sie alle geht gar nichts. Das gilt gerade beim Aufbruch in das digitale Zeitalter". Gleichzeitig warnte sie, dass die Digitalisierung auch Konsequenzen habe und Gefahren beinhalte. "Je vernetzter die digitale Welt ist", mahnte sie, "desto wichtiger wird unsere Sicherheit vor Spionage, Sabotage und Datendiebstahl." Und so lautete das Motto der Techniktage 2019 passend: "Sicherer IT-Betrieb im digitalen Wandel".
Den Teilnehmern für einen sicheren IT-Betrieb entsprechende Lösungen aufzuzeigen, war anschließend die Aufgabe der Referenten von AKDB und LivingData. Dabei war eine der zentralen Fragen: Wie können sich Bürger sicher im Netz authentifizieren, wenn sie Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen? Bisher gibt es drei Arten von Authentifizierung mit drei unterschiedlichen Vertrauensniveaus: Je nachdem, ob der Bürger sich mit Passwort und Benutzername authentifiziert oder mit dem Personalausweis (nPA) und Lesegerät. Oder über Softwarezertifikat und Passwort – ähnlich wie bei der Übermittlung der Steuererklärung mit ELSTER. Und in Zukunft? Da sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Auch eine Videoidentifizierung wäre denkbar.
Der Trend zu Managed Services
Als im November 2018 die IT-Systeme eines bayerischen Klinikums kollabierten, war die Aufregung groß: Ein Mitarbeiter hatte wohl einen infizierten Mail-Anhang geöffnet und der Malware Emotet die Schleusen geöffnet. Sicherheit bei der Authentifizierung ist also nur einer der Bausteine für eine erfolgreiche Digitalisierung in der Verwaltung. Ein zweiter Baustein ist die Sicherheit des IT-Betriebs innerhalb der Kommune. Dazu zählen unter anderem der Einsatz von Virensoftware, Zugangskontrolle, Passwortmanagement, Netzwerkverschlüsselung und Mobile Device Management.
Circa die Hälfte der Kommunalvertreter auf den Techniktagen haben bereits begonnen, ein IT-Sicherheitskonzept auf die Beine zu stellen. Vor zwei Jahren waren es gerade mal zwischen zehn und 15 Prozent. Eine deutliche Verbesserung. Entsprechend fand das Thema Outsourcing und Next Generation Outsourcing Anklang. Viele IT-Abteilungen sind nämlich unterbesetzt, die häufigen Windows-Updates werden zur Dauerbaustelle und die Sicherheitsrisiken sind immer weniger absehbar. "Was mich auf den Techniktagen besonders interessiert", so Stephan Grosser, IT-Leiter und IT-Sicherheitsbeauftragter im Landratsamt Weilheim-Schongau, "sind die Strategien der AKDB für das kommunale Rechenzentrum der Zukunft. Wie müssen wir uns aufstellen? Wie schaffen wir es personell? Wie können wir Daten-Silos vermeiden? Und vor allem: Wie können wir die IT vereinheitlichen?"
Wenn IT-Sicherheit zunehmend zum Zeitfresser wird, sind die Outsourcing-Lösungen von AKDB und LivingData offensichtlich für viele eine attraktive Lösung. Das gilt für den Betrieb der Fachverfahren als Software-as-a-Service im Rechenzentrum, für das Outsourcing der gesamten kommunalen IT, inklusive Sicherheitsmanagement: Zugangskontrolle, Gerätefreigabe, Mobile Device Management, die gesamte Netzwerkverwaltung, die Betreuung der Firewall. Und den sicheren Remote-Zugang bei Telearbeitsplätzen kommunaler Mitarbeiter. Viele IT-Leiter waren gerade aus diesem Grund auf der Veranstaltung: "Ich interessiere mich heute vor allem für das Thema Mobile Device Management", so Guido Feldt, EDV-Leiter im Würmtal-Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. "Das Informationssicherheits-Management hat in unserer IT-Abteilung im Moment höchste Priorität."
Kein Datenschutz ohne IT-Sicherheit
Eng verflochten mit der IT-Sicherheit ist auch der Datenschutz. Denn ohne ein starkes IT-Sicherheitskonzept kann kein Datenschutz gewährleistet werden. Das gilt besonders für Kommunen, denn sie verarbeiten ja sehr sensible personenbezogene Daten. Die Datenschutz-Grundverordnung kommt seit dem 25. Mai 2018 zur Anwendung. Die meisten Kommunen sind bereits gut gewappnet. Bei anderen ist die Personaldecke zu dünn. In diesem Fall können sie einen externen Datenschutzbeauftragten engagieren, der auch für mehrere Kommunen tätig sein kann. Zum Beispiel über die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH, die GKDS. im Falle einer interkommunalen Zusammenarbeit gibt es vom Freistaat sogar Fördergelder.
Digitalisierung ist Kulturwandel
Die zunehmende Digitalisierung in Kommunen begrüßten alle anwesenden IT-Leiter. Sie wünschten sich allgemein etwas mehr Digital-Begeisterung bei den Mitarbeitern. Und so verfolgten sie mit besonderem Interesse den Impulsvortrag von Alexandra Pötke, Bereichsleiterin Mediale Lösungen und Koordinatorin Digital Team bei der Stadtsparkasse München. Bei der Sparkasse ist die Digitalisierung nämlich bereits in vollem Gange, und zwar erfolgreich. Auch hier waren nicht alle Mitarbeiter dem digitalen Wandel gegenüber aufgeschlossen. Alexandra Pötke hat einen Rat ans Publikum: Die Führungskräfte müssen sich das Thema zu eigen machen und, zusammen mit den Innovatoren unter den Mitarbeitern, sämtliche Kollegen mobilisieren. Denn, wie schon Judith Gerlach in ihrer Ansprache sagte: Ohne diese geht gar nichts!
]]>Prozesse definieren - Entscheidungen treffen
"Kommunen müssen jetzt systematisch feststellen, welche Teile des eigenen Haushaltsplans umsatzsteuerpflichtig sind und welche nicht. Und welche schließlich einer Mischnutzung unterliegen", so Manfred Gaspers, Leiter des Geschäftsfelds Finanzwesen bei der AKDB. "Es kann ja sein, dass eine Turnhalle zu 60 Prozent hoheitlich genutzt wird - etwa für den Schulsport. Und zu 40 Prozent privatwirtschaftlich - also an einen Verein vermietet wird. Um das festzustellen, müssen Kommunen ein so genanntes Haushaltsscreening durchführen." Und das ist eine Menge Arbeit. "Um Kommunen zu entlasten, haben wir bei der AKDB gemeinsam mit dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband bis April 2019 ein Muster eines Haushaltsscreenings erarbeitet. Der Landkreistag hat es seinen Mitgliedern bereits zur Verfügung gestellt. Darin ist der Musterhaushalt eines Landkreises nach öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen und hoheitlichen Dienstleistungen unterteilt", so Gaspers."
Das Screening soll diesen Kommunen bei grundsätzlichen Fragen helfen: Sollen sie gewisse Dienstleistungen weiterhin privatwirtschaftlich anbieten? Oder etwa eine Preiserhöhung vornehmen? Was passiert mit einer Rechnung, die aus einem innergemeinschaftlichen Staat eingeht, etwa aus Österreich, auf der beispielsweise keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist? Nach welchem Recht wird eine Kommune belangt, wenn eine Steuererklärung fehlerhaft ist? "Sie sehen, der Paragraf 2b zieht einen ganzen Rattenschwanz an Fragen und Entscheidungen nach sich. Um sie alle zu beantworten, haben wir extra ein Muster eines Tax Compliance Management Systems erstellt. Wir unterstützen interessierte Kommunen beratend bei all diesen Prozessen: bei der Durchführung des Haushaltsscreenings und beim Aufbau eines Tax Compliance Management Systems." Beratung, das scheint immer mehr das Schlüsselwort in der Zusammenarbeit zwischen IT-Dienstleistern und Kommunen zu sein. Je komplexer die Anforderungen an die Verwaltung, desto wichtiger wird dieser Aspekt.
Hin zu einer zentralen Buchführung
Selbstverständlich bedeutet die Berücksichtigung des neuen Paragrafen auch für die Organisationsstrukturen in der Verwaltung mehr Zeit- und Personalaufwand. Das gilt besonders für größere Kommunen - ab 10.000 Einwohnern. "Nehmen Sie zum Beispiel Regensburg, wo zurzeit 320 Mitarbeiter in der dezentralen Buchhaltung im Anordnungsbereich arbeiten. Da werden Rechnungen in Kindergärten, Kliniken, im Bauhof und anderswo erfasst und geprüft. In dem Maße, in dem die Anforderungen beim Einbuchen von Rechnungen komplexer werden, gehen viele den Weg zu einer zentralen Buchhaltung. Das bedeutet wiederum, dass der Rechnungslauf und die Anordnungsworkflows sich massiv verändern müssen." Kein Wunder, dass Personalabteilungen in Kommunen gerade dringend Steuerexperten suchen. Mittlerweile hat der stille Kampf um die besten Köpfe begonnen. "Wir beobachten, dass Kämmereien bei der Suche nach neuen Mitarbeitern sich zunehmend gegenseitig Konkurrenz machen."
56 Sonderfälle berücksichtigt
Das veränderte Umsatzsteuerrecht hat auch erhebliche Konsequenzen für die Funktionsweise der Finanzsoftware. Nach über 2.000 Personentagen in der Entwicklungsabteilung kann die AKDB mit Stolz behaupten, als einziger Anbieter einer kommunalen Finanzsoftware das gesamte Umsatzsteuerrecht in ihrem Verfahren abzubilden - auch sämtliche Sonderfälle, etwa die Bearbeitung von Auslandsrechnungen. "Wir haben 56 dieser Extra-Fälle identifiziert und alle in unseren Buchungsdialogen berücksichtigt", erklärt Gaspers. Inklusive Plausibilitätsprüfungen. Darüber hinaus hat die AKDB vor Jahren ein Meldecenter eingerichtet. So können Kommunalverwaltungen, die Finanzsoftware von der AKDB nutzen, online ihre Steuererklärung ans Finanzamt melden. Egal, ob die Software autonom oder aus dem Rechenzentrum bezogen wird. Das Ziel: den Komplettservice aus einer Hand anzubieten.
"Bei so vielen Veränderungen und Anpassungen in der Software", so Gaspers, "ist die ständige Weiterbildung der kommunalen Mitarbeiter ein Muss." Und so sind Schulungen ein zentraler Dienst in der Angebotspalette der AKDB. Welche Schritte müssen unternommen werden, um die Software einzusetzen, wie soll sie konfiguriert werden? Zu diesen Themen müssen Mitarbeiter aus der Kämmerei intensiv informiert werden. Dass Bewegung in die Sache kommt, bemerkt Manfred Gaspers seit längerem: "Wir registrieren seit einiger Zeit einen signifikanten Anstieg an Schulungs- und Webinar-Teilnehmern beim Thema Umsatzsteuer." Das sieht er als ein gutes Zeichen. Eine Sorge bleibt ihm aber: "Ich hoffe nur, dass am Ende, kurz vor 2021, kein hektisches Gedränge entsteht." Seine Empfehlung an Kommunalverwaltungen ist deshalb: Den Stier so früh wie möglich bei den Hörnern zu packen. Am besten gleich heute.
]]>Der Grund: Kfz-Erstzulassung, Wiederzulassung, Adressänderungen oder Kennzeichenmitnahme (auch bei Halterwechsel) werden bald online für jeden Bürger möglich sein. Einfach schnell von zu Hause aus. Keiner muss sich mehr Urlaub nehmen, um sein Auto anzumelden. Voraussetzung: Dass der Bürger Zugang zu den entsprechenden Online-Services hat, etwa zum Bürgerservice-Portal der AKDB. Der Bundesrat hat am 15. Februar einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Und erwartet auch für die Verwaltung eine künftige Entlastung um jährlich rund 2,2 Mio. Euro, sobald sich die Nutzung etabliert hat.
Bisher konnten Privatpersonen lediglich Abmeldungen übers Internet erledigen (i-Kfz Stufe 1) oder Wiederzulassungen auf denselben Halter (i-Kfz Stufe 2) online vornehmen. Eine Neuzulassung – völlig unabhängig von Halter und Zulassungsbezirk war bislang nur vor Ort möglich. Dabei werden die vom Halter eingegebenen Daten durch das Portal der Zulassungsbehörde maschinell verifiziert und verarbeitet. Die eingegebenen Daten werden mit den im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten abgeglichen und durch ein automatisiertes Programm im Portal der Zulassungsbehörde auf das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft.
Das Projekt i-Kfz startete operativ bereits 2015 mit i-Kfz Stufe 1 und hat das Ziel, das gesamte Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland zu digitalisieren. Kein Behördengang, keine Wartezeiten im Amt: der gesamte Lebenszyklus eines Autos soll in Zukunft hundertprozentig digital vorliegen. Ab Oktober 2019 wird der Online-Dienst voraussichtlich über das Bürgerservice-Portal nutzbar sein. Den gesamten Text der Verordnung lesen Sie auf der Website des Bundesrats.
]]>Wer heiratet, braucht Mut. Der Schwur, den Bund fürs Leben einzugehen, kann durchaus einschüchtern. Was viele Brautleute mindestens ebenso fürchten, ist der endlose Papierkrieg. Etwa das Anfordern von Geburts-, oder Personenstandsdaten. Ein Beispiel: Bei der Anmeldung zur Eheschließung muss beim Standesamt heute unter anderem eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister vorgelegt werden. Das sind bereits zwei Behördengänge – und zwei Dokumente. Dabei wäre es doch für Bürger und Behörde viel einfacher, wenn das Standesamt selbst im Geburtsregister den Eintrag prüft und keine Urkunde mehr vorgelegt werden müsste. Ein Behördengang – ein Dokument.
Kosten sparen – Bürgerämter entlasten
Bei jeder Bürgeranfrage könnte das zuständige Amt so auf sämtliche freigegebene Register zugreifen. Das spart Zeit und Mühe. Und ist im Sinne des Once-Only-Prinzips, das die Europäische Union mit Kraft vorantreibt: Gewisse Standard-Informationen bzw. -Daten sollen dann nur einmal eingegeben und von allen berechtigten Behörden genutzt werden. Dasselbe gilt für den Zensus. Statt bei jeder Behörde mühsam Daten einzutreiben, könnten die Melderegister für diesen Fall „freigegeben“ werden. Das Ziel: ein europäischer Daten-Binnenmarkt, der die Datensicherheit vollständig gewährleistet. Und ein besserer, schnellerer, kostensparenderer Bürgerservice. In einigen Ländern ist das bereits gelebte Realität. In Dänemark etwa sind Basisinformationen frei verfügbar für jedermann und für alle Behörden auf Basis von neun verknüpften Registern – gemäß der dortigen Rechtslage. Die geschätzten Kosteneinsparungen jedes Jahr belaufen sich auf 100 Millionen Euro.
Die Lösung ist nicht der mühsame Aufbau eines neuen, zentralen Melderegisters, sondern die Vernetzung und Interoperabilität diverser bereits bestehender und vor allem sicher geführter Register untereinander. Denn das ist durchaus möglich. Wie einige Beispiele demonstrieren. Seit 2013 betreibt die AKDB in Bayern zum Beispiel die elektronischen Personenstandsregister ePR. Dabei kann das Standesamt eines Ortes auf die Register anderer Standesämter zugreifen. Bürger, die eine Personenstandsurkunde brauchen, können den Antrag bayernweit stellen. In Bayern sind heute über sieben Millionen Personenstandsurkunden hinterlegt und auf diese Weise abrufbar.
Registerübergreifende Auskunft in Bayern
Seit über zehn Jahren können außerdem Meldebüros in Bayern neu hinzugezogene Bürger schneller registrieren: Die Zuzugsgemeinde kann den vorausgefüllten Meldeschein VAMS® benutzen. Dort sind bereits die Daten aus der Umzugsgemeinde hinterlegt. Keine erneute Eingabe ist mehr erforderlich. Selbstverständlich funktioniert dieser Prozess nur, wenn strengste datenschutzrechtliche Regeln befolgt werden. Die anfragende Meldebehörde muss berechtigt sein, die Meldedaten zu benutzen. Diese Berechtigung erteilt ihr der Bürger selbst. Zusammen mit dem Authentisierungszertifikat, das bei jeder Anfrage mit übertragen wird.
Ähnlich verhält es sich bei der Kfz-Zulassung: Bis heute gilt bei An- und Abmeldung eines Fahrzeugs das Wohnortprinzip: Anlaufstelle ist stets direkt die für den eigenen Wohnort oder Betriebssitz zuständige Zulassungsbehörde des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt. Seit 2011 hat die AKDB in einigen Behörden die erweiterte Zuständigkeit möglich gemacht: Elf Kreisverwaltungsbehörden im südlichen Oberbayern haben sich zusammengeschlossen. So müssen heute Fahrzeughalter Zulassungsvorgänge nicht unbedingt beim jeweils für sie zuständigen Amt erledigen. Es geht bei jeder einzelnen der teilnehmenden Behörden. Voraussetzung ist der gemeinsame Zugriff auf Registerdaten.
Von Rom nach München mit einem Klick
In einem nächsten Schritt braucht der Bürger – oder das Unternehmen – nicht einmal mehr das Amt aufzusuchen. Die Anfrage wird ganz einfach online gestellt. Auch hier ist eine sichere Authentifizierung das A und O. Und eine moderne, vernetzte Registerlandschaft. Das sähe dann so aus: Möchte sich ein europäischer Bürger in Zukunft aus Rom abmelden und nach München ziehen, so soll und wird er in Zukunft in der Lage sein, dies online aus einem Bürgerportal heraus zu machen. Dabei werden keine Dokumente ausgetauscht, sondern lediglich Daten. Das Versenden des Dokumentes bleibt Aufgabe und Recht der jeweiligen Behörde. Kein zusätzlicher Behördengang wird nötig sein, die Register werden europaweit miteinander vernetzt sein – immer unter Berücksichtigung strengster Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinien.
In seinem aktuellen Positionspapier unterstreicht die Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT-Dienstleister VITAKO die Wichtigkeit dezentraler, miteinander vernetzter Register. Und erklärt, warum diese Lösung einem zentralisierten Register vorzuziehen ist.
Aktuelle Umfragen zeigen: 2018 nutzte mehr als die Hälfte aller Deutschen das Online-Banking. Über 90 Prozent kaufen mindestens einmal im Jahr in Webshops ein. Bürger sind heute online. Behörden ebenfalls. Sichere Onlinedienstleistungen, jederzeit und überall zugänglich, werden zum Normalfall. Was bedeutet das für Sie? Welche Auswirkungen hat das auf Ihren IT-Betrieb? Wie kann Sie die AKDB gemeinsam mit der LivingData GmbH dabei unterstützen, diese neuen Herausforderungen zu meistern?
Vom 19. März bis zum 15. Mai 2019 geben wir Ihnen an zehn Terminen in ganz Bayern Antworten auf diese Fragen. Wir informieren Sie, wie Sie Ihre IT-Infrastruktur einschließlich Anwendungen, Datenbanken und Betriebssystemen effizient betreiben und dies unter Gewährleistung von Datenschutz und Informationssicherheit.
Die Veranstaltungen sind natürlich kostenlos. Melden Sie sich gleich heute online an: Dort finden Sie auch Agenda, Veranstaltungsorte und weitere wichtige Informationen. Wir freuen uns auf Sie!
]]>Hier hinterlegen Sie alle Informationen etwa zu Ihrer Brandmeldeanlage, auch mit Hilfe der Schnittstelle zu OK.FIS, und erzeugen direkt über den Button „E-Akte anlegen“ eine E-Akte in komXwork, mit allen relevanten Informationen aus dem TERA-Gebäudemanager. Mit einem Klick können Sie nun die E-Akte aus dem Fachverfahren öffnen, gegebenenfalls aktualisieren und Ihren gescannten Wartungsvertrag ablegen. Eine Extrasuche in komXwork entfällt. Der Gebäudemanager bildet Ihre genaue Gebäudestruktur ab, sodass Sie im täglichen Betrieb von dort auf Ihre E-Akte zugreifen können – und alles leicht und optimal geordnet wiederfinden.
E-Akte TERA Vertragsmanager
Möchten Sie einen Wartungsvertrag mit seinen Fristen überwachen? Oder ist der Wartungsvertrag für mehrere technische Anlagen abgeschlossen? Kein Problem. Mit dem TERA-Vertragsmanager können Sie ein Vertragscontrolling aufbauen und Ihr Gebäudemanagement erweitern. Mit einem Klick erzeugen Sie auch hier eine E-Akte zum Wartungsvertag und können diesen Ihrer Brandmeldeanlage und weiteren Anlagen zuordnen. Im Gebäudemanager ist der Vertrag natürlich ersichtlich, die entsprechende E-Akte kann darüber aufgerufen werden.
E-Akte TERA Ressourcenmanager
Sie möchten zusätzlich noch einen Auftrag oder Termin für Ihren Hausmeister zur Überwachung der Wartung erstellen? Das Modul Wartung/Instandhaltung kann das leicht bewerkstelligen und ebenfalls eine E-Akte erzeugen. Übrigens steht Ihnen dafür auch eine mobile App zur Verfügung.
Zusammengefasst Ihre Vorteile:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir planen für das zweite Halbjahr kostenlose Workshops zum Thema Digitalisierung. Anfragen bitte an bettina.geppert(at)akdb.de
]]>In einem waren sich alle Referenten auf dem 5. Zukunftskongress Bayern einig: Die Digitalisierung ist absolutes Zukunftsthema und eine Riesenchance, vor allem für den ländlichen Raum. Sie macht Bayern wettbewerbsfähig und bietet Bürgern und Wirtschaft auch im Netz eine digitale Heimat. Denn gerade durch das Onlinezugangsgesetz rücken Kommunen, die 90 Prozent der Verwaltungsleistung stemmen, als Hauptansprechpartner für Bürger und Unternehmen in den Fokus. "Unsere Wirtschaft, unser Wohlstand und unser demokratisches Miteinander hängen vom Gelingen der digitalen Transformation ab", stellte die erste Bayerische Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, zur Eröffnung des 5. Zukunftskongresses Bayern in ihrer Keynote klar. Bayerische Kommunen würden zu digitalen Organisationen und digitale Prozesse beschleunigten die Organisationsentwicklung, so die Staatsministerin weiter.
Zwei entscheidende Treiber auf dem Weg in die Digitalisierung kommunaler Verwaltungsprozesse beleuchteten die Experten der AKDB mit Impulsvorträgen in den Fachforen-Sessions "E-Government" und "E-Rechnung": Online-Bürgerdienste und das E-Rechnungswesen – von der Antragstellung bis zum digitalen Archiv.
Torsten Frenzel, Bereichsleiter Projektmanagement und DevOps im Geschäftsfeld eGovernment, machte sich in seinem Vortrag für den Ausbau von Online-Services stark und unterstrich, dass die AKDB die Anforderungen des OZG erfülle. Er präsentierte in seinem Beitrag die Vorteile eines einheitlichen Servicekontos mit Postfach sowohl für Bürger (Bürgerkonto) als auch für juristische Personen (Unternehmenskonto). Mit dem Servicekonto biete die AKDB schon seit Jahren eine komplett digitale Infrastruktur, mit der Bürger eine Vielzahl von Online-Diensten nutzen könnten. Auch die Interoperabilität des Servicekontos, also ein einheitliches Nutzerkonto im OZG-Sinn, das für alle Online-Verwaltungsleistungen genutzt werden kann, sei bereits erfolgreich erprobt worden, so Frenzel.
Holger Gehringer, stellvertretender Leiter des Geschäftsfelds Finanzwesen bei der AKDB, hob in seinem Vortrag hervor, dass die E-Rechnung, die nächstes Jahr für alle Kommunen Pflicht ist, nur Teil eines größeren Digitalisierungsprojekts sei. Er forderte Kommunen auf, ihre analogen Prozesse zu analysieren und zu straffen, bevor sie die E-Rechnung einführen. "Die E-Rechnung entfaltet erst mit einem digitalen Dokumenten-Managementsystem ihre ganze Wirkung", so Holger Gehringer. Die Vorteile ließen nicht lange auf sich warten: Schnellere, transparentere Prozesse und eine große Kosten- und Zeitersparnis seien das Ergebnis.
Weitere Schwerpunktthemen des eintägigen Kongresses, der im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München stattfand, waren: die IT-Sicherheit, die Optimierung von Verwaltungsprozessen, veränderte Anforderungen an die Qualifikation kommunaler Mitarbeiter, sowie der Einsatz neuer Technologien wie KI, Chatbots und der Blockchain. Der Kongress wurde von der Fachpublikation Behörden Spiegel ausgerichtet und ist eine Austauschplattform für aktuelle Entwicklungen in der Digitalisierung von Staat und Kommunen.
In einer anschließenden Fragerunde stellten sich Experten den Fragen aus dem Publikum. Dies bestand aus fast 350 kommunalen IT-Entscheidern, Beschaffern und Multiplikatoren.
]]>Umstellung von über 70.000 Finanzadressen
Bald nach Vertragsunterzeichnung begann die eigentliche Arbeit. Damit die Umstellung vom bisherigen Finanzverfahren auf OK.FIS termingerecht und mit AKDB-typisch hohem Qualitätsstandard gelingen konnte, begann die Datenübernahme bereits am 26. November 2018. Dabei gestaltete sich allein die schiere Größe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers als Herausforderung. Der im Jahre 1975 gegründete Zweckverband für die Abfallbeseitigung ist für die Landkreise Rottal-Inn und Dingolfing-Landau zuständig. Circa 214.700 Einwohner in 46 Gemeinden produzieren nicht nur viel Abfall, sondern auch eine Menge Daten: Und so wurden am 26. November 2018
übernommen. Die Zeitdauer der Einspielungen aller Personendaten und der endgültigen Integrationen dauerte bis 27. November abends. Anschließend wurden am 28. November vor Ort 70.000 Veranlagungsobjekte und 250.000 verwaltete Abfalltonnen eingespielt und 70.000 Berechnungsergebnisse fürs Jahr 2018 mit 270.000 Fälligkeiten erzeugt. Diese Maßnahmen konnten bis 29. November abgeschlossen werden.
Sollstellungen in einer Höhe von über 10 Millionen Euro
Wie an jedem Jahresende wurde Ende November auch mit der Berechnung der Jahreshauptveranlagung begonnen. Und mit der Überstellung und Integration der 270.000 Fälligkeitszeilen. Beide Prozesse dauerten neun bis zehn Stunden. Das Ergebnis: 1.100 Zahlungsanordnungen mit Sollstellungen in einer Höhe von über 10 Millionen Euro. Zum Schluss erfolgte am 4. Dezember die Einrichtung der ersten "Festsetzung einmaliger Einnahmen" (FEN)-Rechnungsfunktionen sowie die Erzeugung der Rohdaten für die Abgabeakten. Damit die Nutzung von Oberflächen, Masken und Schnittstellen reibungslos funktioniert, erhielten die Sachbearbeiter parallel zum Umstieg vom 27. bis 29. November vor Ort eine Schulung.
Das Fazit des Kunden fällt eindeutig aus. Mit dem erfolgten Einführungsprozess und dem Ergebnis ist Edeltraud Stinglhammer zufrieden: "Ich sehe mit OK.FIS sehr positiv in die Zukunft!", so die Kassensachbearbeiterin des Abfallwirtschaftsverbands Isar-Inn. Als nächstes steht nun der Start des Buchungs- und Kassenbetriebs für 2019 an. Der Verband wird jährlich etwa 70.000 Abfallgebührenbescheide festsetzen und versenden. Mit OK.FIS ist das kein Problem.
]]>Ab 2020 werden Jugend- und Sozialämter in ihrer Funktion als Reha-Träger jedes Jahr einen Teilhabeverfahrensbericht erstellen und an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) schicken. Dieser erlaubt eine bessere statistische Auswertung von Bearbeitungszeiträumen. Um den Verwaltungen die Arbeit zu erleichtern, hat die AKDB ihre Fachverfahren für die Jugend- und Sozialhilfe diesbezüglich angepasst. Ab jetzt ist das neue Programm-Modul "Teilhabeverfahrensbericht" erhältlich.
Das Bundesteilhabegesetz, das stufenweise bis 2023 umgesetzt wird, sieht unter anderem vor, dass Leistungen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung aus einer Hand kommen. Das heißt: Es wird einen "leistenden Rehabilitationsträger" geben, der für die Koordination der Leistungen und gegenüber dem Antragsteller verantwortlich ist. Künftig reicht also ein einziger Antrag aus, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. Kritisch ist dabei der Zeitfaktor. Wie lange braucht es von der Stellung eines Antrags bis zur Erbringung der Leistung? Um diesen zuverlässig zu ermitteln, sind Jugend- und Sozialämter angehalten, einen Teilhabeverfahrensbericht zu erstellen, in dem zum Beispiel auf folgende Fragen eingegangen wird: Wie viele Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation bzw. Eingliederungshilfen wurden gestellt? In wie vielen Fällen wurden die Fristen nicht eingehalten? Wie viel Zeit ist vergangen zwischen der Erteilung des Gutachtenauftrags und der Vorlage des Gutachtens? Wie viele Anträge gab es und wie viele davon wurden abgelehnt? Wie viele Widersprüche und Klagen gab es? Wie viel Zeit ist zwischen dem Bewilligungsbescheid und dem Beginn der Leistungen vergangen? Antworten auf all diese Fragen ergeben sich aus den Daten, die die Jugendämter und Sozialhilfeverwaltungen in Zukunft jährlich pseudonymisiert und statistisch aufbereitet an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) schicken werden. Das Ziel: mehr Transparenz, Verbesserung der Prozesse bei Teilhabeanträgen und letztendlich die Überprüfung der Wirksamkeit des Bundesteilhabegesetzes.
Softwaremodul erleichtert Berichtserstellung
Um den Bericht zu erstellen, sind eine Vielzahl zusätzlicher Informationen notwendig. Die AKDB stellt ab Januar 2019 für Jugend- und Sozialämter ein neues leistungsfähiges Modul bereit, mit dem sich alle relevanten Informationen leicht erfassen lassen, direkt im Fachverfahren selbst. Plausibilitätsprüfungen geben der Sachbearbeitung Sicherheit und gewährleisten die vollständige und konsistente Erfassung der Daten. Künftig lassen sich die Meldedaten aus der Software automatisch ermitteln, kumuliert aufbereiten und im erwünschten XML-Format in einer Meldedatei bereitstellen.
Das Modul ist in den Fachverfahren für die Jugend- und Sozialhilfe OK.JUS, OK.JUG, OK.SOZIUS-SGB XII und SOZIUSopenÜ integriert. Sie möchten mehr dazu erfahren? Wenden Sie sich an Ihren Vertriebsberater oder schreiben Sie uns unter ilse.eberl(at)akdb.de.
]]>Zum Jahreswechsel hat die Bayerische Vermessungsverwaltung das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETR89) erfolgreich eingeführt und auf UTM-Koordinaten umgestellt. Das neue amtliche Bezugs- und Abbildungssystem wird ab jetzt auch in Verwaltungen, Ingenieur- und Planungsbüros einheitlich in ganz Deutschland verwendet. Schließlich braucht ein vereinigtes Europa gemeinsam nutzbare Geodaten.
Die Verwaltungsgemeinschaft Ebrach im Landkreis Bamberg ist der erste AKDB-Kunde, der umgestellt wurde. Das dortige Bauamt ist seit der zweiten Januarwoche für das neue System gerüstet. Für Bauämter in Bayern bedeutet die Umstellung, dass alle Kanal- und Wassernetzdaten, Bauleitpläne, Baumkataster oder ältere Luftbilder in das neue Koordinatensystem umgerechnet werden müssen. Aber erst, wenn die Bayerische Vermessungsverwaltung die neuen ALKIS®-NAS-Daten im UTM-Format an die Kommunen ausgeliefert hat. Das wird Schritt für Schritt bis Ende Februar geschehen.
AKDB-Kunden auf der sicheren Seite
"Wir nutzen intensiv TERAwinEXP und haben deshalb mit der jüngsten Einspielung der ALKIS®-Daten auch gleich das Modul 'UTM-Transformation' installieren lassen. Mit der schnellen und reibungslosen Umstellung sind wir jetzt für die Zukunft gerüstet", kommentiert Walter Hanslok, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach, die Umstellung.
Für die Umstellung auf UTM brauchen AKDB-Kunden aktuelle Programmversionen des TERA Objektmanagers bzw. von TERAwin und w³GIS/komGDI. Diese stehen im Kundenportal zum Download zur Verfügung. Danach können sie in Verbindung mit dem Modul "UTM-Transformation" – und der amtlichen NTv2-Datei – bestehende Geodatenbestände in Katastergenauigkeit nach UTM umrechnen.
Kommunen, die TERA-Software aus dem Outsourcing-Rechenzentrum beziehen, müssen sich um nichts kümmern: Die Umstellung wird vom AKDB-Kundensupport automatisch in den nächsten Wochen ausgeführt. Wichtig ist, dass Baubehörden künftige Daten, etwa Kanaldaten, ab sofort schon im neuen UTM-Format von Planungs- oder Ingenieurbüros anfordern.
Haben Sie den Bestellschein für das Modul bereits ausgefüllt und zurückgesendet? Falls nicht, können Sie ihn über Ihren Vertriebsberater oder unter der Mailadresse grundstueckswesen(at)akdb.de anfordern.
Eltern erleben nach der Anmeldung häufig eine unsichere Zeit, da erst eine schriftliche Zusage die vielzitierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellt. Bewerbungen für einen Kitaplatz müssen Eltern oft in jeder infrage kommenden Einrichtung persönlich abgeben – danach heißt es dann warten. Für Verwaltungen und Einrichtungen steigt in dieser Zeit der Druck. Kommunen müssen die Plätze bereitstellen und die Anmeldung angesichts der hohen Anzahl an Trägern koordinieren. Die Einrichtungen wiederum kämpfen mit Personal- und Zeitmangel, sollen sie doch gewissenhaft entscheiden, wer welche Familie aufnimmt.
Das Ziel des bisherigen analogen Prozedere war die optimale Elternzufriedenheit. Das soll mit der neuen digitalen Lösung der AKDB auch so bleiben, nun zusätzlich mit optimaler Platzverteilung sowie einfacheren zeitsparenden Verwaltungsabläufen und Vernetzung aller Träger. Im Frühjahr 2019 starten erste Kommunen mit dem intelligenten Vergabemanagement über den Online-Fachdienst "Kita-Bedarfsanmeldung" im Bürgerservice-Portal der AKDB.
Zentralisierung und Effizienzsteigerung
Eltern geben das Wertvollste, was sie besitzen, in die Betreuung, nämlich ihre Kinder. Sie können sich, wie in vielen Kommunen üblich, am Tag der offenen Tür persönlich ein Bild von den Einrichtungen machen, um den geeignetsten Kitaplatz auszumachen. Nach Bekanntgabe des Anmeldezeitraums durch die Kommune beginnt der ganzheitliche und durchgängige Prozess.
Durch einmalige Registrierung über die BayernID im Bürgerservice-Portal merken Eltern bequem und übersichtlich ihren Bedarf für einen Kinderbetreuungsplatz vor. Das Portal bietet einen Überblick über die Kinderbetreuungsangebote unterschiedlicher Träger. Hierbei wird den Eltern aber keine offene Platzanzahl angezeigt, da sich dies bis zur finalen Vergabe etwa wegen Zurückstellungen und Wegzügen noch ändern kann. Nach der Erstellung einer Favoritenliste übermitteln Eltern einmalig die Bedarfsanmeldung und erhalten anschließend eine Benachrichtigung im digitalen Postkorb, bis zu welchem Zeitpunkt eine verbindliche Zusage eines Platzes erfolgt. Der Postkorb des Bürgerservice-Portals bietet eine sichere und datenschutzkonforme Kommunikation und erzeugt ein Gefühl der Sicherheit und Transparenz, insbesondere bei Eltern. Die eingehende Bedarfsanmeldung ist sofort für alle relevanten Nutzer sichtbar, auch, wenn ein Platz zugewiesen wurde. Das verhindert eine Mehrfachbelegung, verkürzt Kommunikationswege und spart Zeit bei allen Beteiligten. Die finale Vergabe verbleibt wie in der Vergangenheit bei den Fachkräften der Verwaltung und Kitas mit ihren Vergabekriterien.
Konstruktive Kooperation mit Pilotkommunen
Die Basis zur erfolgreichen Realisierung des Fachdienstes lag in der intensiven Zusammenarbeit eines AKDB-Entwicklerteams mit einigen Pilotkommunen, die Anforderungen und Wünsche an eine zentrale und digitale Kitaplatz-Bedarfsanmeldung klar definiert hatten. Gemeinsam wurden Herausforderungen beschrieben und Lösungen erarbeitet. Am Ende entstand ein Fachdienst, der flexibel und intuitiv zu bedienen ist: Eltern können bequem den Platzbedarf anmelden und erhalten eine verbindliche Antwort; Kommunen sparen bei ihrem Auftrag der Platzbereitstellung erheblich Zeit ein und profitieren von höchster Datensicherheit; und schließlich können Träger und Einrichtungen Plätze nach pädagogischen Grundsätzen verteilen, um anschließend die Daten der Kinder ohne weiteren Aufwand in ihre Kita-Verwaltungssoftware zu übertragen.
Der Fachdienst unterstützt Kommunen bei der Bedarfsplanung in der Kinderbetreuung, um politische Entscheidungen zum Ausbau aller Kinderbetreuungsformen treffen zu können. Dazu passend das Statement von Bürgermeister Benedikt Bisping von der Stadt Lauf an der Pegnitz beim Pilotkommunen-Treffen: "Während andere nur von Digitalisierung reden, handeln wir konkret und erleichtern für die Eltern die Kitaanmeldung mit moderner Technik. Wir freuen uns, dass es nun losgeht!"
]]>
Region | Termin | Location / Raum |
Oberbayern | Donnerstag 28.03.2019 Donnerstag 11.04.2019 | München: Geschäftsstelle München |
Niederbayern | Dienstag 02.04.2019 Mittwoch 10.04.2019 | Landshut: Geschäftsstelle Landshut |
Oberpfalz | Dienstag 30.04.2019 | Regensburg: TECHBASE / Raum: Albert Einstein, Franz-Mayer-Str. 1, 93053 Regensburg |
Oberfranken | Mittwoch 08.05.2019 Donnerstag 09.05.2019 | Bayreuth: Geschäftsstelle Bayreuth |
Mittelfranken | Dienstag 19.03.2019 | Nürnberg: Karl-Bröger-Zentrum / Saal Willy Prölß, Karl-Bröger-Straße 9, 90459 Nürnberg |
Unterfranken | Mittwoch 15.05.2019 | Würzburg: Geschäftsstelle Würzburg / Hausmesse |
Schwaben | Dienstag 09.04.2019 | Augsburg: Annahof / Raum Augustanasaal, Im Annahof 4, 86150 Augsburg |
Genau dafür macht sich die AKDB stark. Mit ihrem breit gefächerten Produkt- und Dienstleistungsangebot. So nutzen bereits über 1.300 Kommunen das Bürgerservice-Portal. Besonders in Bayern stellt sich die Situation positiver dar. Gerade der Freistaat übt beim E-Government eine Vorreiterrolle aus. Viele bayerische Kommunen sind in puncto Digitalisierung schon sehr weit. Die in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehenden Dienste werden von den Bürgern immer intensiver genutzt, natürlich auch aufgrund der immer höheren Verbreitung des AKDB Bürgerservice-Portals. Im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl 2018 entschieden sich beispielsweise über 340.000 Wahlberechtigte dafür, ihre Briefwahlunterlagen über das Bürgerservice-Portal der AKDB zu beantragen. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 ist das ein neuer Rekordwert, hier sind Steigerungsraten von rund 70 Prozent zu verzeichnen. Mittlerweile bietet das Bürgerservice-Portal der AKDB Bürgern und Unternehmen über 80 Dienste – von der Beantragung einer Geburtsurkunde oder einer Meldebescheinigung bis hin zur Fahrzeug-Abmeldung. Auch hier sprechen Zahlen eine deutliche Sprache: Neben den erwähnten Briefwahlunterlagen war mit fast 350.000 Fällen die Beantragung eines Wunschkennzeichens der beliebteste Online-Dienst, dessen Nutzung sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelte.
Fortschritte gibt es auch beim Thema Servicekonto. In Bayern und Hessen können Bürger bereits jetzt das auf AKDB-Technologie basierende Nutzerkonto als Online-Zugang zur Verwaltung nutzen. Die Zahl der registrierten Servicekonten in Bayern stieg bis Oktober 2018 innerhalb eines Jahres um gut 36 Prozent auf über 115.000 an. Wenn demnächst auch Nordrhein-Westfalen angeschlossen sein wird, werden bis zu 37 Millionen Bürger über dieses Nutzerkonto verfügen können. Ein großer Schritt in Richtung Interoperabilität von Verwaltungsdiensten über die Landesgrenzen hinweg. Und ein großer Mehrwert für den Bürger.
]]>Die Theorie galt es nun, einem Praxischeck zu unterziehen. Die Verwaltungsgemeinschaft Welden, der Markt Postbauer-Heng, der Markt Ergolding, die Stadt Abensberg, die Stadt Zeil am Main sowie die Gemeinde Üchtelhausen wurden dabei von der Innovationsstiftung Bayerische Kommune begleitet. Die Arbeitshilfe ist prinzipiell so konzipiert, dass sie weitestgehend selbstständig von Mitarbeitern der Kommunalverwaltung umgesetzt werden kann.
Es ist nur verständlich, dass Verwaltungen einem neuen Konzept erst einmal abwartend gegenüber stehen. Deshalb gaben Mitarbeiter der Innovationsstiftung eine Einstiegshilfe: In einem Auftaktworkshop vermittelten sie in den sechs Behörden vor Ort die Methodik der Arbeitshilfe, beantworteten grundsätzliche Fragen rund um die Informationssicherheit, gaben Tipps und zeigten einen groben Fahrplan auf. An die Auftaktworkshops, die das Ziel „Hilfe zur Selbsthilfe“ verfolgten, schloss sich eine mehrmonatige Phase der Eigenarbeit an. Erfreulich ist, dass sich in dieser Phase gezeigt hat, dass die Arbeitshilfe für IT-fachfremdes Verwaltungspersonal sehr gut verständlich ist und selbstständig Fortschritte auf breiter Ebene erzielt werden. Bei sehr technischen Fragen, etwa zur Hardwareausstattung oder Netzwerkumgebung, bietet es sich aber punktuell an, auf professionelles Know-how von IT-Dienstleistern zurückzugreifen – was in Kommunen aber ohnehin regelmäßig geschieht. Bei den Abschlussworkshops wurden schließlich letzte Fragen beantwortet, geklärt, ob Defizite eigenständig erkannt werden und ob notwendige Strukturen in den Verwaltungen etabliert wurden, die ein regelmäßiges Nachhalten der Aufgaben sicherstellen.
Festgehalten werden kann: Die Arbeit der letzten Monate hat sich gelohnt! Der Mehrwert der umgesetzten Maßnahmen und Verbesserungen wurde deutlich erkannt. Auch zwei Vertreter des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) aus Nürnberg überzeugten sich beim Abschlussworkshop in Postbauer-Heng vom praxistauglichen Konzept der Innovationsstiftung. Neben IT-Grundschutz, ISIS12 und VdS 3473 informiert das LSI auf seiner Homepage nun auch über die Arbeitshilfe der Innovationsstiftung.
Faktoren für den Erfolg
Der Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts – auch mit der Arbeitshilfe – ist eine wiederkehrende Aufgabe. Die Behördenleitung muss also ausreichend Kapazitäten bereitstellen: Konkret bedeutet dies, dass es eines Mitarbeiters bedarf, der sich dieses Themas verbindlich annimmt, Gegebenheiten und Abläufe im Hinblick auf die Informationssicherheit regelmäßig einer Prüfung und Bewertung unterwirft sowie offene Aufgaben konsequent vorantreibt. Ansonsten läuft man Gefahr, dass das Projekt versandet. Essenziell sind auch ein strukturierter Maßnahmenplan, eine lückenlose Dokumentation sowie Vertreterregelungen. Wer zögert, ob und wie das alles zu stemmen ist, für den hat Korinna Pöppl, die zwei der Pilotkommunen begleitet hat, einen Tipp: "Hauptsache, man beginnt überhaupt. Sobald man mitten drin ist, stellt man fest, dass es gar nicht so kompliziert ist!"
]]>Lesen Sie im Report, welche Innovationen die AKDB in diesen Bereichen anbieten kann, informieren Sie sich über das neue Gemeinschaftsprojekt mit der Universität Würzburg, das die Erstellung von Friedhofsplänen mittels Drohnenflug ermöglicht, und lernen Sie Kunden kennen, die von ihren Erfahrungen mit dem Servicecenter Finanzwesen oder mit dem neuen TERA Objektmanager berichten. Weitere Themen sind unter anderem die Fortschritte beim Servicekonto in verschiedenen Bundesländern sowie die Wahlsoftware OK.VOTE, die bereits bei der bayerischen Landtagswahl zahlreiche Kommunen überzeugt hat.
Neugierig geworden? Lesen Sie hier den Report online! Sie wollen den Report regelmäßig per Post erhalten? Schreiben Sie uns einfach eine Mail, unter report(at)akdb.de. Sie erhalten dann die Printausgabe des AKDB-Reports kostenlos zugeschickt.
]]>Es ist immer wichtiger, viele Informationen im Blick zu behalten. Das schaffen wir bereits mithilfe digitaler Friedhofsverwaltung. Die Erstellung von Gebührenbescheiden, Graburkunden oder die Verwaltung von Genehmigungs- und Prüfungsfunktionen – das alles geht mit TERAwin-FRI bereits digital. Allerdings werden in Zukunft immer mehr Friedhöfe umgeplant und umstrukturiert. Es gibt beispielsweise immer mehr Urnengräber. Um den Platz neu zu organisieren, müssen Friedhofsverwaltungen im Vorfeld stets im Blick haben, wann die Grabnutzungsrechte auslaufen, kurz: wann ein Grab „frei“ wird und wo genau es liegt.
Und geht das heute nicht?
Naja, da muss man geografische Informationen – vor allem Lageinformationen - mit Sachdaten verbinden: Wer liegt wo? Seit wann? Sind die Beiträge bezahlt? Welcher Stein wurde verbaut? Wann läuft das Grabnutzungsrecht aus? Bisher konnte man sehr wohl Papierpläne einscannen und mit Sachdaten verknüpfen. Was aber bisher nur eingeschränkt möglich war: thematische Kartenauswertungen zu machen. Etwa: Zeige alle Gräber an, die zwischen 2020 und 2030 frei werden und in einem bestimmten Bereich des Friedhofs liegen. Gerade diese Informationen sind ja entscheidend für Umstrukturierungen.
Und das könnte irgendwann ein Mitarbeiter eines Friedhofsamts dank integriertem digitalen Friedhofsplan machen?
So ist es. Man kann das hochauflösende Bild mit allen Informationen zum Grab verknüpfen und thematische Auswertungen durchführen. Ein weiterer Vorteil: Die Erstellung des digitalen Plans durch eine Drohne ist wesentlich kostengünstiger, als wenn man ihn aufwändig vor Ort mit GPS-Einmessung erstellen lässt. Außerdem erspart man sich zeitaufwändige Gänge zum Friedhof, um stundenlang geografische Daten aufzunehmen. Man hat sie alle in einem Aufnahmetermin automatisiert parat.
Und so kam die Idee, eine Drohnenbefliegung zu machen, um einen akkuraten digitalen Friedhofsplan zu erstellen … Warum in Zusammenarbeit mit der Uni Würzburg?
Viele Mitarbeiter der AKDB, die im Bereich geografische Informationssysteme tätig sind, haben zuvor an der Uni Würzburg studiert. Ich auch – im Bereich geografische Fernerkundung. Das heißt, wir haben einen besonders intensiven Austausch mit dem Institut für Geografie und dessen Studenten. Die Idee zur Drohnenbefliegung hatten wir, weil immer mehr unserer Kunden anfragen, ob wir georeferenzierte, digitale Pläne ihrer Friedhöfe bereitstellen können. Und da wir nicht vor Ort sein können, wie oft die herkömmlichen digitalen Pläne von Ingenieurbüros aufgenommen werden, suchten wir eine mögliche, zeit- und damit kostensparende Alternative. Darüber hinaus kann eine Drohne zum Beispiel nicht nur Objekte, d.h. Gräber, geografisch orten und visualisieren, sondern auch Höhenmodelle erschaffen und die Flächenbeschaffenheit definieren und somit Landschaftsmerkmale registrieren – etwa Bäume. Und das hochauflösend! Herkömmliche digitale Modelle tun das nicht. Es gibt also zusätzlich zu den Standorten noch ein toll anzusehendes Bild des Friedhofs als Planungsgrundlage.
Wo könnten Drohnen im Bereich Bau und GIS sonst noch zum Einsatz kommen?
Die größte Einschränkung von Drohnen in diesem Zusammenhang ist, dass sie eine begrenzte Reichweite haben. Man muss immer Sichtkontakt halten. Also funktioniert das nicht bei der Erstellung von einem Baumkataster, wo die Objekte recht weit voneinander entfernt liegen. Denkbar wäre es dagegen bei der Erfassung eines Spielplatzes. Drohnen bieten sich besonders gut für kleinräumige Beurteilungen an, beispielsweise zur Dokumentation von Baufortschritten, oder ganz allgemein im unwegsamen Gelände, bspw. für Schadensbegutachtungen in großer Höhe, Kronenansichten einzelner Bäume oder auch zur Hochwasserkartierung, die sich so ohne größeren Aufwand oder Gefährdung von Menschen bewerkstelligen lässt.
]]>Übrigens: Die Resonanz der Kunden auf den beim 3. AKDB Kommunalforum vorgestellten Prototyp war sehr gut. Nun gilt es, die neue Generation schrittweise in den Bürgerservice-Portalen der Kommunen umzusetzen. Die Umstellung erfolgt schwerpunktmäßig im Laufe des Jahres 2019. Die AKDB wird ihre Kunden rechtzeitig hinsichtlich des genauen Ablaufs informieren.
]]>In den vorhergehenden Ausgaben des AKDB-Newsletters hatten wir in loser Folge Interviews mit den Hauptreferenten des 3. Kommunalforums veröffentlicht. Lesen Sie diesmal ein kurzes Gespräch mit Till Behnke von nebenan.de.
Herr Behnke, auf dem AKDB Kommunalforum präsentierten Sie eine App, mit deren Hilfe die Digitalisierung Menschen näher zusammenbringen kann ...
Die App nebenan.de erleichtert es, online den ersten Schritt aufeinander zuzugehen, um sich dann im echten Leben zu begegnen. Wer die App installiert und seine Adresse verifiziert, kann sich mit den Menschen aus seiner Nachbarschaft vernetzen und austauschen. Jede Nachbarschaft ist ein in sich geschlossenes kleines soziales Netzwerk, zu dem nur Zutritt hat, wer auch wirklich in der Nachbarschaft wohnt. So entsteht ein geschützter Kommunikationsraum im Internet. Teilen, tauschen, verleihen, verkaufen, verabreden – all das ist schnell und unkompliziert möglich. Nachbarn kommen auf ganz unterschiedlichen Arten miteinander ins Gespräch: Bei praktischen Fragen ("Wer leiht mir eine Bohrmaschine?"), bei gleichen Interessen ("Wer kommt mit zum Fußball?") oder auch bei der Suche nach Anschluss ("Ich bin neu im Viertel. Wer hat Lust auf einen Kaffee?"). So treffen sich plötzlich Menschen aller Alters- und Einkommensgruppen, egal welcher Herkunft oder politischer Überzeugung.
Aus fremden Nachbarn werden neue Bekannte und Freunde ...
Es ist schön zu beobachten, dass eine gute Vernetzung im Digitalen viele positive Nebeneffekte im "echten Leben" hat: Wer sich kennt, streitet weniger. Wer sich kennt, packt gemeinsam die Zukunft des Viertels an, etwa durch Aufräum-Aktionen oder Urban Gardening Projekte. Wer sich kennt, hilft sich im Notfall – zum Beispiel mit dem Gang zum Supermarkt oder zur Apotheke, wenn ein Nachbar krank ist.
Ich glaube daran, dass die Summe positiver Erfahrungen dazu führt, dass die Identifikation mit dem eigenen Viertel steigt und das Vertrauen ineinander zunimmt. Sie hilft auch, Einsamkeit und Isolation zu bekämpfen, die laut Studien so gesundheitsschädlich sind wie zwei Schachteln Zigaretten am Tag. nebenan.de ist also ein digitaler Weg zu mehr analogen Begegnungen, die uns helfen, die Anonymität im Stadtviertel zu senken und uns wieder mehr zu Hause zu fühlen.
Karlheinz Roth: Es gab dazu einen zweistufigen Wettbewerb. In der Stufe eins haben sich Spiegelau und Frauenau für die Teilnahme am Projekt "eDorf", wie dieses Förderprogramm ursprünglich hieß, angemeldet. Das Besondere an dieser gemeinsamen Anmeldung: Es waren zwei Kommunen, und sie kamen noch dazu aus zwei verschiedenen Landkreisen. Für das Projekt waren neun Handlungsfelder definiert, sieben davon wurden von den beiden Kommunen vorausgewählt.
In der Stufe zwei gab es dann eine Bewerbung der beiden Kommunen, die 90 Seiten stark war und die sieben Maßnahmenfelder umspannte: Telemedizin, digitales Rathaus, Dorfshuttle, Nahversorgung durch ein Bestell- und Liefersystem im Lebensmitteleinzelhandel, Wohnwelten für unterschiedlich pflegebedürftige Zielgruppen, digitale Lehr- und Bildungsangebote sowie ein Telearbeitszentrum.
Ein Vorschlag in Sachen Telemedizin ist hierbei besonders erwähnenswert, denn im Rahmen des Projektes sollte unter anderem ein ganzheitliches vernetztes Medizin- und Pflegenetzwerk für alle Bürger entstehen, das von einer Informationsplattform über Telemedizinanwendungen bis zur Gemeindeschwester unter Einbindung ehrenamtlichen Engagements reicht.
Digitalisierung und technologische Unterstützung sollen aber vor allem älteren Menschen oder Menschen mit Handicap ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden im ländlichen Raum erleichtern. Die Medizin soll zum Menschen kommen – und nicht umgekehrt; aufwändige Wege zu Fachärzten können gegebenenfalls über neuartige Anwendungen reduziert werden. Mit diesem Konzept haben Spiegelau und Frauenau die Jury überzeugt und den Zuschlag erhalten, um ein "digitales Dorf" im südbayerischen Raum zu werden.
Wie geht die Digitalisierung in ihren beiden Gemeinden nun konkret weiter?
Herbert Schreiner: Die Themen aus dem Bewerbungskonzept werden derzeit, unter Federführung der TH Deggendorf, Technologiecampus Grafenau, Schritt für Schritt umgesetzt. Es gibt Arbeitsfelder, wie die Telemedizin, die zwar schon sehr weit gedacht sind, jedoch immer wieder an juristischen Hürden zu scheitern drohen. Und es gibt Bereiche, die erst am Anfang stehen, weil es aus zeitlichen Gründen auch nicht möglich war, alle unmittelbar zu bearbeiten.
Ein konkretes Beispiel sind die Einführung eines Dorf-Shuttle in Spiegelau mit der dazugehörigen digitalen Buchungsmöglichkeit oder das digitale Rathaus in Frauenau, das nicht nur nach innen digitalisiert werden soll, also in den Arbeitsprozessen, sondern auch ein digitales Informationssystem bereitstellen soll, das nach und nach die gemeindlichen Anschlagtafel verschwinden lässt.
Die beiden Kommunen erfinden "das Rad nicht neu", sondern versuchen aus dem Bereich der Digitalisierung alles herauszuholen, was den Menschen im ländlichen Raum das Leben einfacher macht. Der Prozess steht noch am Anfang, und wir wären froh darüber, wenn wir als "Digitale Dörfer" in eine "Verlängerung" von zwei Jahren gehen könnten, um die vielen guten Ideen aus den Arbeitskreisen und der Bevölkerung nach und nach umzusetzen.
]]>Der AKDB-Vorstandsvorsitzende Rudolf Schleyer lud die Teilnehmer ein, sich zu informieren und die
Chancen der Digitalisierung zu ergreifen: „Wir sind überzeugt davon, dass die Digitalisierung von
Verwaltungsprozessen eine dreifache, also eine Win-Win-Win-Situation schaffen kann: für die öffentliche Verwaltung, für Mitarbeiter in den Verwaltungen und für Bürger.“ Er rief die Anwesenden dazu auf, die Digitalisierung zu nutzen, um die Verwaltung noch bürgerfreundlicher zu machen und versicherte, dass die AKDB und ihre Partner dafür ihren tatkräftigen Beitrag leisten werden.
Die Veranstaltung schaffte den Spagat zwischen der Präsentation politisch-strategischer Themen einerseits und Fachthemen andererseits. Der Bundesbeauftragte für Informationstechnik Klaus Vitt unterstrich in seiner Keynote, dass die Digitalisierung für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes von zentraler Bedeutung ist. Grundvoraussetzung sei ein funktionierender Portalverbund mit einer breiten Anzahl von Bürgerservices und integrierten E-Akten. Dass von der schnellen Digitalisierung nicht nur die Zukunft Deutschlands, sondern auch Europas abhängt, machte Paul Nemitz von der Generalverwaltung Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission deutlich. Er zeigte die Chancen auf, die GovBots und künstliche Intelligenz für Verwaltungen und Bürger eröffnen. Nur so könne man das Ziel eines digitalen Binnenmarktes erreichen. Die bayerische Perspektive nahm Finanzstaatssekretär Dr. Hans Reichhart ein. Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen müsse vor allem im ländlichen Raum dezidiert vorangetrieben werden. Reichhart erläuterte Förderprogramme und Initiativen, die der Freistaat schon aufgesetzt habe.
Auf großes Interesse im Publikum stieß das Förderprojekt „Digitales Dorf“. Hierbei konnten sich Gemeinden in Bayern mit Digitalisierungsprojekten bewerben. Auf der Veranstaltung stellte Bürgermeister Karlheinz Roth das Projekt für den südbayerischen Gewinner, den Gemeindeverbund Spiegelau-Frauenau, vor. Darin geht es um die Digitalisierung von Verwaltungs-, Medizin-, Nahversorgungs- und Mobilitätsangeboten. „Unterbleiben im ländlichen Raum strukturelle Maßnahmen für digitale Teilhabe, dann führt die Digitalisierung neben dem demografischen Wandel zu einer Verschärfung der Ungleichgewichtung“, mahnte abschließend Carsten Große Starmann, Projektleiter LebensWerte Kommune von der Bertelsmann Stiftung, der herausragende Digitalisierungsprojekte präsentierte. Darunter auch „Smarter Together“, das EU-Leuchtturm-Projekt für eine smarte Stadt, an dem auch München teilnimmt, sowie das Nachbarschaftsportal nebenan.de.
Wie ein digitaler Wandel zu gestalten sei, erklärte Prof. Claudia Schneider von der Hochschule für
öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Dabei gehe es nicht nur um die Implementierung
neuer Software, sondern auch um neue Arbeitsprozesse und Organisationsstrukturen. Sie legte den
Führungskräften im Auditorium nahe, ihre Mitarbeiter stärker in die Digitalisierung einzubinden und ihnen Verantwortung zu übertragen. Nur so könne eine „digitale Kultur“ durchgesetzt und gelebt werden.
Neben den vielen Vorträgen und Präsentationen schlanker IT-Lösungen suchten die Forumsbesucher das persönliche Gespräch mit "ihren" AKDB-Vertriebsberatern. Das druckreife Fazit zum 3. AKDB
Kommunalforum lieferte Spiegelaus Bürgermeister Karlheinz Roth: „Tolle Veranstaltung, schöne Kulisse,
viele Impulse! Eine gute Gelegenheit zum Austausch untereinander. Der AKDB ist die Themenauswahl
gelungen: Alle Arbeitsprozesse sind ja von der Digitalisierung bestimmt. Dafür brauchen wir die richtigen Werkzeuge und die finde ich hier an den Präsentationsständen.“
Das einheitliche Servicekonto der nordrhein-westfälischen Bürgerservice-Portale ermöglicht, dass beispielsweise ein bei der Stadt Bochum registrierter Benutzer mit den gleichen Zugangsdaten auch ein Wunschkennzeichen beim Kreis Lippe reservieren oder ein Fahrzeug dort online abmelden kann. Umzüge innerhalb Nordrhein-Westfalens werden künftig ebenfalls leichter.
Länderkooperation Hessen und Bayern trägt Früchte
Auch in Hessen tut sich in Sachen E-Government einiges: Darmstadt nutzt als erste Kommune das Servicekonto Hessen. Auch hier profitieren die Bürger vom persönlichen Nutzerkonto als Authentifizierungskomponente sowie vom elektronischen Postfach – von der AKDB entwickelt und im Rahmen der Länderkooperation zwischen Bayern und Hessen technisch bereitgestellt. Betrieben wird das Servicekonto in Hessen von der ekom21.
Der Bürger- und Unternehmensservice steht zukünftig allen hessischen Landes- und Kommunalverwaltungen zur Verfügung. "Die länderübergreifende Zusammenarbeit von AKDB und ekom21 leistet einen Beitrag für erfolgreiches E-Government in Deutschland. Bürgerkonto und Postfach der AKDB sowie die kompatiblen Online-Services der ekom21 machen diese Interoperabilität möglich", freut sich Rudolf Schleyer, der Vorstandsvorsitzende der AKDB.
Einheitliches Nutzerkonto in Bayern etabliert
In Bayern ist ein einheitliches Nutzerkonto mit der BayernID vom Freistaat und der AKDB bereits erfolgreich umgesetzt und im Einsatz. Der Freistaat Bayern stellt diese Infrastruktur-Komponenten seit 2014 allen bayerischen Kommunen betriebskostenfrei zur Verfügung. Der Einsatz des AKDB-Servicekontos ist also ein bedeutender Schritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Mit der Bereitstellung in den drei Bundesländern Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen können nun bis zu 37 Millionen Bürger in Deutschland dieses Konto als Online-Zugang zur Verwaltung nutzen. Auch der Bund wird das AKDB-Servicekonto zukünftig einsetzen.
]]>Bei der Entwicklung von OK.VOTE wurde höchster Wert auf das Thema Sicherheit gelegt. Diese orientiert sich an den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Vorteile der neuen Software sind außerdem die leichte Bedienbarkeit, große Übersichtlichkeit und nicht zuletzt vielfältige Visualisierungsmöglichkeiten von Wahlergebnissen. "OK VOTE hat am Wahlabend einwandfrei funktioniert. Die Benutzeroberfläche erlaubt eine schnelle und intuitive Datenerfassung. Zusätzlich sind die Plausibilitätsprüfungen umfassend und eine große Hilfe", sagte Sebastian Richter, zuständig für EDV bei der Gemeinde Veitshöchheim. Mit der neuen Wahlsoftware kann die gesamte Wahlabwicklung durchgeführt werden. Von der Koordinierung der Wahllokale und des Wahlkalenders bis zur Aufbereitung der Ergebnisse im Web. Als anschauliches Beispiel können die Wahlergebnisse des Landratsamtes Würzburg, im zeitgemäßen responsiven Design bereits im Internet präsentiert, dienen. Besonders praktisch ist auch die automatische Übertragung der Wahlergebnisse.
"Wir freuen uns, dass die OK.VOTE-Pioniere in Bayern die Landtags- und Bezirkswahl mit der neuen Wahlsoftware so erfolgreich durchführen konnten", kommentiert Hiltrud Holzmann, Geschäftsfeldleiterin Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der AKDB, den gelungenen Produktiveinsatz: "Unser herzlicher Dank gilt allen Kunden, die sich trotz knapper Vorbereitungszeit bereiterklärt haben, mit der neuen Wahlsoftware-Generation zu arbeiten."
OK.VOTE wurde in einigen der Kommunen aus dem BSI-zertifizierten Rechenzentrum bezogen, in anderen autonom vor Ort betrieben. Im Vorfeld schulte der Kundenservice der AKDB die ausgewählten Kommunen eingehend und betreute sie auch während des Wahlbetriebs. Die AKDB stellt ihre alte Wahlsoftware OK.WAHL auf das modernere Verfahren OK.VOTE um. Dazu gab es bereits seit Anfang dieses Jahres zahlreiche Informationsveranstaltungen. Das Ziel: OK.VOTE soll bis zur Europawahl im Frühjahr 2019 in Bayern flächendeckend im Einsatz sein. Die Wahlsoftware OK.VOTE basiert auf der innovativen Wahlsoftware votemanager, die bereits von über 530 Behörden deutschlandweit genutzt wird.
Mehr als 340.000 bayerische Wahlberechtigte beantragten im Vorfeld der aktuellen Landtags- und Bezirkswahl ihre Briefwahlunterlagen online im Bürgerservice-Portal. Bei der Bundestagswahl 2017 waren es noch deutlich weniger: Damals nutzten etwa 200.000 bayerische Bürger diesen Dienst, rund ein Drittel davon mit QR-Code.
Die steigende Beliebtheit und Akzeptanz bei den Wahlen bestätigt die bisherigen Erfahrungen mit den Fachdiensten des Bürgerservice-Portals – sinnvolle E-Government-Lösungen werden von den Nutzern gerne angenommen und bieten Vorteile für Bürger und Kommunen. Als zentrale E-Government-Plattform ist das Bürgerservice-Portal der AKDB in Bayern als Standard etabliert, deutschlandweit ist es 1.300 mal im Einsatz.
Landrat Heinrich Trapp zeigte sich mit dem Vertragsabschluss zufrieden: "Wir haben für den Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn nun auch im Finanzbereich einen zuverlässigen Partner mit einem sicheren Softwareprodukt gewonnen." AKDB-Vorstandsmitglied Gudrun Aschenbrenner bestätigte: "Die Entscheidung des Verbands freut uns sehr. Sie beweist, dass sich ein qualitativ hochwertiges Finanzverfahren, das Kostencontrolling, einen transparenten Haushalt und zukunftsorientierte Planung ermöglicht, immer mehr durchsetzt. Wir werden unsere Anstrengungen, bayerische Kommunen mit effizienten IT-Lösungen zu unterstützen, weiter intensiv fortsetzen."
]]>Die dritte Auflage dieses Events bietet wie immer ein ideales Diskussionsforum mit etwa 50 interessanten Fachvorträgen, vier Keynotes und einer Podiumsdiskussion. In gewohnter Weise greifen dabei die AKDB und ihre über 20 Lösungspartner aktuelle Themen auf, die Kommunen am meisten bewegen: Trends und Entwicklungen in E-Government, IT-Management und Informationssicherheit sowie das Top-Thema digitale Transformation. Unter anderem wird Beatrix Drago, Sachgebietsleiterin in der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung, über das Thema Digitalisierung von Stadt und Land referieren. Und Stefan Pernpaintner, Wirtschaftsinformatiker bei der AKDB, stellt in seinem Vortrag das Thema Blockchain in der Verwaltung vor.
Neu in diesem Jahr sind fünf Workshops, in denen angemeldete Besucher zusammen mit Experten von LivingData und AKDB konkrete Lösungen erarbeiten können. Für folgende Workshops können sich schnell entschlossene noch anmelden:
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Den genauen Programmablauf und weitere Details entnehmen Sie bitte der AKDB-Website. Das gesamte Geschehen dieses Veranstaltungstages können Sie über unseren Live-Blog mitverfolgen, der über unsere Homepage zu erreichen sein wird.
]]>Vorhersagen über technologische Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Menschen sind immer mit Vorsicht zu genießen. Im digitalen Zeitalter, das uns eine nie vorher gekannte Beschleunigung von Entwicklungsprozessen und eine sich immer schneller vollziehende Veränderung unserer Lebens- und Arbeitswelt gebracht hat, sind zwölf Jahre ein Zeitrahmen, der einigermaßen sichere Prognosen nur schwer möglich macht. Fakt ist jedoch, dass schon heute nicht nur in den Städten die digitalen Transformationen unsere Gesellschaft in nahezu allen Lebensbereichen verändern. Die Zahl der Internetnutzer ist in Deutschland mittlerweile auf über 80 Prozent gestiegen. "Being online" prägt selbstverständlich unsere Wirtschafts- und Arbeitswelt, unser Einkaufs-, Mobilitäts-, Freizeit- und Kommunikationsverhalten. Das Arbeiten vom Homeoffice aus oder im Coworking Space, der alle wichtigen Büroinfrastruktureinrichtungen vorhält, die der "digitale Nomade" zum Arbeiten braucht, gehören zum Arbeitsleben bereits genauso wie die Mobilitäts-App, die umweltfreundlich und maßgeschneidert multimodale Mobilität mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln ermöglicht. Der Sprung zum selbstfahrenden Auto ist hier nicht mehr weit. Letztendlich wird es darauf ankommen, mit den digitalen Technologien intelligente Lösungen auf die zentralen Herausforderungen der Städte zu finden: Dazu gehören Klimawandel, demografischer Wandel in all seinen Facetten, wirtschaftliche Fragestellungen und Ressourcenknappheit. Dazu wird eine noch engere Vernetzung zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft notwendig sein. Dann können die Bewohner der Smart Cities Teil der technischen Infrastruktur ihrer Stadt werden und wie schon heute zum Beispiel in der nordspanischen Stadt Santander per GPS und Lichtsignalen direkt zur nächsten Parkmöglichkeit gelenkt werden, die mittels in der Altstadt platzierten Sensoren die Informationen weitergeben. Der Parkschein wird dann selbstverständlich mit einer App bezahlt oder verlängert. Die Vermittlung der digitalen Kompetenzen in unseren Bildungseinrichtungen, die permanente lebenslange Weiterbildung für alle Generationen und Bevölkerungsschichten ist dabei unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass in einer sich immer digitaler entwickelnden Gesellschaft möglichst viele Bürger die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Innovationen einer "Smart City" verantwortungsbewusst in Anspruch nehmen können.
Wie werden der ländliche Raum und seine Bewohner auf den digitalen Wandel vorbereitet?
Neben der Bayerischen Staatsregierung, die in den Jahren 2017 und 2018 Wettbewerbe zur Förderung der Digitalisierung im ländlichen Raum bzw. im ländlichen Alpenraum ausgelobt hat, gibt es zahlreiche Tagungen und Veranstaltungsformate unterschiedlichster Einrichtungen aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Technik sowie Verbände, die das Thema auf der Agenda haben. Auch das nun zum dritten Mal stattfindende AKDB Kommunalforum ist hier ein wichtiger Akteur bei der Wissensvermittlung. Allen gemein ist das Bemühen, zum einen dafür zu sensibilisieren, dass in einer digitalisierten Welt der Unterschied zwischen ländlichen und urbanen Räumen zunehmend verschwindet und der durch die Digitalisierung bewirkte tiefgreifende Strukturwandel für ländliche Regionen und seine Bewohner völlig neue Entwicklungsmöglichkeiten bietet: Standortnachteile und lange Wege können ausgeglichen werden, Leben und Arbeiten auf dem Land kann dank Digitalisierung attraktiver werden. Ob Internethandel und neue Liefermodelle oder medizinische, Pflege- oder sonstige Dienstleistungen, die über Internetplattformen koordiniert werden, sowie mobile und digitale Angebote – sie alle können die Versorgung ländlicher Räume in vielerlei Hinsicht verbessern und somit einen Beitrag zum Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen in Stadt und Land leisten. Die digitale Infrastruktur ist somit elementarer Bestandteil der Grundversorgung. Denn sie ist die Voraussetzung für Partizipation, Kommunikation und Logistik. Somit wird die optimale Nutzung der Digitalisierung künftig zum entscheidenden Faktor im Standortwettbewerb ländlicher Regionen um Unternehmen und Einwohner sein. Voraussetzung dafür, dass es nicht zu einer "digitalen Spaltung" zwischen Land und Stadt kommt, ist der flächendeckende Glasfaserausbau, der auch entlegene Weiler und Streusiedlungen auf dem Land erreicht. Auch gezielte Projektarbeit im Rahmen von Städtebauförderung und Dorferneuerungs- bzw. integrierten ländlichen Entwicklungsprozessen, wie z. B. das Projekt "Landmobile" macht das Thema greifbar und trägt dazu bei, den ländlichen Raum und seine Bewohner auf den Wandel vorzubereiten.
Welche sind die Voraussetzungen, damit das Leben auf dem Land wieder attraktiver wird?
Es gibt viele Gründe, die zur Landflucht mit allen sich daran knüpfenden negativen Entwicklungen führen. Fehlende bedarfsgerechte Angebote in den Bereichen Arbeit, Bildung, Wohnen, Nahversorgung, medizinische Versorgung und Kultur seien hier nur beispielhaft genannt. Auch ein schlecht ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz erlaubt Mobilität auf dem Land nur mit dem eigenen PKW. Die Förderung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern wurde deshalb 2013 zum Staatsziel erhoben. Eine daraufhin eingesetzte Enquete-Kommission hat im Frühjahr 2018 ihren Bericht vorgelegt, wie dieses Ziel zu erreichen sei. Der flächendeckenden Breitbandversorgung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Ich zitiere: "Die Verfügbarkeit eines schnellen Internets ist eine Grundvoraussetzung, um an den technologischen Errungenschaften und Potenzialen der Digitalisierung zu partizipieren. Zudem können die Potenziale von neuen webbasierten Dienstleistungen insbesondere in den unterversorgten Räumen nicht genutzt werden. Dies betrifft ländliche Räume, die gerade im Bereich der Daseinsvorsorge von neuen internetbasierten Lösungen profitieren können (Medizin, Versorgung, Kommunikation, neue wirtschaftliche Geschäftsmodelle etc.), um Versorgungsnachteile durch Onlineangebote zumindest teilweise kompensieren zu können." Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass diese Rechnung aufgehen kann. In der Landgemeinde Moosburg in Kärnten hat die Schaffung eines auch baukulturell sehr attraktiven "Coworking space" im ehemals leerstehenden Gasthaus im Ortskern zur Etablierung einer kleinen Kreativwirtschaftsszene geführt, die viele positive Impulse gesetzt hat. Das Leben auf dem Land wird plötzlich für junge, gut ausgebildete Menschen wieder attraktiv, immer mehr kommen zurück. Auch die Bewerbungen im bayerischen Wettbewerb zum digitalen Modelldorf zeigen vielversprechende Ansätze, die dazu beitragen können, die oben genannten Defizite zu beheben und eine Trendumkehr in die Wege zu leiten. Vom ganzheitlichen, interdisziplinär vernetzten Medizin- und Pflegenetzwerk mit digitalem Pflegelotsen über internetbasierte Lern- und Bildungsangebote bis hin zur Schaffung von Wohnungen, die ein möglichst langes selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden durch "Assistive Technologie" ermöglichen. Bei allen guten Ansätzen bleibt zu konstatieren: Es gibt zwar nicht "das Patentrezept" zur Trendumkehr, jedoch viele erfolgversprechende Ansätze, die mit Hilfe der Digitalisierung gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land ermöglichen und somit das Leben auf dem Land wieder attraktiv machen können.
Beatrix Drago ist Referentin auf dem 3. AKDB Kommunalforum am 18.10.2018 auf dem Nockherberg München. Ihr Vortrag mit dem Titel "Aus Landflucht wird Landlust: Kann Digitalisierung den Wandel schaffen?" findet um 11:30 Uhr im Saal Maximilian statt. Sie haben sich noch nicht zum AKDB Kommunalforum angemeldet? Dann aber schnell, denn es gibt nur noch wenige Restplätze!
Auf der Grundlage des Zensusgesetzes 2021 sind die Meldebehörden verpflichtet, bis 2021 die Daten von allen aktuell in der Gemeinde mit Hauptwohnung, alleiniger Wohnung oder Nebenwohnung gemeldeten Personen an die Statistischen Landesämter zu übermitteln. Dazu gab es eine Pilotdatenlieferung Ende 2017.
Der Zeitrahmen
Gemäß Zensusvorbereitungsgesetz 2021 ist im November 2017 die Erstlieferung pünktlich durchgeführt worden. Die Pilotdatenlieferung im Rahmen des Zensusgesetzes 2021 erfolgt zum 13. Januar 2019. Für diese Lieferung entstehen keine grundlegenden Änderungen gegenüber der Lieferung nach dem Zensusvorbereitungsgesetz. Danach werden weitere vier Bestandsdaten-Lieferungen aus dem Melderegister bis 2021 folgen (Datenlieferungen zur Vorbereitung des Zensus 2021 im Zeitraum 1. und 4. Quartal 2020 sowie Datenlieferungen am Zensusstichtag im Zeitraum 2. und 3. Quartal 2021 jeweils für den Zensus 2021).
Kostenfreier Service für OK.EWO-Kunden
Für die bayerischen OK.EWO-Kunden im Rechenzentrum wird die AKDB Abzüge und Lieferungen zum 13. Januar 2019 kostenfrei durchführen. Kunden brauchen nichts weiter zu tun: Die AKDB übernimmt alle zu erbringenden Leistungen. Für alle anderen OK.EWO-Kunden wird die AKDB eine entsprechende Programmfunktion für den Bestandsdaten-Abzug im Rahmen einer Versionsauslieferung kostenfrei bereitstellen.
In Zukunft: vollkommen digitaler Zensus
Der Zensus 2021 in Deutschland ist Teil einer europaweiten Zensusrunde, die für alle Mitgliedsländer der EU verpflichtend ist. Die Europäische Union wird ab 2024 die jährliche Veröffentlichung von georeferenziellen Bevölkerungsdaten von ihren Mitgliedern fordern. Das heißt: In Zukunft werden die europäischen Mitgliedstaaten nicht umhinkommen, eine Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltungsregister voranzutreiben. Für den Zensus 2021 werden neben Daten aus dem Melde- und weiteren Verwaltungsregistern noch immer eine gewisse Anzahl von Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung erfolgen. In Zukunft soll dagegen ein rein registerbasierter Zensus durchgeführt werden. Dafür hilft der Verwaltung der Zugriff auf digitalisierte und de facto verknüpfte Melderegister.
Weitere Referenten waren u. a. Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindestages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, und Dr. Rainer Bauer, Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Letzterer zeigte auf, wie in Bayern alles bereit sei für einen medienbruchfreien Datenkreislauf: Bürger können sich bereits über die BayernID online im BayernPortal anmelden, Dienstleistungen beantragen und Dokumente in ihrem persönlichen Postkorb abholen. Ohne auch nur einmal in der Behörde bzw. dem Rathaus vorstellig geworden zu sein. Dr. Rainer Bauer merkte jedoch an, dass derzeit noch zu wenig Online-Dienste im BayernPortal verfügbar seien. Im Schnitt sind es pro Kommune nur sieben. Dabei sei die Kommune bei Verwaltungsangelegenheiten der wichtigste Ansprechpartner für Bürger und Wirtschaft. Um die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Bayern voranzutreiben, unterstützt der Freistaat Kommunen im Rahmen seiner Strategie Bayern Digital II.
Über die Digitalisierungsvorhaben des Bundes referierte Ministerialdirigent Ernst Bürger aus dem Bundesinnenministerium. Er unterstrich die Wichtigkeit des Onlinezugangsgesetzes, das Kommunen dazu verpflichtet, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen online über Portale anzubieten. Dabei sei das Ziel, dass alle Bürger von überall in Deutschland sich über ein einziges Nutzerkonto anmelden und länderübergreifende Dienste in Anspruch nehmen. Ernst Bürger betonte, dass dies keineswegs bedeute, dass bisherige Online-Portale hinfällig würden. Vielmehr werde eine Lösung entwickelt, die unterschiedliche, auch bereits existierende Portallösungen von Ländern und Kommunen miteinander auf einer gemeinsamen Plattform verbinde. Einen Blick auf die Entwicklung auf dem Land bot dagegen der Digitalisierungsexperte Willi Kaczorowski. Er präsentierte Einblicke und Erfahrungen zum Thema "Smartes Land". Kaczorowski hob hervor, wie eine kluge Digitalisierung auf dem Land künftig den Graben zwischen Stadt und ländlicher Region überbrücken könne und zur Entstehung einer "digitalen Region" führen werde.
Der Vortrag des Vorstandsvorsitzenden der AKDB, Rudolf Schleyer, befasste sich mit dem Thema "Lösungen für digitale Rathäuser". Im Mittelpunkt standen bereits umgesetzte Meilensteine erfolgreicher Digitalisierungen aus den vergangenen Jahren, bei denen der AKDB eine Vorreiterrolle zukommt. Die Behördenauskunft BayBIS, der vorausgefüllte Meldeschein oder das Bürgerkonto für elektronische Verwaltungsdienste innerhalb des Bürgerservice-Portals sind nur drei Beispiele, die ein enormes Optimierungs- und damit Einsparungspotenzial mit sich gebracht haben. Sie haben dazu beigetragen, dass das "digitale Rathaus" in vielen Bereichen bereits Realität ist. Einmal eingeführt, sind sie schon nach kurzer Zeit nicht mehr wegzudenken. Die Digitalisierung erfasst die Verwaltung dabei als Ganzes und entfaltet Wirkung über die Behörde hinaus. Gesetzliche Rahmenbedingungen und eine gestiegene Erwartungshaltung von Bürgern und Unternehmen erhöhen den Handlungsdruck. Dieser ist erforderlich, damit die öffentliche Verwaltung mit der digitalen Gesellschaft Schritt halten kann.
„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Bayreuth leisten bei jeder Wahl großartige Arbeit“, lobt AKDB-Vorstandsvorsitzender Rudolf Schleyer. Die Techniker der AKDB koppeln bei Wahlen und Bürgerentscheiden die Endlosdrucker zu einer kompletten Druck- und Schneidelinie. „Dort wird am Anfang unbedrucktes Spezialpapier auf einer riesigen Rolle zugeführt, die allein Kapazität für über 50.000 Wahlbenachrichtigungskarten bietet“, erklärt Schleyer. Am Ende der Produktionsstraße werden die fertigen Karten dann versandfertig abgestapelt und für die Anlieferung bei der Deutschen Post vorbereitet.
Nicht erst ab diesem Zeitpunkt kommt die Deutsche Post ins Spiel. Zuvor bereits hatten Fachleute der Deutschen Post etwa die eingesetzte Papiersorte ausgiebig getestet und zertifiziert. Vorab produzierte Testwahlkarten müssen beweisen, dass sie auch bei der Weiterverarbeitung auf den Sortiermaschinen der Deutschen Post über die erforderlichen Laufeigenschaften verfügen. Nach Produktion und Anlieferungen startet in den Briefzentren der Post die Sortierung der Wahlbenachrichtigungen für die jeweiligen Regionen, die durch die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl gekennzeichnet sind. Schließlich werden die Karten zeitnah, in der Regel bereits am nächsten Werktag, bei den Wahlberechtigten zugestellt. „Das Adressmaterial ist optimal“, zeigt sich Sabine Kaltenbach, Vertriebsdirektorin bei der Deutschen Post AG, erfreut. „Bürgerinnen und Bürger erwarten gerade bei einem so wichtigen demokratischen Prozess wie einer Landtagswahl maximale Qualität und Datenschutz“, so Kaltenbach: „Wahlunterlagen sind bei der Deutschen Post in den besten Händen“. In diesem Zusammenhang betont die Postmanagerin die sehr gute Zusammenarbeit mit der AKDB, die eine reibungslose und schnelle Auslieferung der Wahlkarten ermögliche.
Abgerundet wird das umfangreiche Projekt durch die inzwischen häufig genutzte Lösung für eine bequeme Beantragung von Briefwahlunterlagen. Dafür hat die AKDB Wahlbenachrichtigungsunterlagen auf Wunsch mit einem QR-Code versehen, der einfach und sicher mit dem Smartphone gelesen werden kann.
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Bei den Fox Awards, die einmal jährlich verliehen werden, geht es um die Effizienz und die Performance von Content Communication. Sie zeichnen besonders wirksame Arbeiten aus der Kommunikationsbranche aus. Ausgezeichnet werden Lösungen, die Impulse geben, Emotionen verstärken und damit Relevanz auf allen Etappen der Customer Journey sichern. Der deutschlandweit bekannte Award wird von einer hochkarätigen Jury verliehen.
Die aktuelle Ausgabe des AKDB Reports steht Ihnen auch immer online als Blätter-PDF kostenfrei zur Verfügung.
Wie schaffen Kommunen den digitalen Wandel?
Die eintägige Veranstaltung findet dieses Mal in den neu gestalteten Räumlichkeiten des Paulaner am Nockherberg in München statt. Themenblöcke im großen Auditorium sind: Trends und Technologien, politische Fahrpläne und konkrete Change-Management-Strategien, mit denen Kommunen sich für die digitale Zukunft rüsten können. Dazu hat die AKDB nicht nur Politiker wie Klaus Vitt eingeladen, sondern auch Neurowissenschaftler wie Dr. Volker Busch, Personal- und Change-Management-Experten wie Prof. Claudia Schneider und Verwaltungswissenschaftler wie Prof. Gerhard Hammerschmid. Außerdem: Start-up-Gründer, Bürgermeister von „digitalen Dörfern“ in Bayern und Verantwortliche digitaler Leuchtturm-Projekte. Sie alle werden das Neueste aus Forschung und gelebter Praxis präsentieren.
5 Keynotes, 60 Referenten, 36 Forumsbeiträge, 5 Workshops
In zahlreichen Fachforen können die Teilnehmer einzelne Themen vertiefen. Darunter alles Wissenswerte zu Gebäudemanagement, Next Generation Outsourcing, Datenschutz, IT-Sicherheit und zukunftsweisenden E-Government-Lösungen. Neu im Programm sind direkt auf Kunden zugeschnittene Praxis-Workshops, in denen die Teilnehmer digitale Lösungen konkret erarbeiten. Zum Beispiel im Workshop „Mobil in einer Stunde. Aus dem Workshop in den Appstore“, in dem Teilnehmer direkt vor Ort ihre eigene Bürgerservice-App thematisch befüllen können. Eine große Begleitausstellung der AKDB und ihrer über 20 Partnerunternehmen rundet das Programm ab. Das AKDB Kommunalforum findet alle zwei Jahre im Wechsel mit der Kommunale in Nürnberg statt.
Weitere Informationen und Details zum Programm stets aktuell unter www.akdb.de/kommunalforum. Das AKDB Kommunalforum ist für alle Teilnehmer kostenlos.
]]>Der Albtraum: Wenn ein kommunaler Mitarbeiter ausfällt
Das ganze Jahr über, so Häberlein, gibt es viel zu tun: Die Kasse muss die täglichen Zahlungsvorgänge abwickeln. Der Änderungsdienst im Grund- und Gewerbesteuerbereich mit der Erstellung aktueller Steuerbescheide verteilt sich dagegen über das gesamte Jahr. "Und im Zeitraum zwischen September und Oktober steht dann die Abrechnung der Kanal- und Wasser-Verbrauchsgebühren der 1.500 Objekte an. Die Zählerstände, die von den Verbrauchern abgelesen und eingereicht werden, müssen auf Plausibilität kontrolliert und die Gebührenbescheide erstellt werden."
Doch kurz nach der Verbrauchsgebührenabrechnung passierte das, wovor sich jeder kommunale Entscheider fürchtet: Die zuständige Sachbearbeiterin im Steueramt wurde krank. Und es war nicht abzusehen, für wie lange. "Die Personaldecke in der Verwaltung ist dünn", so Häberlein. "Da können wir uns eigentlich keinen Ausfall leisten." Was ihn rettete, war sein gutes Gedächtnis. Denn einige Zeit zuvor hatte er am AKDB-Stand der Kommunale in Nürnberg ein neues Angebot kennen gelernt: das Servicecenter Finanzwesen, das Dienstleistungsangebot der AKDB fürs Finanzwesen. "Nennen Sie es Instinkt oder Vorahnung. Ich habe mir gedacht: Das könntest du irgendwann mal brauchen. Dass es so bald sein würde, hätte ich mir aber nicht träumen lassen." Die gesamte Veranlagung von Steuern und Gebühren temporär an das Servicecenter Finanzwesen auszulagern, war eine logische Entscheidung und relativ schnell gefasst. "Wir haben das Personalwesen bereits ins Servicecenter Personalwirtschaft der AKDB ausgelagert und wussten: Beim Thema Outsourcing von Personalressourcen sind wir in Expertenhand." Der Geschäftsleiter von Ottensoos befürchtete, dass seine Mitarbeiterin mindestens sechs bis neun Monate ausfallen würde. Bei der zuständigen Vertriebsberaterin der AKDB, Katja Köhler, fand er ein offenes Ohr. Und so kam unbürokratisch und schnell ein Vorvertrag für die zu überbrückende Zeit zustande.
Einfache und sichere Datenübertragung
Zuallererst mussten die Voraussetzungen für eine sichere Datenübertragung geschaffen werden, damit Ottensoos in der Lage war, mit dem Servicecenter Finanzwesen Dokumente auszutauschen. Konkret: Es wurden der flexible Datenspeicher KommSafe und die E-Akte installiert. "Nachdem die Anfangshürden auf beiden Seiten überwunden und die Abläufe festgelegt waren, gestaltete sich das Prozedere vergleichsweise einfach", so Häberlein. "Das Finanzamt schickt der Gemeinde die Messbetragsbescheide in Papierform. Diese werden von uns derzeit einmal die Woche eingescannt und in KommSafe eingestellt. Dort holt sie sich der Mitarbeiter des Servicecenters der AKDB, bearbeitet sie, erstellt die Grund- oder Gewerbesteuerbescheide, speichert sie als PDF wiederum in KommSafe ab und pflegt sie in die E-Akte ein." Sogar der allerletzte Schritt kann bei Bedarf von der AKDB übernommen werden: Der Steuerbescheid wird gedruckt, kuvertiert und direkt aus dem Rechenzentrum an die Steuerpflichtigen verschickt. Ottensoos hat sich in diesem Punkt anders entschieden. "Wir drucken die in KommSafe bereitgestellten Bescheide selbst aus, um vor der Zustellung an die Steuerpflichtigen noch die Möglichkeit der Kontrolle zu haben." Jochen Häberlein ist sehr zufrieden: Die erkrankte Sachbearbeiterin konnte wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, und die Zusammenarbeit mit dem Servicecenter funktioniert sehr gut. Der Vertrag würde eigentlich Mitte August auslaufen, Kämmerer Häberlein hat ihn für die Teilbereiche Gewerbesteuer und VGA noch um weitere Monate verlängert. So kann er auch in der Zeit, in der die Sachbearbeiterin den anstehenden Jahresurlaub abbaut, weiterhin auf das bewährte Servicecenter Finanzwesen zurückgreifen.
]]>Vor dieser Klärung ist eine Auszahlung der höheren Entgelte nicht möglich. Für die Beschäftigten entsteht somit eine längere Wartephase zwischen der Tarifeinigung und der Auszahlung der erhöhten Entgelte. Aber die Wartezeit lohnt sich: Die Septemberabrechnungen dokumentieren dann den lange ersehnten "Geldregen".
Zusätzlich kann sich das Geschäftsfeld Verkehrswesen über einen weiteren Neukunden freuen: Gemeinsam mit der kommIT GmbH ist es gelungen, die niedersächsische Stadt Delmenhorst für das Fachverfahren OK.VERKEHR zu gewinnen.
]]>Wichtig ist, dass die Software bereits seit einigen Jahren erfolgreich im Einsatz ist. Idealerweise sollte es in Deutschland Kommunen geben, die sie bereits genutzt haben und damit zufrieden sind. Denn jedes Wahlsystem hat ganz eigene Prozesse. Dabei ist es ebenso wichtig, dass sowohl kleinere als auch größere Kommunen die Wahlsoftware bereits im Einsatz hatten.
2. Garantiert die Wahlsoftware einen hohen Sicherheitsstandard?
Datensicherheit hat höchste Priorität. Das gilt auch und besonders bei Wahlverfahren. Achten Sie deswegen darauf, dass die Software, für die Sie sich entscheiden wollen, bundesweit unterschiedliche Wahlen rechtskonform und ohne sicherheitstechnische Beanstandungen durchgeführt hat.
3. Ist die Wahlsoftware leicht zu bedienen?
Eine Wahlsoftware sollte auch von relativ unerfahrenen Wahlhelfern bedient werden können. Deshalb ist die einfache, intuitive Bedienung ein wichtiges Auswahlkriterium. Konkret: Mit der Wahlsoftware sollten Sie in der Lage sein, in einer Minute den Wahltermin anzulegen. Oder bei einer Europawahl Stimmbezirke mit wenigen Klicks zu übernehmen. Die Masken sollten überschaubar und klar gegliedert sein. Und die Wahlprozesse logisch angeordnet und abgebildet.
4. Werden die Wahldaten bei der Schnellmeldungs-Eingabe umfangreichen Plausibilitätsprüfungen unterzogen? Erfolgt eine automatische Übertragung zum Stimmkreis- bzw. Kreiswahlleiter?
Selbstverständlich erwartet die Öffentlichkeit eine schnelle Auswertung von Wahlergebnissen. Eine Wahlsoftware sollte die Möglichkeit bieten, schnell und komfortabel die Stimmen einzugeben – und zwar mit Plausibilitätsprüfung. Für eine fehlerfreie, sichere und schnelle automatisierte Datenübertragung.
5. Gibt es die Möglichkeit, das Wahlergebnis grafisch ansprechend und übersichtlich aufzubereiten?
Bürger sollten die Möglichkeit haben, die Wahlergebnisse überschaubar und klar aufbereitet einzusehen. Und zwar so schnell wie möglich, am besten noch am Wahlabend. Eine Wahlsoftware sollte dies unbedingt ermöglichen und eine Schnittstelle zum Internetauftritt der Kommune haben.
6. Hat das Wahlprogramm eine Schnittstelle zu Ihren Einwohnermeldedaten?
Die Suche, Übernahme und den Abgleich von Wahlhelfern mit dem Einwohnermelderegister durchzuführen, ist eine zusätzliche Absicherung. So stellen Sie sicher, dass Personendaten korrekt eingegeben wurden und auf dem aktuellsten Stand sind. Achten Sie darauf, dass für alle wichtigen Bereiche Dateischnittstellen für den Import und Export vorhanden sind!
7. Kann die Wahlsoftware optional entweder autonom betrieben oder aus dem Rechenzentrum bezogen werden?
Sie sollten die Wahl haben, die Wahlsoftware autonom vor Ort zu installieren. Noch mehr Datenschutz-Garantie haben Sie allerdings, wenn Sie diese zentral aus einem Rechenzentrum beziehen. Achten Sie dabei aber darauf, dass das Rechenzentrum BSI-zertifiziert ist.
Mit OK.VOTE können Sie all diese Fragen mit ja beantworten. Denn OK.VOTE – außerhalb Bayerns unter dem Namen votemanager bekannt – ist mit 76 Prozent Anteil der Marktführer in Nordrhein-Westfalen und insgesamt schon bei über 500 Kommunen in Deutschland im Einsatz. Und das bei allen Wahlarten, in Kommunen und Landkreisen jedweder Größenordnung. OK.VOTE ist sowohl als zentrale Lösung für den Einsatz in Rechenzentren, als auch ohne Einschränkung für den autonomen Einsatz geeignet.
Überzeugen Sie sich im Vier-Minuten-Video, wie einfach OK.VOTE zu bedienen ist! Film ab für OK.VOTE auf www.akdb.de/so-einfach-ist-okvote
Haben Sie sich schon für OK.VOTE entschieden? Dann laden wir Sie ein, unsere Anwender-Seminare ab Januar 2019 zu besuchen. Hier finden Sie sämtliche Daten im Überblick: <link fortbildung seminare seminaruebersicht suche vot01 detail>www.akdb.de/fortbildung/seminare/seminaruebersicht/suche/vot01/detail
Und so sieht es derzeit bayernweit aus: Die Einführung von OK.VOTE verläuft ganz nach Plan. Aktuell werden weitere Kunden von OK.WAHL auf OK.VOTE umgestellt. Erfreulicherweise zeigen auch PC-WAHL-Kunden großes Interesse. Sie haben teilweise schon eine Testinstallation von OK.VOTE im Betrieb – und loben die einfache Installation und Konfiguration dieses Verfahrens ausdrücklich.
Wenn sich eine Kommune dem Thema sachlich rational und dazu mit ausreichenden Ressourcen genähert hat, dann ist die DSGVO wirklich "halb so wild". Wer zu viele "Altlasten" vor sich hergeschoben hat, sich von der Lawine hat überrollen oder von der Panik anstecken lassen, für den wird die Umsetzung der DSGVO sicher noch einige Hürden bereithalten. Zu den meisten Themen der DSGVO gibt es mittlerweile gute Vorlagen und Handlungsanweisungen. Durch die Harmonisierung des Datenschutzrechts sind die Kommunen hier nun auch nicht mehr so sehr auf "regionale" Anpassungen angewiesen. Zu weit über 90 Prozent gelten die Spielregeln der DSGVO und somit können die vorhandenen Materialien ohne weitere Änderung übernommen werden. Generell bleibt festzustellen: die DSGVO wirkt. Die Sensibilität in den Kommunen für das Thema Datenschutz hat zugenommen. Auch wenn deswegen keine Begeisterung für das Thema aufkommt, es wird ernst genommen und großflächig umgesetzt. Ein Erfolg der DSGVO, für die Betroffenen und am Ende des Tages auch für die Kommunen.
Ist die DSGVO Ihrer Meinung nach richtig vermittelt worden?
Naja, was die Sache nicht einfacher machte, waren die teilweise noch sehr unklaren Umsetzungsempfehlungen seitens der Aufsichtsbehörden. Die DSGVO selbst gibt in vielen Fällen lediglich einen auszufüllenden Rahmen vor. Eine reine Wiederholung der DSGVO-Formulierungen versetzt für gewöhnlich niemanden in die Lage, pragmatische Umsetzungsmöglichkeiten zu entwickeln und einzuführen. Und auch die Praxisvorschläge sind nicht immer sehr realitätsnah ausgestaltet. Denken Sie nur an die Empfehlung, die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO am Telefon durch eine Bandansage erledigen zu lassen. Welcher Bürger wird nach fünf Minuten Bandansage noch in der Leitung sein? Solche Empfehlungen tragen nicht unbedingt zu einer Akzeptanz des Themas bei den Mitarbeitern vor Ort bei.
Gab es Nachfragen vonseiten der Bürger?
Ja, die Zahl der Beschwerde-Eingaben seitens Betroffener hat sich erhöht. Dabei wird, wie früher auch, ein Anteil an "missbräuchlichen" Anfragen dabei sein. Also Anfragen im Rahmen der Betroffenenrechte, die mit dem Thema Datenschutz nichts zu tun haben, aber dieses als Vehikel für den Frust zum Beispiel über einen unerwünschten Bescheid oder einen in der Servicequalität nicht so überzeugenden Behördengang mißbraucht wird. Andererseits sind die Bürger heute informierter als noch vor ein paar Monaten und wissen ihre neuen Rechte im Rahmen der DSGVO zu nutzen.
Wie werden Bürger in verschiedenen Kontaktsituationen über die Datenverarbeitung informiert?
Dieser Punkt sorgt in der Tat noch für sehr viel Verunsicherung. Hier sind gelegentlich die abenteuerlichsten Interpretationen und Umsetzungen vor Ort zu finden. Bürgerbüros, die neuerdings am Ausgang eine zusätzliche Papiertonne aufstellen, damit die Bürger die am Schalter ausgehändigten Faltblätter mit den Angaben zu den Informationspflichten beim Hinausgehen direkt entsorgen können. Doch in den meisten Fällen wurde das Thema mit Augenmaß bearbeitet. Am Telefon wird der Bürger gefragt, ob die Detailinformationen verlesen werden sollen oder ob sich dieser die Pflichtangaben in dem eigens dafür eingerichteten Unterpunkt auf der kommunalen Webseite selbst durchlesen möchte. Steht kein Online-Zugang zur Verfügung, werden die Angaben postalisch nachgereicht. Die meisten Anbieter von Papierformularen haben bereits reagiert und die notwendigen Angaben auf die Rückseiten aufgedruckt. Online-Formulare sind durch entsprechende Beiblätter ergänzt. Im Bürgerbüro oder auf der Zulassungsstelle werden die Pflichtangaben ausgehängt und Bürger im Rahmen der Datenerhebung auf die Aushänge verwiesen. Auch hier wird meist zusätzlich die Webseite als weitere Informationsmöglichkeit genannt. Bei Postversand bzw. analoger Kommunikation werden die Angaben aus den Informationspflichten in gedruckter Form beigelegt und zusätzlich ebenfalls auf die Webseite verwiesen. Durch interne Arbeitsanweisungen, teilweise sogar kompletten Prozessbeschreibungen in Verbindung mit Schulungen haben die Kommunen sichergestellt, dass alle Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert sind und die Informationen den Betroffenen auch wirklich erreichen. Alles in allem hat der Bürger wenig Gelegenheit, den Angaben aus den Informationspflichten "zu entkommen", um es überspitzt zu formulieren.
Wie sollten Kommunen mit Auskunftsansprüchen verfahren?
Auf jeden Fall sollten sie diese von vornherein ernst nehmen. Das Recht aus Auskunft ist nichts Neues, wir kannten dieses Recht bereits aus den alten Datenschutzgesetzen. Doch die Bürger sind sensibler geworden und nutzen das Recht auf Auskunft jetzt häufiger, als es bisher der Fall war. Jede Organisation sollte klare Abläufe festgelegt haben, wie mit Auskunftsanfragen umgegangen wird. Das beginnt bei der Kenntnisnahme über die zeitnahe Weiterleitung an den Datenschutzbeauftragten, geht über die Legitimationsprüfung weiter bis hin zur erteilenden Auskunft. Formalisierte Prozesse helfen, dieses und auch die anderen Betroffenenrechte im Sinne der DSGVO zeitnah und fehlerfrei zu bearbeiten. Nicht vergessen sollte man dabei jedoch die Mitarbeiter-Sensibilisierung für das Thema. Denn Datenschutz wird nicht vom Datenschutzbeauftragten gemacht, sondern ist Aufgabe der gesamten Organisation. Auch das musste die eine oder andere kommunale Einrichtung erst lernen.
Bisher wurden die Daten für die Kasse aus dem Fachverfahren über Textdateien bereitgestellt und abgelegt – und anschließend von der Kasse aus Ordnern wieder hervorgeholt. Das heißt, es gab einen Medienbruch mit dem Risiko möglicher Manipulationen. Wer wusste, wo die Dateien abgelegt wurden, konnte theoretisch darauf zurückgreifen und sie verändern. Der Prozess war aufwändig und nicht vollkommen transparent.
Die Lösung: OK.JUS mit Schnittstellen zu OK.FIS
Mit der Entscheidung für das SYNERGO®-Fachverfahren OK.JUS haben die Kunden die Möglichkeit, eine revisionssichere bidirektionale Online-Schnittstelle zu OK.FIS einzusetzen. Der Vorteil: Die neue Schnittstelle übermittelt Anordnungsdaten direkt an die Finanzsoftware OK.FIS, die dann von dort quittiert werden. Umgekehrt werden bei Einnahmen die gebuchten IST-Daten von OK.FIS direkt an OK.JUS übermittelt. Dieser Prozess beweist die medienbruchfreie Integration der beiden Fachverfahren OK.JUS und OK.FIS besonders eindrucksvoll. Bekannte Probleme wie zum Beispiel Manipulationsrisiken sind mit der OK.KOMM-Schnittstelle ausgeschlossen. So lassen sich alle rechtlich zulässigen Systematiken umsetzen.
Praxiswissen zu E-Rechnung, Umsatzsteuerrecht und neuen Schnittstellen
Günther Reil, Kämmerer in der Gemeinde Röhrmoos, hatte ganz präzise Erwartungen an die Veranstaltung: "Ich will erfahren, wie man mit den neuen Funktionalitäten Mehrwertsteuerschlüssel hinterlegt, wie Einnahmen und Ausgaben zu behandeln sind, wie man sie zusammenbringt für die Umsatzsteuererklärung und wie man dann die Zusammenfassung macht und ans Finanzamt übergibt. Also sind mir vor allem die Schnittstellenfunktionen wichtig". Der 2. Bürgermeister von Feldkirchen, Andreas Janson, war begeistert vom Praxis-Ansatz der Veranstaltung: "Es ist eine tolle Sache, dass man Informationsveranstaltungen für Anwender organisiert. So bekommen sie einen Überblick über Erweiterungen vom Programm. Besser als irgendwelche trockenen Prospekte".
Alles bereit für die E-Rechnung
Heinz-Josef Reiser, Geschäftsleiter der Gemeinde Feldkirchen, freut sich über die fachliche Aufklärung: "Wir empfinden das als großen Service am Kunden, dass die AKDB uns so umfassend informiert. Gerade Menschen, die in der Finanzverwaltung arbeiten, können so besser umreißen, wie viel Mehrbelastung durch die Gesetzesänderung künftig auf sie zukommt." Und er zeigte sich erleichtert über die Einführung der E-Rechnung: "Der elektronische Workflow bedeutet Entlastung für Kommunen." Auch Andreas Janson unterstreicht die zentrale Bedeutung des Themas E-Rechnung. Die setze sich immer mehr durch. Kommunen erkennen zunehmend die großen Vorteile: "Der Trend geht auch bei uns immer mehr zum papierlosen Büro", so Janson. "Der Vorteil der E-Rechnung: Man braucht nur ein Stichwort eingeben, und schon wird die Rechnung aufgerufen. Endlich ist Schluss mit langer Suche in irgendwelchen Verzeichnissen." Ein weiterer Teilnahmegrund für die Vertreter der Finanzverwaltungen war auch der reibungslose Workflow im Kassenwesen. Für all diejenigen, die sich mit Alltagsprozessen nicht befassen wollen oder können, präsentierten die Experten der AKDB im Anschluss das neue Service-Angebot der AKDB: das Servicecenter Finanzwesen. Hierbei können Kommunen ihr Finanzwesen komplett oder in Teilen an die AKDB auslagern – unabhängig davon, ob sie Fachverfahren vor Ort oder aus dem Rechenzentrum beziehen. Eine große Unterstützung, vor allem, wenn Personalknappheit herrscht.
Der Freistaat Bayern hatte 2009 entschieden, dass die elektronischen Standesamtsregister nicht lokal bei den Standesämtern, sondern zentral im Rechenzentrum der AKDB betrieben werden sollten. Eine gute Entscheidung. Denn Standesämter sparen so hohe Investitionen in ihre IT-Infrastruktur, inklusive Administrations- und Wartungsarbeiten. Zudem müssen sie die Langzeitarchivierung der Registerdaten nicht selbst fortführen. So verbleiben etwa Sterbeurkunden 30 Jahre im Register, bei Geburten sind es 110 Jahre. Nicht zu unterschätzen: das Thema Datenschutz und Datensicherheit. Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle – jedesmal, wenn sich der Personenstand ändert, gibt es einen Eintrag ins elektronische Personenstandsregister. Im BSI-zertifizierten Rechenzentrum sind diese Personendaten optimal geschützt. Inzwischen gibt es über 6,5 Millionen gespeicherte Personenstandsurkunden zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen. Und durchschnittlich 33.000 Zugriffe pro Tag vonseiten der bayerischen Standesämter. Die Datenabfrage funktioniert reibungslos.
Außer Torte und Glückwünsche gab es aber auch aktuelle Themen zu diskutieren: Vertreter der bayerischen Standesämter, des Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration, der bayerischen kommunalen Spitzenverbände sowie der AKDB besprachen Zukunftsthemen wie die elektronische Sammelakte und die digitale Langzeitarchivierung von Personenstandsurkunden.
Nein, wenn man das Gesamtpaket der öffentlichen Verwaltung betrachtet, finde ich es durchaus attraktiv: familienfreundliche Arbeitszeiten, Zulagen für Positionen, die mit mehr Verantwortung verbunden sind, die Sicherheit. Einige Kommunen sind übrigens schon sehr flexibel in ihrem Angebot – und wettbewerbsfähig. Andere sind noch sehr statisch. Der Kern des Problems liegt woanders. Erstens: Man sollte als Kommune dort sein, wo die Bewerber sich aufhalten: auf Arbeitgebermessen, in den sozialen Medien. Zweitens: Die Personalverantwortlichen müssen sich besser auf Bewerbungsgespräche vorbereiten, die Kommune im besten Licht präsentieren, die Vorzüge des Arbeitsplatzes herausstellen. Ein Auswahlverfahren ist die Visitenkarte der Organisation. Ist es schlecht gemacht, springen gute Bewerber nach dem Vorstellungsgespräch wieder ab. Kurz: Der gesamte Recruitingprozess muss professionalisiert werden. Kleinere Kommunen, die selten neues Personal brauchen, sollten zusammen mit Nachbarkommunen eine gemeinsame regionale Online-Plattform aufstellen und Kandidaten anwerben, die sie dann verteilen.
Ist die Digitalisierung in der Verwaltung auch eine der möglichen Lösungen, um Fachkräftemangel auszugleichen? Welchen Beitrag kann sie leisten?
Ja, absolut! Einerseits beim Recruiting, da die Generation Y vermehrt Jobs über soziale Medien sucht. Andererseits durch gute Fach-Software, die Arbeitsprozesse in Kommunen unterstützt und alle Routineaufgaben – etwa Antragsprüfungen, Checklisten, Auswertungen – übernimmt.
Und welche neuen Aufgaben werden kommunale Mitarbeiter künftig übernehmen?
Durch die Digitalisierung werden ganz neuartige Jobs in der Verwaltung entstehen, die zunehmend mit Management und Beratung zu tun haben: etwa Datenmanager, die die Fülle an Daten interpretieren können, die in Kommunen verwaltet werden. Durch die Auswertung dieser Daten werden sie zum Beispiel wissen, wie sich in fünf Jahren die Bevölkerung entwickeln wird, wo Baugebiete ausgewiesen werden sollten oder wann Gebäudesanierungen durchgeführt werden müssen.
Wo werden diese neuen Fachkräfte ausgebildet?
Es müssen neue Studiengänge an den Verwaltungshochschulen entstehen. In Baden-Württemberg zum Beispiel planen wir, einen Bachelor für Digitales Verwaltungsmanagement einzuführen. Die Überführung einer Organisation in die Digitalisierung fordert mehr als eine alleinige Fokussierung auf Rechtsfächer. Schon bei der Umstellung vom Diplom-Verwaltungswirt zum Bachelor Public Management rückten Führungskompetenzen und die Fähigkeiten, die zur Steuerung einer Organisation gebraucht werden, stärker in den Fokus. Es geht um strategisches Denken, um die Gewinnung und Orchestrierung von Personalressourcen, betriebswirtschaftliche Steuerung, Projektmanagement und das Denken in Geschäftsprozessen. Dieser Ansatz liegt auch dem berufsbegleitenden Masterstudiengang Public Management zugrunde, der an den Hochschulen Kehl und Ludwigsburg bereits seit 2010 läuft und Nachwuchsführungskräfte für die öffentliche Verwaltung ausbildet.
Was zeichnet eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie aus, bei der Mitarbeiter der Verwaltung ebenso profitieren wie Bürger? Einfach neue Verfahren hinstellen?
Man sollte nicht in Aktionismus verfallen und sich bewusst machen, welches Ziel man erreichen will, wenn man eine „smarte Kommune“ werden will. Oft ist weniger mehr. Bei den Projekten, die ich betreue, analysieren wir erst einmal die Ist-Situation: Welchen digitalen Reifegrad haben wir? Dazu werden die Geschäftsprozesse und die IT-Ausstattung, aber auch die Kompetenzen und Haltungen von Führungskräften und Mitarbeitern angeschaut. Danach bestimmen wir das Soll. Was ist das Zielbild der Kommune? Wie will sie aussehen, wenn sie digital ist? Abgeleitet aus dem Zielbild und der Ausgangssituation identifizieren wir die Geschäftsprozesse, die als erste umgestellt werden sollen. Wir gehen schrittweise vor, ein Geschäftsprozess nach dem anderen. Ausgewählt wird nach Dringlichkeit, Erfolgsaussichten oder auch Leidensdruck bei Mitarbeitern und Bürgern. In der Stadtverwaltung Herrenberg haben wir im Jahr 2017 auf der Basis dieses Vorgehens zehn Geschäftsprozesse identifiziert, die erfolgskritisch sind. Diese werden nun sukzessive umgestellt. Im Jahr 2018 nehmen wir die nächsten Geschäftsprozesse in Angriff. Ganz wichtig ist dabei, dass sich die Kommunen selbst ernst nehmen. Nicht nur reden, sondern das Beschlossene auch wirklich tun.
Wie kann man Kommunen motivieren, eine neue Digitalisierungskultur anzunehmen, etwa was die Bereitstellung von Online-Diensten angeht?
Die öffentliche Verwaltung ist tatsächlich resistenter gegenüber Veränderungen als Privatunternehmen. Deshalb ist effektives Change Management extrem wichtig. Ich würde drei Phasen identifizieren: Erstens, es muss ein „sense of urgency“ erzeugt und deutlich gemacht werden, dass die Digitalisierung überlebensnotwendig für die Kommune ist. Und für jeden einzelnen Mitarbeiter. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird nur attraktiv bleiben, wenn wir uns der Digitalisierung nicht verschließen. Verwaltung kann nicht auf einer Insel leben und Mauern hochziehen. Sie muss ihren Beitrag dazu leisten. Zweitens: Man muss die Mitarbeiter von Anfang an einbinden, etwa in Workshops oder durch Umfragen. In Herrenberg haben wir unter anderem so ermittelt, welcher Geschäftsprozess am wichtigsten war und als Erstes digitalisiert werden sollte. Drittens: Man sollte intern glaubwürdige Erfolgsstorys veröffentlichen, in denen allen Mitarbeitern geschildert wird, wie die Arbeit dank Digitalisierung besser läuft! Überhaupt: Man sollte den Mitarbeitern klar und deutlich vermitteln, dass digitalisierte Prozesse für die Menschen und nicht gegen die Menschen entwickelt wurden. Und mit Menschen meine ich nicht nur diejenigen, die in den Kommunen arbeiten, sondern auch Bürger und Wirtschaft, die ja deren Kunden sind.
Und was wünschen sich die Bürger?
Eine schnelle Bearbeitung deren Anliegen. Das erreicht man durch den Abbau von Silo-Denken. Die Prozesse in der Verwaltung müssen transparenter und weniger starr sein, Daten von Abteilung zu Abteilung oder von Amt zu Amt müssen besser fließen. Auch denkbar: Von einem PC aus sollten diverse Bürgerservices erledigt werden können. Die Bürger sind heute ständig online – auch von unterwegs. Also wollen sie einen schnellen, unkomplizierten elektronischen Zugang zu allen Verwaltungsdiensten. Dieser Sinn für die Kundenzentriertheit muss gefördert werden.
Welche Rolle kommt dem Bürgermeister bei der Digitalisierung zu?
Eine zentrale Rolle! Spitzenführungskräfte – Bürgermeister oder Landräte – haben die Aufgabe, die Digitalisierung kraftvoll durchzusetzen. In der Wirtschaft nennt man das „Top-Down-Prinzip“: Es muss ein gewisser Zwang ausgeübt werden, wenn es darum geht, neue Verfahren anzuwenden. Schließlich sind Menschen bequem. Was sie kennen, wollen sie nicht aufgeben. Man muss sie also überzeugen, schulen und ihnen klarmachen, dass an der Digitalisierung kein Weg vorbeiführt. Es ist wichtig, dass Führungskräfte in der Verwaltung ihre Führungsqualitäten schärfen, statt einfach Obersachbearbeiter zu sein. Da kann man sich so Einiges von der Wirtschaft abgucken. Oft ist es leider noch immer so, dass die Verwaltung von innen nach außen denkt. Es muss aber genau anders herum sein: Die Verwaltung muss es einem modernen Unternehmen gleichtun und permanent von außen nach innen denken.
Müssen die Aufgaben in der Verwaltung im Zuge der Digitalisierung neu aufgeteilt werden? Entstehen neue professionelle Figuren?
Auf jeden Fall wird jeder Einzelne in der Kommunalverwaltung neue und andere Aufgaben übernehmen. Das Festhalten an der eigenen Fachlichkeit ist durch die Digitalisierung irgendwann nicht mehr zeitgemäß. Mitarbeiter werden ganz neue Verantwortungen übernehmen, sich etwa selbstständig organisieren und Aufträge und Projekte neu verteilen. Starre Strukturen werden aufgebrochen, verflüssigt. Die Digitalisierung wird die Hierarchien flacher machen. Routineaufgaben werden zunehmend von Maschinen übernommen. Kommunale Mitarbeiter werden dagegen zu projektbezogenen Problemlösern, etwa in Situationen wie der Flüchtlingskrise nach 2015. In der Fachwelt nennt man diese flexible Arbeitskultur New Work. Im Übrigen sollte das Aufbrechen von Abteilungsstrukturen innerhalb der kommunalen Verwaltung auch auf der Länder- und Bundesebene gespiegelt werden. Daten sollten in Zukunft auf allen Verwaltungsebenen leicht und problemlos ausgetauscht werden.
Klingt wie Science-fiction …
Ganz und gar nicht: Die Technologie gibt es bereits oder steht kurz vor der Vollendung. Die Frage ist: Wollen wir sie einsetzen? Meine Antwort: unbedingt!
]]>Ja, definitiv!
Warum?
Das liegt an verschiedenen Faktoren. Zum einen spüren wir die gestiegenen Fallzahlen bei der Betreuung von Asylbewerbern heute immer noch. Finanziell und organisatorisch. Das Land übernimmt ja nur die Kosten, solange das Asylverfahren noch läuft. Ist zum Beispiel ein Geflüchteter zur Ausreise verpflichtet, hat aber keine Papiere, dann ist es Aufgabe der Kommune, ihn ab dem 4. Monat bis zur Ausreise unterzubringen und ihm nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Geld zu zahlen. Heute haben wir in Datteln 40 solcher Fälle. Auch das Thema der Unterbringung ist problematisch – es gibt schlichtweg keine Wohnungen, insbesondere für anerkannte Flüchtlinge, also SGBII-Empfänger mit Rechtsanspruch auf eine Privatwohnung. Die Sozialhilfeempfänger und die Bezieher von Grundsicherung im Alter sind in den letzten Jahren ebenfalls stark angestiegen. Ich nenne nur ein Beispiel: Die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt haben sich von 2013 bis heute verdoppelt. Auch die Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind stark angestiegen. Auf 376 Fälle. Das liegt an den niedrigen Renten. Und das wiederum hat mit dem Anstieg von Geringverdienern und von Single-Haushalten zu tun. Besonders Frauen sind da betroffen.
Welche ist im Arbeitsalltag die größte Belastungsprobe – wenn man von den Einzelschicksalen absieht?
Im Moment sind es die vielen Gesetzesänderungen. Die sind im sozialen Bereich besonders häufig. Zuletzt war es das Bundes-Teilhabe-Gesetz, das Anfang 2017 mit der ersten Reformstufe in Kraft trat und das Menschen mit Behinderung Fachleistungen und finanzielle Unterstützung garantiert. Die Bearbeitung der einzelnen Fälle muss so schnell wie möglich von der Software abgebildet werden, die wir jeden Tag nutzen. Und das ist OK.SOZIUS. Die Masken mussten angepasst werden, damit Geldleistungen errechnet werden konnten. Neue Zahlungsschlüssel kamen und kommen hinzu … 2017 gab es eine weitere Gesetzesänderung, die volljährigen Kindern, die auf Grundsicherung angewiesen sind und bei den Eltern leben, die Erstattung von anteiligen Miet- und Heizungskosten gewährt. Auch diese Regelung musste umgehend in der Software OK.SOZIUS abgebildet werden.
Kann eine Software wie OK.SOZIUS tatsächlich den Unterschied machen?
Christiane Rachuba: Ja. Zum einen weil die Anpassungen an die Gesetze immer schnell, präzise und reibungslos verliefen, sodass wir keine Ausfallzeiten hatten. Zum anderen weil OK.SOZIUS sehr intuitiv zu bedienen ist. Auch wer neu zu uns ins Team gestoßen ist, hat sich sehr schnell in die Software eingearbeitet. So war jeder neue Mitarbeiter sofort einsatzbereit! Die Software führt uns sehr gut durch die Fälle, alle relevanten Abfragen werden übersichtlich vom Programm durchgeführt – etwa Einkommen, Kosten der Unterkunft, Krankenversicherung, Kindergeld.
Detlef Nathaniel-Brand:
Da hat OK.SOZIUS im Vergleich zu anderen Produkten tatsächlich die Nase vorn. Außerdem hilft sie uns, ein weiteres Problem zu lösen: Im Sozialamt überaltern wir allmählich. Der jüngste Mitarbeiter ist 38 Jahre alt, die meisten sind aber Mitte 50 oder um die 60. Da lässt die Leistungsfähigkeit nach. Eine gute Software wie OK.SOZIUS, die Prozesse beschleunigt und auch noch einfach zu bedienen ist, nimmt den Druck. Im Übrigen nimmt das Anspruchsdenken unserer Klientel zu, besonders bei den jungen Menschen. Es muss immer alles ganz schnell gehen. Da bin ich auch froh, dass uns die Software unterstützt.
Christiane Rachuba:
Am aufwändigsten ist es jeweils, die Ersteingabe des Falls zu machen, mit allen Parametern, die eingegeben werden müssen, um die finanzielle Hilfeleistung festzulegen, eine Wohnung zuzuweisen usw. Ist erst mal die Akte angelegt, kann sie danach jedes Mal neu aufgerufen, schnell bearbeitet, geändert und angepasst werden.
Spüren Sie den Personalmangel in der Verwaltung?
Detlef Nathaniel-Brand:
Nein, das können wir so nicht sagen. Unser Team besteht aus 24 Mitarbeitern – und wir haben irgendwann ein Benchmarking gemacht. Dabei haben wir festgelegt, dass idealerweise jeder Vollzeitarbeitsplatz in der Lage sein muss, 179 Fälle im Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu bearbeiten. Und 188 Hilfeempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diesen Bearbeitungsschlüssel schaffen wir heute ohne weiteres. Das ist gut, denn wir müssen sparen. Dass wir im bestehenden Team in der Lage sind, die Arbeit zu bewältigen, ist auch Verdienst von OK.SOZIUS.
]]>Mit dem OZG hätten Bund, Länder und Kommunen sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt, nämlich alle Verwaltungsleistungen bis 2022 digital zur Verfügung zu stellen. Für die flächendeckende Digitalisierung müssten alle Bundesländer zusammenarbeiten. Der AKDB-Vorstandsvorsitzende Rudolf Schleyer schilderte den Eindruck, dass verbreitet die niedrige Geschwindigkeit der Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung dem Föderalismus und sogar der kommunalen Selbstverwaltung zugeschrieben werde und deshalb die Lösung in einer stärkeren Zentralisierung gesucht werde. Schleyer warnte in diesem Zusammenhang, dass dies Befürchtungen bei Kommunen auslöse, die die Digitalisierung tatsächlich vorangetrieben hätten. Diese sorgten sich nun um die Sicherheit ihrer bereits getätigten Investitionen. Vitt versicherte, dass auch aus seiner Sicht bis auf Ausnahmefälle keine Zentralisierung angestrebt werde.
Weiter regte Schleyer an, das Thema Authentifizierung leichter zu gestalten, etwa so wie dies jetzt in Bayern mit der neuen Authentifizierungskomponente authega möglich werde. Der Einsatz der eID-Funktion des neuen Personalausweises werde als zu kompliziert empfunden. Staatssekretär Vitt entgegnete, der Bund arbeite an Lösungen, die Elster-Zertifikate der Steuerverwaltung für Authentifizierungszwecke nutzbar zu machen. Des Weiteren stellte der AKDB-Vorstandsvorsitzende zur Diskussion, ob es nicht gerade für ländliche Räume spezielle Konzepte bezüglich Digitalisierung geben sollte. Hier biete die Digitalisierung die Chance, mit den Ballungsräumen gleichzuziehen. Voraussetzung sei eine Breitbandanbindung der ländlichen Räume, um zum Beispiel Telearbeitsplätze zu ermöglichen oder Firmen der Digitalwirtschaft außerhalb der Städte anzusiedeln. Das Angebot von Diensten in Bürgerportalen biete zudem die Chance, dass auch kleinere Kommunen Verwaltungsdienstleistungen online ermöglichen und so die Bürger den gleichen Service wie in den Städten nutzen können.
Highlights am AKDB-Stand: BayernID, Bürgerservice-Portal und Servicekonto für den Bund
Am Ausstellerstand der AKDB konnten sich Kongressbesucher über neueste E-Government-Angebote informieren. Die AKDB präsentierte das BayernPortal, das mit der BayernID genutzt werden kann und das allen bayerischen Kommunen kostenfrei zur Verfügung steht. Am Beispiel der Stadt Ingolstadt überzeugten sich Besucher von den Vorteilen des Bürgerservice-Portals, das inzwischen mehr als 1.300 Kommunen nutzen. Außerdem wurde das Servicekonto Bund gezeigt, bei dem das "bayerische Modell" sich als erfolgreiches Vorbild für Bund und Länder erwiesen hat. Und schließlich stellte die AKDB mit authega dem Fachpublikum die neue sichere Zwei-Faktor-Authentifizierung für Online-Verwaltungsdienste vor.
Im Rahmen der 360°-Zukunftswerkstatt diskutierte Michael Diepold, AKDB-Geschäftsfeldleiter E-Government, über "Die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes mit Portalverbund und Digitalisierungsprogramm: Aktueller Sachstand und Ausblick". Thema waren der sichere Umgang mit elektronischen Identitäten sowie Nutzerkonten und der Portalverbund. Am Diskussionspanel nahmen unter anderem Ernst Bürger, Abteilung Verwaltungsmodernisierung und -organisation im BMI, sowie Dr. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag teil. Die Frage, ob die AKDB die vom Bund geplante Portalplattform bereitstellen könne, bejahte Diepold: "Gemeinsame rechtliche Grundlagen ermöglichen eine bundesweite Verbreitung. Die AKDB macht aus Möglichkeiten Wirklichkeiten!"
Der 6. Zukunftskongress Staat & Verwaltung 2018 ist eine Veranstaltung für den Digitalen Wandel mit mehr als 1.600 Teilnehmern von Bund, Ländern und Kommunen sowie von Wirtschaft und Wissenschaft. Nach Angaben des Veranstalters bietet der Kongress die Chance, sich auszutauschen, voneinander zu lernen und notwendige Veränderungsprozesse anzustoßen.
Daher stellt die Innovationsstiftung eine Einstiegshilfe zur Verfügung. Neben einem Fahrplan, welche Aufgaben als Erstes angegangen werden sollten, gibt sie praktische Tipps zur Umsetzung. Zudem wird ein Beispiel für eine allererste, kurze Mitarbeitersensibilisierung präsentiert. Das Webinar findet am 12. Juli 2018 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Teilnehmer können sich über die Webinarübersicht der AKDB anmelden. Die Teilnahme an den Webinaren der Innovationsstiftung ist wie immer kostenlos.
Durch das Webinar führt IT-Experte Robert Schmid, der vielen Teilnehmern bereits als Referent von den AKDB-Techniktagen bekannt sein dürfte. Als Fachmann für IT-Services kennt sich Robert Schmid nicht nur gut mit technischen und organisatorischen Maßnahmen aus, die im Datenschutz sowie in der IT-Sicherheit eine herausragende Rolle spielen. Aufgrund seiner langjährigen Dienstleistungserfahrung vor Ort bei Kommunen ist er auch mit den Abläufen in Behörden bestens vertraut.
Das Webinar richtet sich an Kenner der DSGVO, wie behördliche Datenschutzbeauftragte, die Geschäftsleitung oder an andere mit dem Thema Datenschutz befasste Verwaltungsmitarbeiter. Die wesentlichen Inhalte und Anforderungen der DSGVO sollten als Teilnahmevoraussetzung bekannt sein.
Über die Innovationsstiftung Bayerische Kommune
Mit der Innovationsstiftung Bayerische Kommune verfügen die Kommunen in Bayern über eine in dieser Form bundesweit einmalige Einrichtung. Als gemeinnützige Stiftung des Öffentlichen Rechts im Jahr 2010 durch die Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände und die AKDB gegründet, fördert sie innovative IT-Projekte und Forschungsvorhaben im kommunalen Bereich. Durch ihre Arbeit beabsichtigt die Stiftung, die Modernisierung der Kommunalverwaltung zu unterstützen und damit auch für Bürger einen Mehrwert zu schaffen. Dieses wie auch andere Projekte werden den bayerischen Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt und können über www.bay-innovationsstiftung.de abgerufen werden.
]]>Florian Baumgartner, der seine Bachelor-Arbeit am Lehrstuhl für Fernerkundung schreibt, hatte im Vorfeld die Flugroute und die Flugdaten einprogrammiert: "Die Drohne arbeitet völlig autonom und sehr genau, wobei immer eine direkte Sichtverbindung besteht", so Baumgartner.
Die Drohne flog 15 Minuten in einer Höhe von 30 Metern und nahm dabei über 200 Bilder auf. Mithilfe einer Spezialsoftware werden diese dann zu einem hochpräzisen dreidimensionalen Gesamtbild zusammengesetzt. Für Verwaltungen hat das Projekt einen ganz besonderen Stellenwert. Hendrik Flock: "Digitale Pläne mittels Drohnenbefliegung zu erzeugen, ist ein neuer Meilenstein bei der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung. Wir sind begeistert, diese bahnbrechende Entwicklung begleiten zu können!" Auch der Bürgermeister freut sich: "Neue Projekte zur Digitalisierung unterstützen wir selbstverständlich immer gerne. Noch dazu, wenn unsere Friedhofsverwaltung damit einen digitalen Friedhofsplan gewinnt und diesen in der Praxis nutzen kann", sagte er.
Die Gemeinde Kürnach nutzt für ihre Friedhofsverwaltung heute Software der AKDB: Die Bearbeitung von Sterbefällen, Sicherheitsprüfungen, Mängeln oder das Management von Grabnutzungsrechten – all das wird mit TERAwin FRI der AKDB durchgeführt. Mit Hilfe optionaler Zusatzleistungen können Gräber auf den eingescannten oder digitalisierten Friedhofsplänen visualisiert werden. Über mobile Endgeräte können Daten direkt am Friedhof erfasst werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit für statistische Auswertungen. Exakte Friedhofspläne erleichtern diese Aufgabe, weil man sich etwa Vor-Ort-Begehungen sparen kann und immer genaue Daten zur Verfügung hat. Projekte wie das der AKDB und der Uni Würzburg machen dies für immer mehr Kommunen zum Standard.
]]>Der Fokus liegt im zweiten Halbjahr unter anderem auf den neuen SYNERGO®-Verfahren OK.VERKEHR
und OK.JUS, für die erstmals zentrale Kurse angeboten werden. Auch der Bereich Lebensmittelhygiene
und E-Government sorgen durch Workshops und neue Kurse dafür, dass Kommunalverwaltungen stets auf dem neuesten Wissensstand sind. Zudem werden im Finanzwesen neue Seminare angeboten,
beispielsweise bei OK.FIS kameral Umsatzsteuer, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Die Landtags- und Bezirkswahlen 2018 finden am 14. Oktober statt. Hier sorgt die AKDB durch ein
umfassendes Seminarangebot zur Vorbereitung und Auswertung der Wahl sowie zur Organisation von
Wahlhelfern für eine reibungslose Verarbeitung der Daten und eine effiziente Wahlabwicklung.
Auch das Angebot an Webinaren wird kontinuierlich in verschiedenen Fachbereichen ausgebaut. Zum
einen finden Webinare in Ergänzung zu Präsenzseminaren statt, um den Teilnehmern im Anschluss
individuelle Fragen zu ermöglichen. Zum anderen werden spezielle aktuelle Themen aufgegriffen,
beispielsweise der Bürgerbüroarbeitsplatz in OK.EWO im SYNERGO®-Anwendungsrahmen oder auch die Unfallversicherung im Personalwesen.
Die Webseite der AKDB informiert im Bereich Fortbildung über anstehende Webinare und über das tagesaktuelle Seminarangebot mit Online-Anmeldemöglichkeit. Die Print-Version des Seminarkatalogs wurde bereits an die Kunden versandt.
]]>Gleich an zwei Ständen ist die AKDB mit ihren E-Government-Lösungen präsent: Informieren Sie sich am Stand des IT-Planungsrats (Halle 14, Stand H30) zum Thema BayernID und zu den erweiterten Funktionalitäten des bayerischen Servicekontos. Hier lernen Sie authega kennen, das neue schriftformersetzende Authentifizierungsverfahren für den Zugang von Bürgern zum Servicekonto!
Am Stand des Bundesverkehrsministeriums (Halle 14, Stand J04) erfahren Sie alles zum Thema internetbasierte Fahrzeugzulassung: Am Beispiel des preisgekrönten Bürgerservice-Portals der Stadt Ingolstadt demonstriert die AKDB die medienbruchfreie Außerbetriebssetzung und Wiederzulassung von Fahrzeugen, das heißt die i-Kfz Stufen 1 und 2 als Best Practice. Und gewährt einen Ausblick auf die i-Kfz-Stufe 3, die nächstes Jahr startet und mit der Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungsvorgänge auch bei Wechsel des Halters und/oder Zulassungsbezirks möglich sein werden.
Auf dem 6. Zukunftskongress Staat & Verwaltung 2018 in Berlin ist die AKDB in mehrfacher Hinsicht aktiv: Direkt im Anschluss an die Keynote des Schirmherrn der Veranstaltung, Bundesminister des Innern Horst Seehofer am 19. Juni zum Thema "Deutschland 2021: stark, sozial und digital" erfolgt ab 9:45 Uhr eine Fragerunde mit Fragen aus dem Plenum zum Thema Digitalisierung von Bund, Ländern und Kommunen. Für diesen interdisziplinären Blick und die Fragen aus allen Gebietskörperschaften stehen neben dem Minister noch der Vorstandsvorsitzende der AKDB, Rudolf Schleyer, sowie Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates auf dem Podium.
Michael Diepold, Leiter des Geschäftsfelds E-Government bei der AKDB, diskutiert am 19. Juni ab 15:15 Uhr im Rahmen der 360°-Zukunftswerkstatt über "Bürger- und Unternehmenskonten im Portalverbund: Aktueller Sachstand und nächste Schritte in der Umsetzung". Im Fokus der Diskussionsrunde:
Am Diskussionspanel nehmen unter anderem auch Ernst Bürger, Stellvertretender Abteilungsleiter Verwaltungsmodernisierung & Verwaltungsorganisation im BMI, und Dr. Kay Ruge teil, der im Deutschen Landkreistag für Verfassungs- und Europafragen, Neue Medien und den Breitbandausbau zuständig ist.
Treffen Sie außerdem am Stand C 0206 unsere Experten und erfahren Sie alles zur neuen Authentifizierungslösung authega, zum interoperablen Servicekonto der AKDB für Bürger und Wirtschaft und darüber, wie die AKDB die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes erfüllt.
Mehr Infos zum Zukunftskongress und dessen Programm unter:https://www.zukunftskongress.info/de
]]>Zuletzt wurde die AKDB-Softwarelösung im Rahmen der Förderprojekte "Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)" für die ILE "Fränkische Schweiz AKTIV" sowie im Rahmen der ILE "Donauschleife" bei der Stadt Osterhofen erfolgreich implementiert. Hierbei wird, neben den Geobasis- und Katasterdaten der Vermessungsverwaltung, auch fortlaufend auf die Einwohnermeldedaten zurückgegriffen, um Wohnleerstand erkennen zu können.
Ergänzt wird die Lösung der AKDB abschließend durch das offene Immobilienportal OK.GIS Immobilienbörse, in dem mit Zustimmung der Eigentümer die Immobilienobjekte nach außen vermittelt werden können. So haben zum Beispiel unter der Federführung des Regionalmanagements alle Kommunen des Landkreises Würzburg die Möglichkeit, per Mausklick ein ansprechendes und attraktives Exposé in einer gemeinsamen Landkreis-Immobilienbörse zu veröffentlichen.
Somit hält die AKDB für das Handlungsfeld Flächensparen alle aufeinander abgestimmten Werkzeuge bereit: von der Ersterfassung und Fortführung der Objekte im Innenbereich über Eigentümeransprache bis hin zur attraktiven Vermittlung in einer Immobilienbörse im Internet. Hervorzuheben ist, dass die AKDB-Softwarelösung kommunale Verwaltungen in die Lage versetzt, das Handlungsfeld Flächenmanagement als Daueraufgabe mit fortlaufender Aktualisierung umzusetzen.
]]>Besser kalkulieren, besser planen, flexibel abrufen
Ganz flexibel können Kommunen unter drei verschiedenen leistungsstarken Paketen wählen, die innerhalb von zwölf Monaten abrufbar sind: Basis, Plus und Premium. Das Basis-Paket beinhaltet 5 Dienstleistungs-Tage, die flexibel abrufbar sind. Das Leistungspaket Plus dagegen 10 Dienstleistungstage und Premium bedeutet 15 Tage Unterstützung durch die Finanz-Experten der AKDB. Hat man sich als Kämmerer bei Vertragsunterzeichnung verschätzt, ist es auch kein Problem: Man kann ganz einfach ins nächstgrößere Leistungspaket wechseln. Die Leistungen decken nahezu jeden Bereich einer Finanzverwaltung ab:
• Veranlagung
• Haushaltsplanung, Buchhaltung und Kasse
• Jahresrechnung bzw. Jahresabschluss
• Anlagenbuchhaltung
• systemtechnische Leistungen.
Und sie beziehen sich auf jede Art von Leistung: egal ob es um Beratung, Schulung oder ganz konkret um die Durchführung der Verwaltungsaufgaben geht. Oder um eine Kombination der drei Leistungen.
Alle Kosten im Blick
Der Vorteil: nahezu grenzenlose Flexibilität, da Kämmerer von einem Paket ins nächste wechseln können. Außerdem eine bessere Kostenplanung und Kalkulierbarkeit, denn die Leistungspakete werden jährlich festgelegt. Und die Garantie, von Finanzexperten mit aktuellstem Know-how beraten und unterstützt zu werden.
Damit AKDB-Kunden den oben genannten DSGVO-Pflichten nachkommen können, stellt ihnen die AKDB betreffende Inhalte bereit:
Weitere aktuelle DSGVO-Serviceinformationen für AKDB-Kunden finden Sie ab sofort unter www.akdb.de/dsgvo-kundeninfo.
In kleinen und mittleren Kommunen ist es leider immer noch so, dass es von Sachbearbeitern "nebenher" bewältigt wird. Da gibt es hauptsächlich Insellösungen wie Excel-Listen, Outlook-Termineinträge und Papierakten. Das wird zunehmend zu einem Problem. Denn die Aufgaben werden nicht weniger.
Vor welchen Herausforderung stehen Kommunen beim Facility Management?
Erstens gibt es immer mehr gesetzlich vorgeschriebene Prüf- und Dokumentationspflichten: Heizungsanlagen, Brandschutztüren, elektrische Betriebsmittel, Feuerlöscher, Fluchtwegbeleuchtung, Leitern, Trinkwassersysteme – die Liste der prüfpflichtigen Arbeitsmittel und Einrichtungen ließe sich beliebig erweitern. Je nach technischer Ausstattung und vorgeschriebener Prüfzyklen können pro Objekt circa hundert präventive Wartungs- und Prüfungsmaßnahmen zusammenkommen. Die müssen nicht nur exakt dokumentiert werden, sondern es müssen auch Wartungsaufträge vergeben werden – und die wiederum müssen ja auch dokumentiert und abgelegt werden. Zweitens haben Kommunen bekanntlich mit Personalmangel zu kämpfen. Sie sehen, die Aufgaben im Facility Management sind sehr aufwändig. Ich würde also sagen: Personalmangel und mangelnde Kostenübersicht sind zwei der ganz großen Herausforderungen.
Und die kann man offensichtlich nicht so "nebenher" verrichten …
Nein, denn sie sind nicht nur komplex und – insbesondere bei Sicherheits- und Brandschutz-Vorgaben - auch heikel, sondern sie nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. Nehmen Sie zum Beispiel den Fall einer Ausschreibung für einen Wartungsvertrag: Sie müssen den Dienstleister exakte Flächeninformationen, Kostenauswertungen und Energiereports liefern. Dasselbe gilt für die interne Kosten- oder Verbrauchsanalyse. Das sind auch für die Kämmerei ungemein wichtige Informationen. Die zu erstellen ist schon sehr aufwändig. Ähnlich ist es bei regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben – etwa der Erstellung der Betriebskostenabrechnung bei vermieteten Objekten.
Und CAFM ist da die Lösung?
Ja. CAFM gibt es ja seit den 90er-Jahren, aber das Bewusstsein für diese Lösung setzt sich jetzt erst in den kleineren und mittleren Kommunen durch. In der Privatwirtschaft ist das schon lange Standard.
Konkret: Welche Vorteile haben kommunale Gebäudemanager mit CAFM?
Einer der größten Vorteile ist sicherlich die zentrale Datenhaltung: Ohne ein CAFM-System sind Daten in der Regel im ganzen Unternehmen verstreut. Dies führt zu widersprüchlichen Daten, fehlerhaften Berichten und macht die Arbeit ziemlich ineffizient. Wenn es zum Beispiel um die Wartung einer Schulturnhalle geht, weiß der Facility Manager dank CAFM auf einem Blick, wie der Raum aufgeteilt und ausgestattet ist – Maße, Heizkörper, Feuerlöscher, Steckdosen, Anzahl und Art der Sportgeräte etc. Er verschafft sich so per Knopfdruck einen Überblick, ohne erst eine Vor-Ort-Begehung vorzunehmen.
Wie viel Geld spart sich eine Kommune auf diese Weise?
Das ist pauschal immer schwierig zu sagen. Im Hinblick auf den Aufwand für Wartung und geplante Instandsetzung nennt die GEMA-Richtlinie 460 allerdings Erfahrungswerte von 10 bis 30 Prozent Kostenreduzierung. Einen ganz entscheidenden Vorteil hat ein CAFM-System vor allem, wenn es um die Einhaltung strenger Betreiberpflichten geht – wie gesagt: Brandschutz, Sicherheitsstandards etc. Da ist die Transparenz, die solch ein System bringt, ein Riesenvorteil. Sie verpassen nie wieder einen Wartungstermin oder einen Prüfungsauftrag, denn das System erinnert Sie automatisch. Überlegen Sie, was für Folgen es hätte, wenn man diese Standards in Kommunen nicht einhält und es zu einem Unglück kommt. Ich denke da an Kliniken, Kindergärten oder Schulen. Die Verantwortung der kommunalen Gebäudemanager ist immens.
Wie sollte ein ideales CAFM-System für Kommunen aussehen?
Als Erstes sollte die Bedienung intuitiv sein. Ebenso die Darstellung und Aufbereitung der Daten. Auch die Integration mit der Software anderer Fachbereiche ist ein Auswahlkriterium. Es sollte ein Anbieter sein, der sich mit kommunalen Belangen auseinandergesetzt hat. Wie zum Beispiel die AKDB. Wer AKDB-Fachverfahren nutzt, sollte eine CAFM-Lösung wählen, die Schnittstellen zu dieser Software hat. So kann man das ganze Synergie-Potenzial nutzen. Wer sich für eine CAFM-Lösung der AKDB entscheidet, der hat außerdem die Möglichkeit, bei Bedarf weitere Anwendungsmodule der TERA-Manager-Familie einzuführen. Ich denke da zum Beispiel an den TERA Vertragsmanager oder an den TERA Objektmanager.
]]>Sascha Kuhrau konnte den Teilnehmern viele Ängste nehmen und Praxiserfahrungen an die Hand geben. Neu geregelt in der DSGVO sind die Informations- und Meldepflichten, die Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten und die Datenschutz-Folgenabschätzung. Schritt für Schritt erläuterte Kuhrau, was konkret zu tun ist: angefangen bei der Benennung eines Datenschutzbeauftragten, über die Definition seiner Ziele, Zuständigkeiten und Überwachungstätigkeiten, der Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, inklusive der Prüfung von externen Dienstleistern (Auftragsverarbeitung), bis hin zur Datenschutz-Folgenabschätzung.
Die meisten Fragen der Webinarteilnehmer bezogen sich auf ganz praktische Herausforderungen: Wie können Kommunen ein korrektes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) erstellen? Stellt die AKDB ihren Kunden die VVT-Einträge für ihre Verfahren zur Verfügung? Muss man jeden Bürger bei Anmeldung in einer Kommune auf die Verarbeitung seiner Daten hinweisen? Und wie macht man das am besten? Auf diese und weitere Fragen ging Sascha Kuhrau ausführlich ein. Und bot ein paar Tipps: Zum Beispiel können sich Kommunen einen Datenschutzbeauftragten teilen. Auch für die Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten konnte Sascha Kuhrau seine Zuhörer beruhigen: Die AKDB liefert Kommunen zu den eigenen Verfahren ausgearbeitete Angaben für Verarbeitungsverzeichnisse - und wird eine praktische Datenschutzmanagement-Software anbieten, die Kommunen Schritt für Schritt ein Verfahrensverzeichnis digital erstellen und insbesondere fortführen lässt. Nur in einer Hinsicht mochte Kuhrau keine Entwarnung geben: „Abwarten vergrößert das Problem“, so der Sicherheitsexperte. Aufgrund der vielen konkreten Vorgaben der DSGVO könne man ab dem 25. Mai ganz leicht mit einem Blick auf die Website feststellen, ob sich ein Unternehmen oder eine Behörde mit der DSGVO beschäftigt habe. Mit der DSGVO, so Kuhrau, könne man „nur sehr schwer unter dem Radar bleiben".
Die Aufzeichnung des Webinars können Sie ab dem 27. April 2018 auf der Website der Innovationsstiftung Bayerische Kommune herunterladen.
Die überarbeitete Arbeitshilfe Datenschutz steht Kommunen ab dem 4. Mai 2018 ebenfalls auf der Website der Innovationsstiftung kostenlos zur Verfügung.
]]>Genau zu diesem Zweck gründete die AKDB die GKDS. Sie bietet Kommunen ein breites Dienstleistungs-Portfolio an: Dazu gehören Schulungen, Fachvorträge und Webinare, die exakt auf den kommunalen Alltag zugeschnitten sind. Die GKDS berät außerdem kommunale Datenschutzbeauftragte zur korrekten Einführung von Datenschutzmanagement-Prozessen und stellt Verwaltungen bei Bedarf auch externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Außerdem unterstützt die GKDS ihre Kunden bei der Einführung eines neuen webbasierten Datenschutzmanagement-Tools. Damit können Kommunalverwaltungen Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten erstellen sowie Datenschutz-Folgenabschätzungen und umfassende Dokumentationen vornehmen.
"Welche Hilfestellungen genau die Verwaltungen brauchen, hängt stark davon ab, was sie bereits in Angriff genommen haben", sagt Regina Reitenhardt. "Die meisten wünschen sich Mitarbeiterschulungen und Beratung zu komplexen Bereichen der DSGVO. Was auch oft nachgefragt wird, ist ein externer Datenschutzbeauftragter. Und selbstverständlich wird nach dem Datenschutzmanagement-Tool gefragt." Eins ist klar: Der 25. Mai, der Tag, an dem die DSGVO ihre volle Wirkung entfaltet, sitze den kommunalen Verantwortlichen, Geschäftsleitern, IT-Verantwortlichen und kommunalen Datenschutzbeauftragten im Nacken, so Reitenhardt. Sie geht davon aus, dass der Fluss an Anfragen so schnell nicht abreißen werde, denn die meisten Verwaltungen stünden noch ganz am Anfang. "Vor allem aber", unterstreicht sie, "wird der Datenschutz nicht nur ein einmaliges Projekt, sondern ein Thema sein, das einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterliegt." Die GKDS ist jedenfalls gut gerüstet, um Kommunen und Landesbehörden heute und in Zukunft dabei zu unterstützen.
]]>Eines der Hauptthemen auf der Agenda: das Servicekonto. Beispielsweise besprachen die Teilnehmer zukünftige Anforderungen an das Bürgerkonto, die Nutzung des Postkorbs mit dem Sicheren Dialog oder die Weiterentwicklung und Anwendungen des Unternehmenskontos. Darüber hinaus bewegten die Kommunen viele Fragen zur Erweiterung der BayernID um das mittlere Authentifizierungsniveau und den daraus resultierenden schriftformersetzenden Einsatzmöglichkeiten.
Und schließlich i-Kfz 3, die letzte Stufe der Online-Dienste rund ums Auto: Nach internetbasierter Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung wird bald die Möglichkeit bestehen, neue Fahrzeuge online zuzulassen, Fahrzeuge umzuschreiben oder eine Wiederzulassung auch bei Wechsel des Halters oder Zulassungsbezirks durchzuführen. Der Termin ist abhängig vom Gesetzgeber; aktuell ist mit der Einführung Anfang nächsten Jahres zu rechnen.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmer standen auch der Datenschutz und die Datenschutz-Grundverordnung auf der Agenda – sowie die damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen, die auf Kommunen zukommen. Die AKDB präsentierte in diesem Zusammenhang ihre Unterstützungsleistungen für Kommunen rund um die DSGVO. Zum Abschluss des Anwendertreffens stand fest: Die Veranstaltung war ein Erfolg. Die Teilnehmer schätzten den praxisnahen Dialog zwischen Vertretern der Städte, Gemeinden, und Landratsämter sowie der AKDB. Kein Wunder, dass die Anwesenden ausdrücklich den Wunsch äußerten, das Treffen künftig zweimal jährlich stattfinden zu lassen.
Anschaulich und praxisnah: die Webinare zur DSGVO
Was hat sich mit der Datenschutz-Grundverordnung für Kommunen geändert? Welche neuen Verantwortungen kommen auf Kommunen zu? Was fällt weg? All diese Fragen lassen sich am besten in der Praxis beantworten. Sascha Kuhrau gibt in zwei voneinander unabhängigen Webinaren einen Überblick und beantwortet Fragen der Teilnehmer. Diese können ihm bereits im Vorfeld per Mail an info(at)bay-innovationsstiftung.de gesendet werden.
Sie sind neugierig, wie sich die Arbeitshilfe eineinhalb Jahre nach ihrer Veröffentlichung in den bayerischen Kommunen bewährt hat? Wir ziehen ein Fazit und geben Ihnen außerdem Tipps zur Einführung.
Die Webinare finden am 23. und 25. April von 14:00 Uhr bis 15:15 Uhr statt. Melden Sie sich rechtzeitig im Fortbildungsbereich der AKDB online an! Die Teilnahme an den Webinaren der Innovationsstiftung ist wie immer kostenlos.
Seit dem 5. März 2018 unterstützt das Fachverfahren der SYNERGO®-Generation rund um Fahrerlaubniserteilung, Fahrschul- und Fahrlehrerverwaltung an vier Arbeitsplätzen die Sachbearbeiter der Stadtverwaltung bei der Verwaltung von rund 60.000 registrierten Personen. Dabei profitieren die Sachbearbeiter von der modernen Prozessgestaltung und der intuitiven Benutzeroberfläche, was auch die Einarbeitung von Kollegen im Vertretungsfall spürbar erleichtert. Während der Umstellungsphase im Winter standen die Mitarbeiter der Stadt Amberg im engen Austausch mit dem Kundensupport der AKDB. Gemeinsam wurden alle notwendigen Vorkehrungen wie die Anlage der Dokumente, Einrichtung der Vorgänge und Jobs sowie notwendige Konfigurationen besprochen und implementiert. Regelmäßige Schulungen rundeten diesen Zeitraum ab.
Die Stadt Amberg ist für das Geschäftsfeld Verkehrswesen bereits der zweite Kunde, der das SYNERGO®-Fachverfahren OK.VERKEHR sowohl im Zulassung- als auch im Fahrerlaubniswesen im BSI-zertifizierten AKDB-Rechenzentrum einsetzt und von den Synergien einer einheitlichen Arbeitsumgebung profitiert.
Die GKDS bietet Kommunen ab sofort ein breites Dienstleistungs-Portfolio an: Dazu gehören regelmäßige Schulungen, Fachvorträge und Webinare, die exakt auf den kommunalen Alltag zugeschnitten sind. Die GKDS berät außerdem kommunale Datenschutzbeauftragte zur korrekten Einführung von Datenschutzmanagement-Prozessen und stellt Verwaltungen bei Bedarf auch externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Weiterhin unterstützt die GKDS ihre Kunden bei der Einführung eines neuen webbasierten Datenschutzmanagement-Tools. Damit können Kommunalverwaltungen Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten erstellen sowie Datenschutz-Folgenabschätzungen und umfassende Dokumentationen vornehmen.
„Mit der Gründung der GKDS haben wir die Notwendigkeit erkannt, unseren Kunden bei der Implementierung der EU Datenschutz-Grundverordnung zur Seite zu stehen“, sagt Regina Reitenhardt, Geschäftsführerin der GKDS. „Wir wissen, wie Kommunalverwaltungen funktionieren und vor welchen großen Herausforderungen sie stehen. Unser Antrieb ist es, sie sicher, kompetent und vor allem datenschutzkonform auf dem Weg in die digitale Zukunft zu begleiten.“
„Wir betrachten Datenschutz nicht isoliert, sondern ganzheitlich vor dem Hintergrund der Informationssicherheit“, so Gudrun Aschenbrenner, Vorstandsmitglied der AKDB. „Die AKDB steht nicht zuletzt mit dem Hosting von Fachverfahren im BSI-zertifizierten Rechenzentrum für IT-Sicherheit und Datenintegrität. Da war die Gründung einer Gesellschaft für kommunalen Datenschutz nur logisch und folgerichtig.“
Knapp 400 Teilnehmer aus allen bayerischen Regierungsbezirken folgten der Einladung. Denn es ging nicht nur um rechtliche Themen, sondern ganz konkret um Lösungen. Dr. Eugen Ehmann, Regierungspräsident von Mittelfranken und Experte in Sachen Datenschutz, begrüßte die versammelten Bürgermeister, Geschäftsleiter, Datenschutzbeauftragten, IuK-Leiter und Kämmerer mit den Worten "Sie haben verstanden, dass Datenschutz alle in der Kommune angeht". Ehmann erklärte anschaulich, welche Maßnahmen Behörden noch vor dem 25. Mai ergreifen müssen: angefangen bei der Ernennung eines Datenschutzbeauftragten samt Stellvertreter über die Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Was passiert mit personenbezogenen Daten? Wo werden sie gespeichert oder wo sind sie abgelegt? Wer hat Zugriff?) bis hin zu einem effektiven Datenschutzmanagement-Prozess. Nicht zu vergessen die prompte Meldung von Schutzverletzungen, wie im Falle einer Cyberattacke, durch eine verantwortliche Person, sprich die Behördenleitung.
Ehmann wies im Kontext des zukünftig zu führenden Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten auf dessen Besonderheit hinsichtlich "manueller" Verarbeitung personenbezogener Daten hin, beispielsweise in Gestalt von Karteikarten und Hängeregistraturen: "Die EU Datenschutz-Grundverordnung erfasst Daten auf Papier sehr wohl. Was aber ist, wenn ich Berge von Papier herumliegen habe, die hätten längst gelöscht werden müssen?" Löschen hieße in diesem Falle Zerstören. Was dies nun für die vielen Registraturen in den Verwaltungen bedeute, fragte Ehmann in die Runde, um den Betroffenen nach einer kurzen rhetorischen Pause auch gleich die Antwort zu geben: "Viel Spaß beim Aufräumen!"
Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, erklärte, in welchem Umfang Bürger Auskunft über bearbeitete Daten einfordern können, welche Pflichten und Aufgaben ein Datenschutzbeauftragter gemäß DSGVO hat, nämlich zu beraten und zu überwachen, und wie er sicherstellen kann, dass angewandte Verfahren nach datenschutzrechtlichen Kriterien einwandfrei eingesetzt werden. Petri verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die DSGVO im Prinzip "wie ein Datenschutzgrundsatz in Form eines Managementprozesses" konzipiert sei. Aus dem in Art. 5 Abs. 2 definierten Grundsatz von Transparenz und Fairness resultierten zum einen die Betroffenenrechte wie Information und Auskunftspflichten, zum anderen die Handlungspflichten der Datenverarbeiter einschließlich notwendiger technisch-organisatorischer Maßnahmen: "Wenn Sie technisch-organisatorische Regeln nicht beachten, schlägt das durch auf die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung," so Petri.
Michael Will, Ministerialrat im Bayerischen Innenministerium, erläuterte, inwieweit das neue Bayerische Datenschutzgesetz sich der DSGVO anpasst und welche Unterschiede es gibt. Ergänzend verwies er auf "kochrezepthafte Arbeitshilfen" seines Ministeriums zur praktischen Umsetzung. Mit Blick auf das BayDSG 2018, dessen zweite Lesung für den 22. März angesetzt ist und das am 25. Mai in Kraft tritt, riet Will den Teilnehmern den Blick eher auf die vorrangige EU Datenschutz-Grundverordnung zu richten: "Dort finden Sie die wesentlichen Neuerungen." Will gab auch einen Ausblick auf weitere geplante Unterstützungsleistungen, die bis hin zu einem Musterimpressum für Behörden-Webauftritte reichten.
Gudrun Aschenbrenner, Vorstandsmitglied der AKDB, ging in ihrem Vortrag einleitend auf den besonderen Stellenwert des Datenschutzes bei der AKDB ein, der bereits in ihrer Satzung verankert sei. Die AKDB gewährleiste die Sicherheit der Datenverarbeitung und die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze zum einen durch datenschutzfreundliche Technikgestaltung und Voreinstellungen in ihren Produkten, zum anderen durch das Hosting im BSI-zertifizierten Rechenzentrum, das höchsten Sicherheitsansprüchen entspreche. Als Auftragsverarbeiter beschäftige sich die AKDB intensiv mit den Anforderungen der DSGVO und werde ihre Kunden bei ihrer Umsetzung unterstützen.
Zusätzlich dazu bietet die AKDB Kommunen eine neue Software an: ein Datenschutz Management System. Es führt Schritt für Schritt durch das gesamte Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Zum Beispiel: Zu welchem Zweck wurde der Datensatz verarbeitet? Wie wurden die Daten erhoben? Wessen Daten wurden erhoben? Wo werden die Daten gespeichert? Der Anwender muss sukzessive Fragen beantworten und wird übersichtlich durch Prozesse gelotst, bevor seine Datenverarbeitung als datenschutzrechtlich einwandfrei eingestuft wird. Die Lösung ist mandantenfähig, wird browserbasiert über das BSI-zertifizierte Rechenzentrum der AKDB angeboten und ist damit sofort vor Ort einsatzfähig.
Aschenbrenner unterstrich die Tatsache, dass die AKDB neben Produktlösungen für Kommunen auch zahlreiche Dienstleistungen anbiete: in IT-Sicherheitsfragen über ihre Tochterfirma LivingData GmbH und in Datenschutzfragen über die neu gegründete GKDS Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH. An diese könnten sich kommunale Entscheider bei der Einführung des Datenschutz Management Systems wenden, aber auch wenn sie einen externen Datenschutzbeauftragten bräuchten.
Die GKDS organisiert außerdem Schulungen zum Thema Datenschutz und berät kommunale Verwaltungen umfassend zum Thema.
Mit einer abschließenden Podiumsdiskussion der Referenten einschließlich vieler konkreter Fragestellungen aus dem Publikum endete die Info-Veranstaltung zur DSGVO. Den Teilnehmern der Veranstaltung stehen die Fachvorträge und Präsentationen der Referenten als Download auf der Webseite der AKDB kostenfrei zur Verfügung.
]]>Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 6. Dezember 2017 zu den gesetzlichen Regelungen erstmalig Stellung bezogen. Zwischenzeitlich wurden grundlegende Fragen erörtert und geklärt, einige Details zur Umsetzung sind jedoch noch offen.
Die AKDB wird diese komplexen Regelungen in gewohnter Qualität für die Kunden umsetzen. Sobald dies erfolgt ist, erhalten die Kunden ausführliche Information zu diesem Thema.
Wie rüste ich meine Kommune gegen Cyberangriffe? Wie gehe ich künftig mit personenbezogenen Daten um? Was kommt ab dem 25. Mai mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU und dem neuen Bayerischen Datenschutzgesetz auf mich zu und wie kann bis zum verlängerten Nachtermin 31.12.2018 noch ein Informationssicherheitskonzept auf die Beine gestellt werden? Kommunale IT-Leiter müssen sich 2018 vielen Herausforderungen stellen! Die AKDB und die LivingData GmbH unterstützen Sie dabei! Die diesjährigen Techniktage stehen dieses Jahr unter dem Motto – Sicherheit und Effizienz in der kommunalen IT. Wir informieren Sie – zu genau den Themen, die für Sie am dringendsten sind.
Datenschutzgrundverordnung und sicherer IT-Betrieb
Behörden sind verpflichtet, bis zum verlängerten Termin 31.12.2018 ein Informationssicherheitskonzept zu erstellen. Zusätzlich wird im Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung „DSGVO“ mit ihren neuen Anforderungen “scharfgestellt“. Wir verraten Ihnen, welche Anforderungen auf Sie zukommen, welche Auswirkungen das auf Ihre IT hat und vor allem, wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen. Sollten Sie sich noch nicht mit dem Thema Informationssicherheitskonzept beschäftigt haben, bieten wir Ihnen für die ersten Schritte ein kompaktes „Startpaket“.
Außerdem informieren wir Sie in Praxisbeispielen über den optimalen Betrieb Ihrer IT-Infrastruktur – zum Beispiel zum Thema Lizenzierung und zu technischen Neuerungen bei der Datensicherung von Betriebssystemen und Datenbanken. Weitere Schwerpunktthemen: Next Generation Outsourcing und die Herausforderungen bei der Archivierung von Daten.
Kommen Sie zu einer der Techniktage-Veranstaltungen: Damit Sie wissen, was 2018 noch auf Sie zukommt! Melden Sie sich gleich online an: zur Terminübersicht inkl. Agenda
]]>Niemand muss auf kostspielige Ausdrucke warten, es gibt keine manuelle Archivierung mehr, nur ein Scan ist erforderlich, weitgehend ohne weitere Nacharbeiten. Die Signaturtabletts können selbstverständlich auch bei melderechtlichen Prozessen eingesetzt werden. Die Bürger unterschreiben An- und Ummeldungen auf dem Tablett, diese werden anschließend direkt in der elektronischen Einwohnerakte zum EWO-Datensatz abgelegt. Die bürgerfreundliche Antragsbearbeitung führt zu einer Zeitersparnis durch die medienbruchfreie Unterschriftenerfassung im Bearbeitungsprozess.
Die Vorteile des Signaturtabletts überzeugen immer mehr OK.EWO-Kunden. Inzwischen nutzen 500 Kunden ein Signaturtablett in Verbindung mit OK.EWO.
]]>Staatssekretär Eck: "Eine Ära geht zu Ende!"
Festredner Gerhard Eck, Staatssekretär aus dem Bayerischen Innenministerium, nannte anspruchsvolle Projekte, wie den Betrieb des zentralen Melderegisters Bayern und des Bayerischen Behördeninformationssystems BayBIS, an deren Einführung Alexander Schroth maßgeblich beteiligt war. Auch die länderübergreifende Behördenauskunft, die elektronischen Personenstandsregister und weitere innovative Neuerungen wie das Bürgerservice-Portal rechnete Eck unter anderem dem großen Engagement der AKDB zu. Besonders erfolgreich zeige sich letztgenanntes Lösungsangebot im E-Government-Bereich: "Bundesweit haben sich bereits mehr als 1.200 Kommunen in elf Bundesländern für das Bürgerservice-Portal entschieden".
Lob von den AKDB-Gremien
"Keine traurigen Gesichter" wollte Germerings Oberbürgermeister und Vorsitzender der AKDB-Hauptversammlung Andreas Haas auf der Veranstaltung sehen. In seiner Laudatio für Alexander Schroth philosophierte Haas über den besten Zeitpunkt aufzuhören: "Man soll gehen, wenn es am schönsten ist". Wann aber wäre dieser Moment für eine Person wie Schroth, die "mit Leib und Seele für die AKDB gearbeitet hat?" Abgerundet wurden die offiziellen Festreden von Altöttings Landrat Erwin Schneider, der im Namen des AKDB-Verwaltungsrates Alexander Schroth verabschiedete und gleichzeitig den neuen Vorstand begrüßte.
Radeln für einen guten Zweck
Für eine besondere Einlage wurde Alexander Schroth, bekannt als passionierter Rennradfahrer, sportlich gefordert: Mit Projektpartnern und Wegbegleitern gemeinsam – darunter Klaus Holub, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V., Günter Heimrath, Geschäftsführender Direktor vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband oder Referatsleiter Dr. Christian Bähr vom Bayerischen Finanzministerium – fuhr Schroth auf Rollentrainern jeweils kurze Etappen. Für jeden dabei erreichten Meter spendete die AKDB einen Euro an die HaNa, die Dr. von Haunersche Nachsorgeeinrichtung für Frühgeborene, insgesamt 5.200 Euro kamen auf diese Weise zusammen.
Persönlicher Dank in Videobotschaften
Bevor AKDB-Führungskräfte in eingespielten Videobotschaften Alexander Schroth jeweils originelle Ratschläge für seine Zukunftsgestaltung gaben, blickte dieser in seiner Rede auf einige Stationen seiner Laufbahn zurück und bedankte sich bei Weggefährten, Gremien, Mitarbeitern und Partnern für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Auch in Zukunft bleibe die AKDB ein verlässlicher Partner der Kommunen sowie ein Garant für Kontinuität. Die Leitung der AKDB sieht Schroth in den Händen seiner Nachfolger bestens aufgehoben.
Diese ergriffen abschließend das Wort: "Die Grundlage für den Erfolg der AKDB haben die bisherigen Vorstandsvorsitzenden und Vorstandsmitglieder zusammen mit den engagierten Führungskräften und Mitarbeitern der AKDB geschaffen. Darauf können wir als Vorstand aufbauen", freute sich Rudolf Schleyer auf die neue Herausforderung. "Partnerschaft und Fairness, Dienstleistung und Qualität sowie Innovation und IT-Sicherheit sind weiterhin bestimmend für die Ausrichtung der AKDB."
Für Gudrun Aschenbrenner ist die Neubesetzung des AKDB-Vorstands auch ein Signal: "Veränderungsbereitschaft im IT-Umfeld ist wichtig und zwar von der Spitze des Unternehmens her. Denn ein innovatives Unternehmen wie die AKDB kann nur mit innovativer Führung und innovativen Mitarbeitern erfolgreich sein."
]]>„Aufgrund höchster fachlicher Ansprüche und weiter steigender Anforderungen an die Wahlverfahren in Bezug auf die Bereitstellung eines in jeder Hinsicht modernen und allen Sicherheitsanforderungen genügenden Wahlverfahrens, ist es sinnvoll, die Kompetenzen zu bündeln und gemeinsam zu agieren“, begründet Alexander Schroth, Vorstandsvorsitzender der AKDB, die Entscheidung für die Zusammenarbeit. Daher habe man sich für die Kooperation mit der vote iT GmbH entschieden, die bereits heute bundesweit eine etablierte Lösung anbieten könne, so Schroth weiter. Derzeit setzen die mehr als 1.100 Kunden der AKDB auf OK.WAHL. Dieses Wahlprogramm ist bereits seit über fünfzehn Jahren im Einsatz und soll jetzt aufgrund neuer fachlicher Anforderungen und technischer Möglichkeiten, die Web-Anwendungen heute bieten, durch OK.VOTE ersetzt werden.
Ausschlaggebend für die Kooperation war zudem, dass es sich bei der vote iT GmbH um einen Partner aus der kommunalen Familie handelt: Die vote iT GmbH ist ein Tochterunternehmen des kommunalen IT-Dienstleisters regio iT GmbH und der Kommunalen Datenverarbeitung Oldenburg Service GmbH (KDO). Weiterer Gesellschafter ist der votemanager-Anwenderverein, in dem mehr als 40 Kommunen und kommunale Rechenzentren organisiert sind. Gesellschafter der vote iT GmbH können nach deren Satzung ausschließlich Institutionen sein, die eine kommunale Trägerstruktur aufweisen.
vote iT-Geschäftsführer Andreas Poppenborg freut sich über die neue Partnerschaft: „Gerade innovative Lösungen mit einer Vielzahl an Kunden wie zukünftig in Bayern mit OK.VOTE können nur dann optimal betrieben werden, wenn starke Partner in den Bundesländern, wie die AKDB, mit Nähe zum Kunden, kommunaler Kompetenz und einem zertifizierten Rechenzentrumsbetrieb als Dienstleister tätig sind“. Das Ziel beider Partner ist es, dass die im Mai oder Juni 2019 stattfindende Europawahl in Bayern bereits mit dem neuen Verfahren OK.VOTE durchgeführt werden kann.
]]>Am 25. Mai 2018 ist es so weit: Europaweit kommt ein neues Datenschutzrecht zur Anwendung! Viele Kommunen fragen sich, was sie tun müssen, um mit den personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verarbeiten, DSGVO-konform umzugehen. Und ob ihre internen Prozesse und Fachanwendungen in der Lage sind, die neuen Anforderungen überhaupt abzubilden. Wie Sie sich jetzt auf das neue Recht vorbereiten und welche konkreten praxisnahen Hilfestellungen Ihnen die AKDB dabei gibt, erfahren Sie kompakt am 19. März 2018.
Dr. Eugen Ehmann, Regierungsvizepräsident von Mittelfranken und Experte in Sachen Datenschutz und Datenverarbeitung, zeigt anhand eines Schnellchecks, welche Schritte Kommunen gehen sollten, um personenbezogene Daten korrekt zu bearbeiten. Gudrun Aschenbrenner, Vorstandsmitglied der AKDB ab Februar 2018, erklärt, welche Hilfestellung Sie von der AKDB erwarten können: von Schulungen über Dienstleistungen bis hin zur DSGVO-Ausrichtung der Anwendungsverfahren.
Agenda zur Veranstaltung mit sämtlichen Rednern aus Politik und Praxis
Für alle AKDB-Kunden gelten Sonderpreise!
Auch für Behörden verändert sich Einiges: Sie müssen Anmelde- und Gesundheitsbescheinigungen ausstellen, und außerdem sämtliche Daten über Prostitutionstätigkeit, -gewerbe, - veranstaltungen und -fahrzeuge regelmäßig an das Bayerische Landesamt für Statistik melden. Denn nur genaue Fallzahlen machen aussagekräftige Statistiken möglich. Damit kann die Situation von Menschen in der Prostitution durch Beratungs- und Unterstützungsangebote verbessert werden. Um Behörden bei ihren neuen Aufgaben zu unterstützen, gibt es jetzt im Verfahren OK.GEWERBE ein neues Modul. Es unterstützt Mitarbeiter der Erlaubnisbehörden bei den neuen und umfassenden Aufgaben durch die Ausstellung der Alias-Bescheinigungen, Erlaubniserteilungen und Statistikauswertungen.
Um Mitarbeiter aus der Verwaltung im Bereich der Anlagenbuchhaltung zu schulen, bietet die AKDB bisher sehr erfolgreich Präsenzseminare. Jetzt gibt es nun erstmalig zu diesem komplexen Themenfeld auch eine Webinarreihe zu sehr spezifischen Inhalten. So bleiben kommunale Mitarbeiter immer auf dem Laufenden und werden in der täglichen Praxis unterstützt.
In unseren Webinar-Trainings können Sie praxisnahe Anwendungsfälle besprechen und individuelle Fragen stellen. In sechs Teilen sowie zwei interessanten Spezialausgaben erwartet Sie alles rund um das Thema Anlagenbuchhaltung:
Vorteile der Webinare:
Interesse? Für alle Termine und weitere Webinare können Sie sich in unserer Webinarübersicht anmelden.
Lesen Sie weiter unter anderem über den geplanten Ausbau des Portalverbundes, über Antworten, die AKDB und LivingData auf gestiegene Sicherheitsanforderungen in Bezug auf die zunehmende Cyberkriminalität geben können sowie über Dienstleistungsangebote, etwa im Finanzwesen, mit denen Kommunen in Zeiten des Fachkräftemangels spürbar entlastet werden. Auch bei der Umsatzsteuer-Novelle sind Kommunen mit der Finanzsoftware OK.FIS gut begleitet.
Weiteres Thema ist der erfolgreiche Einsatz der neuen Produktgeneration SYNERGO®: So bietet im Landkreis Unterallgäu das Fachverfahren OK.VERKEHR jetzt Synergien nicht nur für den Bereich Zulassung, sondern auch für das Führerscheinwesen. Das Anwenderforum Soziales wurde wie im Vorjahr hervorragend angenommen – zufriedene OK.JUS-Anwender berichteten von ihren positiven Erfahrungen mit der Software. Und schließlich stellt sich im Interview Dr. Florian Kunstein vor, der neue Leiter der AKDB-Abteilung Vertrieb und Marketing.
Im Report finden Sie eine Menge weiterer aktueller und interessanter Themen, in den Rubriken News, Kunden, Lösungen, Recht und Verwaltung. Da sollte für jeden Leser etwas dabei sein...
Haben Sie Vorschläge, Ideen, Anmerkungen oder Kritik? Schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Ihr Feedback: presse(at)akdb.de
]]>Mit der Vereinbarung einer längeren Laufzeit und festen Preisen besteht nun verbesserte Planungssicherheit für die Einführung weiterer Schleupen-Module. Begonnen wird mit der Umsetzung der neuen Stammdaten für die Markt- und Messlokationen sowie mit den Vorbereitungen zur Einführung eines sogenannten intelligenten Messstellenbetriebs. Ein späterer Einsatz weiterer moderner Software-Module, wie zum Beispiel für die Abrechnung erneuerbarer Energien sowie für die Entflechtung von Netz und Vertrieb, ist dann ohne zusätzliche Lizenz- und Wartungskosten möglich.
Das Ziel der DSGVO ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sowohl für private Unternehmen, als auch für öffentliche Stellen EU-weit zu vereinheitlichen. So soll ein freier Datenverkehr innerhalb der EU und die transparente Verarbeitung personenbezogener Daten garantiert werden.
Reichen das Bundesdatenschutzgesetz und das Bayerische Datenschutzgesetz nicht aus?
Mit Erlass der europäischen Verordnung ist eine nationale Umsetzung nicht mehr erforderlich. Die Regelung gilt unmittelbar, auch in der Bundesrepublik. Das Bundesdatenschutzgesetz und das Bayerische Datenschutzgesetz werden zwar angepasst, stellen aber keine nationalen Umsetzungsgesetze dar, sondern konkretisieren die DSGVO an einigen Stellen "nur". Das heißt, maßgebliches Regelwerk für Wirtschaft und öffentlichen Sektor in Deutschland wie in Bayern ist die DSGVO.
Ab wann tritt die DSGVO in Kraft?
Die DSGVO trat am 25.5.2016 in Kraft. Am 24.05.2018 endet die Übergangsfrist zur Umsetzung der DSGVO. Die Neugestaltung des Datenschutzes wird damit erstmals auf einen europäisch einheitlichen Standard gehoben.
Worum geht es im Kern der DSGVO?
Im Mittelpunkt stehen künftig die Sicherstellung des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten*. Sind die Daten besonders sensibel und werden sie in großer Anzahl verarbeitet, ist eine besondere Risikoabschätzung notwendig, welche Auswirkungen die Datenverarbeitung auf die einzelne, betroffene Person hat.
Was müssen Kommunen jetzt tun?
Auf öffentliche Stellen – und damit auch auf Kommunen – kommen unabhängig von ihrer Größe** neue und geänderte Aufgaben zu. Die wichtigsten sind:
Auch unterliegen Kommunen einer Rechenschafts- und Dokumentationspflicht, nicht zuletzt gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde, deren Befugnisse künftig erweitert werden. Zuständig für bayerische öffentliche Stellen bleibt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri. Dieser übt zukünftig nicht nur die Aufsicht aus, sondern kann auch Sanktionen bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften verhängen.
Was ist, wenn Kommunen sich nicht an die DSGVO halten?
In der EU-Datenschutzgrundverordnung sind Abhilfebefugnisse vorgesehen, bis hin zur Untersagung der Verarbeitung von Daten.
Was tut die AKDB schon jetzt für Kommunen?
Die Anpassung der Datenschutzprozesse in den Fachverfahren genießt in der AKDB höchste Priorität. Derzeit prüft die AKDB, welche neuen Produkte und Dienstleistungen geeignet sein könnten, damit Kommunen die DSGVO rechtskonform und mit vertretbarem Aufwand in ihren Behörden umsetzen können. Weitere, vor allem organisatorische und behördenspezifische Maßnahmen (siehe nächste Frage) müssen jedoch von den Kommunen selbst erbracht bzw. in die Wege geleitet werden. In AKDB-Report und Newsletter halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden. Schon heute möchten wir Sie auf eine wichtige Informationsveranstaltung hinweisen, die die AKDB gemeinsam mit der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm und der rehm Datenschutz GmbH ausrichtet:
"EU-Datenschutzreform – Datenschutz in der kommunalen Praxis in Bayern" am 19. März 2018 im Verlagsgebäude der Süddeutschen Zeitung in München. Hier geht es zum Veranstaltungsprogramm und zur Anmeldung.
Was können Kommunen schon jetzt tun?
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* Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einen Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind identifiziert werden kann. (Art. 4 Abs. 1 EU-DSGVO)
** Der Ausnahmebereich des Art. 30 Abs. 5 EU-DSGVO findet im öffentlichen Bereich keine Anwendung.
]]>Auch die Vorbereitungen auf die Landtags- und Bezirkswahl 2018 stehen im Mittelpunkt des aktuellen Seminarangebots. Zu diesem Thema wird es Seminare zur Vorbereitung und Auswertung der Wahl sowie zur Organisation von Wahlhelfern geben. Zudem haben zahlreiche neue Verfahren und Kursthemen Einzug in das Schulungsprogramm gehalten. Hierzu zählen der neue Auswertungsassistent in OK.EWO oder neue Workshops zur Jahresrechnung im Finanzwesen.
Insgesamt bietet die AKDB im ersten Halbjahr 2018 mit mehr als 200 Seminaren aus verschiedenen Fachbereichen und über 700 Kurstagen eine vielseitige und umfangreiche Seminarpalette für alle kommunalen Zielgruppen. Das Angebot wird laufend aktualisiert und an neue Entwicklungen und Anwender-Bedürfnisse angepasst.
Ergänzend zu diesen Präsenzseminaren wird auch das Webinar-Angebot kontinuierlich erweitert. Die Webseite der AKDB informiert im Bereich Webinare über anstehende Präsentations- und Trainingsveranstaltungen zu ganz unterschiedlichen Themen.
Das tagesaktuelle Seminarangebot mit Online-Anmeldemöglichkeit ist unter www.akdb.de im Bereich Fortbildung zu finden. Dort steht auch die PDF-Version des Seminarkatalogs zum Download bereit. Die Print-Version wurde bereits an die Kunden versandt. Die AKDB unterstützt darüber hinaus individuelle Fortbildungswünsche ihrer Kunden. Möglich sind zusätzliche Kurstermine, spezifische Seminarschwerpunkte oder individuelle Inhouse-Schulungen. Die AKDB freut sich über Anregungen und Ideen per E-Mail an seminaranmeldung(at)akdb.de oder telefonisch unter 089 / 5903-1282 und -1890.
]]>Neu in den Vitako-Vorstand gewählt wurde Rudolf Schleyer, Vorstandsmitglied der AKDB. Er löst dabei den AKDB-Vorstandsvorsitzenden Alexander Schroth ab. Zu den weiteren ordentlichen Vorstandsmitgliedern von Vitako gehören Dr. Johann Bizer von Dataport, Prof. Dr. Andreas Engel (Stadt Köln und KDN) sowie Bernd Landgraf (ITEBO GmbH).
"Wir freuen uns, mit Rudolf Schleyer wieder einen Repräsentanten aus Bayern im Vorstand begrüßen zu dürfen, auf dessen Know-how Vitako nicht verzichten kann", sagte Vorstandsvorsitzender Peter Kühne. Rudolf Schleyer wiederum bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und kündigte an, "möglichst viele Entwicklungen aus dem eigenen Haus in die Bundes-Arbeitsgemeinschaft hineinzutragen."
Vitako ist die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V.
56 Rechenzentren, Software- und Serviceunternehmen mit mehr als 12.000 Beschäftigten bündeln in Vitako ihr Know-how und stellen es den Kommunen zur Verfügung. Vitako bietet Erfahrungsaustausch und Networking in über 15 Arbeitsgruppen, regelmäßige Informationsveranstaltungen, aktuelle Informationen zu Fachthemen, Empfehlungen und Stellungnahmen für Mitglieder, die Fachöffentlichkeit und politische Entscheidungsträger. Der Verein berät und unterstützt die Kommunalen Spitzenverbände bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in zahlreichen Fragen der Informations- und Kommunikationstechnik. Insgesamt betreuen die Mitgliedsunternehmen knapp 590.000 IT-Arbeitsplätze in mehr als 10.000 Kommunen und generieren einen jährlichen Umsatz von 2,17 Milliarden Euro.
]]>Jahresabschluss bzw. Jahresrechnung bilden das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres ab. Bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung besteht der Jahresabschluss aus Ergebnis-, Finanz-, Vermögensrechnung sowie Anhang.
In beiden Fällen handelt es sich um eine komplexe Tätigkeit mit vielen Kennzahlen, die beachtet werden müssen. Das heißt, Kämmerer müssen im Vorfeld des Gesamtabschlusses exakt planen und dann effizient vorgehen. Nur so können sie ihr Ziel erreichen – eine Prüfung ohne Beanstandungen.
Das ist nicht immer eine leichte Aufgabe, denn häufig fehlt es den Kommunen schlichtweg an entsprechenden Personalkapazität. Die Lösung: Die Finanzexperten der AKDB aus den Fachbereichen Kameralistik oder Doppik übernehmen die komplette Erstellung des Gesamtabschlusses.
Und so geht's
In einem Organisationsgespräch definieren die Finanzexperten der AKDB den inhaltlichen und zeitlichen Ablauf der zugehörigen Tätigkeiten. Im kameralen Bereich können Kommunen die komplette Jahresrechnung oder nur einen der Bereiche Kasse und Kämmerei von der AKDB erledigen lassen. Für doppisch buchende Kommunen wird analog der Jahresabschluss in der Geschäftsbuchhaltung erstellt – mit allem was dazu gehört: von der Prüfung der Rückstellungen, über Rechnungsabgrenzungs-Buchungen bis hin zur Erstellung relevanter Auswertungen. So profitiert die Finanzverwaltung vom Fachwissen der AKDB-Kundenservice-Mitarbeiter. Die Konsequenz: Mehr Zeit – und das Gefühl, in sicheren Händen zu sein.
Für weitere Informationen zum Thema wenden Sie sich gerne an den Kundenservice der AKDB oder den Vertriebsberater in Ihrer Region. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Ab Ende 2019 ist die Annahme elektronischer Rechnungen dann auch Pflicht für kommunale Verwaltungen. Um aus dieser Pflicht eine Kür zu machen, muss es Ziel sein, den gesamten Zyklus eines Rechnungslaufes elektronisch abzubilden. Mit den Bausteinen der AKDB zur elektronischen Rechnungsbearbeitung lässt sich der Weg vom Posteingang bis zum Archiv ganz einfach schrittweise aufbauen:
• E-Archiv: Rechnungen revisionssicher aufbewahren und schnell recherchieren
• E-Signatur: die digitale Unterschrift im Workflow erzeugen
• E-Rechnungseingangsbuch: den Überblick behalten über den Rechnungsstand
• Modul E-Rechnung: Rechnungen digital verarbeiten im ZUGfeRD-Format
Kommunen, die bereits ein elektronisches Archiv führen, haben den ersten Schritt in Richtung einer digitalen Prozesskette bereits getan. Papierbasierte Prozesse sind weitestgehend abgelöst. Jetzt können sie noch weiter gehen: Die AKDB führt sie zum komplett papierlosen Rechnungswesen. Schritt für Schritt.
Die Vorteile für Verwaltungen:
• einfacher Zugriff auf Rechnungsdaten, direkt aus dem Browser
• besserer Überblick dank Aufgabenliste im Rechnungseingangsbuch
• Zeitersparnis durch schnellere und effizientere Arbeitsabläufe der Sachbearbeiter
• niedrigere Kosten für Druck, Porto und Papier
• Fehlervermeidung durch Vorkontierung und Plausibilitätsprüfungen
• Einhaltung von Zahlungszielen durch verkürzten Durchlauf
Möchten Sie noch mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren? Weitere Details erhalten Sie gerne von Ihrem Vertriebsberater in Ihrer Region oder einem unserer Kundenservice-Mitarbeiter aus dem Finanzwesen.
]]>
AKDB-Präsentatoren und Vertriebsberater verzeichneten an beiden Messetagen insgesamt über 900 dokumentierte Kundengespräche auf kommunaler Leitungs- und Fachebene zu konkret nachgefragten Produkt- und Dienstleistungsangeboten. Darüber hinaus erfuhren Bürgermeister, IT- und Hauptamtsleiter sowie Sachbearbeiter aus allen Fachämtern an insgesamt fast 30 Präsentationsplätzen alles Wissenswerte zu neuen kommunalen IT-Trends und -Weiterentwicklungen.
Auch das Vortragsprogramm der AKDB und ihrer Messepartner stieß auf großes Interesse und war gut besucht – hier informierten sich Kommunalvertreter aus erster Hand darüber, wie sie bei der Digitalisierung ihrer Verwaltung vorankommen und gleichzeitig mit mehr Serviceangeboten Erwartungen und Lebenswirklichkeiten von Bürgern noch besser gerecht werden können.
Großes Interesse fürs Outsourcing im sicheren AKDB-Rechenzentrum
Thema Datenschutz und Datensicherheit in der öffentlichen Verwaltung: In Kundengesprächen wurde immer wieder der konkrete Bedarf an zuverlässigen Informationssicherheitskonzepten deutlich. Sicherheitslücken und Cyber-Attacken machen auch vor öffentlichen Verwaltungen nicht Halt. Ein Grund für das große Interesse an Security-Lösungen der AKDB-Tochter LivingData sowie am Next-Generation-Outsourcing-Angebot der AKDB, für das sich unter anderem die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf entschied. Die VG im Landkreis Augsburg entlastet sich mit der Delegation des IT-Betriebs an die AKDB sowohl von technisch anspruchsvollen als auch von Routineaufgaben im IT-Umfeld und gestaltet ihre IT-Kosten gleichzeitig noch besser planbar: "Der Vertrag bietet uns eine maximale Planungs- und Investitionssicherheit. Wir müssen uns beispielsweise nicht mehr jeden Vierjahreszyklus um neue Hardware für Server und Clients samt umfangreichen Installations- und Einrichtungsarbeiten kümmern und stabilisieren dabei die IT-Kosten. Gleichzeitig entlasten wir damit unser eigenes Verwaltungspersonal", sagte VG-Kämmerer Marco Schopper am Rande der Vertragsunterzeichnung. Das Outsourcing sorge für größere Ausfallsicherheit und sei damit ein Plus für alle Beteiligten, für die Verwaltung und ihre Bürger, so Schopper.
Weitere Messe-Highlights in diesem Jahr waren die zahlreichen neuen elektronischen Aktenlösungen – inzwischen sind insgesamt schon über 1.700 E-Akten bei 800 Kommunen im Einsatz –, das neue digitale Posteingangsmanagement der LivingData GmbH, die neue TERA Manager-Familie für die zentrale Verwaltung, Instandsetzung und Wartung kommunaler Gebäude und Außenanlagen sowie umfassende Lösungen für mehr Bürgerservice. Hier bietet die AKDB seit einigen Jahren äußerst erfolgreich das Bürgerservice-Portal an, das bundesweit bereits bei über 1.200 Kommunen im Einsatz ist. Insgesamt können über 18 Millionen Menschen in ganz Deutschland auf etwa 80 Online-Verwaltungsdienstleistungen zurückgreifen, über 700.000 Dienstleistungen wurden letztes Jahr bereits über das Portal abgewickelt.
In der Bürgerservice-App für Bürger sind nun fast alle Online-Dienste auf Smartphone und iPad verfügbar. Somit hat die AKDB einen entscheidenden Schritt zum mobilen E-Government getan. Zusätzlicher Pluspunkt der App ist die neue, verbesserte, klar strukturierte Navigation, die die Bedienung deutlich erleichtert. Rückmeldungen von Kunden vor Ort zeigten ein hohes Interesse an einem derartig großen mobilen Dienstangebot.
Große Nachfrage nach medienbruchfreien Arbeitsprozessen im Bürgerbüro
Ebenfalls im Fokus des diesjährigen Messeauftritts stand der Bürgerbüro-Arbeitsplatz der Zukunft auf Basis der neuen Produktgeneration SYNERGO®. Verwaltungsmitarbeiter können auf einheitlichen Bedienoberflächen Prozesse, die Bürger via PC oder Smartphone anstoßen, einfach, medienbruchfrei und vor allem sicher in den neuen SYNERGO®-Verfahren OK.EWO, OK.VERKEHR, OK.GEWERBE, OK.JUS und OK.CASH erledigen und damit noch besseren Bürgerservice bieten.
Die von den Bayerischen Kommunalen Spitzenverbänden und der AKDB gemeinsam errichtete Innovationsstiftung Bayerische Kommune informierte zudem über ihre Projekte zu den Themen "Erstellung kommunaler Informationssicherheitskonzepte" sowie "Kommunikative Kommune. Gut und richtig Twittern".
]]>Seit 2011 wählt eine Expertenjury effiziente Lösungen aus Marketing und Kommunikation in Print und Digital aus. Der Preis in Silber bestätigt eine hervorragende kommunikative Leistung und eine weit überdurchschnittliche Wirkungskraft.
Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung und danken unserer Agentur balleywasl* für ihre Unterstützung. Hier kommen Sie zu den Online-Ausgaben des AKDB Reports.
]]>Zur SYNERGO®-Produktfamilie gehören auch die E-Government-Lösungen Bürgerservice-Portal und Bürgerservice-App, die sich an den Bürger als Endanwender richten. Sie können sowohl bequem von zuhause als auch von unterwegs aus 24 Stunden täglich genutzt werden. Über das Bürgerservice-Portal haben mittlerweile bereits 18 Millionen Bürger die Möglichkeit, beispielsweise Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse oder Briefwahlunterlagen zu beantragen. Insgesamt stehen über 70 Verwaltungsdienste online über das Bürgerservice-Portal zur Verfügung. Im Vorfeld der Bundestagswahl haben allein 200.000 Wahlberechtigte in Bayern Briefwahlunterlagen über das Bürgerservice-Portal beantragt.
Die Vorteile der SYNERGO®-Produktfamilie konnten Fachbesucher auch auf der diesjährigen Kommunale live erleben. Unter dem Motto „Besser gleich auf Synergien setzen“ präsentierte die AKDB an ihrem Stand den Bürgerbüro-Arbeitsplatz der Zukunft: Von einem einzigen Bürgerbüro-Arbeitsplatz werden alle Standard-Bürgeranliegen erledigt. Und das völlig medienbruchfrei. Das Ziel: ein bürgernaher One-Stop-Service – bei dem alle Dienstleistungen aus einer Hand kommen. Ob es darum geht, ein Führungszeugnis oder einen Personalausweis zu beantragen, ein Fest genehmigen zu lassen oder ein Gewerbe anzumelden – all das und noch viel mehr lässt sich aus einer einzigen Arbeitsumgebung komplett digital durchführen. Inklusive Gebührenerhebung. Denn die SYNERGO®-Fachverfahren OK.EWO, OK.VERKEHR, OK.GEWERBE und OK.JUS sind jeweils mit der Gebührenverwaltungssoftware OK.CASH nahtlos verzahnt.
"Wir freuen uns sehr, dass die SYNERGO®-Produktgeneration bei den Kommunen so gut ankommt“, sagte Alexander Schroth, Vorstandsvorsitzender der AKDB. "Das ist der Beweis dafür, dass wir in Deutschland unserem Ziel einen großen Schritt näher gekommen sind, Verwaltungen mit modernen und effizienten IT-Lösungen auf breiter Basis zu unterstützen und gleichzeitig den Bürgerservice zu verbessern."
]]>"Wir freuen uns besonders über diese Auszeichnung, weil sie von den Lesern kommt. Direkt von Bürgermeistern, Kämmerern, kommunalen IT-Profis", sagte Dr. Florian Kunstein, Leiter der Abteilung Vertrieb und Marketing bei der AKDB, der den Preis entgegennahm. "Der Preis ist eine Bestätigung unserer Unternehmens- und Produktphilosophie: Wir wollen den Alltag von Kommunen deutlich vereinfachen. Und natürlich dem Bürger einen schnellen Service bieten. Unser Ziel ist die digitale Verwaltung völlig ohne Medienbrüche – dank integrierter Lösungen."
Die eGovernment Computing Readers' Choice Awards werden jedes Jahr durch die Vogel-IT Medien GmbH vergeben – in den Kategorien eAkte, ePayment, Finanz-Management, Personal-Management, Dienstleister & Berater, Kommunale Lösungen, Geografische Informationssysteme, Identität und Sicherheit, Rechenzentren, Cloud & Infrastruktur.
]]>Dazu wird es an beiden Tagen am Stand ein umfangreiches Vortragsprogramm geben. Im Fokus stehen zukunftsweisende Themen wie: Informationssicherheit in der kommunalen Verwaltung, medienbruchfreie Prozesse in der Kommune, Vorteile von vernetzten Ämtern und Wege zum erfolgreichen eGovernment.
Der führende Anbieter von kommunalen Software-Lösungen und Serviceangeboten unterstützt öffentliche Verwaltungen in sämtlichen IT-Bereichen. Die Aufgabe der AKDB ist es, die Digitalisierung in der Verwaltung und das eGovernment-Angebot in Kommunen voranzutreiben, um Bürgern einen schnelleren und effizienteren Service zu bieten - im Bürgerbüro, zuhause oder von unterwegs, 24 Stunden am Tag.
Dazu ist die KOMMUNALE das ideale Forum: Sie bietet die Möglichkeit des direkten Austauschs mit Kollegen aus dem kommunalen Bereich. Rund 5.000 Bürgermeister und leitende kommunale Angestellte nutzten die Messe im Jahr 2015 als Informations- und Austauschplattform.
Einen Überblick zum Vortragsprogramm sowie Informationen zu sämtlichen Themen-Highlights finden Sie auf den Kommunale Veranstaltungsseiten.
]]>Zeit und Aufwand sparen
Da die drei Fachverfahren miteinander verknüpft sind, werden sämtliche Aufträge, inklusive Kosten, an zentraler Stelle vorgehalten. Von der Auftragserteilung über die Auftragsvergabe und -bearbeitung bis hin zur Abrechnung bewegen sich die Anwender ausschließlich in der Arbeitsoberfläche der TERA Manager. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sämtliche Kostenstellen werden gemeinsam verwaltet und Kosten gemeinsam ausgewertet. Außerdem bietet die gemeinsame Oberfläche Schnittstellen zu allen relevanten Anwendungen: zum Beispiel zum Bayerischen Behördeninformationssystem, zu über 20 Finanzwesen, zum Fachverfahren für Personalmanagement OK.PWS und zum Einwohner-Fachverfahren OK.EWO. Selbstverständlich verfügt die neue TERA Manager-Familie auch über Schnittstellen zur Dokumentenablage in komXwork. Und nicht zuletzt über eine mobile Funktion, damit Aufträge, Daten und Leistungen auch von unterwegs erfasst und weitergeleitet werden können. Eine enorme Arbeitserleichterung!
Die Vorteile auf einen Blick:
Für die Bundestagswahl sind rund 5 Millionen Wahlbenachrichtigungskarten und etwa eine Viertelmillion Wahlbenachrichtigungsbriefe zu produzieren. Nach der Erstellung der Wählerverzeichnisse erfolgen die Produktion und der Versand der kompletten Unterlagen innerhalb von nur 14 Tagen. „Ein besonderer Dank gilt hier unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Druckstraße in Bayreuth, die diese Herausforderung im Dreischichtbetrieb erledigten“, erklärt Alexander Schroth, Vorstandsvorsitzender der AKDB. Dank dieses Vorgehens konnten täglich bis zu 670.000 Wahlbenachrichtigungskarten produziert werden.
In den Briefzentren der Deutschen Post läuft derzeit die Sortierung der Wahlbenachrichtigungen für die jeweiligen Regionen. Die Wahlbenachrichtigungen werden dabei nach Orten, Straßen und nach der Gangfolge der Postboten sortiert und anschließend an die Wahlberechtigten ausgeliefert. „Wahlen bilden den Kern der Demokratie und natürlich erwarten die Wählerinnen und Wähler bei Wahlbenachrichtigung und Briefwahl, dass diese nach höchsten Qualitäts- und Datenschutzstandards ablaufen. Ich kann versichern, dass die Wahlunterlagen bei der Deutschen Post in besten Händen sind. Für unser Unternehmen hat dieses Thema höchste Priorität, und wir sind sehr bewusst und stolz darauf, dass wir hiermit im demokratischen Prozess eine wichtige Rolle spielen", sagt Sabine Kaltenbach, Vertriebsdirektorin bei der Deutschen Post AG. Dank der sehr guten Zusammenarbeit mit der AKDB liefe die Auslieferung der Wahlbenachrichtigungskarten reibungslos und sehr zügig.
Die AKDB hat zudem eine innovative Lösung für die Beantragung von Briefwahlunterlagen parat. Alle Wahlbenachrichtigungsunterlagen sind zu diesem Zweck mit einem QR-Code versehen, der einfach und sicher mit dem Smartphone gelesen werden kann.
]]>Die Mails geben in der Absenderadresse vor, von der AKDB versendet worden zu sein, enthalten in der Betreffzeile eine Rechnungsnummer und in der E-Mail einen Downloadlink auf eine angebliche Rechnung.
Es ist davon auszugehen, dass diese fingierten E-Mails, die nicht von der AKDB stammen, Schadsoftware enthalten.
Wir empfehlen unseren Kunden entsprechende Mails unverzüglich zu löschen und keinesfalls den darin enthaltenen Link zu öffnen.
Weitere hilfreiche Hinweise für den sicheren Umgang mit E-Mails haben wir für Sie hier zusammengestellt.
]]>Auf die für den Datenschutz Verantwortlichen und ihre Organisationen kommen damit ganz konkret neue und geänderte Aufgaben zu: seien es fristgebundene Auskunftsansprüche von betroffenen Personen, die Erstellung eines neuen „Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten“, das das bisherige behördliche Verfahrensverzeichnis ablöst, oder das neue Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung.
Als Verantwortliche unterliegen auch Kommunen einer Rechenschafts- und Dokumentationspflicht, nicht zuletzt gegenüber der Datenschutzaufsicht. Zudem werden künftig die Befugnisse der Aufsichtsbehörde erweitert. Für bayerische öffentliche Stellen zuständig bleibt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri. Dieser übt zukünftig nicht nur die Aufsicht aus, sondern kann auch Sanktionen bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften verhängen. In der EU-Datenschutzgrundverordnung sind nicht nur empfindliche Geldbußen, sondern auch Abhilfebefugnisse vorgesehen, bis zur Untersagung der Verarbeitung von Daten (Art. 82 Abs. 2, Art. 58 Abs. 2 DS-GVO).
Wenngleich die Umsetzung durch den bayerischen Landesgesetzgeber noch nicht erfolgt ist, zeigen diese Sanktionen die Zielrichtung der EU-Datenschutzgrundverordnung auf. Konfrontiert werden bayerische Kommunen und Behörden bei Datenschutzverstößen auch mit einer möglichen Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde, die dann innerhalb von 72 Stunden erfolgen muss.
So wie sich die AKDB im Bereich Informationssicherheit stets hohe Qualitätsmaßstäbe setzt (BSI-Zertifizierung nach ISO 27001), genießt auch die Anpassung unserer Datenschutzprozesse an die neuen Erfordernisse der EU-Verordnung höchste Priorität. Gleichzeitig wird geprüft, wie die AKDB darüber hinaus ihre Kunden mit entsprechenden Angeboten und Hilfestellungen unterstützen kann, den jeweilig speziellen Anforderungen der DS-GVO gerecht zu werden.
]]>Getrieben von gesetzlichen Vorgaben und von Anforderungen der Bürger und der Wirtschaft ist die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung dennoch auf dem Vormarsch. Bürger profitieren vielerorts bereits von den Online-Prozessen, die ihre Kommunen anbieten. Doch wie kann das rechtsverbindlich geschehen? Wie kann sich ein Unternehmen sicher authentifizieren? Mit den Ausführungen zum Unternehmenskonto liefert Michael Diepold in seinem Vortrag Antworten auf diese Fragen und stellt eine praxisbewährte Anwendung vor.
Michael Diepold studierte Verwaltungswissenschaften und Informatik an den Hochschulen in Hof und Hagen. Seit über 20 Jahren ist er innerhalb der AKDB tatig, aktuell verantwortlich für das Geschäftsfeld eGovernment und steuert sämtliche eGovernment-Aktivitäten der AKDB.
Weitere Informationen und die Anmeldung zur Unternehmerkonferenz finden Sie auf der Veranstaltungsseite.
]]>Lokale Mandatsträger sowie mit dem Thema betraute Verwaltungsmitarbeiter aus den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ließen sich anschaulich vermitteln, auf welche Weise Twitter die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern bereichern kann. Referent Christian Jakubetz, der seine Vorträge mit einer Reihe aktueller und praktischer Beispiele untermalte, ging dabei eindrucksvoll auf Besonderheiten und Fallstricke des Kurznachrichtendienstes ein und vermittelte, inwiefern es zielführend für Kommunen sei, Twitter nicht isoliert zu betrachten, sondern im Rahmen einer übergeordneten Social Media-Strategie einzusetzen.
Das Interesse an der Reihe war durchgängig hoch, die Resonanz sehr positiv. Die Teilnehmer schätzten an den Webinaren insbesondere die unkomplizierte Anmeldung, die komprimierte und kompetente Informationsvermittlung sowie die bequeme Teilnahme vom PC vor Ort aus. Besonderer Beliebtheit erfreuten sich die interaktiven Komponenten, wie die Kurzumfragen und der Frage-Antworten-Chat, dank derer die Teilnehmer aktiv zur inhaltlichen Gestaltung des Webinars beitrugen.
Der Download der Webinar-Aufzeichnungen erfordert lediglich eine kurze Registrierung. Die während der Webinare gezeigten Vortragsfolien stehen auf der Homepage der Innovationsstiftung Bayerische Kommune zum Download bereit. Im Herbst ist zudem die Veröffentlichung eines kurzen, praxisnahen Twitter-Leitfadens vorgesehen, der dann ebenfalls auf der Homepage der Innovationsstiftung kostenlos bereitgestellt wird.
Das gesamte Webinar-Angebot der ADKB ist unter www.akdb.de/webinare abrufbar.
]]>Bei angenehmen Temperaturen auf einer relativ flachen Strecke erzielten unsere Läufer wieder hervorragende Ergebnisse. Sven Schreiber kam als bester bei den Herren auf den 36. Rang. Bei den Damen lief eine Gastläuferin als Erste durchs Ziel, dicht gefolgt von Evelin Wrobel als beste AKDB-Mitarbeiterin.
Besonders erwähnenswert ist dieses Jahr die Mannschaftsleistung der 1. Herrenmannschaft, die einen hervorragenden 46. Platz (2016: 84. Platz) belegte und die 2-Stunden-Grenze nur um drei Hundertstelsekunden verpasste. Damit verbesserten unsere Herren sich um 2:50 Minuten, was vor allem durch die Steigerung von Johannes Luther um 4:40 Minuten möglich wurde.
Herzlichen Glückwunsch an alle Starterinnen und Starter zu ihren tollen Ergebnissen.
]]>Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende regelt den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen sowie die dazu nötigen technischen Mindestanforderungen für Datenschutz und Datensicherheit.
An Stadtwerke stellt es die Herausforderung, in den nächsten Jahren eine Vielzahl von herkömmlichen Zähleinrichtungen durch sogenannte intelligente Messsysteme zu ersetzen.
Mit dem Produkt iMSB aus der Schleupen.CS-Software unterstützt die AKDB Werke dabei, diese Herausforderungen zu meistern. Um auch für die Zukunft gerüstet zu sein, haben sich die Stadtwerke Waldkirchen für das AKDB-Angebot Schleupen.CS-Flatrate entschieden. Der große Vorteil der „Flatrate“-Lösung: Damit kann der Versorger in den kommenden Jahren sämtliche Produkte aus der Schleupen.CS-Reihe ohne weitere Lizenzbeschaffung abrufen. Das gilt auch für das Projekt Markt- und Messlokationen „MaMeLo“, mit dem im Zeitraum Juni 2017 bis Februar 2018 im deutschen Energiemarkt schrittweise neue Stammdaten festgelegt werden.
]]>Die Innovationsstiftung Bayerische Kommune plant daher, Ende Juli im Rahmen von Webinaren konkrete Tipps zum Verfassen von Tweets sowie praktische Hinweise zum Organisations- und Zeitmanagement zu geben. Auch verschiedene Fallstricke des Urheber- und Persönlichkeitsrechts sollen behandelt werden, um Unsicherheiten bei der Nutzung von Twitter auszuräumen. Ziel der neuen Webinar-Reihe „Kommunikative Kommune“ ist, den Adressaten anhand anschaulicher Beispiele ein Gespür für das Kommunikationsmittel Twitter und dessen Wirkung auf Dritte zu vermitteln. Zudem sollen verschiedene Wege aufgezeigt werden, wie und wann zwischen den vielfältigen Aufgaben im Berufsalltag konkret getwittert werden kann. Die wesentlichen Erkenntnisse aus den Online-Seminaren sollen anschließend in einem kurzen und praxisnahen Leitfaden schriftlich zusammengefasst und wie gewohnt den Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Das Bespielen sozialer Medien ist fester Bestandteil eines zeitgemäßen Kommunikationsmixes, wenn eine Kommune heutzutage ihre Bürger teilhaben lassen und informieren möchte. Die Innovationsstiftung freut sich daher, dass sie mit dem Journalisten Christian Jakubetz einen Experten auf dem Bereich Cross Media und innovative Medien als Projektleiter gewinnen konnte. Jakubetz, der u.a. als Redaktionsleiter bei diversen Tageszeitungen sowie beim ZDF und N24 tätig war, hat auch langjährige Erfahrung als Dozent (u.a. Bayerische Akademie für Fernsehen und Henri-Nannen-Journalistenschule) und berät sowohl die freie Wirtschaft als auch den öffentlichen Sektor.
Die Webinare finden an folgenden Terminen statt:
Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos. Hier können Sie sich anmelden.
]]>Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl am 24.September 2017 stellen diesmal unter anderem Seminare zur Vorbereitung und Auswertung der Wahl einen der Schwerpunkte des Programms dar. Weiterhin liegt der Fokus auf dem Abschluss der Schulungen für alle Umsteiger zum AKDB-Finanzverfahren OK.FIS bis zum Jahresende.
Auch neue Verfahren und Kursthemen haben im zweiten Halbjahr Einzug in das Schulungsprogramm gehalten: So finden sich Schulungsangebote zu OK.SALLY, einem neuen Verfahren zur Statistik und Abrechnung der Fleischbeschau in der Lebensmittelhygiene, zu OK.GEWERBE, der Softwarelösung für kreisfreie und kreisangehörige Gewerbeämter und zum TERA Objektmanager, der bei der kommunalen Beauskunftung und Raumplanung unterstützt. Deutlich erweitert ist auch die Anzahl an Kursen aus dem Bereich der Versorgungsunternehmen.
Ergänzend zu den Präsenzseminaren baut die AKDB ihr Angebot an Webinaren zu verschiedenen Themengebieten kontinuierlich aus. Eine enge Verzahnung von Präsenzschulungen und Webinaren findet unter anderem im Bereich Standesamtswesen statt: Schulungsteilnehmer haben nun zusätzlich die Möglichkeit, in einem anschließenden Webinar ihr erworbenes Wissen zu vertiefen und eigene Fragestellungen einzubringen.
Anstehende Präsentations- und Trainingsveranstaltungen sowie Teilnahmebedingungen finden Sie im Schulungsbereich der AKDB-Webseite.
Der Seminarkatalog wurde bereits an AKDB-Kunden versandt und steht Interessenten kostenlos zum Download zur Verfügung. Die AKDB unterstützt darüber hinaus individuelle Fortbildungswünsche z. B. durch zusätzliche Kurstermine, spezifische Seminarschwerpunkte oder individuelle Inhouse-Schulungen. Haben Sie Anregungen, Ideen oder Fragen? Dann schreiben Sie uns. entweder per E-Mail an seminaranmeldung(at)akdb.de oder melden Sie sich telefonisch unter 089 / 5903-1282 und -1890.
]]>Durch die aktuelle Änderung des Personalausweisgesetzes sollen die eGovernment Aktivitäten des Bundes rund um die eID unterstützt sowie die Akzeptanz und Nutzung der eID im Rahmen von Online-Verwaltungsprozessen für Bürgerinnen und Bürger nun verbessert werden. Mit der standardmäßig einsatzbereiten Onlinefunktion kann der Bürger in Verbindung mit seiner sechsstelligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) Online-Angebote der Behörden einfacher und direkter nutzen.
Das Bürgerservice-Portal der AKDB bietet die Nutzung der eID-Funktion bereits seit Anfang an und ermöglicht es Bürgern bzw. Nutzern, sich mit der Online-Funktion beispielsweise über das Bürgerkonto zu authentifizieren. Bereits heute ist eine eID-Authentifizierung z. B. bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung und ab 01.10.2017 auch bei der Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen zwingend erforderlich.
]]>Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl am 24.September 2017 stellen diesmal unter anderem Seminare zur Vorbereitung und Auswertung der Wahl einen der Schwerpunkte des Programms dar. Weiterhin liegt der Fokus auf dem Abschluss der Schulungen für alle Umsteiger zum AKDB-Finanzverfahren OK.FIS bis zum Jahresende.
Auch neue Verfahren und Kursthemen haben im zweiten Halbjahr Einzug in das Schulungsprogramm gehalten: So finden sich Schulungsangebote zu OK.SALLY, einem neuen Verfahren zur Statistik und Abrechnung der Fleischbeschau in der Lebensmittelhygiene, zu OK.GEWERBE, der Softwarelösung für kreisfreie und kreisangehörige Gewerbeämter und zum TERA Objektmanager, der bei der kommunalen Beauskunftung und Raumplanung unterstützt. Deutlich erweitert ist auch die Anzahl an Kursen aus dem Bereich der Versorgungsunternehmen.
Ergänzend zu den Präsenzseminaren baut die AKDB ihr Angebot an Webinaren zu verschiedenen Themengebieten kontinuierlich aus. Eine enge Verzahnung von Präsenzschulungen und Webinaren findet unter anderem im Bereich Standesamtswesen statt: Schulungsteilnehmer haben nun zusätzlich die Möglichkeit, in einem anschließenden Webinar ihr erworbenes Wissen zu vertiefen und eigene Fragestellungen einzubringen.
Anstehende Präsentations- und Trainingsveranstaltungen sowie Teilnahmebedingungen finden Interessenten im Schulungsbereich der AKDB-Webseite.
Der Seminarkatalog wurde bereits an AKDB-Kunden versandt und steht Interessenten kostenlos zum Download zur Verfügung. Die AKDB unterstützt darüber hinaus individuelle Fortbildungswünsche z. B. durch zusätzliche Kurstermine, spezifische Seminarschwerpunkte oder individuelle Inhouse-Schulungen. Bei Anregungen, Ideen oder Fragen schreiben Sie uns einfach per E-Mail an seminaranmeldung(at)akdb.de oder melden Sie sich telefonisch unter 089 / 5903-1282 und -1890.
]]>Dass Bayern bis in den letzten Winkel mit einer Genauigkeit von Plusminus zwei Zentimetern digital vermessen ist und die Daten des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ein weites Anwendungs- und Einsatzspektrum erfahren stellte dessen Präsident Wolfgang Bauer in seinem Gastvortrag eindrucksvoll unter Beweis.
Digitale Prozessketten schaffen konkrete Arbeitserleichterungen
Unmittelbar greifbare Synergieeffekte für die alltägliche Sachbearbeitung in der Kommune wurden Hausmessebesuchern auch im Vortrag „Medienbruchfreie Prozesse in der Kommune – vom Online-Antrag mit ePayment bis in die Fachverfahren“ demonstriert. Im Rahmen des SYNERGO ®-Konzepts längst gelebte Realität: Der Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt sieht in seinem OK.EWO-Posteingangskorb einen über das Bürgerservice-Portal online eingegangenen und per ePayment bereits bezahlten Antrag für die Ausstellung einer Meldebescheinigung, übernimmt und prüft alle Angaben über den OK.EWO- Integrationsassistenten und stellt die Meldebescheinigung aus, deren Gebühr über OK.FIS auch gleich korrekt in der Kasse verbucht wird – ein klassischer kommunaler Geschäftsprozess, medienbruchfrei mit wenigen Klicks von Anfang bis Ende digital unterstützt.
Intelligentes Zusammenspiel kommunaler Manager
Übergreifende Synergieeffekte präsentierten auch Felix Kummer und Norbert Hart in ihren Vorträgen zu den neuen Lösungen TERA Objektmanager, TERA Gebäudemanager und TERA Vertragsmanager. Das intelligente Zusammenspiel der neuen Fachanwendungen untereinander als auch mit der bewährten TERAwin Bauhof-Lösung ermöglicht eine Vielzahl von Arbeitserleichterungen, die ein Novum im kommunalen Bereich darstellen: Die neue TERA Manager-Familie ermöglicht beispielsweise eine Bearbeitung im zuständigen Amt und eine Beauskunftung innerhalb der ganzen Kommune. Ob der Reparaturauftrag für die Spielplatzrutsche aus dem TERA Objektmanager, die Wartung der Heizungsanlage aus dem TERA Gebäudemanager oder die Pflege der Außenanlagen aus TERAwin Bauhof kommt - die zugehörigen Aufträge werden stets an zentraler Stelle vorgehalten. Von der Auftragserteilung über die Auftragsvergabe und –bearbeitung bis hin zur Abrechnung bewegen sich die Anwender ausschließlich in den Fachmodulen ihrer TERA Manager.
Locky, GoldenEye, WannaCry: einer klickt immer…
Vor dem Hintergrund der in immer kürzerem Abstand global wütenden Krypto-Trojaner durfte das Thema IT-Sicherheit nicht fehlen. „Die hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht“, gab Referent Robert Schmid von der AKDB in seinem Vortrag zur Informationssicherheit in der kommunalen Verwaltung zu bedenken, denn die Erfahrung zeige: „einer klickt immer!“, so Schmid weiter. Die Zielsetzung von Informationssicherheit müsse folglich sein, alles zu tun, Gefahren durch Zerstörung, Enthüllung, Modifizierung oder Missbrauch analoger wie digitaler Informationen erfolgreich abzuwehren und, wenn dies nicht gelinge, den Schaden durch Vorsorgemaßnahmen möglichst minimal zu halten.
Die Festlegung entsprechender organisatorischer wie technischer Schutzmaßnahmen sei Bestandteil eines Informationssicherheitskonzepts, das bayerische Kommunen gemäß Art 8. BayEGovG zum 01.01.2018 eingeführt haben müssten. Über die einzelnen Schritte von den ersten Vorbereitungen für ein Informations-Sicherheits-Konzept bis hin zu einem in den Regelbetrieb überführtes Informations-Sicherheits-System informierte Alexander Poslad, zertifizierter ISMS-Berater nach VDS 3473 und ISIS-12 bei der LivingData.
Wenn’s einfach zu viel wird: IT-Betrieb an die AKDB delegieren
Gut nachvollziehbar, wenn sich bei den stetig steigenden Aufwänden und der zunehmenden Komplexität des IT-Betriebs die ein oder andere Kommune nach Alternativen zum Eigenbetrieb der IT umsieht. An diese Zielgruppe richtet sich das neue Angebot Next Generation Outsourcing. Hierbei beziehen Kommunen alle AKDB-Fachverfahren als Software-as-a-Service aus dem Rechenzentrum und bekommen darüber hinaus eine gemanagte Server-Umgebung inkl. virtueller Maschinen, Betriebssystem und der technischen Standard-Software bereitgestellt. Auf Wunsch ist der Betrieb auf Hardware möglich, die von der AKDB betreut und alle vier Jahre erneuert wird. Wer ein komplettes Rundum-Sorglos-Paket haben möchte kann sich auch das Client-Management, Backups, die Erstellung und Aktualisierung von Betriebs- und Notfallhandbuch sowie den Betrieb von Fremdverfahren von der AKDB abnehmen lassen.
Neben den vielen Präsentationen arbeitserleichternder Lösungen suchten die Messebesucher auch das persönliche Gespräch mit "ihren" zuständigen AKDB-Mitarbeitern und erhielten Antworten auf Fachfragen oder auch unbürokratische Soforthilfe bei konkreten Problemstellungen. Ganz im Sinne des Fazits, das Vorstandsmitglied Schleyer zur Hausmesse zog: „Nirgendwo sonst erhalten Sie einen so breiten Überblick so konzentriert auf einem so überschaubaren Raum und von nur einem Hersteller“.
]]>Kommen Sie zu einer der Techniktage-Veranstaltungen: Damit Sie wissen, was in diesem Jahr auf Sie zukommt! Melden Sie sich jetzt noch online an, Termine, Agenda und Programm finden Sie auf der AKDB-Homepage.
]]>Die AKDB lädt im Rahmen ihrer Hausmesse Unterfranken unter dem Motto "SYNERGIEN erleben – der digitale Marktplatz für Ihre Verwaltung" dazu ein, anhand neuer Produktlösungen der SYNERGO®-Generation, spannender Vorträge und praktischer Beispiele zu erleben, welche Chancen sich für Verwaltung und Bürger ergeben. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Konzepte und Lösungen, die zeigen, wie die tägliche Arbeit im Bürgerbüro und in Fachämtern durch medienbruchfreie Prozesse, einheitliche Oberflächen und übergreifende Komfortfunktionen erleichtert wird. Auch das Thema Datensicherheit und Datenschutz wird eingehend behandelt.
Die Teilnehmern erhalten wie in den Vorjahren neue Impulse durch interessante Kurzvorträge, praxisorientierte Case Studies und den Austausch mit Fachkollegen und AKDB-Beratern: Konzentriertes Know-how an nur einem Tag macht die Veranstaltung seit Jahren so attraktiv – ständig neue Besucherrekorde beweisen dies.
Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich online an, den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte dem detaillierten Programm. Beeilen Sie sich, Anmeldeschluss ist der 17. Mai 2017.
Informationen zum aktuellsten Vortragsprogramm, der Ausstellung und allgemeine Veranstaltungshinweise finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite zur AKDB-Hausmesse Unterfranken 2017.
]]>Verabschiedung von Hans-Peter Pluta
Seit 1982 ist Hans-Peter Pluta bei der AKDB beschäftigt, zunächst im Vertrieb des Kommunalen Finanzwesens, ab 1988 als Kundenberater, später als Geschäftsstellenleiter. Schnell fiel Pluta den Verantwortlichen der AKDB durch sein profundes Fachwissen, seine hohe Leistungsbereitschaft und seinen vertrauensvollen Umgang mit Kunden auf. Vorstandsvorsitzender Alexander Schroth brachte es bei seiner Laudatio auf den Punkt: "Seine Karriere kann man ohne Einschränkung als Erfolgsgeschichte bezeichnen."
Am Festakt nahmen zahlreiche Bürgermeister, Mitarbeiter aus Kommunalverwaltungen sowie Vertreter der bayerischen Kommunalen Spitzenverbände teil. Bayreuths Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe lobte die gute Verbindung der Stadt Bayreuth zur AKDB und dankte in diesem Zusammenhang Pluta persönlich: "Sie waren für uns über viele Jahre ein engagierter und geschätzter Kooperationspartner".
Bayreuths Landrat Hermann Hübner nannte sein Landratsamt einen "AKDB-Kunden der ersten Stunde". Man setze fast das gesamte Produktangebot der AKDB ein und bringe sich in vielen Bereich gerne als Referenzkunde ein, so Hübner. Er charakterisierte Hans-Peter Pluta als "fair, verlässlich, seriös und partnerschaftlich" und bedauerte seinen Abschied: "Schade, dass er nun in den Ruhestand geht".
Vorstellung von Robert Dietz und der neuen Vertriebsregion
Die AKDB möchte ihre kommunalen Kunden zukünftig noch besser und effizienter beraten und betreuen. Seit dem 1. Januar 2017 wurden deshalb die Regierungsbezirke Oberfranken und Mittelfranken zu einer neu geformten Vertriebsregion zusammengefasst – Kunden profitieren so von übergreifenden Synergieeffekten bei der Betreuung.
Der neue Regionalleiter und Nachfolger von Hans-Peter Pluta als Geschäftsstellenleiter, Robert Dietz, hat reichhaltige Erfahrung im Vertriebsumfeld. Er blickt auf eine insgesamt über 18-jährige Berufserfahrung unter anderem bei den Unternehmen Siemens und IBM zurück und ist seit über acht Jahren Leiter der AKDB-Geschäftsstelle in Nürnberg. Alles zusammen hervorragende Voraussetzungen, um in die großen Fußstapfen von Hans-Peter Pluta zu treten, die neue Vertriebsregion in eine weiterhin erfolgreiche Zukunft zu führen und gleichzeitig die Entwicklung des Standorts Bayreuth voranzutreiben. Wir wünschen Robert Dietz zum Start alles Gute!
Ebenfalls in Halle 7 präsentiert die AKDB-Vertriebstochter kommIT am Messestand A62 Lösungen für alle Belange der kommunalen Verwaltung und in diesem Zusammenhang den modernen Bürgerbüro-Arbeitsplatz der Zukunft. In Kommunen wird der Ruf nach integrierten und fachamtsübergreifenden IT-Lösungen immer lauter – die Zeiten isolierter Fachverfahren gehören zunehmend der Vergangenheit an. Für eine einheitliche Arbeitsumgebung hat die AKDB neben dem Verkehrs-, Sozial- und Gewerbewesen auch ihre Einwohnermeldesoftware OK.EWO in die SYNERGO®-Gesamtstrategie eingebettet. Neu entwickelte Bedieneroberflächen, eine prozessgestützte Fallbearbeitung und individuell konfigurierbare Startseiten erleichtern die effiziente Bearbeitung aller gängigen Bürgeranliegen. Außerdem können Bürgerbüro-Mitarbeiter mit einer stetig steigenden Anzahl von Online-Diensten des Bürgerservice-Portals der AKDB – Stichwort 24 x 7 E-Government – interagieren. Der Synergieeffekt zeigt sich unter anderem darin, dass sich Wohnsitz, Kraftfahrzeug und Gewerbe in einheitlicher Arbeitsumgebung an-, um- sowie abmelden lassen – inklusive zentraler Gebührenberechnung und -bezahlung. Bei der Realisierung des SYNERGO®-Konzepts hat die AKDB Wert gelegt auf einen leichtgängigen Betrieb im BSI-zertifizierten AKDB-Rechenzentrum, in Partnerrechenzentren oder autonom beim Kunden vor Ort. SYNERGO® ist an den Nutzerarbeitsplätzen installationsfrei beziehbar, Programme und Sicherheitsupdates werden automatisch eingespielt.
Vorstellung des neuen Vertriebsregionalleiters Georg Göbl
Die Festredner bedankten sich für Englbergers Einsatz: Für Englberger habe neben der Zufriedenheit seiner Kunden immer auch ein ausgezeichnetes Betriebsklima mit seinen Mitarbeitern im Mittelpunkt gestanden, so Alexander Schroth in seiner Laudatio: "Nicht zuletzt der Tatkraft von Paul Englberger hat die AKDB ihre Erfolgsgeschichte in der Region Niederbayern zu verdanken."
Oberbürgermeister Alexander Putz von der Stadt Landshut, die seit Jahrzehnten eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der AKDB verbindet, fand ebenfalls lobende Worte für den langjährigen Ansprechpartner der niederbayerischen Bezirkshauptstadt.
Sein Nachfolger Georg Göbl ist bereits seit 1983 bei der AKDB beschäftigt. Der gebürtige Niederbayer ist Vertriebsprofi aus Leidenschaft, der bis Ende 2016 die Geschäftsstelle Oberbayern in München leitete. Göbl und sein kompetentes Regionalteam haben sich schon auf die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen in Niederbayern und der Oberpfalz gut vorbereitet: "Ich freue mich, wieder in meiner schönen Heimat tätig werden zu können und auf den Dialog mit den Kunden der neuen Vertriebsregion", sagte Göbl in seiner Antrittsrede.
]]>Für die Erstellung benutzerdefinierter Auswertungen stehen praktisch alle Datenfelder des Melderegisters als Abfrage- und Ausgabeelement zur Verfügung. Sachbearbeiter benötigen für die Erstellung der Auswertungen keine SQL-Kenntnisse.
In einem ersten Schritt führt die AKDB zunächst die autonome Lösung des Auswertungsassistenten ein, die vorrangig bei größeren Kommunen zum Einsatz kommen wird. Im Rahmen einer Schulung zum Auswertungsassistenten im Systemhaus der Stadt Dortmund erhielten die Verantwortlichen der AKDB durchweg positive Resonanz, vor allem dafür, dass der Auswertungsassistent eine deutliche Erweiterung der derzeitigen OK.EWO-Reports bietet.
Insbesondere für kleinere Kommunen ist interessant, dass die AKDB den Auswertungsassistent zukünftig als zentrales Angebot im Service-Rechenzentrum anbieten wird. Nähere Informationen erhalten OK.EWO-Kunden zum Beispiel auf den diesjährigen Kundenfachtagungen.
]]>Die AKDB als Partner der Kommunen konnte bei der Meisterschaft auch abseits ihrer Schwerpunkte kommunale IT-Lösungen, Datenschutz und Datensicherheit punkten. Ein Damen- und ein Herrenteam vertraten die AKDB.
Die Veranstaltung wurde von Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer eröffnet. Brigitta Brunner, die Regierungspräsidentin von Oberbayern, nahm die Ehrung der Platzierten vor.
Am Rande der Veranstaltung nahm der neue Regionalleiter Oberbayern der AKDB, Martin Montag, die Gelegenheit wahr, sich offiziell bei den Teilnehmern der Kommunen vorzustellen. „ Ich bin stolz, dass die AKDB mitten in der kommunalen Familie dabei ist und wir den Kollegen in der Kommunalverwaltung nicht nur hinterherfahren.“ Nur durch Dialog entstünden fruchtbare Lösungen, mit Hilfe derer die Kommunalverwaltungen die Herausforderungen optimal meistern, gibt sich der neue Regionalleiter überzeugt.
]]>Von den Verantwortlichen sind die Schritte Bestandsaufnahme, Bewertung, Umsetzung und Betrieb zu durchlaufen und zu bearbeiten. Dabei werden Themen wie Datenschutz, Gebäudesicherheit, Zugang zu IT-Systemen, Berechtigungskonzepte, Protokollierung, Notfallmanagement, Richtlinien und Dienstanweisungen sowie Schulungen und Sensibilisierung unter die Lupe genommen. Als Ergebnis entsteht ein Informationssicherheitskonzept, das in der Behörde eingeführt und betrieben werden kann. Behörden, die bei der Ein- und Durchführung des Informationssicherheitskonzepts auf Unterstützung angewiesen sind, werden zudem auf die notwendigen Anforderungen an externe Dienstleister hingewiesen.
Ergänzend zum Thema Informationssicherheit sind im Frühjahr 2017 Webinar-Angebote für verschiedene Zielgruppen geplant.
]]>Heike Berger und Martin Sendlbeck von der AKDB-Geschäftsstelle Niederbayern konnten von vielen intensiven und informativen Kundenkontakten während der Tagung berichten: Ein Beweis dafür, dass auch kleine Veranstaltungen im Schatten von Mega-Events wie CeBIT und Kommunale wichtige Austauschplattformen seien. Neben den aktuellen IT-Trends würden hier auch die Herausforderungen des operativen Tagesgeschäfts diskutiert, so Sendlbeck. Die AKDB-Vertreter beantworteten Fragen zu den Finanzverfahren und nahmen bei dieser Gelegenheit zahlreiche Anregungen, Wünsche und Aufträge entgegen.
Rudolf Schleyer, Mitglied des AKDB-Vorstands, äußerte sich beim Festakt zufrieden: "Die AKDB als Alleingesellschafterin der TERA Kommunalsoftware GmbH schätzt das große Know-how der TERA-Mitarbeiter. Die Produkte unterstützen rund 800 Kommunen in Verwaltungsbereichen, die für ihre Arbeit grundstücksbezogene Informationen benötigen. Das Leistungsspektrum reicht vom neuen Geoinformationssystem TERA Objektmanager über die Beitragsabrechnung und die Bauhofverwaltung bis hin zur Friedhofsverwaltung. Wir freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit".
Blick zurück: Wie alles begann ...
In den 1980er Jahren entwickelte Norbert Braun, damals Kämmerer in der Marktgemeinde Hösbach, ein Grundstücksverwaltungsprogramm. In Verbindung mit den Vermessungsamtsdaten war es damit möglich, Eigentümer und Grundstücksdaten komfortabel abzufragen und Beiträge und Gebühren abzurechnen. Aus der kleinen Entwicklungs-GmbH entstand schließlich 1991 die TERA Kommunalsoftware GmbH – der Name TERA steht dabei für TEchnisches RAthaus. Das rasch wachsende Unternehmen erarbeitete sich in der Folge eine immer bessere Marktposition, da für den steigenden Verwaltungsaufwand digitale Lösungen zunehmend nachgefragt wurden. So entstanden weitere Module – etwa für die Bauhofverwaltung und die Friedhofsverwaltung – sowie aktuell ein Objektmanager, mit dem Geoinformationen aller Art modulübergreifend abgefragt werden können.
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Die abrufberechtigten Behörden und öffentlichen Stellen aus den beiden Bundesländern können ab sofort länderübergreifend Behördenauskünfte aus den Melderegistern von Bayern und Brandenburg einholen. Die Behördenauskünfte umfassen – wie im Bundesmeldegesetz geregelt – die Auskünfte für Sicherheitsbehörden und die einfache Behördenauskunft für alle anderen Behörden und öffentlichen Stellen.
Die erwähnte Verwaltungsvereinbarung regelt insbesondere die Einrichtung zentraler Stellen in den Bundesländern für die Durchführung bundesweiter Behördenauskünfte. Als zentrale Stelle für den Freistaat Bayern fungiert die AKDB, die seit dem 1. Juli 2007 erfolgreich das Bayerische Behördeninformationssystem BayBIS betreibt. Den frühzeitigen Start des Probe-Echt-Betriebes für die länderübergreifende Behördenauskunft ermöglichte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen der AKDB und dem Brandenburgischen IT-Dienstleister ZIT-BB in Potsdam, der zentralen Stelle des Landes Brandenburg.
Die zentrale Stelle ist eine wesentliche Komponente im Betriebsmodell für die bundesweite Behördenauskunft, die auch als Präqualifizierung bezeichnet wird. Alle abrufberechtigten öffentlichen Stellen in den Bundesländern müssen sich jeweils nur einmal bei der zentralen Stelle ihres Bundeslandes registrieren. Da die bayerischen Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bereits für BayBIS registriert sind, sind sie auch für die Einholung von Behördenauskünften aus allen anderen Bundesländern berechtigt und müssen für die Präqualifizierung nichts weiter veranlassen. Eine weitere wesentliche Aufgabe der zentralen Stellen ist die Entgegennahme und Beantwortung von Anfragen aus dem eigenen Bundesland und aus den anderen Bundesländern.
Das Modell der Präqualifizierung ist klar strukturiert und transparent. Dazu trägt auch bei, dass für eine sichere und verlässliche Adressierung der Anfragen im Endausbau nur die zentralen Stellen der 16 Bundesländer in das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis einzutragen sind und nicht alle bundesweit abrufberechtigten Stellen.
Die AKDB war bereits bei der Einführung der Online-Melderegisterauskunft für private Stellen Vorreiter. Das im August 2003 in Betrieb gegangene ZEMA-Portal war das erste Portal, das den Online-Zugang zu einer Vielzahl an Melderegistern für die Einholung von einfachen Melderegisterauskünften durch private Stellen ermöglichte.
]]>Das Seminarangebot greift aktuelle Themen und Entwicklungen aus allen Fachbereichen auf. Einer der Schwerpunkte werden die Schulungen für Umsteiger zum Verfahren OK.FIS Finanzwesen zentral Dialog sein. Zudem gibt es zahlreiche Vorbereitungsseminare zu der im Herbst 2017 anstehenden Bundestagswahl. Auch zur neuen Softwarelösung OK.GEWERBE und zum neuen TERA Objektmanager, der künftig die kommunale Raumplanung unterstützt, finden sich zahlreiche Angebote im Kursprogramm.
Ergänzend zu den Präsenzseminaren bietet die AKDB künftig verstärkt Webinare zu verschiedenen Themengebieten an. In einer neu konzipierten Webinar-Plattform unter www.akdb.de/webinare informiert eine aktuelle Übersicht über Inhalte und Teilnahmebedingungen dieser Präsentations- und Trainingsveranstaltungen.
Das tagesaktuelle Seminarangebot mit Online-Anmeldemöglichkeit ist unter www.akdb.de/fortbildung zu finden. Dort steht auch die PDF-Version des Seminarkatalogs zum Download bereit. Die Print-Version geht in diesen Tagen an die Kunden. Die AKDB unterstützt darüber hinaus individuelle Fortbildungswünsche ihrer Kunden. Möglich sind zusätzliche Kurstermine, spezifische Seminarschwerpunkte oder individuelle Inhouse-Schulungen. Die AKDB freut sich über Anregungen und Ideen per E-Mail an seminaranmeldung(at)akdb.de oder telefonisch unter 089 / 5903-1282 und -1890.
]]>Wie funktioniert paydirekt?
Der Nutzer bezahlt online direkt mit seinem bereits vorhandenen Girokonto bei teilnehmenden Sparkassen oder Banken. Zunächst erfolgt eine einmalige Registrierung: Der User startet sein Online-Banking, wählt den Menüpunkt paydirekt, vergibt Benutzername und Passwort und bestätigt die Daten per TAN. Danach ist nur noch eine E-Mail zur Registrierung zu beantworten. Nach dieser Registrierung kann jede Bezahlung einfach in drei Schritten durchgeführt werden:
1. Als Bezahlverfahren paydirekt auswählen – im eigenen Online-Banking oder auf www.paydirekt.de
2. Benutzername und Passwort eingeben
3. Zahlung bestätigen
Während des Bezahlvorgangs läuft im Hintergrund eine Sicherheitsprüfung. Der Käuferschutz sorgt dafür, dass der Nutzer sein Geld zurück erhält, falls ein Händler nicht liefert. Das Bürgerservice-Portal setzt für gebührenpflichtige Fachdienste auf die Online-Bezahlplattform von Bund und Ländern, ePayBL. paydirekt wird künftig in ePayBL integriert und steht voraussichtlich im Laufe der ersten Jahreshälfte 2017 als weiteres ePayment-Verfahren zur Verfügung.
Kommunen, die das Bürgerservice-Portal im Einsatz haben, müssen aktuell nichts unternehmen. Die AKDB wird ihre Kunden informieren und weitere Details mitteilen, sobald paydirekt eingebunden werden kann.
]]>Verwaltungsmitarbeiter aller Ebenen, IT-Leiter und kommunale Entscheider konnten sich jeweils eindrucksvoll vermitteln lassen, wie leicht Hacker Kontobewegungen manipulieren oder elektronische Identitäten, wie die E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer, für ihre Zwecke missbrauchen. Die Teilnehmer erlebten live mit, welche unangenehmen Folgen für Betroffene damit verbunden sein können. Mit Tipps und Tricks wurden die Seminar-Teilnehmer dafür sensibilisiert, Gefahren aus dem Netz zu erkennen, ernst zu nehmen und soweit wie möglich abzuwehren. Das Interesse an der Reihe war durchgängig hoch, die Resonanz sehr positiv. Die Teilnehmer bewerteten die Webinare mit "sehr gut" und erkannten auch für ihre eigenen Behörden häufig Handlungsbedarf. Sie schätzten an den Webinaren insbesondere die unkomplizierte Anmeldung, die komprimierte Informationsvermittlung und die bequeme Teilnahme vom PC vor Ort aus. Für alle, die an den Webinaren nicht teilnehmen konnten, hat die AKDB das Webinar vom 3. November aufgezeichnet: Der Download unter www.akdb.de/webinar-download erfordert lediglich eine kurze Registrierung.
Das gesamte Webinar-Angebot der ADKB ist unter www.akdb.de/webinare abrufbar. Dort ist auch die einfache Online-Anmeldung möglich, etwa für das Webinar zum neuen TERA Objektmanager aus dem Bereich der AKDB-Grundstücksverwaltungsprogramme.
]]>Schwerpunktthema des Eröffnungsprogramms am Vormittag: Der digitale Transformationsprozess, ob in Wirtschaft, Politik, Gesellschaft oder zukünftig auch auf deutschen Straßen durch autonom fahrende Autos, bringt große Umbrüche mit sich und macht auch vor Kommunen und deren IT nicht Halt. Die mit der Digitalisierung verbundenen größten Herausforderungen für die öffentlichen Verwaltungen wurden nachmittags getreu dem Veranstaltungsmotto „Digitale Verwaltung – sicher und serviceorientiert“ in vier parallel stattfindenden Fachforen sowie Podiumsdiskussionen erörtert, darunter die Fokusthemen serviceorientiertes eGovernment und IT-Sicherheit.
Tiefgreifende Veränderungsprozesse durch globale Digitalisierung
Landräte, Bürgermeister, IT- und Hauptamtsleiter sowie Sachbearbeiter aller Verwaltungsebenen nutzten die Gelegenheit, sich in zahlreichen Vorträgen und Präsentationen über alle Trends rund um die kommunale IT zu informieren und neue Impulse für die tägliche Praxis zu erhalten. Neben der Präsentation praxiserprobter Lösungen war den Besuchern gerade der interkommunale Austausch besonders wichtig. Im Auditorium sorgten neben den hochrangig besetzten Podiumsdiskussionen sowie jeweils thematisch passenden Impulsreferaten die Vorträge der Keynote Speaker aus Politik, Forschung und Wirtschaft zu den digitalen Schwerpunktthemen für volle Ränge: Prof. Dr. Udo Helmbrecht, Direktor der European Union Agency for Network and Information Security (ENISA) und ehemaliger BSI-Präsident, referierte über die perspektivischen Möglichkeiten als auch Grenzen der IT-Sicherheit in einer globalisierten Welt, Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesinnenministerium und IT-Beauftragter der Bundesregierung, erklärte, was bei der Digitalisierung der Verwaltung besonders wichtig und teilweise noch nachzuholen sei, Martin Hauschild, Leiter Mobilitätstechnologien bei der BMW Group, teilte mit den Zuhörern seine Vision davon, wie das digitale Zeitalter die Mobilität von Morgen revolutionieren wird, und Harry Gatterer, Trendforscher und Geschäftsführer der Zukunftsinstitut GmbH, forderte das Auditorium auf, die Digitalisierung mehr als Geschenk statt als Bedrohung zu begreifen. Voraussetzung hierfür sei, zunächst die Veränderungsprozesse zu verstehen, die mit der Digitalisierung einhergingen. Götz Schartner, Profi-Hacker und IT-Sicherheitsexperte, zog das Publikum mit einer erschreckend wirkungsvollen Live-Hacking-Show in seinen Bann. Interviews mit diesen fünf Hauptreferenten sind in Kürze unter www.akdb.de/kommunalforum zu finden.
Leistungsschau neuer AKDB-Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft
Für ein umfassendes Angebot neuer IT-Lösungen und Dienstleistungen sorgte die AKDB als Innovationsführer an ihren zahlreichen Präsentationsplätzen in der Begleitausstellung. Dort erwartete die Besucher das gesamte Produktportfolio aus allen fachlichen Bereichen kommunaler Aufgaben, aber auch Antworten auf Fragen, wie etwa die volldigitale Rechnungsbearbeitung der Zukunft aussehen wird, wie mobile Verwaltungslösungen das eGovernment auf Smartphones und Tablets der Bürger bringen, wie elektronische Fachverfahrensakten Verwaltungsprozesse medienbruchfrei digital machen, wie das neugeschaffene Unternehmenskonto servicefreundliche Großkundenlösungen ermöglicht oder wie neue Funktionen im Einwohnermeldeverfahren OK.EWO die Sachbearbeitung erleichtern.
Raumplanung in Zeiten demografischen Wandels
Einige neue Softwarelösungen und IT-Dienstleistungen wurden auf dem 2. AKDB Kommunalforum 2016 erstmals einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt: Mit dem TERA Objektmanager überführt die AKDB ihre bewährte Produktfamilie TERAwin-EXPERT in eine noch leistungsfähigere Produktgeneration, verknüpft Sachdaten aus TERA und ALKIS-Gebäudedaten mit GIS-Auskunftsfunktionen und bietet so ein völlig neues kommunales Objektmanagement von Grundstücken und Gebäuden. Der neue TERA Objektmanager wartet mit zahlreichen neuen Funktionen, wie historisierten Flurstück-Informationen (zum Beispiel Eigentums-, Größen- oder Nutzungsänderungen), thematischen Auswertungen zu Flurstücken und Gebäuden (zum Beispiel abgerechnete Beiträge, Leerstände, Baulücken, öffentliche Gebäude) sowie einem integrierten Bebauungsplanmanager auf. Umfangreiche Filter- und Suchfunktionen sowie der jederzeit mögliche Wechsel von der Sachdaten- in die Kartenoberfläche lassen keine Wünsche offen. Damit wird der TERA Objektmanager für Kommunen gerade in Zeiten demografischen Wandels ein unverzichtbares Software-Tool bei der Zukunftsaufgabe Raumplanung.
Leistungen rund um das Finanzwesen im Servicecenter bedarfsweise abrufen
Im Finanzwesen ergänzt das neu angebotene Servicecenter Finanzwesen das Servicecenter-Angebot der AKDB und übernimmt viele Arbeiten, die im täglichen Ablauf kommunaler Finanzverwaltungen anfallen. Die AKDB hat ihr Angebot in geeignete und auf die jeweiligen Erfordernisse individuell zugeschnittene Einzelleistungen oder ganze Leistungspakete untergliedert. Dabei bestimmt der Kunde, welche Aufgaben die AKDB in welchem Umfang erledigen soll. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels kann das Know-how erfahrenerer AKDB-Kundenbetreuer Kommunen spürbar unterstützen – das Angebot reicht dabei von der Abwicklung der kompletten Jahresrechnung bis zur Personalunterstützung vor Ort bei Engpässen wegen Krankheit oder Urlaub.
IT-Verantwortung einfach an die AKDB delegieren
Viele kommunale IT-Verantwortliche kennen das Dilemma: Gewachsene, teils in die Jahre gekommene Serverlandschaften mit vielschichtigen Betriebs- und Applikationsarchitekturen, alle fünf Jahre heiße Diskussionen um Technologiewechsel und hohe Folgeinvestitionen, mehr und mehr Aufwände für die IT-Sicherheit und eine zunehmende Abhängigkeit von Spezialwissen, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten. Immer mehr Kommunen würden sich von dieser Bürde gerne befreien.
Das neue Lösungskonzept der AKDB: Kommunen delegieren den überwiegenden Teil ihres IT-Betriebs an die AKDB – und schaffen so Sicherheit für sensible Daten und wirtschaftliche Entlastung. Der Betrieb der kommunalen IT-Infrastruktur geht durch eine im AKDB-Rechenzentrum betriebene zentrale Managementumgebung in die Verantwortung der AKDB über. Erfahrene Systemspezialisten der AKDB-Tochter LivingData übernehmen die komplette Durchführung administrativer Vorgänge mit einem umfangreichen Managed Services-Paket. Darüber hinaus sind bereits wesentliche Maßnahmen zur Umsetzung eines Informationssicherheits-Konzepts wie Monitoring, Reporting und Dokumentation berücksichtigt. So erfahren Administratoren vor Ort maximale Unterstützung und Entlastung. Die umfangreichste Ausbaustufe des Angebots kombiniert die zentralen Dienste des sogenannten Next Generation Outsourcing mit standardisierter Hardware, die in vertraglich vereinbarten Intervallen aktualisiert wird.
Beim Thema IT-Sicherheit hat sich die AKDB als BSI-zertifizierter IT-Dienstleister das Vertrauen der Kommunen erarbeitet, nicht umsonst empfiehlt der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz die Nutzung öffentlich-rechtlicher Rechenzentren anstelle undefinierbarer Cloud-Dienstleistungen. Mit entsprechender Software und beratenden Webinar-Reihen unterstützt die AKDB Kommunen bei ihrem Kampf um mehr IT-Sicherheit, zusätzlich bietet die Innovationsstiftung Bayerische Kommune Unterstützung bei Auswahl und Implementierung geeigneter Schutzkonzepte.
Das AKDB Kommunalforum findet im Zweijahresturnus im Wechsel mit der Kommunale in Nürnberg statt, das nächste Mal also 2018.
Das diesjährige 2. AKDB Kommunalforum können Sie hier anhand von Bild- und Videoimpressionen, einem Live-Blog und ausführlichen Interviews mit den Spitzenreferenten nacherleben.
]]>OK.VERKEHR basiert auf der neuen Produktgeneration SYNERGO® und nutzt gleichzeitig das moderne Gebühren- und Kassensystem OK.CASH. Die Möglichkeit, OK.VERKEHR im Rechnerverbund zu betreiben, ist Voraussetzung dafür, die hohen Anforderungen an Stabilität und Performance der Zulassungsbehörde einer Millionenstadt wie München zu erfüllen. Der entsprechende Bestand beläuft sich derzeit auf etwa 800.000 zugelassene Fahrzeuge. Die neue Software wird bei der Landeshauptstadt zukünftig von fast 500 Benutzern eingesetzt, verteilt auf eine Hauptstelle und fünf Bürgerbüros.
Neben dem Standardleistungsumfang von OK.VERKEHR wird die AKDB der Landeshauptstadt auch spezifische Anpassungen zur Verfügung stellen, etwa eine Schnittstelle für einen großen Automobilkonzern. Die AKDB kann bei der Abwicklung von Massenzulassungen bei Fahrzeugherstellern auf eine langjährige erfolgreiche Praxiserfahrung zurückgreifen. Im Umfeld der Fahrzeugzulassung hat das Bundesverkehrsministerium mit der internetbasierten Zulassung, den i-Kfz Stufen 1 und 2, innovative Projekte initiiert, die die AKDB im Rahmen des Bürgerservice-Portals vollumfänglich anbietet. Damit profitieren nicht nur Bürger, sondern auch die Fahrzeugindustrie vom Umstieg auf OK.VERKEHR.
München rechnet auch langfristig mit einem weiteren Zuwachs der Einwohnerzahl und einer damit verbundenen Zunahme an Verwaltungsvorgängen. Umso wichtiger ist die Entscheidung, die Zulassungssoftware rechtzeitig und zielgerichtet zu modernisieren. Die AKDB als vertrauenswürdiger, innovativer und starker Partner der Kommunen freut sich auf dieses Großprojekt mit der „Weltstadt mit Herz“.
]]>Durch die Strategie, den Betrieb von Verfahren vor Ort wirtschaftlich sinnvoll durch Rechenzentrumsleistungen der AKDB zu erweitern, erhält der Landkreis Starnberg langfristige Planungs- und Investitionssicherheit. Landrat Karl Roth zeigte sich bei der Unterzeichnung des Rahmenvertrags mit der AKDB zufrieden: "Durch die Rechenzentrums- und Servicekooperation mit der AKDB können wir noch wirtschaftlicher arbeiten und gewinnen ein Plus an IT-Sicherheit und Datenschutz." Auch der Landkreis lässt aktuell seine eigene IT-Infrastruktur vor Ort nach ISO 27001-Zertifikat auf Basis IT-Grundschutz zertifizieren. Die gemeinsame Nutzung interner und – wo sinnvoll – externer Rechenzentrumsleistungen ist dabei kein Widerspruch, sondern ermöglicht ein Höchstmaß an Sicherheit. Als langjähriger Rechenzentrumsleiter ist Thomas Eberhard, IT-Leiter des Landratsamtes Starnberg davon überzeugt, dass eine Kooperation sinnvoll ist, da künftig gezielter und flexibler reagiert werden kann. Insbesondere die Aspekte Informationssicherheit, Verfügbarkeit, Datenaufbewahrung und Datenschutz können dadurch bestmöglich und langfristig umgesetzt werden. Die Leistungen aus dem Rechenzentrum der AKDB sind nicht nur äußerst sicher, sondern für die IT-Betreuung mittelfristig auch zeitsparend: Um eine Reihe technologischer Fragestellungen muss sich die IT vor Ort nicht mehr ausschließlich selbst kümmern, da diese an zentraler Stelle gemanagt werden – angesichts der aktuellen Personalsituation eine wertvolle Erleichterung.
Auch der Vorstandsvorsitzende der AKDB, Alexander Schroth, freut sich auf die Fortsetzung der langjährigen Zusammenarbeit: "Mit dem Bezug der AKDB-Verfahren aus unserem Rechenzentrum ist die Verwaltung des Landratsamtes Starnberg für aktuelle und künftig anstehende Herausforderungen in einem dynamischen IT-Umfeld weiterhin bestens gerüstet." Neben steigenden Anforderungen an Verfügbarkeit und Aktualität ist dieser Aspekt auch deshalb wichtig, weil der Gesetzgeber bei den Themen Datenschutz und Informationssicherheit immer höhere Anforderungen an die Kommunen stellt.
Abgerundet wurde der Termin mit der Vereinbarung über die amtliche Schulverwaltungssoftware ASV. Angesichts sensibler personenbezogener Lehrer-, Schüler- und Leistungsdaten soll die für alle Schularten bayernweit verpflichtend eingeführte Software ebenfalls im sicheren AKDB-Rechenzentrum betrieben werden, das sich hier ebenso um den Betrieb und das Einspielen von Updates kümmert. Der Landkreis Starnberg nimmt hierbei eine Vorreiterrolle ein, indem er die Schulsoftware ASV sämtlichen Schulen im Landkreis zur Verfügung stellt.
Wolfram Weisse, Leiter Vertriebsmarketing und Unternehmenskommunikation bei der AKDB, nahm den Preis bei der großen Gala entgegen und dankte AKDB-Kunden und Lesern der eGovernment Computing für die besondere Wertschätzung durch die Erstplatzierung: "Wir sehen den eGovernment-Award nicht nur als Bestätigung für unsere Anstrengungen für mehr Bürgerservice, sondern auch als Ansporn, bei allen IT-Belangen der Verwaltungen stets nach der besten Lösung zu streben".
Als IT-Komplettdienstleister für den Public Sector bietet die AKDB ein breites Lösungsportfolio speziell für Kommunen und das kommunale Umfeld in Bayern und darüber hinaus. Die Angebotspalette reicht von im BSI-zertifizierten Rechenzentrum gehosteten Fachverfahren für das Finanz-, Personal-, Verkehrs- Sozial- und Grundstückswesen über hoheitliche Aufgaben bei den Melde- und Personenstandsregistern bis hin zum Bürgerservice-Portal, der bundesweit modernsten und reichweitenstärksten eGovernment-Plattform für zeit- und ortsunabhängige Online-Verwaltungsdienste. Über 4.500 zufriedene Kunden vertrauen seit Jahrzehnten auf die Leistungen der AKDB.
Die Verleihung der eGovernment Awards 2016 durch die Vogel-IT Medien GmbH, Herausgeber der eGovernment Computing, steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern.
]]>Selbst bei kleinen Verwaltungen beeinflusst die eRechnung die täglichen Abläufe der Verwaltung. Weil die Arbeiten zwar in etwa gleich bleiben, aber anders zu erledigen sein werden, hier eine kleine Gegenüberstellung:
bisher | in Zukunft |
Leeren des Postfaches / Hausbriefkastens zentral durch die Poststelle | a) Eingang der Rechnungen im Rechnungspostfach b) Download der eRechnungen aus dem eRechnungsportal des Rechnungsstellers c) Abholen der eRechnung aus dem Cloud-Postfach |
Öffnen der Briefkuverts – Entnahme der Rechnung – Aufbringen Eingangsstempel | Bei eMail-Empfang automatische Abtrennung des Rechnungsdokumentes und Ablage im Dateiordner eRechnung |
Verteilung der Papierrechnungen auf die Fachämter | Verteilung der eMails mit eRechnung an die Fachämter |
Erfassung der Rechnungsdaten und Ergänzung um die Kontierung in Anordnungen in OK.FIS | Übernahme der strukturierten Daten aus der eRechnung direkt in das Rechnungseingangsbuch (Schritt 1) Automatische Ergänzung um Kontierung und weitere systemseitig vorhandene Stammdaten (Schritt 2) |
Ausdruck der Anordnung | Übergabe der Anordnungsdaten an OK.FIS und sofortige Erstellung der elektronischen Anordnung. |
Handschriftliche Signaturen auf der Anordnung | Elektronische Signatur auf der Anordnung |
Einscannen der Anordnung mit begründenden Unterlagen (Rechnung) | entfällt |
Ablage der Anordnung mit begründenden Unterlagen im physikalischen Archiv oder im elektronischen Anordnungsarchiv | Nach der letzten elektronischen Unterschrift erfolgt die automatische Ablage im elektronischen Archiv |
Es lohnt sich also für jede Verwaltung, die internen Abläufe genau zu betrachten und zu überlegen, wie und von wem in Zukunft die genannten Arbeiten erledigt werden sollen. Die AKDB wird Sie bei der Einführung der elektronischen Rechnung und den damit verbundenen organisatorischen Überlegungen gerne unterstützen. Die erforderliche Software präsentieren wir im Rahmen des AKDB Kommunalforums am 18.10.2016 in der BMW Welt.
]]>Das Formular wird nun ausgedruckt und dem Arbeitgeber unterschrieben vorgelegt. Dieser richtet anschließend die elektronische Zustellung in den Postkorb ein. Der Arbeitnehmer meldet sich ab sofort zum Abrufen in seinem Bürgerkonto an und findet im Postkorb alle Gehaltsabrechnungen sicher gespeichert vor.
Eine detaillierte Übersicht über alle bereits zur Verfügung stehenden Online-Verwaltungsdienste des Bürgerservice-Portals finden Sie hier: <link loesungen okegov buergerservice-portal fachdienste>www.akdb.de/loesungen/okegov/buergerservice-portal/fachdienste/ Oder fragen Sie einfach Ihren regionalen Vertriebsberater der AKDB.
]]>Öffentliche Institutionen sind zu einem durchaus attraktiven Angriffsziel für Cyberkriminelle avanciert, was eine BITKOM-Umfrage unter 70 Sicherheitsverantwortlichen deutscher Behörden im Jahr 2015 zutage gefördert hat. Demnach musste mit 49 Prozent fast die Hälfte der Behörden in Deutschland in den vergangenen Jahren Fälle von Cyberkriminalität verzeichnen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig, die Konsequenzen nicht selten weitreichend: Behördenportale sind nicht mehr aufrufbar, Bürgerdaten verschlüsselt oder gelöscht, kommunale Websites mit fremden Angeboten und Bestelllinks manipuliert.
Die Systeme wieder sicher zu machen ist kostspielig und auch deshalb schwierig, weil die Schadsoftware sich oft alle Rechte in einem System verschafft und damit die Kontrolle übernehmen kann.
Was aber lässt sich unternehmen, um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen? Sicherheitstechnik wie Antiviren-Software und Firewalls haben Grenzen und werden schnell wirkungslos, wenn sorglose Menschen und Mitarbeiter eben dort klicken, wo es brandgefährlich wird.
Die AKDB greift dieses hochaktuelle und für alle Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung relevante Thema in Form eines ebenso spannenden wie unterhaltsamen Online-Vortrags auf. Gastreferent Götz Schartner, namhafter IT-Sicherheitsexperte und Bestsellerautor („Tatort www“), wird in der kostenfreien Webinarreihe „Bewusst sicher handeln – mit Awareness der zunehmenden Cyberkriminalität erfolgreich trotzen“ sowohl Verwaltungsmitarbeiter als auch Bürgermeister auf recht unkonventionelle Art für potentielle Gefahren aus dem Internet sensibilisieren.
Schartner informiert in fünf Terminen im Zeitraum September bis November über die am digitalen Arbeitsplatz und mobilen Endgerät lauernden Sicherheitsfallen und macht deutlich, dass der Schutz vor Schadsoftware genauso wichtig ist, wie das Verschließen der eigenen Haustür. Er gibt seinen Zuhörern ein unkompliziertes, praktisch umsetzbares und dennoch umfassendes Methodenwerkzeug an die Hand, um die Risiken aus dem Netz identifizieren und abwehren zu können. Dies veranschaulicht er anhand von realen Fall- und Einsatzbeispielen, womit eine lebendige Wissensvermittlung garantiert wird.
Um differenzierten Bedürfnissen einzelner Adressaten gerecht zu werden, definiert Schartner für jede Hierarchieebene potenzielle und typische Risikosituationen. Neben dem für alle wichtigen „Awareness-Einmaleins“, dem Allgemeinwissen über unterschätzte Gefahren und einfache Methoden zur Vorbeugung, werden auch auf spezifische Anwenderkreise zugeschnittene Inhalte beleuchtet.
Mit seiner Webinarreihe zielt Schartner darauf ab, die „Awareness“ des Anwenders zu erhöhen, sprich Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für das eigene Handeln am Arbeitsplatz zu wecken, um selber nicht professionellen Hackern zum Opfer zu fallen.
Die Webinare sind kostenfrei und dauern jeweils 45 Minuten. Die systemtechnischen Teilnahmevoraussetzungen finden Sie hier.
Am 7. September und 3. November 2016 erhalten Verwaltungsmitarbeiter und kommunale Internet- und Smartphone-Nutzer u.a. eine Vertiefung in die Problematik fingierter E-Mails und Trojaner.
Am 16. September 2016 profitiert die Leitungsebene von Hinweisen auf typische Bedrohungslagen, einzuhaltende gesetzliche Anforderungen sowie Schutz- und organisatorische Maßnahmen.
Am 19. September 2016 erhalten IT-Leiter und Datenschutzbeauftragte gebündelte Informationen u.a. über Darknet, Krypto- und Erpressungstrojaner.
Am 28. Oktober 2016 werden Kommunalentscheider – Bürgermeister, Landräte und Kämmerer - über Art und Notwendigkeit von Gegenmaßnahmen ausführlich informiert.
]]>„Ingolstadt ist Pilotstadt für diesen Service, denn das erste Terminal wurde hier aufgestellt“, freute sich Oberbürgermeister Christian Lösel bei der Inbetriebnahme. „Das Terminal ist nicht nur ein Service für die Bürgerinnen und Bürger, sondern entlastet auch die städtischen Mitarbeiter. Außerdem wird damit das Dienstleistungsangebot der Sparkasse breiter.“
Dahinter steht die Technologie des AKDB-Bürgerservice-Portals, der zentralen Plattformlösung für erfolgreiches eGovernment. Sie erlaubt die Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen auch außerhalb der Öffnungszeiten von Ämtern und Behörden. Das Bürgerservice-Portal umfasst über 70 Online-Dienste und wird bundesweit von inzwischen mehr als 850 Kommunen eingesetzt. Darunter befinden sich fast alle bayerischen Landkreise. Im Rahmen des Projekts i-Kfz ermöglichen sie die Abmeldung von Fahrzeugen ohne Medienbruch. Die Sparkasse Ingolstadt stellt für das Bürgerterminal Fläche, Stromversorgung und DSL-Zugang zur Verfügung, betrieben wird es von der Stadt Ingolstadt.
Anlässlich der offiziellen Inbetriebnahme in der Hauptstelle der örtlichen Sparkasse konnte sich auch Ingolstadts Rechtsreferent Helmut Chase gut vorstellen, dass die Bürgerterminals die Stadtverwaltung entlasten: „Gerade in Spitzenzeiten sollte sich der Einsatz der Onlinedienste in den Sparkassen positiv auswirken und unsere Mitarbeiter spürbar unterstützen.“ Für den Bürger bedeute dies einen einfachen Ablauf und eine permanente Verfügbarkeit der Verwaltungsdienstleistung, unabhängig von den Öffnungszeiten der Rathäuser, so Chase.
Von einem wichtigen Schritt in die richtige Richtung sprach Michael Diepold, Leiter des Geschäftsfelds eGovernment bei der AKDB: „AKDB, Sparkassenverband Bayern, Stadt und Sparkasse Ingolstadt sowie der Terminal-Hersteller eKiosk haben dieses Pilotprojekt gemeinsam koordiniert. Es ist ein weiterer, bürgerfreundlicher Ausbau des kommunalen eGovernment-Angebots.“
]]>„Wer die Digitalisierung im Sinne effizienter Verwaltungsvorgänge und Bürgerservices mitgestalten und nutzen möchte, braucht einen breiten Blickwinkel. Diesen wollen wir allen Teilnehmern am 18. Oktober bieten.“, sagt Wolfram Weisse, Leiter Vertriebsmarketing und Unternehmenskommunikation bei der AKDB. Neu seien demzufolge die hochrangig besetzten Podiumsdiskussionen sowie einige Impulsvorträge, die über den Tellerrand hinausgingen und den Blick auf die durch die Digitalisierung ausgelösten Veränderungen schärften, so Weisse. Doch auch die Fachlichkeit der einzelnen Sachgebiete in der Kommunalverwaltung wird ausgiebig in vier parallel stattfindenden Fachforen und in der Begleitausstellung mit über zwei Dutzend Lösungspartnern beleuchtet.
Mit über 800 angemeldeten Teilnehmern, hundert mehr als bei der Premiere 2014 im Münchner MVG-Museum, ist die Veranstaltung aufgrund begrenzter Kapazitäten vor Ort jetzt schon ausgebucht.
Weitere Informationen und das ausführliche Programm zum 2. AKDB Kommunalforum unter www.akdb.de/kommunalforum
]]>Das BSI hatte der AKDB bereits 2013 das ISO 27001-Zertifikat auf der Basis IT-Grundschutz ausgestellt und damit die Erfüllung der maximalen BSI-Anforderungen bestätigt. Bei einer Zertifizierung attestiert ein akkreditierter Auditor der AKDB ein umfangreiches IT-Sicherheitsmanagement-System (ISMS), sichtet Dokumente, die den ISMS-Prozess beschreiben, führt eine mehrtägige Vor-Ort-Prüfung an verschiedenen AKDB-Standorten durch und erstellt schließlich einen ausführlichen, vom BSI geprüften Auditbericht.
Bei der aktuellen Re-Zertifizierung war die Prüfungstiefe ähnlich wie bei der Erst-Zertifizierung und verursachte somit einen vergleichbaren Aufwand. Mit der Re-Zertifizierung richtet sich die AKDB bei ihren IT-Sicherheitsprozessen erneut an anerkannten Standards aus und lässt sie durch eine neutrale Instanz wie das BSI bestätigen. Die Re-Zertifizierung schärft gleichzeitig das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter und garantiert eine kontinuierliche Verbesserung und Anpassung der IT-Sicherheit.
]]>Das Seminarangebot greift aktuelle Themen und Entwicklungen aus allen Fachbereichen auf. Inhalte sind beispielsweise neue Softwareversionen bei Betriebssystemen wie etwa Windows 2012/2016 für Systembetreuer, Workshops zum Jahreswechsel im Bereich Personalwirtschaft, ein Aufbauseminar für erfahrene OK.EWO-Anwender im Einwohnermeldewesen sowie Versionswechsel-Workshops zur Herbstversion 2016 im Bereich der Versorgungsunternehmen.
Ergänzt werden die Präsenzseminare künftig verstärkt durch Webinare zu verschiedenen Themen, wie etwa den Neuerungen in der Anlagenbuchhaltung. Mit dem neuen Webinarangebot hat die AKDB ein Informationsmedium für einen noch schnelleren und kompakteren Wissenstransfer geschaffen.
Das tagesaktuelle Seminarangebot mit Online-Anmeldemöglichkeit ist unter www.akdb.de/fortbildung zu finden. Dort steht auch die PDF-Version des Seminarkatalogs zum Download bereit, die Print-Version wurde vor kurzem versandt. Die AKDB unterstützt darüber hinaus individuelle Fortbildungswünsche ihrer Kunden. Möglich sind zusätzliche Kurstermine, spezifische Seminarschwerpunkte oder individuelle Inhouse-Schulungen. Die AKDB freut sich über Anregungen und Ideen, am besten per E-Mail an seminaranmeldung@akdb.de oder telefonisch unter 089 / 5903-1282 und -1890.
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Für weitere Informationen zu dieser Fachanwendung wenden Sie sich bitte an vertrieb(at)akdb.de, Stichwort Leistungsentgelt.
]]>Die AKDB hat heute bundesweit mehr als 4.500 Kunden, in Bayern liegt der Marktanteil bei über 60 Prozent. Die AKDB selbst beschäftigt rund 800 Mitarbeiter, im Unternehmensverbund, zu dem die Tochterfirmen LivingData GmbH, Tera Software GmbH und kommIT GmbH gehören, arbeiten fast 1.000 Beschäftigte. Das Unternehmen betreibt ein durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie zertifiziertes Rechenzentrum. Für Kundennähe sorgen Geschäftsstellen in allen sieben bayerischen Regierungsbezirken. Bundesweit vertrieben werden die AKDB-Produkte von der Tochtergesellschaft kommIT GmbH mit Sitz in Köln.
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Harry Gatterer, Trendforscher, Geschäftsführer des Zukunftsinstituts und Experte für „New Living“ legt uns in unterhaltsamer Form unter dem Titel „Digitalisierung? Die Welt neu verstehen lernen!" dar, warum die digitale Transformation kein Monster ist, sondern ein Geschenk des 21. Jahrhunderts, an das wir uns erst noch gewöhnen müssen.
Martin Hauschild, Leiter Mobilitätstechnologien bei der BMW Group wird seinen Zuhörern exklusive Einblicke in die Mobilitätskonzepte der Zukunft gewähren. Unter dem Titel "Cyber-Taxis, Carsharing, vernetzte Verkehrssysteme: wie das digitale Zeitalter die Mobilität von morgen revolutioniert“ erfahren Sie, was die Digitalisierung für einen weltweit agierenden Automobilkonzern wie BMW bedeutet.
Götz Schartner, CEO der 8com GmbH & Co. KG & Buchautor von „Tatort www“, zeigt in seiner Live-Hacking-Show, wie schnell und einfach sich ein professioneller Hacker Zugang zu digitalen Systemen verschaffen kann und führt uns die tagtäglichen Gefahren der Cyberkriminalität deutlich vor Augen. Nur wer es erlebt hat, wird es glauben.
Über das Thema digitale Transformation, Datenschutz und IT-Sicherheit hinaus gehören das Bayerische E-Government-Gesetz, die digitale serviceorientierte Verwaltung und die Harmonisierung und Vernetzung der bei der Erfassung und Verwaltung von Flüchtlingen beteiligten IT-Systeme zu den Top-Themen in diesem Jahr, die nicht nur in Experten-Vorträgen, sondern auch in hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen beleuchtet werden.
Neues aus den Fachverfahren der AKDB erfahren Sie sowohl im Rahmen der vielen Fachvorträge als auch in der begleitenden Ausstellung, in der Sie auch bei zahlreichen AKDB-Lösungspartnern auf Entdeckerreise gehen können. Informieren Sie sich, diskutieren Sie mit und nutzen Sie die Gelegenheit zum fachlichen Austausch.
Das 2. AKDB Kommunalforum 2016 - ein echter Pflichttermin für kommunale Entscheider, IT-Verantwortliche und Verwaltungsprofis: Freuen Sie sich auf einen spannenden Tag mit vielen neuen Impulsen und Anregungen im futuristischen Ambiente der BMW Welt München!
Sichern Sie sich schon jetzt Ihre Teilnahme und melden Sie sich gleich hier an! Die Teilnahme ist kostenfrei, die Plätze sind jedoch begrenzt. Den aktuellen Stand der Planungen finden Sie jederzeit unter www.akdb.de/kommunalforum
]]>Richtig "schnell" wird SEPA bei den Lastschriften ab Ende 2016. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat für diesen Zeitpunkt ein neues SEPA-Daten-Schema angekündigt. Mit diesem überarbeiteten Standard entfällt für den gesamten SEPA-Raum die Unterscheidung der Lastschriften nach unterschiedlichen Vorlagefristen für Erst- und Folgelastschriften. Gleichzeitig verkürzt sich die Vorlagefrist auf einen Tag (COR1-Verfahren).
Die AKDB wird dieses als Version 3.0 angekündigte SEPA-Schema in der nächsten erreichbaren Version implementieren. Damit entfällt dann voraussichtlich auch die Angabe des BIC in der SEPA-Mandatsverwaltung. Insgesamt ist festzustellen, dass SEPA innerhalb weniger Jahre erheblich einfacher in der Handhabung geworden ist – man kann es auch vernünftiger nennen.
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Ausländerbehörden und die Sozialämter bei den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten haben die Möglichkeit, im iMVS die ihnen zugewiesenen Personen einzusehen. Die erforderlichen Daten lassen sich zukünftig über eine XML-Schnittstelle oder über Microsoft Excel aus dem iMVS importieren. Die AKDB hat für ihre Fachverfahren OK.VISA und OK.SOZIUS mit Hilfe einer Schnittstelle die Möglichkeit geschaffen, Daten aus dem iMVS elektronisch zu übernehmen. Auch das von der AKDB angebotene Tau-Office Unterkunftsmanagement, das eine systematische Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern beinhaltet, verfügt über eine solche Schnittstelle.
Die iMVS-Schnittstelle hat unter anderem den Vorteil, dass Daten von Personen, die der Kommune per Zuweisungsbescheid zur Unterbringung zugeteilt werden, nicht mehr manuell in OK.VISA, OK.SOZIUS und Tau-Office erfasst werden müssen. Dies reduziert nicht nur den Erfassungsaufwand, sondern angesichts von Vor- und Familiennamen aus unterschiedlichsten Kulturkreisen auch mögliche Fehlerquellen. Durch in der Schnittstelle enthaltene Merkmale ist zudem sichergestellt, dass im Fachverfahren bereits erfasste Personen eindeutig identifizierbar sind.
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Das Gesetz regelt die rechtlichen Voraussetzungen für eine effektive, bürger- und unternehmensfreundliche digitale Verwaltung in Bayern. Gleichzeitig zielt es auf den Ausbau des eGovernments auf allen Verwaltungsebenen und für alle Verwaltungsdienstleistungen im Freistaat Bayern ab.
In nur zehn Artikeln werden erstmals klar umrissene Rechte für Bürger und Unternehmen in der elektronischen Verwaltung festgelegt, insbesondere in Bezug auf den Zugang zur elektronischen Kommunikation, elektronische Identifizierung, elektronische Verfahrensabwicklung, elektronisches Bezahlen und elektronische Rechnungstellung.
Im Download-pdf „Steckbrief BayEGovG“ haben wir Ihnen die wichtigsten Auswirkungen auf das kommunale eGovernment-Angebot und passende AKDB-Lösungen in einem verständlichen Überblick zusammengestellt.
]]>Außerdem stand auch die Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes bei den Versorgern auf der Agenda. Und schließlich nutzten die Veranstaltungsbesucher ausgewählte Fachgespräche, um Fragen und Anregungen an ihre AKDB-Kundenberater zu richten und dabei untereinander neue Kontakte zu knüpfen.
]]>Dabei setzt auch die Stadt Straubing auf die eGovernment-Basisdienste, die der Freistaat Bayern allen bayerischen Kommunen bereitstellt. So können sich die Straubinger Bürger mit der BayernID ein digitales Nutzerkonto einschließlich eines elektronischen Postkorbs für alle Online-Verwaltungsangelegenheiten anlegen. Mit der Online-Bezahlfunktion lassen sich zudem gebührenpflichtige Leistungen der Kommune bequem in einem Schritt bezahlen.
Staatsminister Söder bezeichnete bei der feierlichen Freischaltung das Bürgerservice-Portal als wichtige digitale Verwaltungserleichterung, die den Bürgern noch bessere Kontaktmöglichkeiten mit ihrem Rathaus biete – rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche. Mit dem neuen bayerischen E-Government-Gesetz habe der Freistaat elektronischem Verwaltungshandeln auch die erforderliche Rechtssicherheit gegeben, so Söder.
Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr begründete die Entscheidung seiner Stadt: "Straubing möchte mehr als nur Bürger im Internet informieren. Mit dem Bürgerservice-Portal bietet die Verwaltung den Bürgern ab sofort die Möglichkeit, Dienstleistungen auch digital zu beantragen und abzuwickeln. Das Portal startet unter anderem mit verschiedenen Diensten aus dem Bereich Melde- und Personenstandswesen sowie aus den Bereichen Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen". Ziel Straubings sei es, dieses digitale Angebot für Bürger und Wirtschaft künftig weiter konsequent auszubauen, so Pannermayr. "Es freut mich sehr, dass wir dabei mit der AKDB einen kompetenten und verlässlichen Partner haben, der die Einrichtung dieser Lösung ermöglicht hat und uns auch künftig bei der Erweiterung der Online-Dienstleistungen unterstützen wird."
Auch AKDB-Vorstand Alexander Schroth freute sich: "Mit der Stadt Straubing hat sich nicht nur die 750. Kommune in Bayern für das Bürgerservice-Portal der AKDB entschieden. Straubing zeigt auch, wie ein umfassendes und attraktives Online-Angebot für Bürger aussehen kann."
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Merken Sie sich den Termin jetzt schon vor und melden Sie sich am besten gleich an, denn die Teilnahmemöglichkeiten sind auch in diesem Jahr wieder begrenzt. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter www.akdb.de/kommunalforum.
]]>Das OK.SOZIUS-Team unterstützt die zahlreichen neuen Sachbearbeiter der Sozialverwaltungen mit passgenauen Schulungen und steht darüber hinaus beratend zur Seite. Eine Vielzahl von Ämtern hat diese Angebote in den letzten Monaten bereits in Anspruch genommen. Die AKDB unterstützt ihre Kunden gerne und steht für weitere Informationen und Fragen zum Thema OK.SOZIUS unter kundenservice(at)akdb.de Rede und Antwort.
]]>Parallel zum Messestart wurde den Kunden die aktuellste Version der elektronischen Akte mit neuen Oberflächen präsentiert. Erste Reaktionen aus den Verwaltungen zeigen, dass diese Weiterentwicklung große Akzeptanz bei den Anwendern findet.
]]>Im Rahmen einer am 16. März 2016 bekanntgegebenen Zusammenarbeit des Freistaats Bayern und dem Land Hessen überlässt Bayern dem Nachbarland seine eGovernment-Basisdienste. Diese sollen allen hessischen Landes- und Kommunalverwaltungen den Einstieg in transaktionsbasiertes eGovernment erleichtern.
Die von der AKDB entwickelten Basisdienste Bürgerkonto und Postkorb sollen künftig im Rechenzentrum der ekom21 betrieben und allen Landes- und Kommunalbehörden bereitgestellt werden. So ist zum Beispiel geplant, die eGovernment-Lösung civento der ekom21 zur elektronischen Fallbearbeitung an die Basisdienste anzubinden. Die technische Einbindung wurde bereits anhand von verschiedenen Fachprozessen durch die ekom21 realisiert.
Der Vorstandsvorsitzende der AKDB, Alexander Schroth, und die Geschäftsführer der ekom21, Ulrich Künkel und Bertram Huke, freuen sich: "Die Zusammenarbeit von AKDB und ekom21 leistet einen bedeutenden Beitrag für erfolgreiches eGovernment in Deutschland. eGovernment-Angebote über Ländergrenzen hinweg werden zunehmend wichtig. Bürgerkonto und Postkorb der AKDB sowie dazu die kompatiblen Online-Services der ekom21 machen diese Interoperabilität möglich."
]]>Mit diesem geplanten Unternehmenskonto können juristische Personen in Verbindung mit der eID-Funktion des Personalausweises ein Nutzerkonto im Bürgerservice-Portal anlegen und erhalten so eine digitale Identität für das eGovernment. Im elektronischen Konto lassen sich auch weitere Vertreter, die im Unternehmensauftrag handeln, hinterlegen. Prozesse wie die Wohnungsgeber-Bestätigung, die Vermietern die Möglichkeit bietet, den Einzug einer meldepflichtigen Person online zu bestätigen, lassen sich in Verbindung mit dem Unternehmenskonto nutzen. Vor allem Wohnbaugesellschaften profitieren so durch eine vereinfachte Online-Bearbeitung.
Im Rahmen des Projekts i-Kfz präsentiert die AKDB zudem die medienbruchfreie Kfz-Außerbetriebsetzung für Großkunden. Auch hier kommt das Unternehmenskonto zur Authentifizierung des Antragstellers zum Einsatz. Staatssekretär Klaus Vitt zeigte sich bei seinem CeBIT-Rundgang beeindruckt von dieser Lösung und dem bevorstehenden Piloteinsatz bei der Stadt Ingolstadt in Zusammenarbeit mit der Audi AG. Vitt lobte dem AKDB-Vorstandsvorsitzenden Alexander Schroth gegenüber die „Architektur, Oberfläche und Struktur“ der Portaltechnologie, die als Musterlösung für Serviceangebote im Bereich E-Government dienen könnte, so Vitt.
]]>Die Veranstaltungsreihe umfasst acht Termine in sechs bayerischen Städten. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen in Bayreuth, Fürth, Würzburg, Augsburg, Landshut und München sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Die Teilnahme ist selbstverständlich wie immer kostenlos, da die Teilnahmemöglichkeiten auch in diesem Jahr aufgrund der großen Resonanz wieder begrenzt sind, lohnt sich eine schnelle Anmeldung.
Wir freuen uns auf Sie!
BSZ Das heißt, Sie lassen Hacker kontrolliert Cyberangriffe auf die AKDB-Systeme vornehmen?
SCHLEYER Ja, nur so können wir eventuelle Einfallstore und Sicherheitsrisiken aufspüren und abstellen.
BSZ Große Kommunen haben meist eigene Rechenzentren. Wer nutzt das AKDB-Rechenzentrum?
SCHLEYER Vor zehn Jahren waren es noch überwiegend kleinere Kommunen. Heute lagern auch durchaus größere Verwaltungseinheiten wie Landkreise den überwiegenden Teil ihres IT-Betriebs ins Rechenzentrum der AKDB aus. Insgesamt nutzen über 1400 Kommunen das Angebot aus dem AKDB-Rechenzentrum. Der Zuwachs beträgt hier zirka fünf Prozent jährlich.
BSZ Noch einmal zum AKDB-Verkaufsschlager Bürgerservice-Portal: Welche Verwaltungsprozesse lassen sich online noch abbilden?
SCHROTH Die AKDB hat bereits über 70 Online-Verwaltungsprozesse im Angebot. Sie stammen unter anderem aus den Bereichen Meldewesen, Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen, Personenstandswesen, Finanz- und Gewerbewesen. Weitere Angebote sind geplant. Hier stehen wir etwa in Kundenarbeitskreisen und auf Messen in Kontakt mit Kommunen sowie Bürgern. Wichtige Kriterien sind dabei, welchen konkreten Nutzen die Verwaltung, aber insbesondere auch die Antragsteller, also Bürger und Wirtschaft, von einer Online-Umsetzung haben. Konkret diskutiert werden derzeit etwa die Buchung von Freizeit- und Ferienangeboten, Bürgerbeteiligungen, Ressourcen-Reservierung oder ein Web-Shop.
BSZ Wenn man Ihnen so zuhört, drängt sich einem der Eindruck auf, dass jede Kommune, die das Bürgerservice-Portal nicht nutzt, sich viel Potenzial im Bereich E-Government durch die Lappen gehen lässt.
SCHLEYER In der Tat ist mit dem Bürgerservice-Portal eine Basisinfrastruktur für E-Government geschaffen worden. Für Nutzer ist das eine deutliche Vereinfachung, da mit nur einer Anmeldung Dienste von Gemeinden, Landkreisen oder auch dem Freistaat zur Verfügung stehen. Auch das Bedienkonzept ist dabei stets einheitlich. Grundlage ist die Digitalisierungsoffensive Montgelas 3.0 der bayerischen Staatsregierung, innerhalb derer vom Freistaat die zentralen Basisdienste BayernID, Postkorb und E-Payment kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Diese Offensive wird gemeinsam mit dem neuen bayerischen E-Government-Gesetz die Online-Verwaltungsdienstleistungen weiter voranbringen.
BSZ Unternehmen klagen, dass viel für den Bürger in Sachen „Digitales Rathaus“ unternommen, die Wirtschaft aber häufig vernachlässigt wird. Was sagen Sie dazu?
SCHROTH Bei der Online-Umsetzung von Verwaltungsvorgängen spielt der Nutzen für die Anwender und Beteiligten eine wesentliche Rolle. Entscheidend ist natürlich auch, dass Vorgänge mit einer bestimmten Häufigkeit nachgefragt werden und erforderliche Unterlagen auch in elektronischer Form rechtskonform beigefügt werden können.
BSZ Viele aus der Wirtschaft wünschen sich, Bauanträge online abzuwickeln. Was ist so schwer daran?
SCHROTH Der gern und oft von Unternehmensseite thematisierte Bauantrag ist hinsichtlich der vielen beteiligten Instanzen, Vorschriften und Prüfprozesse sehr komplex und umfangreich. Daran ändert auch ein digitaler Prozess nichts. Im Grunde ist mit dem Wunsch nach einem Online-Bauantrag vor allem die Erwartung an eine schnellere Baugenehmigung geknüpft – diese wird aber wie eingangs schon erwähnt wesentlich von den gesetzlichen (Prüf)Vorschriften bestimmt. Eine Statusabfrage zum Bauantrag bietet die AKDB über das Bürgerservice-Terminal schon heute an.
BSZ Was bietet die AKDB der Wirtschaft an E-Government-Prozessen?
SCHLEYER Mit der landesweiten E-Government-Plattform auf Grundlage des Bürgerservice-Portals der AKDB ist in Bayern auch für die Wirtschaft eine standardisierte Dienste-Plattform entstanden: Für die Wirtschaft soll ein spezielles Unternehmenskonto bereitgestellt werden, um spezifische Belange von Unternehmen, Betrieben und juristischen Personen abzudecken. Dienste werden schon heute von Vermieter- und Wohnungsbaugesellschaften nachgefragt, um Ein- und Auszüge ihrer Mieter online an die Meldebehörde zu übermitteln. Auch die medienbruchfreie Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen – und ab Ende dieses Jahres auch die Wiederinbetriebnahme von Fahrzeugen – sollen für den Automobilsektor über ein Servicekonto bereitgestellt werden.
BSZ Was ist noch möglich?
SCHLEYER Dort, wo die Wirtschaft weitere Online-Dienste mit hoher Nutzungshäufigkeit erwartet, werden wir diese auch bereitstellen. Da die Plattform sowohl kommunale Services als auch Dienste des Freistaats abdeckt, stehen aus Sicht der Wirtschaft alle Angebote „unter einem Dach“ landesweit einheitlich zur Verfügung. Ziel ist es, zukünftig zwischen dieser bayerischen Lösung und anderen Bundesländern Interoperabilität herzustellen, um auch länderübergreifend tätigen Unternehmen ein einheitliches Angebot bereitzustellen. Die Lösung der AKDB ist nicht nur bei außerbayerischen Rechenzentren und Kommunen im Einsatz, auch andere Bundesländer haben bereits Interesse bekundet.
BSZ Beschäftigen wir uns einmal mit der elektronischen Signatur. Inwieweit bremst das immer noch die weitere Entwicklung digitaler Verwaltungsprozesse?
SCHROTH Digitale Signaturen spielen in der kommunalen Praxis nur eine eingeschränkte Rolle. Verwaltungsintern gibt es bei den Standesämtern einen weitgehend reibungslosen Einsatz bei Beurkundungen. In wenigen Einzelfällen in anderen Verwaltungsbereichen auch bei der Ablage von Dokumenten in elektronischen Akten. Keine Bedeutung hat die Signatur erlangt bei der Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger, also dem E-Government. Hier spielen landesweite E-Government-Plattformen wie etwa in Bayern die entscheidende Rolle. Das Bürgerkonto ermöglicht es unter anderem, E-Government-Angebote Ebenen übergreifend und überregional zubündeln. Damit muss man weniger nach der „Zuständigkeit“ suchen. Außerdem erhöht das Bürgerkonto den Komfort. Nach einmaliger Anmeldung stehen die hinterlegten Bezahl- und Adressdaten zur Verfügung. Somit entfällt mehrfaches Ausfüllen von Formularen. Und alle Antworten der Verwaltung stehen elektronisch in einem Postfach zur Verfügung – soweit eine Übersendung per E-Mail datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Und es ermöglicht einfache und möglichst mehrere elektronische Bezahlmöglichkeiten sowie standardisierte Bedienkonzepte. Damit vermeidet man eine Insellösung je Behörde. Darüber hinaus kann mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises im Einzelfall eine besonders hohe Rechtssicherheit geschaffen werden. Aber eben nur dort, wo es notwendig ist, und nicht bei einer Vielzahl von Anträgen, wie dies bei der Signatur vorgesehen war.
BSZ Welche Projekte will die AKDB dieses Jahr realisieren?
SCHLEYER Die AKDB arbeitet seit mehreren Jahren an der grundlegenden Modernisierung ihrer OK-Fachverfahren. Dabei werden die aktuellen Anforderungen der Kommunen mit Blick in die Zukunft umgesetzt. Diese sind zum Beispiel die Rechenzentrumsfähigkeit, also die Nutzung der Verfahren aus einem Rechenzentrum heraus. Dadurch werden Verwaltungen vom technischen Betrieb entlastet und können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Aber auch verfahrensübergreifende Bedienkonzepte stehen an. Damit reduziert sich der Schulungsaufwand und die Realisierung etwa eines Bürgerbüros mit mehreren Verfahren an einem Arbeitsplatz im Sinne eines Servicepoints wird leichter. Zudem wird es neue Oberflächen geben, die mit einem modernen Look and Feel auch neue Verwaltungsmitarbeiter schnell ansprechen.
BSZ Erhält diese neue Software auch einen neuen Namen?
SCHLEYER Ja, diese neuen Verfahren werden unter dem Dach der neuen Softwaregeneration SYNERGO® angeboten. Diese umfasst derzeit die Kfz-Zulassung, das Gewerbewesen, das Jugendwesen und das Einwohnerwesen, weitere sind in Planung. 2016 werden die 2015 begonnenen Pilotinstallationen und weitere Produktivinstallationen bei zahlreichen Kunden ausgerollt.
BSZ Und wie unterstützt die AKDB beim Megathema Flüchtlinge?
SCHROTH Beim Thema Asylbewerber sind sowohl auf Bundes- als auch Länderebene eine Vielzahl an IT-Systemen beteiligt, auf kommunaler Ebene auch Fachverfahren der AKDB, wie zum Beispiel OK.VISA, das die ausländerrechtlichen Angelegenheiten abbildet, OK.SOZIUS, das bei den Asylbewerberleistungen unterstützt sowie unsere neue Lösung Tau-Office für das Unterbringungsmanagement. Um eine mehrmalige manuelle Datenerfassung durch verschiedene Behörden im Asylverfahren zu vermeiden, führen wir derzeit Gespräche mit staatlichen Stellen mit dem Ziel, dass die Daten neu zugewiesener Personen aus dem sogenannten integrierten Migrantenverwaltungssystem (iMVS) in die AKDB-Fachverfahren bei den Kreisverwaltungsbehörden ohne Medienbrüche übernommen werden können.
BSZ Wie stark ist die AKDB inzwischen jenseits der weiß-blauen Landesgrenze?
SCHROTH Außerhalb Bayerns tritt die AKDB über ihre Vertriebstochter kommIT GmbH primär als Softwarehaus für kommunale Fachverfahren auf, in Bayern spielen zusätzlich der Kundenservice, der Rechenzentrums-Betrieb und die Betreuung vor Ort über die LivingData GmbH eine große Rolle. Außerhalb Bayerns setzen über 1000 Kunden sowohl aus dem kommunalen als auch aus dem nicht-kommunalen Bereich – wie zum Beispiel Krankenkassen und Krankenhäuser – auf die Software der AKDB. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Rechenzentren, die die Produkte der AKDB einsetzen und für Kommunen bereitstellen. Beispiele sind die regioIT Aachen, ITK Rheinland, KRZ Minden-Ravensberg/Lippe, ITEBO Osnabrück oder KDG Göttingen.
BSZ Was bringt der Vertrieb außerhalb Bayerns?
SCHLEYER Die außerbayerische Vermarktung der AKDB-Angebote trägt zur wirtschaftlichen Bereitstellung moderner kommunaler Software entscheidend bei. Durch den deutschlandweiten Einsatz der OK.Verfahren etwa in Hamburg, Düsseldorf, Köln oder Wiesbaden profitieren also auch die bayerischen Kommunen. Dies sorgt für Preisstabilität trotz hoher Aufwände für die Softwareentwicklung. Und: In mehreren Bereichen ist die Software der AKDB deutschlandweit Marktführer oder zählt zumindest zu den TOP 5 der Hersteller, etwa bei der Kfz-Zulassung, dem Einwohnerwesen, dem Führerscheinverfahren oder bei E-Government-Plattformen. Auch dies zeigt, dass die Verfahren der AKDB fachlich und wirtschaftlich voll wettbewerbsfähig sind.
BSZ Für all diese neuen Entwicklungen braucht man ja auch Personal. Doch der Markt an IT-Fachkräften ist fast leergefegt. Was machen Sie?
SCHROTH Die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte ist sowohl für Kommunen als auch für die AKDB eine zunehmende Herausforderung. Beide stehen in direktem Wettbewerb um Arbeitskräfte mit der Wirtschaft. Als AKDB bemühen wir uns, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglichst attraktive Arbeitsplätze zu bieten. Dies umfasst etwa eine moderne Arbeitsplatzausstattung, flexible Arbeitszeiten und ein familienfreundlich gestaltetes Arbeitsumfeld. Die Kommunen unterstützen wir dabei, den Personalbedarf so gering wie möglich zu halten, in dem wir möglichst einfach bedienbare Fachverfahren, umfassende Schulungsangebote sowie einen umfangreichen Kundenservice via Hotline anbieten. Mit vollständigen Dienstleistungen wie dem Service-Center Personal für die Personalabrechnung und Rechenzentrums-Angeboten zum Betrieb von Fachverfahren bieten wir in verschiedenen Bereichen eine umfassende Alternative zu Spezialisten, die nicht jede Kommune mehr im ausreichenden Maße selbstgewinnen kann.
"OK.VERKEHR ist die Nachfolgegeneration unseres bewährten Zulassungsverfahrens OK.VORFAHRT, das bei drei Viertel aller bayerischen Zulassungsbehörden im Einsatz ist", sagt Christoph Kratzer, AKDB-Geschäftsfeldleiter Verkehrswesen, nicht ohne Stolz. Bei der technologischen Weiterentwicklung habe man besonderen Wert auf einheitliche Oberflächen, prozessorientierte Nutzerführung, moderne Kommunikationsschnittstellen und Open Source Komponenten gesetzt. Das mache OK.VERKEHR nach den Worten Kratzers besonders "teamfähig, wirtschaftlich und zukunftssicher." OK.VERKEHR unterstütze Sachbearbeiter beispielsweise mit Plausibilitätsprüfungen und Eingabehilfen, um die Fehlerquote auf ein Minimum zu reduzieren. Wichtige Zulassungsformulare seien in der Software im Hintergrund auch optisch hinterlegt, so dass sich Sacharbeiter sehr schnell in der Anwendung zurechtfänden, so Kratzer weiter.
Die Zulassungsbehörde der Stadt Amberg betreibt die neue Zulassungssoftware als IT-Dienstleistung in einem durch das Bundesamt für Informationstechnik (BSI) zertifizierten Rechenzentrum der AKDB, die auf eine sichere Datenverarbeitung kommunaler Daten spezialisiert ist.
Oberbürgermeister Michael Cerny sieht in diesem Betriebsmodell, neudeutsch auch Software-as-a-Service genannt, die Zukunft. Bürger erwarteten, dass ihre Daten sicher aufgehoben und die Verwaltungen technologisch auf dem neuesten Stand seien, so Cerny bei der offiziellen Inbetriebnahme von OK.VERKEHR in der Zulassungsbehörde. Angesichts der hohen technologischen Anforderungen an einen sicheren IT-Betrieb sei es häufig sinnvoll, Software und IT-Infrastruktur bei einem spezialisierten IT-Dienstleister zu betreiben, argumentiert Cerny. Auf diesem Prinzip basiere das Modell Software-as-a-Service.
Das bestätigt auch Wolfgang Brehovsky, AKDB-Geschäftsstellenleiter Oberpfalz. Für kommunale IT-Verantwortliche bedeute ein Software-as-a-Service-Modell nicht nur eine spürbare Reduzierung der technischen Betreuung, sondern erspare der Verwaltung auch die beim autonomen Betrieb häufig notwendigen Investitionen in neue Hardware und IT-Sicherheit. "Gerade öffentliche Verwaltungen kleinerer und mittlerer Größe lagern IT-Prozesse zunehmend in unser Rechenzentrum aus", so Brehovsky. Kommunen behielten weiterhin die Kontrolle über ihre Daten, sie delegierten lediglich die Verantwortung für einen reibungslosen IT-Betrieb.
Und wie profitiert der Bürger von der neuen Technik? Oberbürgermeister Cerny sieht vor allem im "stabilen, effizienten und bürgerfreundlichen Zulassungsbetrieb" einen Vorteil. Die bisherigen Erfahrungen seien durchweg positiv, freut sich Cerny. Mögliche Fehlerquellen bei der Datenerfassung würden durch intelligente Programmfunktionen minimiert, was zum Beispiel bei der korrekten Kfz-Steuererhebung eine Rolle spiele und so letztlich dem Bürger zugutekäme. Für bestimmte Angelegenheiten müsse der Fahrzeughalter ohnehin bald nicht mehr in die Zulassungsstelle kommen, sondern könne diese bequem von zu Hause aus erledigen. Denn: "Mit OK.VERKEHR sind wir auch für weitere innovative und bürgerfreundliche Vorhaben des Gesetzgebers, wie das An- und Abmelden von Fahrzeugen über das Internet, also die i-Kfz Stufen I und II, gut gerüstet", sagt Cerny. So wird voraussichtlich ab Ende des Jahres auch das Wiederzulassen eines Fahrzeugs bequem vom heimischen PC aus mit OK.VERKEHR bürgerfreundlich gelöst sein.
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Das Geschäftsfeld eGovernment der AKDB wirkt beim 2. Zukunftskongress Bayern aktiv mit. So wird Alexander Schroth, AKDB-Vorstandsvorsitzender, bei der Podiumsdiskussion zum Thema „Ebenenübergreifende IT-Kooperationen im Public Sector – wo liegen die Haupthandlungsfelder und Erfolgsfaktoren?" referieren.
In einer begleitenden Ausstellung werden sich die Kongress-Teilnehmer zudem anhand des Bürgerkontos und Unternehmenskontos im Bürgerservice-Portal überzeugen können, wie eine sichere und vertrauenswürdige Authentifizierung bei Online-Prozessen für Bürger und Wirtschaft funktioniert. Bundesweit setzen bereits über 600 Kunden aus dem Kommunalbereich auf das Bürgerservice-Portal der AKDB. Hier gibt es Informationen zur Veranstaltung: www.zukunftskongress.bayern
]]>Verantwortliche und Experten diskutierten, wie sich die herausgearbeiteten Handlungsempfehlungen konkret umsetzen lassen. Michael Diepold, Geschäftsfeldleiter eGovernment bei der AKDB, gestaltete die Podiumsdiskussion zum Thema "Verwaltung und Wirtschaft in der digitalen Welt" aus Sicht der AKDB mit.
Die Studie bestätigt die steigende Bedeutung und Relevanz der digitalen Zusammenarbeit mit Verwaltungen aus Sicht der Wirtschaft. Unternehmen investierten der Studie zufolge in die Nutzung kommunaler eGovernment-Angebote unter der Voraussetzung, dass damit ein signifikanter Mehrwert für ihre tägliche Arbeit verbunden sei. Im Rahmen der Studie wurden Projekte angeregt, die den Auf- und Ausbau konkreter elektronischer Dienstleistungen unterstützen, wie Kfz-An- und Abmeldung oder spezifische Angebote wie unternehmensindividuelle Zugänge zu Online-Verwaltungsdienstleistungen.
In diesem Bereich bietet die AKDB bereits innovative Lösungen. Mit dem neuen Basisdienst Unternehmenskonto, der über das Bürgerservice-Portal der AKDB aufgerufen werden kann, wurde der Zugang zu Portal-Diensten für juristische Personen erweitert. So können zum Beispiel Vermieter und Wohnbaugesellschaften über die Wohnungsgeberbestätigung Ein- und Auszüge ihrer Mieter online an die Meldebehörde übermitteln. Vertretungsberechtigte Mitarbeiter einer Wohnbaugesellschaft können sich sicher registrieren und Vorgänge an die zuständige Behörde melden. Gut genutzt werden kann das Unternehmenskonto auch im Zusammenhang mit der medienbruchfreien Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen.
Mit Lösungen wie dem Bürgerservice-Portal der AKDB können Kommunen Bürgern und seit kurzem auch Unternehmen Verwaltungsdienstleistungen medienbruchfrei über das Internet anbieten – und das rund um die Uhr. Zentrale Bausteine sind dabei die Authentifizierung über das Bürgerkonto, eine sichere Kommunikation mit dem Postkorb und das ePayment für eine einfache Bezahlabwicklung. Im Rahmen seiner Digitalisierungsinitiative bietet der Freistaat Bayern seit 2014 allen bayerischen Kommunen für ihre Bürger diese drei Basisdienste – Bürgerkonto, Postkorb, ePayment – betriebskostenfrei an, was wiederum den Kommunen einen Einstieg in das Angebot von Online-Diensten erleichtert. Weitere Informationen: https://www.vbw-bayern.de
]]>Auf dem Weg zu einem umfassenden eGovernment stehen die neuesten Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik im Zentrum des Interesses. IT-Technologien helfen, Prozesse zu verschlanken und damit effizienter und kostensparend zu gestalten. Eine professionelle IT-Qualifizierung ist deshalb ein wichtiges Fundament für eine zukunftsweisende Weiterentwicklung kommunaler Verwaltungen und Unternehmen.
Im aktuellen Seminarprogramm bietet die AKDB ein breit gefächertes, modulares Fortbildungsangebot. Es trägt entscheidend zu einem erfolgreichen, integrierten IT-Einsatz innerhalb der Verwaltung und in der gesamten kommunalen Infrastruktur bei. Besonderen Wert legt das Schulungsangebot auf kurze, prägnante Lerneinheiten, die in AKDB-eigenen Schulungsräumen in allen Regionen Bayerns sowie auf Inhouse-Schulungen bei Kunden vermittelt werden. Ergänzend zu diesen Präsenzschulungen bietet die AKDB verstärkt Webinare zu spezifischen Themen an, zu denen zeitnah individuell und im Fortbildungsangebot im Internet eingeladen wird.
Die positive Resonanz von weit über 6.000 Schulungsteilnehmern im zu Ende gehenden Jahr ist für die AKDB Ansporn und Verpflichtung, die Qualität ihres Angebots laufend zu optimieren. Anregungen und Kritik sind deshalb immer willkommen, am besten per Mail an seminaranmeldung(at)akdb.de oder telefonisch unter 089 / 5903-1890.
Die Festredner verwiesen aber gleichzeitig angesichts enormer Herausforderungen und immer neuer digitaler Technologien auf die wachsenden Aufgaben für kommunale IT-Dienstleister. Alexander Schroth, Vorstandsvorsitzender der AKDB und ebenfalls im Vitako-Vorstand vertreten, sagte in diesem Zusammenhang eine Konsolidierung der bestehenden IT-Landschaft vorher: "Angebote aus überregionalen Rechenzentren werden lokale IT-Lösungen zunehmend verdrängen". Parallel dazu gewinne das Thema Sicherheit weiter an Bedeutung. Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität als wichtigste Kompetenzen der kommunalen IT-Dienstleister würden noch mehr in den Fokus der Kommunen rücken, so Schroth.
]]>Bei der Konferenz wird das Ergebnis einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft vorgestellt. Die Studie befasst sich unter anderem damit, wie kommunales eGovernment optimal auf die Bedürfnisse der lokalen Wirtschaft ausgerichtet und für den Ausbau von Standorteigenschaften und -qualitäten hin weiterentwickelt werden kann. Verantwortliche und Experten diskutieren, wie sich die herausgearbeiteten Handlungsempfehlungen konkret umsetzen lassen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen: https://www.vbw-bayern.de/vbw/Aktionsfelder/Standort/Infrastruktur/VB-Das-digitale-Rathaus.jsp
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Der Zugang erfolgt über die sogenannte Bayern-ID, eine Art Bürgerkonto. Mit dieser zentralen Identifizierungs-Komponente können die Verwaltungsdienstleistungen aller angeschlossenen Kommunen und des Freistaats über einen einzigen Account genutzt werden. Neben der Bayern-ID stellt der Freistaat allen bayerischen Kommunen zwei weitere Basisdienste betriebskostenfrei zur Verfügung, die von der AKDB betrieben werden: den Postkorb für die sichere Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung sowie ePayment zum Bezahlen von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen. Die Basisdienste ermöglichen einen einfachen und kostengünstigen Einstieg in medienbruchfreies eGovernment mit Online-Bürgerdiensten und kommen bereits im Rahmen des Bürgerservice-Portals der AKDB bei über 400 Kommunen erfolgreich zum Einsatz.
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Im breiten Produktportfolio innovativer Lösungen stieß das Bürgerservice-Portal mit vielen neuen, integrierten Online-Bürgerservices bei kommunalen Mitarbeitern auf besonderes Interesse: “Wir merken, dass der Online-Bürgerservice immer wichtiger wird“, so ein Oberpfälzer Bürgermeister. „Die Bürger erwarten derartige Dienste auch im Internet“. Neu auf der Messe war auch der „Verwaltungsarbeitsplatz der Zukunft“ auf Basis der neuen Produktgeneration SYNERGO®. Kommunalvertreter überzeugten sich in zahlreichen Gesprächen, wie sich Verwaltungsprozesse, die über den PC oder das Mobilgerät des Bürgers angestoßen werden, sicher, komfortabel und medienbruchfrei in den neuen SYNERGO®-Fachverfahren erledigen lassen. Kunden bestätigten die Vorteile der einheitlichen und verfahrensübergreifenden Bedienoberflächen und der prozessgestützten Fallbearbeitung.
Immer mehr Kommunen haben die elektronischen Aktenlösungen der AKDB im Einsatz: Gabriele Wagner, EDV-Verantwortliche bei der Verwaltungsgemeinschaft Erftal im unterfränkischen Landkreis Miltenberg, nutzt seit Oktober eine ganze Reihe von eAkten in den Bereichen Personal-, Grundstücks- und Einwohnermeldewesen. „Ich bin begeistert, weil diese Lösungen einfach aufgebaut sind und sich alle Mitarbeiter darin schnell zurechtfinden“, zeigte sich Wagner zufrieden.
Der anhaltende und auch auf der Messe spürbare Bedarf an Sicherheitskonzepten für den kommunalen IT-Betrieb zeigt, welchen Mehrwert die Auslagerung technischer und fachlicher Verantwortung in das AKDB-Rechenzentrum für Kommunen bietet: Outsourcing entlastet von Routineaufgaben und ist gleichzeitig unter dem Aspekt Datenschutz und Datensicherheit von entscheidender Bedeutung.
Natürlich präsentierte die AKDB den Messegästen auch ihr gesamtes Spektrum mobiler IT-Anwendungen: Die Inventur-App macht Papierstapel in Finanzverwaltungen weitgehend überflüssig und die Bürgerservice-App bündelt kommunale Serviceangebote interaktiv auf Smartphone und Tablet-PC, um nur zwei Beispiele zu nennen. Die AKDB zeigte außerdem das optimale kommunale Objektmanagement von Grundstücken und Gebäuden mit der Weiterentwicklung von TERAwin-Expert. Außerdem profitiert jede Verwaltung von der neuen Web-Ansatzerfassung im AKDB-Finanzwesen, unabhängig davon, ob dezentrale oder zentrale Haushaltsplanung betrieben wird.
]]>Die Verwaltung der im oberfränkischen Landkreis Coburg gelegenen Gemeinde Weidhausen war Pilotkunde und nutzt seit Ende September das OK.GIS-Modul erfolgreich im Echtbetrieb. Der Erste Bürgermeister der Gemeinde, Markus Mönch, zeigte sich auf der Messe Kommunale mit dem Einsatz sehr zufrieden: „Unsere kommunalen Sachbearbeiter können mit der Immobilienbörse ohne große technische Kenntnisse über eine automatisierte Schnittstelle per Mausklick freie Bauplätze und leerstehende Immobilien samt Bildergalerie und Exposé hochladen und behalten dabei immer die nötige Kontrolle. In Verbindung mit dem kommunalen Flächenmanagement kann unsere Gemeinde somit Flächenreserven aktivieren und Leerstände einer neuen Nutzung zuführen. Die ersten Reaktionen der Bürger auf die neue Lösung sind sehr positiv.“
]]>Dahinter steht die Technologie des AKDB-Bürgerservice-Portals, der zentralen Plattformlösung für erfolgreiches eGovernment. So ist die Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen auch außerhalb der Öffnungszeiten von Ämtern und Behörden möglich, zu jeder Zeit, 24 Stunden täglich. Das Bürgerservice-Portal umfasst über 70 Online-Dienste und wird bundesweit von inzwischen mehr als 400 Kommunen eingesetzt. Darunter befinden sich fast alle bayerischen Landkreise im Rahmen des Projekts i-Kfz, das die medienbruchfreie Abmeldung von Fahrzeugen ermöglicht.
Roland Schmautz, Vizepräsident des Sparkassenverbandes Bayern, äußert sich über den in Kürze beginnenden Einsatz positiv: „Als Sparkassen sind wir verlässlicher und vertrauensvoller Partner von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen. Mit den ePayment-Möglichkeiten der Sparkassenfinanzgruppe bieten wir schon jetzt attraktive Lösungen zur sicheren Abwicklung von Online-Diensten der Kommunen. Wir freuen uns, diesen weiteren Schritt des Ausbaus der eGovernment-Strategie zu begleiten. Nach der erfolgreichen Pilotierung tragen wir gerne gemeinsam diese Lösung weiter in die Fläche.“
Der AKDB-Vorstandsvorsitzende Alexander Schroth freut sich über die Vereinbarung: „Die AKDB ist Teil der kommunalen Familie und fühlt sich so mit den öffentlich-rechtlichen Sparkassen in ganz besonderer Weise partnerschaftlich verbunden. An den Terminals können jetzt alle Online-Fachdienste des Bürgerservice-Portals rund um die Uhr genutzt werden und dort, wo erforderlich, natürlich auch in Verbindung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises für eine sichere Authentifizierung des Nutzers.“
Ingolstadts Rechtsreferent Helmut Chase kann sich gut vorstellen, dass die Bürgerterminals die Bürgerbüros seiner Stadtverwaltung entlasten: „Gerade in Spitzenzeiten sollte sich der Einsatz der Onlinedienste in den Sparkassen positiv auswirken und unsere Mitarbeiter spürbar unterstützen.“
Beim Messe-Rundgang über die Ausstellungsstände der Kommunale überzeugte sich unter anderem Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner von den neuen Anwendungsmöglichkeiten des Bürgerservice-Portals. Schließlich nutzt auch der Freistaat die AKDB-Plattformtechnologie und stellt im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie Montgelas 3.0 allen bayerischen Kommunen mit den Basisdiensten BayernID/Bürgerkonto, Postkorb und ePayment die zentralen Komponenten kostenfrei zur Verfügung
]]>OK.PWS ist bei einem Teil der KKB-Mitglieder bereits seit vielen Jahren erfolgreich im Einsatz. Der nun abgeschlossene Rahmenvertrag bietet einheitliche Konditionen für den Einsatz der Software sowie ein erweitertes Service-Angebot mit Arbeitskreisen, Dienstleistungen, Workshops und einer VIP-Kundenbetreuung.
"Ich freue mich sehr, dass wir diesen Rahmenvertrag mit der AKDB geschlossen haben. So können wir nun allen unseren Mitgliedern einen Mehrwert an Dienstleistung anbieten, der sicherlich rege genutzt wird. Die AKDB ist für uns ein verlässlicher Dienstleister, mit dem wir eine zukunftsfähige Partnerschaft sehen", so Jürgen Winter, Vorstand der Klinik-Kompetenz-Bayern. Auch Alexander Schroth, AKDB-Vorstandsvorsitzender, äußert sich sehr zufrieden: "Im Vorfeld hatte die KKB das Angebot mehrerer Softwareanbieter verglichen. Dass die Wahl auf die AKDB fiel, zeigt uns, dass die KKB-Mitglieder, die bereits mit unserer Software arbeiten, von unseren Leistungen überzeugt sind. Mit der KKB verbindet uns natürlich die Herausforderung, als kommunale Leistungsanbieter erfolgreich im Wettbewerb zu bestehen."
Über die Klinik-Kompetenz-Bayern
Mit dem Ziel, die kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken effektiv zu vernetzen, hat die Klinik-Kompetenz-Bayern, eine eingetragene Genossenschaft (eG), im Januar 2011 die gemeinsame Arbeit aufgenommen. Dem freiwilligen Verbund angeschlossen sind – Stand Februar 2015 – insgesamt 30 Träger mit 62 leistungsstarken kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken in Bayern. Rund 10.850 Betten im akutstationären Bereich und 365 Reha-Betten werden künftig von der Klinik-Kompetenz-Bayern repräsentiert. Durch den Zusammenschluss und die Vernetzung der Kompetenzen können die Kliniken die medizinische Versorgung auf höchstem Niveau sicherstellen und damit auch im Wettbewerb besser bestehen.
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]]>Das Kindergeld erhöht sich somit rückwirkend zum 1. Januar 2015 um vier Euro und ab dem 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro.
Danach ergeben sich folgende monatliche Kindergeldbeträge:
2014 | 2015 | 2016 | |
Für die ersten zwei Kinder jeweils | 184 € | 188 € | 190 € |
Für ein drittes Kind | 190 € | 194 € | 196 € |
Für jedes weitere Kind | 215 € | 219 € | 221 € |
Die Kindergeldberechtigten der AKDB-Landesfamilienkasse erhalten das erhöhte Kindergeld sowie die nachzuzahlenden Unterschiedsbeträge bereits mit dem Kindergeld für den Monat September 2015 ausgezahlt.
Kunden, die die Dienstleistung durch die Landesfamilienkasse der AKDB beziehen, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Kommunen in Bayern, die die Funktion der Familienkasse wahrnehmen, können ihren zahlreichen Verpflichtungen nachkommen, indem sie die Dienstleistung der AKDB-Landesfamilienkasse in Anspruch nehmen.
]]>Das schönste Angebot nützt nichts, wenn es die Bürger nicht kennen. Wählen Sie Instrumente, Materialien und Ideen, die das Bürgerservice-Portal bekannter machen. Nutzen Sie beispielsweise Ihre eigene Website, die Infokästen in Ihrer Gemeinde, die lokale Presse, Anzeigen und Hinweise in der Gemeindezeitung und in Wochenblättern, Postwurfsendungen, einen Tag der offenen Tür und vor allem Ihr eigenes Personal als Botschafter! Die AKDB stellt Ihnen dazu ein kostenfreies Marketing-Paket in Form von Plakaten, Flyern, Argumentationshilfen oder Online-Material (Banner, Skyscraper, Rectangle) zur Verfügung.
2. Sorgen Sie für die schnelle Auffindbarkeit der Dienste.
Platzieren Sie das Bürgerservice-Portal so deutlich auf Ihrer kommunalen Website, dass es von den Web-Besuchern auch leicht gefunden werden kann. Verstecken Sie es zum Beispiel nicht in Untermenüs, sondern fügen Sie es in der Hauptnavigation ein. Benennen Sie es unmissverständlich und hinterlegen Sie entsprechende Suchbegriffe auf Ihrer Seite. Verwenden Sie plakativ das Logo „Bürgerservice-Portal“ oder verlinken Sie von anderen Webseiten auf Ihr Portal. Versetzen Sie sich in die Bürger hinein: Wo würden diese Online-Dienste suchen und erwarten?
3. Schulen Sie Ihr Personal.
Ihr Personal berät und erklärt im direkten Bürgerkontakt. Diese Beratung ist oft ausschlaggebend, vor allem für die Aktivierung der eID-Funktion des neuen Personalausweises und für die Wahrnehmung entsprechender Online-Angebote. Sachbearbeiter sollten mit Ihrer Vermarktungsstrategie vertraut sein. Ihnen sollte geläufig sein, welche Dienste in Ihrem Bürgerservice-Portal zur Verfügung stehen und wie sie funktionieren. Besonders überzeugend ist es, wenn ein Mitarbeiter im Bürgeramt aus eigener Erfahrung über die Registrierung mit dem neuen Personalausweis oder über das Online-Bezahlen berichten kann. Allerdings erfordern nur wenige Dienste zwingend eine eID-Authentifizierung; meist ist eine Anmeldung mit Benutzername und Kennwort ausreichend. Darüber hinaus sind Auskünfte zum Thema Datenschutz und -sicherheit im Bürgerservice-Portal hilfreich – das heißt zum sicheren Betrieb im BSI-zertifizierten-Rechenzentrum der AKDB sowie zu den Anwendungsbereichen für den neuen Personalausweis außerhalb der Verwaltung – siehe zum Beispiel www.personalausweisportal.de.
Übrigens bietet die AKDB Schulungen zu verschiedenen Themen rund um das Bürgerservice-Portal an, z. B. zu ePayment oder zur Vermarktung.
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]]>Auf dem Landshuter Innovationskongress berichteten verschiedene Landkreisvertreter einem interessierten und engagierten Publikum von Vorteilen, Nutzen und Erfolg der gemeinsam entwickelten Vergleichsplattform.
]]>Bei allem sportlichen Ehrgeiz standen der Spaß am Laufen und die Freude am Zusammenkommen wieder im Vordergrund. Bei Wasser, Bier und Brezen traf man nach dem Lauf Kollegen anderer bayerischer Standorte und feierte gemeinsam bis in den späten Abend.
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Einige Vorführplätze waren zeitweise geradezu belagert, vor allem in den Bereichen des Finanz- und Einwohnermeldewesens sowie des eGovernments. Gastreferent Sascha Kuhrau, kommunaler IT-Berater, betonte in seinem Vortrag die Wichtigkeit von Datenschutz und Datensicherheit gerade angesichts aktueller Vorfälle und beantwortete im Anschluss zahlreiche Besucheranfragen.
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Delegationsleiterin Nata Goderdzishvili interessierten besonders die langjährigen Praxis-Erfahrungen der AKDB bei der Umsetzung von eGovernment-Angeboten und bei der Software-Entwicklung als ideale Ergänzung zu vielfältigen wissenschaftlichen und theoretischen Informationen. Sie zeigte sich vom umfassenden Angebot der AKDB im Bereich Bürgerservice-Portal, von den App-Angeboten für Bürger und von der neuen Software-Generation SYNERGO® beeindruckt.
Aber nicht nur das Produktportfolio war für die Besucher aus Georgien interessant. Auch die Rolle der AKDB bei landes- und bundesweiten eGovernment-Projekten ließe sich sehr gut auf die Aufgaben eines zukünftigen eGovernment-Kompetenzcenters in Georgien übertragen, so die einhellige Meinung der Delegationsmitglieder.
]]>Die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises ermöglicht es, Mitteilungen elektronisch an die Familienkasse zu übermitteln. Als Ausweis gilt neben dem neuen Personalausweis auch der elektronische Aufenthaltstitel. Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
]]>Die AKDB unterstützt ihre Kunden darüber hinaus bei konkreten Fortbildungswünschen, unabhängig davon, ob es sich um zusätzliche Kurstermine, spezifische Seminarschwerpunkte oder individuelle Inhouse-Schulungen in der Kommunalverwaltung handelt. Die AKDB freut sich über Anregungen und Ideen, am besten per eMail an seminaranmeldung(at)akdb.de oder telefonisch unter 089 / 5903-1890.
In Anwesenheit von Landrat Eberhard Nuß referierte Verwaltungsdirektor Georg Große Verspohl vom Bayerischen Gemeindetag über verschiedene IT-Einsatzmöglichkeiten im Bereich eGovernment. Außerdem informierte der Gemeindetag die Vertreter des Kreisverbandes Würzburg-Land über aktuelle Auswirkungen, die das Umsatzsteuerrecht auf Gemeinden hat.
Die AKDB freute sich, in ihrer Geschäftsstelle Gastgeber für die Kommunalvertreter sein zu dürfen. Seit ihrer Gründung 1971 hat die AKDB als wichtiger Systempartner einen klaren Auftrag der Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände: Unterstützung der Kommunen in allen Bereichen der IT. Mit dieser Zielsetzung informierte die AKDB die Gemeindevertreter über aktuelle Trends zum Thema innovative Verwaltung.
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Ebenfalls am Messestand des Bundesinnenministeriums zeigte die AKDB gemeinsam mit der Stadt Ingolstadt und der Audi AG unter anderem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Rahmen des Projekts i-Kfz die internetbasierte Kfz-Abmeldung. Der vorgestellte Fachprozess demonstriert eine Online-Abmeldung in Verbindung mit der eID-Funktion und den neuen Sicherheitscodes auf Nummernschildern, die seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben werden.
Die große Resonanz des Messepublikums bereits am ersten CeBIT-Tag ist ein eindrucksvoller Beweis für die Innovationskraft der AKDB. Komplettiert wird der Auftritt des bundesweiten Marktführers für Kommunalsoftware mit der Leistungsschau seines Produkt-Portfolios am Stand der Vertriebstochter kommIT GmbH.
]]>An selber Stelle zeigt die AKDB außerdem gemeinsam mit der Stadt Ingolstadt und der Audi AG im Rahmen des Projekts i-Kfz die internetbasierte Kfz-Außerbetriebsetzung. Der vorgestellte Fachprozess demonstriert eine Online-Fahrzeugabmeldung in Verbindung mit der eID-Funktion und den neuen Sicherheitscodes auf den Nummernschildern, die seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben werden.
Das breite Produkt-Portfolio der AKDB stellt die AKDB-Vertriebstochter kommIT GmbH auf dem Messestand A62 / H7 aus. Im Fokus stehen in diesem Jahr eGovernment-Services in den Bereichen Melde-, Verkehrs-, Finanz- und Personenstandswesen sowie das Bürgerservice-Portal als zentrale Kommunikationsplattform mit den Basisdiensten Bürgerkonto, Postkorb und ePayment. kommIT und AKDB präsentieren außerdem Software-Neuentwicklungen in den Bereichen Sozial- und Verkehrswesen, Controlling-Werkzeuge für die Finanzverwaltung sowie effektive elektronische Aktenablagen, eingebunden in Workflows unterschiedlicher Fachbereiche. Komplettiert wird der Auftritt durch Lösungsangebote für die Verwaltung von Kitaplätzen sowie für das Gebäudemanagement und das kommunale Bauwesen.
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Für maximale Sicherheit sorgen die Datenhaltung im AKDB-Rechenzentrum und ein mehrstufiges Sicherheitskonzept bei Benutzer- und Rechteverwaltung sowie Datenübertragung. Dateien wie Verträge oder Projektdokumente werden nicht erst auf dem Server, sondern schon vor der Übertragung durch die sogenannte Triple-CryptTM Technologie verschlüsselt. Dies entlastet vor allem die hinsichtlich Dateigrößen und Sicherheit beschränkte klassische eMail-Kommunikation: Große Dateien stehen dank KommSafe besonders komfortabel sowohl an stationären Arbeitsplätzen als auch an mobilen Endgeräten zur Verfügung.
KommSafe in allen kommunalen Bereichen einsetzbar
In der Kommune profitieren verschiedenste Bereiche und Zuständigkeiten vom KommSafe. Zwei Beispiele: Eingehende Bewerbungen können unabhängig von ihrer Dateigröße von unterschiedlichen kommunalen Stellen genutzt, geteilt und abgelegt werden, vom Personalsachbearbeiter über den Fachamtsleiter bis zum Bürgermeister. Auch Ausländerbehörden können sich beim Zuständigkeitswechsel gegenseitig vertrauliche und umfangreiche elektronische Ausländerakten über KommSafe komfortabel und sicher zusenden.
Bequeme mobile Nutzung
Mit der KommSafe-App für iPhone, iPad und Android ist es auch unterwegs möglich, bequem auf den sicheren Cloudspeicher zuzugreifen. Dateien können direkt in der App geöffnet, auf das mobile Gerät übertragen und im verschlüsselten Bereich der App abgelegt werden.
KommSafe ist bereits bei einer rasch wachsenden Zahl von Kunden im Einsatz. Dass eine derartige Lösung bei Kommunen großen Zuspruch findet, bringt Michael Probst, IT-Leiter der Gemeinde Unterhaching, zum Ausdruck: "KommSafe ist die Lösung, die wir uns schon seit Jahren gewünscht hatten und die genau auf kommunale Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die größten Vorteile: Wir können Dateien ortsunabhängig ablegen und der Speicher liegt nicht irgendwo, sondern hier in Bayern. Und wir haben mit der AKDB einen Cloud-Anbieter, der immer bewiesen hat, dass er die erforderliche Vertrauensstellung besitzt."
Interessenten können beim KommSafe je nach Bedarf flexibel Nutzeranzahl und Speicherkapazitäten wählen. Auf Wunsch lässt sich KommSafe auch an das individuelle Erscheinungsbild anpassen und steht dann in der vertrauten Optik der eigenen Verwaltung zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Produktseite zu KommSafe.
]]>Natürlich war auch wieder die AKDB – fester Bestandteil der kommunalen Familie – mit einem kleinen und motivierten Rennteam am Start. Bei allen Beteiligten standen Spaß am Skifahren und heiles Herunterkommen im Vordergrund. Die AKDB unterstützt die Meisterschaften seit Jahren und bedankt sich bei den gastgebenden Ruhpoldingern für die tolle Organisation der Veranstaltung. Die AKDB freut sich bereits jetzt auf nächstes Jahr, wenn das schwäbische Bad Hindelang Ausrichter der Meisterschaften sein wird.
]]>Als Kompetenzzentrum für die öffentliche Verwaltung in Bayern hat sich die Verwaltungsfachhochschule unter anderem das Ziel gesetzt, die Lehre praxisorientiert zu gestalten. Als eine von wenigen Verwaltungshochschulen in Deutschland bietet sie das Thema eGovernment bereits seit Jahren als Lehrgebiet an. Den angehenden Verwaltungsbeamten werden dabei die Grundlagen vermittelt, wie eGovernment im Verwaltungsalltag in bayerischen Behörden aussehen kann.
Ein Teilgebiet ist das Dokumentenmanagement und die elektronische Aktenführung. Um zukünftig den Studierenden die praktische Anwendung eines solchen Verfahrens vermitteln zu können, hat sich der Fachbereich für den Einsatz einer in den bayerischen Kommunalverwaltungen weitverbreiteten Softwareanwendung entschlossen.
]]>Die Familienkassen haben selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass die Infrastruktur zur Feststellung der Identität des Berechtigten mittels eID-Funktion zur Verfügung gestellt wird. Was bedeutet das konkret für Kommunen?
Kommunen in Bayern, die die Funktion der Familienkasse wahrnehmen, können ihrer Verpflichtung nachkommen, indem sie die Dienstleistung der Landesfamilienkasse der AKDB in Anspruch nehmen. Oder sie nutzen den Dienst des elektronischen Identitätsnachweises im Bürgerservice-Portal, hierfür stellt der Freistaat die Basiskomponenten dauerhaft und kostenfrei zur Verfügung. Nicht-Kommunen oder außerbayerische Kommunen können den Dienst eID-Funktion inklusive zentraler Komponenten, Postkorb und ePayment, von der AKDB und ihren Partnern erhalten.
]]>Die AKDB setzt diese Seminarreihe mit zahlreichen Terminen an verschiedenen Standorten schon ab Mitte Januar fort. Nach dem Seminar kennen die Teilnehmer die Arbeitsabläufe zum Einrichten neuer Benutzer sowie das neue Rechte- und Rollenkonzept (QBEN). Darüber hinaus können sie Benutzern neue Drucker und Druckgüter zuweisen (QOMS) und verstehen das neue Konzept der Dokumentenverwaltung (QDVS).
Für Mitarbeiter, die Formulare und Textbausteine anpassen und den Briefkopf in die OK.EWO-Formulare einbinden möchten, bietet die AKDB zusätzlich das Seminar OK.EWO – Dokumentenverwaltung für Anwender (ewo15) an. Bereits über 300 Kursteilnehmer haben diese praxisorientierten Seminare besucht.
Nutzen auch Sie die Gelegenheit und melden Sie sich sobald wie möglich an - am besten online über unsere Fortbildungsseite www.akdb.de/fortbildung/seminare-finden/fachbereich/Einwohnerwesen . Die AKDB freut sich auf Sie!
]]>Neben der Ausweitung des Kursangebots, unter anderem im Finanzwesen, sind zahlreiche Praxis-Workshops zur neuen Verfahrensverwaltung sowie zur Dokumentenverwaltung im Einwohnerwesen Schwerpunkte des Programms. Im Bau- und Grundstückswesen/GIS wurde das Angebot neu strukturiert und durch Infoseminare zur Einführung und Nutzung von ALKIS® und den neuen Geobasisdaten ergänzt. Ab sofort steht das neue Seminarangebot, das laufend ergänzt wird, auf www.akdb.de im Bereich Fortbildung für Online-Buchungen zur Verfügung. Parallel dazu wurden auch die Seminarkataloge an alle AKDB-Kunden verschickt.
Weit über 6.000 Schulungsteilnehmer im zu Ende gehenden Jahr 2014 sind für die AKDB Bestätigung und Ansporn, die Qualität ihres Angebots künftig weiter zu optimieren. Anregungen und Kritik – am einfachsten per eMail an seminaranmeldung@akdb.de – sind wertvolle Quellen, um immer besser zu werden. Die AKDB reagiert auf individuelle Wünsche mit zusätzlichen Kursterminen, spezifischen Seminarschwerpunkten oder Inhouse-Seminaren in der Verwaltung.
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Eine Veränderung gibt es bei den vier weiteren ordentlichen Vorstandsmitgliedern: Als neues Mitglied wurde Andreas Engel (IT-Leiter Stadt Köln und KDN-Geschäftsführer) in den Vorstand gewählt. Das bisherige Vorstandsmitglied Rolf Beyer (Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg, KDO) schied auf eigenen Wunsch aus. In den Vorstand wiedergewählt wurden Alexander Schroth (AKDB), Johann Bizer (Dataport) und Bernd Landgraf (ITEBO GmbH).
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Im Rahmen der Präsentationen und Vorträge skizzierte die AKDB gemeinsam mit über 20 Mitausstellern heutige und zukünftige Herausforderungen und stellte in diesem Zusammenhang SYNERGO vor – die auf Java basierende technologische Weiterentwicklung der OK-Verfahrensfamilie. Zum Thema Datensicherheit und Datenschutz bietet jetzt ein kostenloses eLearning-Angebot der Innovationsstiftung Bayerische Kommune allen kommunalen Mitarbeitern die Möglichkeit, sich online auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Das Vortragsprogramm bot Antworten auf Fragen, beispielsweise wie man mit einem bequemen Terminmanagement volle Bürgerwartezimmer vermeidet, wie das Gewerbeamt der Zukunft aussehen kann, wie die Jugend- und Sozialhilfe vom neuen OK.JUS unterstützt wird, wie Verwaltungen mit elektronischen Akten nicht nur Kosten und Archivraum sparen oder wie intelligente eGovernment-Lösungen das Rathaus besonders bürgernah machen.
AKDB und staatliche Stellen arbeiten beim Thema eGovernment gut zusammen und forcieren damit die Themen eGovernment und Bürgerservice. Das beweisen der eGovernment-Pakt sowie die jüngste Digitalisierungsstrategie "Montgelas 3.0": Seit Juli stellt der Freistaat allen Kommunen dauerhaft und kostenfrei zentrale Basisdienste zur Authentifizierung, zur sicheren Kommunikation und zum Online-Bezahlen zur Verfügung. Auf dem AKDB Kommunalforum erläuterten Vertreter der kommunalen Spitzenverbände aktuelle Entwicklungen dieses Projektes. Das Bürgerservice-Portal der AKDB, mit dem Kommunen ihren Bürgern digitale Verwaltungsdienstleistungen im Internet anbieten können, beinhaltet die drei Basisdienste – BayernID bzw. Bürgerkonto, Postkorb und ePayment.
In seinem Gastbeitrag dankte Staatssekretär Franz Josef Pschierer aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium der AKDB für ihre Rolle in zahlreichen innovativen eGovernment-Projekten wie etwa bei der medienbruchfreien Kfz-Abmeldung in Ingolstadt, eines der Vorzeigeprojekte für eGovernment in Deutschland: "All das wäre ohne unseren Partner AKDB nicht möglich", so Pschierer. Wie internetfähige Geräte wie Smartphones, Tablets und Wearables sowie die globale Digitalisierung unsere Arbeitswelt und die Gesellschaft revolutionieren zeigte besonders beeindruckend Dr. Karsten Huffstadt, Professor der Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt, in seinem Vortrag "iPad, Apps und Google Glass – wohin führt die Reise?" auf. Bayerns Landesbeauftragter für Datenschutz, Dr. Thomas Petri, beschrieb in seiner Rede die datenschutzrechtlichen Anforderungen an eGovernment-Plattformen und bezeichnete in diesem Zusammenhang die AKDB als "Datenverarbeiter, der eine Infrastruktur bietet, der man vertrauen kann."
Angesichts der hervorragenden Resonanz bei Besuchern und Partnern wird die AKDB ihr Kommunalforum im Zweijahresrhythmus ausrichten. Das nächste AKDB Kommunalforum findet demnach im Herbst 2016 statt.
Ab sofort bietet die Stiftung unter www.elearning.bay-innovationsstiftung.de ein auf kommunale Bedürfnisse zugeschnittenes eLearning-Angebot zum Thema Datenschutz und Datensicherheit an. Die Inhalte des eLearnings wurden auf Grundlage des Bayerischen Datenschutzgesetzes speziell auf kommunale Anforderungen hin erarbeitet: Kommunale Mitarbeiter sollen für die tägliche Arbeit sensibilisiert werden, etwa im Umgang mit Passwörtern, der Weitergabe von Daten oder der Nutzung von mobilen Geräten. Außerdem können die Kommunen in einer praxisnahen Anwendung Erfahrungen mit dem modernen Instrument eLearning sammeln.
Das Programm wird allen bayerischen Kommunen und kommunalen Einrichtungen bis Ende Juli 2015 kostenfrei zur Verfügung stehen. Die Weiterbildung kommunaler Mitarbeiter entspricht der Zielsetzung der Stiftung, nämlich den "Transfer von Erkenntnissen und deren innovativer Anwendung in öffentlichen Einrichtungen" zu unterstützen. Nach erfolgreichem Durchlauf des eLearning-Moduls erhalten registrierte Teilnehmer ein Zertifikat.
Was müssen Kommunen tun, um das "eLearning-Angebot zu Datenschutz und Datensicherheit" in Anspruch zu nehmen? Nach einer E-Mail-Registrierung können alle Teilnehmer das eLearning-Programm mit jedem internetfähigen PC nutzen. Registrierungen müssen bis Mai 2015 erfolgt sein. Hilfestellungen für Teilnehmer und Administratoren werden vom Anbieter des eLearning-Programms geleistet.
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SYNERGO kennzeichnet ein Konzept, das den neu entwickelten Softwarelösungen und Fachverfahren der AKDB nicht nur ein hohes Maß an technologischen Innovationen beschert, sondern echte Synergien für alle Anwender bietet.
Teamorientiert, zugangsoptimiert, wirtschaftlich und bestechend einfach – für alle
SYNERGO begründet eine neue Generation integrativer Bürgerbüro- und Verwaltungs-Arbeitsplätze, die sich in der Vorgangsbearbeitung besonders teamorientiert und kommunikativ zeigt. Integrierte, prozessorientierte Oberflächen unterstützen dabei, fachlich komplexe Vorgänge einfach und schnell zu erledigen. Individuelle Startseiten für Sachbearbeiter und Management-Cockpits für Führungskräfte informieren über anstehende Aufgaben und Kennzahlen. Das sorgt für optimale Prozessunterstützung und schafft Synergien über alle Fachbereiche hinweg.
Auch der zunehmenden Bedeutung mobiler Geräte trägt SYNERGO Rechnung, denn Mobilität spielt schon längst nicht mehr nur im Privaten eine zentrale Rolle. Die neue Produktgeneration bietet Anwendern deswegen je nach Anforderung immer optimale Zugänge zu allen Fachverfahren – vom stationären Arbeitsplatz für den professionellen kommunalen Anwender über webbasierte Online-Bürgerdienste bis hin zu App-Lösungen, beispielsweise für die mobile Inventarisierung in der Verwaltung. Das macht Lösungen der SYNERGO-Generation gleichzeitig besonders zukunftssicher.
Ebenso flexibel zeigt sich SYNERGO auch in den Betriebskonzepten: Ob autonom beim Kunden vor Ort, als Hosting-Service aus dem BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB oder über regionale Rechenzentrumspartner: Automatisierte Installations- und Updateroutinen, verfahrensübergreifende Administration sowie zentrale Funktionen und Dienste sorgen für einen stets produktiven Betrieb. Im Hosting-Verfahren genügt als Arbeitsplatz ein internetfähiger PC, teure Servertechnologie, Datenbanklizenzen und ausgeklügelte Sicherheitskonzepte müssen kundenseitig nicht vorgehalten werden.
Ein wesentliches Merkmal der neuen Softwaregeneration ist die bestechend einfache Bedienung: leistungsfähig, schnell erlernbar und übersichtlich. Häufig genutzte Funktionen und Bediensequenzen sind über alle Verfahren gleich, unnötiges Hin- und Herspringen zwischen Anwendungen oder aufwändige Mehrfacheingaben gehören der Vergangenheit an.
SYNERGO-basierte Fachverfahren – bereits im Einsatz
Die Vorteile der neuen Produktgeneration kommen bereits beim neuen Fachverfahren OK.VERKEHR zum Einsatz, das sich derzeit im Pilotbetrieb mehrerer Zulassungsbehörden befindet. Auch OK.JUS, die neue Softwaregeneration für Jugend und Soziales, überzeugt erste Pilotanwender durch seine Fähigkeit, komplexe Prozesse flexibel und individuell abzubilden. Mit den kommenden Versionen von OK.EWO folgt auch das Meldewesen den neuen einheitlichen SYNERGO-Prinzipien. Und schließlich beziehen immer mehr Kommunen das neue OK.GEWERBE als Hosting-Service aus dem BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB. „Wir freuen uns sehr, die ersten neuen Verfahren bereits erfolgreich im Einsatz zu haben“, so Markus Hofmann, Leiter Entwicklung und Qualitätsmanagement bei der AKDB. „Auch die positive Resonanz und die vielen Nachfragen unserer Kunden zu SYNERGO auf dem Kommunalforum bestätigen uns, dass wir bei den Neuentwicklungen die richtigen Impulse gesetzt haben“, so Hofmann weiter.
]]>Die Ausnahmegenehmigung für den Pilotbetrieb der Stadt Ingolstadt wurde vom bayerischen Innenministerium erteilt. Zentrales Element ist das Bürgerservice-Portal der AKDB, das bereits seit Mitte 2011 allen Ingolstädter Bürgern ein umfangreiches Angebot an Online-Bürgerdiensten bereitstellt und nun um die Online-Außerbetriebsetzung ergänzt wurde.
Die dezentrale Portaltechnologie der AKDB erfüllt bereits jetzt die notwendigen Einsatzvoraussetzungen für die sogenannte medienbruchfreie Außerbetriebsetzung und damit für durchgängige Prozesse von A bis Z: Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises, Bezahlung mittels ePayment sowie eine sichere Rückmeldung über die erfolgreiche Aktion per Bürgerkonto an den Bürger. Gleichzeitig testet die AKDB die vom Kraftfahrt-Bundesamt bereitgestellten Webservices, um zum 1. Januar 2015 einen reibungslosen Gesamtbetrieb der ersten Stufe von i-Kfz sicherzustellen.
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Nachdem sich bundesweit bereits über 300 Kommunen für das Bürgerservice-Portal und damit für mehr Bürgerservice ihrer Verwaltungen entschieden haben, nutzt jetzt auch die kdvz Rhein-Erft-Rur die moderne Portaltechnologie. Bei der Vertragsunterzeichnung in der Münchner Hauptverwaltung der AKDB begründete Geschäftsführer Wergen die Entscheidung der kdvz: "Wir haben in mehreren Bürgerämtern unserer Verbandsmitglieder Prozessanalysen durchgeführt. Für die Umsetzung der Analyseergebnisse hat das Bürgerservice-Portal der AKDB mit seiner Integration zum Einwohnerverfahren OK.EWO überzeugt. Neben den wichtigen Basisfunktionen zur Identifikation hat die Einbeziehung der Bezahlfunktion ePayBL die Funktionalität des Portals abgerundet. Den Bürgern kann ein überzeugender Komplettservice angeboten werden." Wergen deutete an, dass die kdvz das Bürgerservice-Portal mit seinen Diensten aus dem Meldebereich, dem Personenstandswesen und der Kfz-Zulassung mit weiteren Angeboten ausbauen werde.
AKDB-Vorstand Alexander Schroth freute sich über den Echteinsatz in Nordrhein-Westfalen und den Anklang, den das Bürgerservice-Portal auch außerhalb Bayerns findet. Der zunehmende bundesweite Erfolg sei der Beweis dafür, dass das Bürgerservice-Portal ein großer Schritt zur dienstleistungsorientierten und bürgerfreundlichen Verwaltung sei und damit immer mehr "Vorbild für ganz Deutschland" werde, so Schroth.
Das Bürgerservice-Portal ist die eGovernment-Plattform der AKDB für digitale Verwaltungsdienstleistungen im Internet. Mit über 60 verschiedenen Verwaltungsprozessen aus Bereichen wie dem Einwohnermeldewesen, dem Verkehrswesen und dem Personenstandswesen bietet es zahlreiche Online-Dienste, die in Verbindung mit dem neuen Personalausweis sicher und komfortabel genutzt werden können. Bürgerkonto, Postkorb und ePayment stellen dabei wichtige Funktionen zur Verfügung. Verwaltungsdienstleistungen sind überall und rund um die Uhr verfügbar, was die Bürger unabhängig von Ort und Öffnungszeiten der Verwaltung macht.
]]>Die Zahl der bisher in den Registern gespeicherten Beurkundungen spricht für sich: Inzwischen haben die bayerischen Standesämter bereits über 2,3 Millionen Beurkundungen in den ePR gespeichert. Interessant ist die Verteilung der Beurkundungen auf die einzelnen Register: Geburtenregister: 898.000, Eheregister 578.000, Lebenspartnerschaftsregister 6.200, Sterberegister 805.000. Neben den sogenannten Übergangsbeurkundungen ab dem 1. Januar 2009 erfassen viele Standesämter freiwillig – ohne gesetzliche Verpflichtung – auch "Altfälle" in die ePR nach, um ihre papiergestützten Register aufzulösen. Besser lässt sich die hohe Akzeptanz der ePR bei den bayerischen Standesämtern nicht belegen.
Die in der Einführungsphase eingerichtete und regelmäßig tagende Expertenrunde mit Vertretern der Standesämter, der kommunalen Spitzenverbände und des bayerischen Innenministeriums trifft sich nach wie vor zu einem Informationsaustausch, um Anforderungen und Wünsche der Standesämter an den Betrieb der ePR zu erörtern.
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Zum Start konzentriert sich die neue Webseite schlank und kompakt auf das Wesentliche: "Wir werden unser Online-Informationsangebot zukünftig weiter ausbauen und unseren Webbesuchern genau die Informationen verfügbar machen, die auch relevant und nützlich sind", so Weisse.
Einer langjährigen Tradition entsprechend nahm die AKDB auch in diesem Jahr am großen Münchner Firmenlauf teil. Bei schönem Wetter und gleichzeitig nicht allzu schweißtreibenden Temperaturen um die 24 Grad starteten wieder über 30.000 Teilnehmern beim B2Run auf dem Münchner Olympiagelände. Die 40 AKDB-Läufer warfen sich hochmotiviert und mit gewohnter Begeisterung ins Rennen. Aus allen AKDB-Geschäftsstellen, Geschäftsfeldern und Abteilungen waren nicht nur die sportlichsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angetreten. Die 6,25 km lange Strecke konnten alle meistern, alle schafften den Zieleinlauf durch das Marathontor im Olympiastadion – zum Teil mit beachtlich guten Zeiten. Bei allem sportlichen Ehrgeiz: Spaß und Freude an der Bewegung standen wie immer im Vordergrund.
Nach dem Rennen gab es noch ein geselliges Beieinandersein am Teamstand mit Wasser, Bier und Brezen. Dort traf man Kollegen anderer bayerischer Standorte, tauschte Erfahrungen aus und feierte bis in den späten Abend. Eines ist sicher: Die AKDB-Runners freuen sich schon heute auf das Rennen im nächsten Jahr…
]]>Alexander Schroth von der AKDB freute sich: "Schön, dass jetzt auch in Lemgo das modernste und bundesweit am meisten eingesetzte Portal in Produktion geht. Bislang rund 150 Installationen mit steigender Tendenz, eine von den Fachverfahren unabhängige Lösung sowie die leichte Integration bereits vorhandener Serviceangebote an Bürger und Wirtschaft vor Ort überzeugen". kommIT-Geschäftsführer Andreas Hoffström wies darauf hin, dass die Lösung auch künftige Anforderungen der Straßenverkehrsämter an den Datenaustausch mit dem Kraftfahrt-Bundesamt unterstützt: "Das hat die Entscheidung zur Partnerschaft erleichtert", so Hoffström.
]]>De-Mail setzt sich weiter durch. Mit De-Mail können Kommunen eine sichere, vertrauliche und nachweisbare digitale Kommunikation mit Bürgern oder Unternehmen führen und damit zur Verwaltungsmodernisierung, Prozessoptimierung und Reduzierung von Verwaltungskosten beitragen. Der Dokumentversand über De-Mail hilft Städten und Gemeinden, einen besseren Bürgerservice zu bieten.
Das De-Mail-Angebot über die AKDB ermöglicht Kommunen einen unkomplizierten Einstieg in De-Mail. Und das mit Sonderkonditionen und sechs Monaten ohne Grundgebühren. Die AKDB unterstützt ihre Kunden beim Vertragsabschluss und der anschließenden Abwicklung wie der Freischaltung des De-Mail-Postfachs.
Die AKDB übernimmt im Rahmen einer Ident-Partnerschaft die De-Mail-Identifizierung der Kommunen. Diese ist im Rahmen des De-Mail-Registrierungsprozesses erforderlich und soll sicherstellen, dass sich niemand hinter einer falschen Identität verstecken kann – ein wesentlicher Bestandteil des De-Mail-Sicherheitskonzepts.
Über T-Systems
Mit einer weltumspannenden Infrastruktur aus Rechenzentren und Netzen betreibt T-Systems die Informations- und Kommunikationstechnik (engl. kurz ICT) für multinationale Konzerne und öffentliche Institutionen. Auf dieser Basis bietet die Großkundensparte der Deutschen Telekom integrierte Lösungen für die vernetzte Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft. Rund 50.000 Mitarbeiter verknüpfen bei T‑Systems Branchenkompetenz mit ICT-Innovationen, um Kunden in aller Welt spürbaren Mehrwert für ihr Kerngeschäft zu schaffen. Im Geschäftsjahr 2013 erzielte die Großkundensparte einen Umsatz von rund 9,5 Milliarden Euro.
]]>Als bundesweiter Markführer für kommunale Softwarelösungen präsentiert die AKDB insgesamt 240 unterschiedliche Seminare für nahezu alle Zielgruppen in der Kommunalverwaltung. Erstmals im Angebot sind Schulungen zu den zunehmend wichtigen Bereichen des eGovernments wie dem Bürgerservice-Portal, den Online-Bezahlfunktionen des ePayment und der Bürgerservice-App für mobile Dienstleistungen.
Weiterer Schwerpunkt des Programms sind Seminare im Bereich Einwohnermeldewesen. Mit einer neuen Version OK.EWO 8 erhalten diese User nun als erste die neuen einheitlichen Querschnittsfunktionen zur Verfahrensverwaltung und zu den künftig in alle Anwendungen integrierten Textfunktionen. Damit geht die AKDB einen wichtigen Schritt in Richtung ihrer neuen Software-Generation OK.SYNERGO: mit einheitlichen Oberflächen und Funktionen für Sachbearbeiter und mit einfachen und mobilen Angeboten für Bürger.
Das Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2014 wird laufend ergänzt und steht tagesaktuell für Online-Buchungen auf www.akdb.de im Bereich Fortbildung zur Verfügung. Ab Mitte Mai werden die Kataloge an alle Kunden verschickt. Individuelle, auf die besonderen Bedürfnisse einzelner Verwaltungen zugeschnittene Inhouse-Schulungen ergänzen das Angebot in den AKDB-Schulungsstätten.
]]>Mit dem Start von SEPA zum 1. Februar 2014 ist für die Bezahlung per Lastschrift ein Mandat erforderlich. Damit legitimiert der Zahler den Gläubiger, die Abbuchung vornehmen zu dürfen. Das dafür notwendige Formular ist vom Zahler zu unterschreiben. In der Online-Welt ist ein Pendant zur Papiervariante bisher nicht vorgesehen. Das stellt die besonders in der kommunalen Verwaltung etablierte und vom Bürger akzeptierte Bezahlvariante Lastschrift in Frage. Viele Verwaltungsdienstleistungen, wie etwa die Beantragung einer Meldebestätigung oder eines Führungszeugnisses, sind aber mit Gebühren verbunden, die vom Bürger in der Vergangenheit bequem per Lastschrift beglichen wurden.
Das eMandat ermöglicht es nun, Bezahlungen per Lastschrift und via neuen Personalausweis online abzuwickeln. Mit dem eMandat der AKDB kann sowohl ein Online-Einzelmandat innerhalb eines Online-Antragprozesses zur Bezahlung per Lastschrift, als auch in Form eines Sammelmandats für alle künftigen Lastschriften erzeugt und genutzt werden. An die Stelle der manuellen Unterschrift tritt online die eID-Funktion des neuen Personalausweises.
]]>Mit der Ausweis-Auskunft lassen sich bundesweit die auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten einfach und bequem anzeigen. Dabei findet keine Weiterverarbeitung oder Weiterleitung der Daten statt. Der Nutzer hat jederzeit einen Überblick über seine persönlichen Daten, die beispielsweise bei der Nutzung von Online-Verwaltungsdiensten und kommerziellen Internet-Services verwendet werden. Das stärkt das Vertrauen in die Online-Ausweisfunktion und macht den elektronischen Identitätsnachweis transparent. Die Ausweis-Auskunft steht ab sofort auf dem AusweisApp-Portal kostenfrei zur Verfügung: www.ausweisapp.bund.de
Ihr breites Produkt-Portfolio zeigt die AKDB auf dem Messestand A62 ihrer Vertriebstochter kommIT, unter anderem aus dem Einwohnermelde-, Verkehrs-, Sozial-, Finanz-, Bau- und Gebäudewirtschaftsbereich. Vorträge und hochkarätig besetzte Podiumsdiskussionen zu den Trend-Themen Mobilität und eGovernment komplettieren den Messeauftritt der AKDB und ihrer Partner.
Das umfassende Schulungsangebot zu OK.WAHL haben die AKDB-Kunden sehr gut angenommen. Bis Ende Februar werden ca. 1.300 Mitarbeiter aus den Kommunen an den Schulungen zur Wahlauszählung mit dem Barcodelesestift teilgenommen haben. Darüber hinaus noch über 800 Mitarbeiter an den Schulungen zur Wahlauswertung.
Als zusätzlichen Service unterstützt die AKDB ihre Kunden durch ein E-Learning-Modul, das von den Kommunen unentgeltlich genutzt werden kann. Das Modul dient zur individuellen Wiederholung der wichtigsten Schritte bei der Stimmenauszählung mit OK.WAHL für alle Wahlhelfer, die bereits eine Einweisung erhalten haben. Dabei kann das E-Learning-Programm unterschiedlich genutzt werden: Vorab zum Üben zu Hause oder im Internet, am PC im Wahllokal oder als Ausdruck. Das E-Learning-Programm steht im Kundenportal bereit.
Das sollten Kundenzur Wahlauszählung mit OK.WAHL noch wissen: Bei der Kommunalwahl kann die Wahlauszählung mit Barcodelesestiften erfolgen. Diese Möglichkeit ist bereits seit der Kommunalwahl 2002 in OK.WAHL implementiert. Die Einsatzerfahrungen bei den Wahlen in 2002 und 2008 zeigten, dass Barcode-Lesestifte im Vergleich zur manuellen Auszählung die Sicherheit erhöhen, bei gleichzeitig erheblicher Beschleunigung des Auszählverfahrens.
Beim Einsatz von Barcodelesestiften entfällt das manuelle Führen und die Addition bzw. Übertragung der Zähllisten. Auch der Druck der Zähllisten entfällt. Die beschleunigte Auszählung auf der örtlichen Ebene wirkt sich natürlich auf die nächste Ebene, den Landkreis aus, an den die Kommunen die Ergebnisse melden. Die Kommunen schätzen die Vorteile bei der Auszählung durch Barcode-Lesestifte: Bei den letzten Kommunalwahlen in Bayern im Jahr 2008 waren ca. 15.000 Barcode-Lesestifte bei rund 1.000 Kommunen im Einsatz!
Als erster Landkreis hat Bayreuth am Montag die landkreisweite eGovernment-Plattform Bürgerservice-Portal in Betrieb genommen. Gemeinsam mit 22 kreisangehörigen Kommunen bietet der Landkreis Bayreuth digitale Verwaltungsdienstleistungen an, wie zum Beispiel den Antrag zur Fahrzeugzulassung, die Einreichung elektronisch unterschriebener Formulare sowie die Beantragung einer Meldebestätigung. Das alles kann nun unabhängig von Ort und Zeit von rund 105.000 Bürgern genutzt werden. Staatsminister Markus Söder, der Bayern zur Leitregion des digitalen Aufbruchs machen möchte, begrüßte den Start des landkreisweiten Bürgerservice-Portals. Nach seiner Aussage stellt das Thema eGovernment neben Breitbandausbau und Datensicherheit eines der Top-Themen bei der Digitalisierung Bayerns dar.
Das Online-Angebot des Landkreises basiert auf dem Bürgerservice-Portal der AKDB. Mit dem gemeinsamen landkreisweiten Bürgerkonto müssen sich Bürger künftig nur noch einmal registrieren und können die Online-Angebote des Landkreises und der Heimatkommune sowie des Freistaates Bayern in Verbindung mit dem neuen Personalausweis zur Authentifizierung übergreifend und sicher nutzen. Integrierte Online-Bezahlverfahren des Bürgerservice-Portals wie Kreditkarte und Giropay wickeln auch gebührenpflichtige Verwaltungsdienstleistungen vollständig digital ab. AKDB-Vorstandsvorsitzender Alexander Schroth zeigte sich überzeugt: "Mit über 150 Kommunen, die sich mittlerweile für das Bürgerservice-Portal der AKDB entschieden haben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung Bayerns. Umso mehr freut es uns, dass durch den Landkreis Bayreuth die Vorteile einer landkreisweiten Lösung mit Bürgerkonto aufgegriffen und nutzbar gemacht werden." Einer der wichtigsten Gründe des Landkreises Bayreuth für die Entscheidung pro Bürgerservice-Portal war nach Angaben des IT-Leiters Stefan Zeitler, dass das Portal alle Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllt: Es werde nämlich im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB betrieben.
Mit der Errichtung des Melderegister-Datenspiegels in Niedersachsen (MiN) bereitet sich das Land auf die Veränderungen durch das Bundesmeldegesetz vor, das am 1. Mai 2015 in Kraft tritt. Danach besteht bundesweit die Verpflichtung, automatisierte Abrufe von Melderegisterdaten durch die Sicherheitsbehörden rund um die Uhr zu gewährleisten. Diese Aufgabe übernimmt das Land selbst und erspart so den Meldebehörden daraus resultierende technische und organisatorische Belastungen. Der Melderegister-Datenspiegel garantiert den Sicherheitsbehörden einen effizienten Zugriff. Außerdem können die Melderegisterdaten landesweit abgeglichen werden, was die Datenqualität erhöht. Weiter sollen aus dem MiN zukünftig regelmäßige Datenübermittlungen vorgenommen werden, zum Beispiel zu statistischen Zwecken.
"Wir sind froh, mit der GovConnect und der AKDB bekanntermaßen leistungsfähige IT-Entwicklungspartner an unserer Seite zu haben", sagte Staatssekretär Manke. Strategisches Ziel der Landesregierung sei nicht zuletzt die engere Zusammenarbeit mit den Kommunen auch im IT-Bereich. Der Aufbau des Melderegisterdaten-Spiegels, in dem tagesaktuelle Kopien der kommunalen Melderegister gespeichert würden, sei der Einstieg in eine neue Qualität dieser Zusammenarbeit. Manke: "Die wachsenden Herausforderungen bei der IT, gerade in puncto Sicherheit, machen eine enge Kooperation für Land und Kommunen gleichermaßen lohnend." Alexander Schroth, Vorstandsvorsitzender des Projektpartners AKDB, stellte fest: „Die Lösung basiert auf unseren Softwareentwicklungen, die bereits in mehreren Bundesländern im Einsatz sind und die täglich tausende Meldeanfragen sicher und zuverlässig abwickeln".
Beim Kumulieren vergeben die Wähler mehrere Stimmen an einen Kandidaten. Das Panaschieren räumt den Wählern die Möglichkeit ein, ihre verfügbaren Stimmen auf die Kandidaten mehrerer Wahllisten zu verteilen. Die Stimmabgabe bei der Kommunalwahl ist also besonders für Erstwähler nicht ganz einfach. Die vom Großteil der bayerischen Kommunen eingesetzte AKDB-Software OK.WAHL bietet daher einen Probe-Stimmzettel, der es den Bürgern ermöglicht, die Stimmenvergabe unter Nutzung des Kumulierens und Panaschierens zu testen.
Die Kunden des Fachverfahrens OK.WAHL können das Java-Applet für den Probe-Stimmzettel unentgeltlich aus dem Support-Bereich von OK.WAHL auf den Internetseiten der AKDB herunterladen und auf ihren kommunalen Webseiten ihren Bürgern als Service bereitstellen.
]]>Solche und weitere Fragen wurden auf dem ersten AKDB-Kunden-Innovationsforum zum Thema "eGovernment & Online-Bürgerdienste" am 28. Januar zusammen mit leitenden Verwaltungsangestellten in München diskutiert. Die Veranstaltung war der Auftakt zu einem neuen Format, in dem die Perspektiven der AKDB-Kunden auf zukünftige Trends und Entwicklungen im Mittelpunkt stehen. Einen ganzen Tag lang erörterten IT- und eGovernment-Verantwortliche verschiedener Kommunen Zukunftstrends und mögliche Anwendungsszenarien mobiler Online-Lösungen für Bürger und Verwaltung. AKDB-Repräsentanten aus den Bereichen Marktentwicklung, eGovernment und technisches Marketing lieferten mit kurzen Impulsvorträgen zu technologischen Trends und innovativen Projekten im In- und Ausland die Basis für die sich anschließende Diskussion. "In erster Linie hören wir unseren Kunden mit gespitzten Ohren zu, um noch besser zu verstehen, welchen Einfluss mobile Endgeräte heute und in Zukunft auf die Verwaltung haben", erklärte Wolfram Weisse, Bereichsleiter Kommunikation und Marktentwicklung, das Konzept.
Mit einer Mischung aus Methodik und offenen Diskussionen versuchte man im Kundenkreis ein möglichst realistisches Bild der nahen und auch der ferneren Zukunft zu zeichnen: Wo und wann lösen mobile Arbeitsplatzumgebungen den Desktop-PC ab? Welche Rolle spielen immer leistungsfähigere Tablets und Smartphones für die Abwicklung von Behördengängen und was bedeutet das für die schnelle und eindeutige Identifizierung über das mobile Endgerät? Befördert dieser radikale technologische Wandel die stärkere Einbeziehung von Bürgern über das Internet? Wann werden sich Beteiligungs-Plattformen oder die Online-Bürgersprechstunde als gewohnter Standard etablieren?
Gerade in diesem Punkt waren sich alle Forumsteilnehmer einig: Junge Menschen seien über die klassische Bürgerversammlung nur schwer oder gar nicht erreichbar, wohl aber beteiligten sie sich aktiv in Internetforen. "Unsere Kunden sind gleichzeitig die Kunden von Apple, amazon & Co.", bringt es ein Forumsteilnehmer auf den Punkt. Und mehr noch: "Die Zeiten, in denen man sich für einen Behördengang einen Tag frei nimmt, sind vorbei." Damit steige auch die Erwartungshaltung der Kunden in Sachen Online-Verwaltungsdienste. Erklärtes Ziel des Kunden-Innovationsforums ist es, der zukünftigen Wahrheit möglichst dicht auf den Fersen zu sein. "Wir müssen bereits heute in der Entwicklung die richtigen Weichen stellen für innovative Lösungen und Produkte, die in drei bis fünf Jahren in der Verwaltung und damit beim Bürger zum Einsatz kommen", betonte Moderator Weisse.
Für dieses Jahr sind drei weitere Kunden-Innovationsforen geplant. Wer an einem der nächsten Termine teilnehmen möchte, kann sich mit einer kurzen Nachricht an kunden-innovationsforum@akdb.de über Termine und Themen informieren lassen.
]]>Ende Januar fand nun in den Räumen der it@M, des Dienstleisters für Informations- und Telekommunikationstechnik der Landeshauptstadt, die offizielle Vertragsunterzeichnung statt.
]]>Über 700 Seminartermine aus den Bereichen Personal-, Finanz, Einwohnermelde-, Verkehrs-, Sozial- und Grundstückswesen sowie Outsourcing und eGovernment stehen ab sofort auf der AKDB-Homepage im Bereich Fortbildung für Online-Buchungen zur Verfügung. Der Seminarkatalog wurde bereits an alle Kunden versandt, Nachbestellungen sind unter seminaranmeldung@akdb.de möglich.
Themenschwerpunkte des kommenden Halbjahres sind unter anderem Herausforderungen rund um die Umstellung auf den Zahlungsverkehr SEPA, der Endspurt zur Vorbereitung der Kommunalwahlen sowie Seminare zu den Themen Mobile Device Management und Zeitmanagement mit Outlook. Das AKDB-Schulungsteam blickt auf ein überaus erfolgreiches Jahr 2013 zurück: Am Jahresende werden über 15.000 Teilnehmer insgesamt 1.500 Kurse besucht haben.
]]>"Ich freue mich sehr darüber, dass wir unseren Bürgern mit dem neuen Angebot Zeit und Wege ersparen. Als Service werden Dienstleistungen als Online-Dienste angeboten, dazu gehören Meldebestätigung, Aufenthaltsbescheinigung und Führungszeugnis. Der Zugang zu allen Online-Diensten ist frei", sagte Wiesbadens Oberbürgermeister Sven Gerich. Wiesbaden benötige eGovernment, es biete neben den Vorteilen für die Bürger auch Chancen zur Verwaltungsmodernisierung. "Das Bürgerservice-Portal ist ein großer Schritt zur dienstleistungsorientierten und bürgerfreundlichen Verwaltung. Das Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung muss sich ändern, weil die Erwartungen unserer Bürger in Richtung einer optimierten, transparenten und barrierefreien Verwaltung steigen", betonte der Oberbürgermeister.
Das Bürgerservice-Portal bietet gleich mehrere Vorteile: Es nutzt den neuen Personalausweis und – für Nicht-EU-Bürger – den elektronischen Aufenthaltstitel zur sicheren Identifikation und Authentifizierung. Die für den Online-Dienst notwendigen Daten werden daraufhin automatisch ausgelesen. Die Weiterverarbeitung im Bürgeramt wird medienbruchfrei im Fachverfahren, wie beispielsweise dem Einwohnermeldewesen OK.EWO, abgeschlossen.
Die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium und IT-Beauftragte der Bundesregierung, Cornelia Rogall-Grothe, bekräftigte das große Interesse des Bundes an innovativen Handlungsfeldern in Kommunen und begrüßte die Bereitstellung von Bürgerdiensten, die mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises genutzt werden können: "Die Online-Ausweisfunktion bietet den Bürgern einen einfachen und zuverlässigen Schutz ihrer elektronischen Identität im Internet."
Wiesbadens Ordnungsdezernent, Stadtrat Dr. Oliver Franz, betonte auf der Pressekonferenz die große Chance der neuen Portaltechnologie für die Stadt Wiesbaden. Damit seien Verwaltungsdienstleistungen von überall und rund um die Uhr verfügbar und die Bürger unabhängiger von Ort und Öffnungszeiten der Verwaltung. Das Bürgeramt sei einer der am stärksten frequentierten Dienstleistungsbereiche in der Wiesbadener Stadtverwaltung. "Deshalb ist das Bürgerservice-Portal gerade mit den Online-Diensten aus dem Meldebereich ein großer Schritt in eine moderne Verwaltung", so Dr. Franz, der ankündigte, das Bürgerservice-Portal mit weiteren Diensten aus dem Meldebereich, dem Personenstandswesen und der Kfz-Zulassung auszubauen. "Mit dem Einsatz dieses Bürgerservice-Portals zeigt die Stadtverwaltung abermals, dass sie innovativ, modern, fortschrittlich und sehr dienstleistungsorientiert ist." Der Dezernent dankte allen Beteiligten, "die das Projekt so tatkräftig unterstützt haben".
Der Vorstandsvorsitzende der AKDB, Alexander Schroth, äußerte sich aus der Sicht der Portal-Entwicklung: "Wir freuen uns, dass unser Bürgerservice-Portal auch außerhalb Bayerns immer mehr Anklang findet. Der Einsatz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden und die damit verbundene Entlastung der Verwaltung zeigen, dass der von uns verfolgte Ansatz eines übergreifenden Bürgerkontos ein weiterer richtiger Schritt in ein bürgerorientiertes eGovernment ist", so Schroth.
Um das Bürgerservice-Portal betreiben zu können, benötigt die Stadt Wiesbaden eine spezielle Berechtigung des Bundesverwaltungsamtes. Damit legitimiert sich Wiesbaden, Online-Dienste, die mit der Internetfunktion des neuen Personalausweises genutzt werden können, anzubieten. Die Berechtigungsurkunden wurden vom Referatsleiter des Bundesverwaltungsamtes, Regierungsdirektor Klaus Wolter, an die Landeshauptstadt Wiesbaden übergeben.
]]>In ihrer Begrüßungsrede zeigten sich Walter Brosig, Geschäftsführer der kommunalBIT, Alexander Schroth, Vorstandsvorsitzender der AKDB, sowie Moderatorin Tina Siegfried von Vitako unisono positiv überrascht von der großen Resonanz der Veranstaltungsserie. "Mit dem eGovernment-Gesetz hat das eigentlich recht strapazierte Thema eine neue Dynamik bekommen. eGovernment ist längst nicht mehr das kleinteilige Konzept von PDFs auf kommunalen Websites", erklärte Alexander Schroth. Das zum 1. August 2013 in Kraft getretene eGovernment-Gesetz soll die elektronische Kommunikation von Bürgern mit der Verwaltung erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste ermöglichen.
Dabei spielt das Thema Sicherheit nach Meinung der Referenten eine zentrale Rolle. Knapp 70 Prozent aller Deutschen sorgten sich nach den Ausführungen von Frank-Rüdiger Srocke, Leiter der eGovernment-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis im Bundesinnenministerium, um den Schutz ihrer Daten im Internet. Die Sorge sei angesichts 250.000 registrierter Fälle von Identitätsdiebstahl im Internet innerhalb eines Vierteljahres nicht unbegründet. Vor diesem Hintergrund kämen verschlüsselten Versanddiensten mit eindeutiger Identifizierung von Absender und Empfänger in Gestalt der De-Mail sowie der sicheren Authentifizierung über die Online-Ausweisfunktion (eID) des neuen Personalausweises eine besondere Bedeutung zu. Konsequenterweise weite sich die eGovernment-Initiative 2013/2014 auf eine Vielzahl an eID-Vorhaben in den Bereichen Justiz, Universitäten, öffentlicher Personennahverkehr, Car Sharing und Online-Förderungs- und Kreditanträge aus.
Bei den Präsentationen aktueller erfolgreicher eGovernment-Projekte aus Landkreisen, Städten und Gemeinden wurde deutlich, welch hohe Bedeutung der nahtlosen Integration von Online-Verwaltungsdienstleistungen sowohl im kommunalen Webauftritt als auch in den dahinterstehenden Fachverfahren zukommt. Bei aller Informationstechnologie dürfe die Rechnung nie ohne den Menschen gemacht werden: Für die Akzeptanz und die Vermarktung neuer Online-Dienste müssten sowohl Bürger als auch Verwaltungsangestellte gewonnen und überzeugt werden. eGovernment-Prozesse sind demzufolge nach den Worten des Oberbürgermeisters von Erlangen, Dr. Siegfried Balleis, "mit dem Kopf des Bürgers" zu denken und umzusetzen.
In der abschließenden Podiumsdiskussion erörterten Wolfgang Bauer, Ministerialrat im Bayerischen Finanzministerium, Erlangens OB Siegfried Balleis, Richard Stelzer vom Bayerischen Städtetag und Alexander Schroth die zukünftigen Herausforderungen im eGovernment für die Kommunen. Dabei bestand vor allem darin Einigkeit, dass eGovernment im digitalen Zeitalter weiter an Bedeutung gewinnen und die medienbruchfreie digitale Kommunikation zunehmend die Schriftform ablösen werde. Voraussetzungen für einen entsprechend dynamischen Prozess seien ein möglichst einheitliches Regelwerk auf Bundes- und Länderebene sowie eine einheitliche IT-Infrastruktur, die von den Kommunen genutzt werden könne. Dass dem Thema eGovernment seitens der Bayerischen Staatsregierung zukünftig noch mehr Nachdruck verliehen wird, unterstrich Ministerialrat Bauer mit drei in Aussicht gestellten Vorhaben: ein erster Referentenentwurf zu einem bayerischen eGovernment-Gesetz bis Mitte nächsten Jahres, konkrete Schritte in Richtung Online-Bürgerbeteiligung sowie entsprechende IT-Infrastrukturen, wie zum Beispiel das bayernweite Bürgerkonto.
]]>Am 8. November legten Vertreter der Stadtverwaltung den Grundstein für das Online-Service-Portal, das den Münchnerinnen und Münchnern eine erweiterte Internet-Plattform für elektronische Dienste der Verwaltung bereitstellt. Der Bürger kann sich mit dem neuen Personalausweis authentifizieren und zukünftig auch elektronisch bezahlen. Ein weiterer Vorteil für den Bürger ist: Er kann über das bayernweite Bürgerkonto auch Dienste anderer Kommunen oder des Freistaates nutzen. Mehrfache Anmeldungen an unterschiedlichen Systemen gehören damit der Vergangenheit an. Die ersten Dienste der Landeshauptstadt wurden der Öffentlichkeit an Beispielen aus dem Referat für Gesundheit und Umwelt und aus dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung gezeigt. Die Landeshauptstadt präsentierte ebenfalls den Dienstleistungsfinder als Bestandteil des Bürgerservice-Portals, der bei der Suche nach Ansprechpartnern und Formularen entscheidende Hilfe leistet. Insgesamt können ab sofort im Freistaat etwa drei Millionen Bürger die Dienste des Bürgerservice-Portals nutzen. Damit ist mittlerweile ein bayernweiter Standard für eGovernment-Angebote entstanden, von dem sowohl die Verwaltung als auch die Bürger profitieren.
Auch die Vertreter der Landeshauptstadt München zeigten sich zufrieden. Münchens Bürgermeisterin Christine Strobl betonte: "Mit dieser in Bayern marktführenden eGovernment-Plattform erweitern wir das Angebot unserer Online-Bürgerdienste und reagieren auf die gestiegenen Erwartungen unserer Bürger hinsichtlich einfacher und sicherer Verwaltungsdienstleistungen."
"Die Entscheidung der Landeshauptstadt ist ein Beweis für die Akzeptanz unserer Portaltechnologie", meinte der AKDB-Vorstandsvorsitzende Alexander Schroth. "Dass nun auch am Sitz unserer Hauptverwaltung diese bürgerfreundliche Lösung genutzt werden kann, freut uns natürlich ganz besonders. Das Bürgerservice-Portal wird den Münchnerinnen und Münchnern viele Behördengänge sparen und gleichzeitig die Stadtverwaltung entlasten", so Schroth.
]]>Das am 1. August 2013 in Kraft getretene eGovernment-Gesetz soll Bürokratieabbau vorantreiben, Kosten senken und auf allen föderalen Ebenen für mehr Sicherheit bei Planung und Umsetzung konkreter eGovernment-Projekte sorgen. Das Gesetz will vor allem bestehende rechtliche Hürden bei der elektronischen Kommunikation zwischen Verwaltungen und ihren Bürgern abbauen sowie den Einsatz moderner IT in den Verwaltungen fördern. Besonders die eID-Funktion des neuen Personalausweises erleichtert elektronische Behördengänge. Die AKDB liefert dafür passende Lösungen, denn inzwischen setzen bereits über 100 Kommunen erfolgreich das Bürgerservice-Portal der AKDB ein und bieten damit Verwaltungsdienstleistungen im Internet an, die mit dem Online-Ausweis genutzt werden.
Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz veranstalten das Bundesinnenministerium und Vitako, der Bundesverband kommunaler IT-Dienstleister, gemeinsam im Herbst und Winter 2013/14 bundesweit eine Reihe von Regionalkonferenzen – in Zusammenarbeit mit jeweils regional führenden kommunalen ITDienstleistern. Dabei werden erfolgreiche und praxisnahe eGovernment-Projekte vorgestellt. Ziel dieser Regionalkonferenzen ist die Einrichtung einer Plattform, die über Initiativen des Innenministeriums, Landesinitiativen und regionale Projekte berichtet und deren Umsetzungsergebnisse vorstellt. Zielgruppen sind Kommunen (Bürgermeister, Dezernenten, Organisatoren, IT- und eGovernment-Verantwortliche), aber auch Landesministerien und sonstige Interessierte.
Die zweite Regionalkonferenz findet am Mittwoch, 27. November 2013, in Erlangen statt. Veranstaltungsort ist der Ratssaal im Erlanger Rathaus, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen. Die AKDB, das Bundesinnenministerium, Vitako und kommunalBIT laden herzlich dazu ein, sich über erfolgreiche Projekte zu informieren und gemeinsam in den Erfahrungsaustausch einzutreten. Der genaue Programmablauf ist dem anhängendem Dokument zu entnehmen. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung per E-Mail an anmeldung(at)akdb.de .
]]>Highlight der vorgestellten Messeneuheiten war die Bürgerservice-App, mit der Kommunen, Städte und ganze Landkreise sowohl Bürger als auch Besucher mit aktuellen Informationen und nützlichen Diensten auf mobilen Endgeräten versorgen können. Das Spektrum an Möglichkeiten reicht dabei von top-aktuellen Hinweisen auf wichtige lokale Termine und Ereignisse über nützliche Verzeichnisse zu Ärzten, Apothekern, Kindertagesstätten oder Sehenswürdigkeiten bis hin zu nahtlos integrierten Services wie Wunschkennzeichenreservierung, Wahlergebnisse, Schadensmelder oder Behördenwegweiser. Möglich macht diese Individualität ein einfach zu bedienendes Redaktionssystem, mit dem verschiedenste Inhalte schnell eingepflegt werden können. Die Nutzung von Feedreadern und anderen Funktionen reduziert den parallelen Pflegeprozess von kommunalem Webauftritt und Bürgerservice-App auf ein Minimum.
Neben den großen Messethemen Mobilität durch Portal- und App-Lösungen konnte die AKDB unter anderem mit ihren neuen Modulen Gewerbemeldung und Gaststättenerlaubnis in OK.Gewerbe überzeugen. Die Integration zum Melderegister erspart die Mehrfacheingabe von Adressdaten, einheitliche Suchroutinen und Masken beschleunigen den Bearbeitungsvorgang. Erfolgte Online-Anmeldungen von Gewerbetreibenden über das Bürgerservice-Portal lassen sich bequem im Verfahrensmodul aufrufen und weiterbearbeiten.
Auch der Trend zum Outsourcing ist weiterhin ungebrochen. Die Verlagerung technischer und fachlicher Verantwortung ins AKDB-Rechenzentrum unterstützt gerade kleine Kommunen und gibt diesen mehr Freiraum zur Erledigung ihrer Kernaufgaben. Konsequenterweise können die neu vorgestellten AKDB-Module auch als Rechenzentrums-Dienstleistung bezogen werden, bei der Entgelte nur in Abhängigkeit der tatsächlichen Nutzung anfallen.
Zeitaufwändige Terminkoordinierung, nicht qualifizierte Termine und schlechte Planung der Ressourcen kosten Verwaltungen viel Zeit und Geld und beeinträchtigen nicht selten maßgeblich die Zufriedenheit von Bürgern und Sachbearbeitern. Mit der Terminmanagement-Lösung Smart ServiceCenter der Wilken GmbH, die in das Bürgerservice-Portal der AKDB integriert ist, können Termine bereits online gebuchtund vorqualifiziert werden. Dadurch lässt sich die Bearbeitungszeit prognostizieren und die Ressourcenplanung optimal anpassen. In der Folge steigen Service- und Beratungsqualität signifikant.Zudem werden so positive Kosteneffekte erzielt.
Darüber hinaus überzeugte die AKDB mit einem informativen Vortragsprogramm zu allen aktuellen Themen rund um die kommunale IT. Ob eGovernment, , Einwohnermelde-, Finanz-, Grundstücks-, Sozial- oder Personalwesen: Die Vorträge der AKDB-Experten fanden allesamt großen Anklang bei den Besuchern - wieder ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass die AKDB genau weiß, was Kommunen bewegt.
]]>Die MIL@pp unterscheidet sich wesentlich von den üblichen mobilen Informationsangeboten. Bürger können über die Applikation Online-Anwendungen der Gemeinde oder des Landkreises nutzen und so ihren Ansprechpartner in der Verwaltung erreichen. Der neueste Stand der Technik ermöglicht einen absolut selbsterklärenden Umgang mit der App. An der MIL@pp beteiligte Kommunen brauchen sich um keine technischen Details kümmern und können sich dadurch voll auf das inhaltliche Angebot ihrer App konzentrieren. Bei der Zusammenstellung von Serviceangeboten unterstützt ein Baukastensystem, das hoch flexibel ist und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt. Das Konzept dieses gemeinsamen Auftritts einer Region lässt sich außerdem gut auf andere Landkreise und Regionen übertragen.
]]>Auch Alexander Schroth, Vorstandsvorsitzender der kooperierenden AKDB, zeigte sich erfreut und lobte die Innovationskraft des kommunalen Spitzenverbandes: „Wir wissen, dass es dem Bayerischen Gemeindetag besonders wichtig ist, Innovationen anzutreiben, die für alle Mitglieder nutzbar sind. Deshalb haben wir bei der Entwicklung besonders darauf geachtet, dass die Gemeinden von dieser Lösung profitieren.“
Die App BayGT-mobil kann über den App-Store oder Google Play kostenlos heruntergeladen werden.
Das mobile Internet auf Endgeräten wie Tablet-PCs und Smartphones revolutioniert unseren Alltag: Online-Shopping und Services rund um die Uhr werden von einer rasant wachsenden Menge von Verbrauchern wie selbstverständlich genutzt. Diese Erwartungshaltung macht auch vor Rathäusern und Landratsämtern nicht halt. Mit der Bürgerservice-App der AKDB können kommunale Informationsdienste und Services aus den Bereichen eGovernment, Tourismus, Kultur und Freizeit auf mobilen Endgeräten genutzt werden. Am Beispiel der Fremdenverkehrs-App des Landkreises Miltenberg, der „MIL@pp“, zeigt die AKDB, wie ein individuelles auf die Kommune abgestimmtes Design und Serviceangebot aussehen kann. Im Rahmen des traditionellen Messerundgangs wird am ersten Messetag unter anderem der bayerische Innenminister Joachim Herrmann den AKDB-Stand besuchen und dort gemeinsam mit führenden Repräsentanten des Gemeindetags die neue BayGT-mobil App freischalten. Damit können dann alle Bürgermeister, Gemeinderäte und Bürger aktuellste Informationen des Bayerischen Gemeindetags mobil abrufen.
Auch mit vielen weiteren Lösungsangeboten unterstützt der bundesweite Marktführer AKDB die Kommunen dabei, ihre Verwaltungsprozesse modern und effizient zu gestalten und ihren Bürgern noch mehr Service anzubieten. Die AKDB präsentiert dazu auf der Messe die vielseitigen Möglichkeiten des Bürgerservice-Portals, der zentralen eGovernment-Plattform für Online-Bürgerdienste, die bereits in über 100 Kommunen im Einsatz ist. Weiteres wichtiges Thema ist das mobile Führungscockpit, mit dem kommunale Entscheider jederzeit auf alle relevanten Kennzahlen der Verwaltung zugreifen können. Darüber hinaus zeigt die AKDB, welche Vorteile das Outsourcing in das AKDB-Rechenzentrum hat, was Kommunen noch in Hinblick auf die SEPA-Einführung beachten müssen, wie eAkten die Verwaltungen entlasten und wie einfach Gewerbeanmeldungen mit dem neu entwickelten OK.GEWERBE von der Hand gehen. Weitere Informationen erhalten Fachbesucher auf dem Aussteller-Fachforum und dem Zukunftsforum AKDB. Das detaillierte Vortragsprogramm ist auf dieser Webseite im Bereich Veranstaltungen zu finden.
]]>Am 24. Juli fand im Rathaus von Ismaning ein Festakt zu diesem erfolgreichen Projektabschluss statt. Dabei würdigte Ministerialdirektor Günter Schuster, Amtschef des Bayerischen Innenministeriums, die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die enge Abstimmung mit Vertretern des Bayerischen Innenministeriums, der kommunalen Spitzenverbände, der Standesämter und der AKDB-Projektleitung. Schuster dankte der AKDB ausdrücklich: "Der Freistaat hat mit der AKDB einen sehr erfahrenen Dienstleister, mit dem die Anbindung aller Standesämter innerhalb eines halben Jahres gelang. Der Betrieb war bestens vorbereitet, die Umstellung verlief reibungslos." Auch der Vorsitzende des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamten Klaus Holub betonte die von Beginn an problemlosen elektronischen Beurkundungen. Ismanings Bürgermeister Michael Sedlmair bezeichnete das Projekt als "deutschlandweit einzigartig und vorbildhaft auch für andere Bundesländer." Ohne die AKDB würde es die ePR in dieser Form in Bayern nicht geben, so Sedlmair.
Weitere prominente Gäste des Festaktes im barocken Ismaninger Schlosssaal waren die jeweiligen Geschäftsführer der beiden bayerischen kommunalen Spitzenverbände Bernd Buckenhofer vom Bayerischen Städtetag und Dr. Jürgen Busse vom Bayerischen Gemeindetag sowie Dr. Christoph Habammer von der Stabsstelle des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung.
]]>Mehr als 100 Gespräche wurden zum Beispiel allein am Präsentationsplatz des Führungscockpits der AKDB geführt. Mit dieser Lösung erhalten die kommunalen Entscheider schnell alle relevanten Kennzahlen aus den zentralen Bereichen Einwohner-, Finanz- und Personalwesen. Der Abruf ist überall auf mobilen Endgeräten möglich. Der Bürgermeister verfügt also stets über aktuelle Zahlen und kann so z. B. auch auf Ortsterminen verbindliche Aussagen treffen.
Neben der Präsentation passgenauer Lösungen suchten die Messebesucher den Kontakt mit "ihren" zuständigen AKDB-Mitarbeitern und nahmen so den Dialog-Gedanken der Hausmesse wörtlich. Dabei erhielten sie unbürokratische Hilfe: Fachfragen wurden gleich am Monitor beantwortet, direkt in der entsprechenden Software. Außerdem trafen die Kommunalvertreter viele Fachkollegen zum Erfahrungsaustausch – ein unschätzbares Plus der Veranstaltung.
]]>Staatssekretärin Rogall-Grothe fasste in ihrer Festrede zusammen: "Mit dem Zertifikat hat sich die AKDB ein weiteres, sichtbares und herausragendes Merkmal erarbeitet. Kunden, Partner und Bürger können sich darauf verlassen, dass die AKDB höchstmögliche Sicherheit für ihre IT-Systeme gewährleistet."
Das Zertifikat bestätigt der AKDB ein sehr umfangreiches Informationssicherheitsmanagement-System (ISMS), das den hohen Anforderungen des BSI gerecht wird. Ein vom BSI akkreditierter Auditor überprüfte im Laufe dieses anspruchsvollen Projektes das ISMS der AKDB. Er sichtete Dokumente, die den ISMS-Prozess beschreiben, führte eine mehrtägige Vor-Ort-Prüfung an verschiedenen Standorten der AKDB durch und erstellte schließlich einen ausführlichen Auditbericht. Dieser wird vom BSI geprüft, bevor das Zertifikat ausgestellt wird.
Die Zertifizierung zeigt, dass die AKDB sich bei ihren IT-Sicherheitsprozessen nicht nur an anerkannten Standards ausrichtet, sondern dass sie diese IT-Sicherheitsprozesse auch durch eine neutrale Instanz wie das BSI bestätigen lässt. Die Zertifizierung schärft das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter und garantiert eine kontinuierliche Verbesserung und Anpassung der IT-Sicherheit in der AKDB. In diesem Zusammenhang hob Rogall-Grothe die Leistung aller AKDB-Projektbeteiligten heraus, "die in den zurückliegenden Monaten die Zertifizierungsaufgaben zusätzlich zu ihrer laufenden Arbeit erledigten", so Rogall-Grothe.
]]>Landrat Eberhard Nuß und Oberbürgermeister Georg Rosenthal gaben am letzten Mittwoch, den 19. Juni 2013, bei einem gemeinsamen Pressetermin den Startschuss für dieses Projekt. Beide zeigten sich begeistert von diesem bürgerfreundlichen Service. "Wir sehen dieses Projekt als weiteren Ausdruck der ohnehin schon starken Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land. Wir freuen uns, den Bürgern in Stadt und Landkreis Würzburg künftig noch mehr Handlungs- und Entscheidungsfreiheit bieten zu können", sagte Landrat Nuß. „Einen zusätzlichen Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit leisten auch die unterschiedlichen Öffnungszeiten der beiden Zulassungsstellen, was einen noch größeren zeitlichen Rahmen für Zulassungsangelegenheiten bietet", ergänzte Oberbürgermeister Rosenthal.
Neben den Bürgern profitieren auch die Autohäuser und Zulassungsdienste von diesem Angebot. Sie können dann die Fahrzeuge ihrer Kunden aus Stadt und Land mit einem Behördengang zulassen, ohne wie bisher das Rathaus und zusätzlich auch das Landratsamt aufsuchen zu müssen. Von der Kooperation erfasst werden "alltägliche" Zulassungsvorgänge wie z. B. Zulassungen von Neu- und Gebrauchtwagen, Ummeldungen mit und ohne Halterwechsel, Außerbetriebsetzungen und Wiederzulassungen oder Halter- und Fahrzeugdatenänderungen. Weiterhin bei der Zulassungsstelle des Wohnortes durchzuführen sind jedoch einige spezielle Zulassungsvorgänge (z. B. Zuteilungen von Wechselkennzeichen, Oldtimer- und Dauerkennzeichen sowie Zulassungsvorgänge, die Ausnahmen von den Bau- und Betriebsvorschriften notwendig machen).
]]>Die Einführung bedeutet für die Standesämter einen erheblichen Einschnitt, entfällt doch ab dem Zeitpunkt der elektronischen Registerführung das Führen der bisherigen papiergebundenen Personenstandsbücher. Alle Beurkundungen werden zukünftig nur mehr in elektronischen Registern geführt (Register für Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle). Hintergrund des Vorhabens ist das neue Personenstandsgesetz (PStG). Danach sind ab dem 1. Januar 2014 bundesweit alle Standesämter verpflichtet, ihre Personenstandsregister elektronisch zu führen. Der Freistaat Bayern hat sich bei der Umstellung der Standesämter auf die elektronische Registerführung dafür entschieden, die elektronischen Personenstandsregister in Bayern bei der AKDB zentral zu betreiben.
Die AKDB ist zuversichtlich, dass bis zum 30. Juni 2013, wie zu Beginn des ehrgeizigen Projektes geplant, alle bayerischen Standesämter an die elektronischen Register angebunden sind und noch vor dem gesetzlich vorgegebenen Termin elektronisch beurkunden, so wie es der Freistaat Bayern als Ziel formuliert hatte. Die AKDB möchte ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass der erfolgreiche Verlauf des Projektes ohne das vorbildliche Engagement der Standesbeamtinnen und Standesbeamten nicht möglich gewesen wäre.
]]>Im eGovernment-Bereich sorgt das Bürgerservice-Portal für eine bürgerfreundliche und medienbruchfreie Verwaltung. Bereits über 70 Kommunen haben sich dafür entschieden. Weitere Themen: der massive Trend zu mobilen Endgeräten, die elektronischen Personenstandsregister, die SEPA-Einführung sowie die Wahltermine der nächsten zwölf Monate. Auf alle diese Herausforderungen hat die AKDB mit einer entsprechenden Anpassung ihrer Fachverfahren reagiert beziehungsweise ihre Kunden rechtzeitig und umfassend vorbereitet.
Hans-Peter Mayer vom Bayerischen Gemeindetag skizzierte in seinem Gastbeitrag "Wege in die kommunale Zukunft" die Schwierigkeiten, die im Rahmen des demografischen Wandels auf die Kommunen zukommen. Schon jetzt meldeten sich auf eine Ausschreibung zum Teil nur wenige qualifizierte Bewerber, so Mayer. Damit die Kommunen ihre Kapazitäten gezielter einsetzen könnten, werde künftig effektives eGovernment immer wichtiger. Mayer zeigte sich überzeugt davon, dass die Kommunen auf die dramatischen Veränderungen der Zukunft gut vorbereitet seien. Und schließlich habe die kommunale Familie einen starken Partner an ihrer Seite, sagte Mayer mit Blick auf die AKDB.
]]>Der AKDB-Vorstandsvorsitzende Alexander Schroth startete die Ausweis-Auskunft gemeinsam mit dem IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Franz Josef Pschierer, auf dem Kongress des IT-Planungsrats. Alexander Schroth dazu: "Die Ausweis-Auskunft ist ein weiterer Baustein, den Bürgern eGovernment mit dem neuen Personalausweis nahe zu bringen und Berührungsängste abzubauen. Die AKDB bietet mit dem Bürgerservice-Portal eine eGovernment-Plattform, die die eID-Funktion des neuen Personalausweises nutzt. Bereits über 70 Kommunen haben sich für das Bürgerservice-Portal der AKDB entschieden."
CIO Franz Josef Pschierer zeigte sich überzeugt: "Der neue Personalausweis mit seiner eID-Funktion bietet spürbare Vorteile für Bürger, wenn es um die bequeme Nutzung von Online-Verwaltungsdienstleistungen geht. Aber auch in der Verwaltung selbst lassen sich durch den Einsatz der eID-Funktion Prozesse durchgängig gestalten und beschleunigen."
]]>Höhepunkte der Veranstaltung waren unter anderem Themen aus dem eGovernment, die Unterstützung für die zahlreichen Wahltermine der nächsten zwölf Monate sowie der Trend zu mobilen Endgeräten. Darauf hat die AKDB von Anfang an mit einer entsprechenden Anpassung ihrer Fachverfahren reagiert. Die Besucher durften sich außerdem davon überzeugen, dass die AKDB ihre Kunden beim Thema SEPA rechtzeitig und umfassend auf die bevorstehende Einführung vorbereitet hat. Und schließlich berechtige das gerade vom Deutschen Bundestag verabschiedete eGovernment-Gesetz zu großen Hoffnungen, was eine weitere Vereinfachung der digitalen Kommunikation zwischen Verwaltungen und Bürgern betrifft, so der Vorstandsvorsitzende Alexander Schroth in seiner Eröffnungsrede.
]]>Gemeinsam tätigten am Freitag Bürgermeisterin Michaela Waldmann, der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Franz Josef Pschierer, und der AKDB-Vorstandsvorsitzende Alexander Schroth im Pfrontener Rathaus den symbolischen ersten Knopfdruck. Bürgermeisterin Waldmann zeigte sich überzeugt von den neuen Möglichkeiten der bürgerorientierten Lösung: "Das Bürgerservice-Portal Pfronten erweitert das Angebot unserer Online-Bürgerdienste. Damit reagieren wir auch auf die veränderten Bedürfnisse unserer Bürger nach flexiblen und sicheren Verwaltungsdienstleistungen."
AKDB-Vorstand Alexander Schroth ergänzte: "Das Bürgerservice-Portal bringt eine Entlastung für Bürger und Verwaltungen gleichermaßen. So reduzieren sich nicht nur die Wege für den Bürger, auch das Pfrontener Bürgerbüro profitiert von einer medienbruchfreien Bearbeitung der Anträge." Dabei ist nach Ansicht Schroths zu erwarten, dass das neue eGovernment-Gesetz, mit dem die zwingende Schriftform bzw. das persönliche Erscheinen im Amt entfällt, zu weiteren positiven Impulsen führt.
Aus Sicht des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung Franz Josef Pschierer steht mit dem Bürgerservice-Portal eine zentrale Plattform für bürgerorientierte eGovernment-Angebote in Bayern zur Verfügung. Pschierer hierzu: "Der Freistaat Bayern plant über die eGovernment-Plattform der AKDB noch in diesem Jahr eigene Online-Verwaltungsdienstleistungen allen Bürgerinnen und Bürgern anzubieten und damit den bereits umfangreichen eGovernment-Aktivitäten des Freistaats Bayerns weiteren Schub zu geben."
Rund 2.000 der knapp 8.000 Pfrontener Bürger sind bereits im Besitz des neuen Personalausweises. Mit Chipkartenlesegerät und individueller PIN können sie sich nun im Bürgerservice-Portal rechtssicher legitimieren. Das ermöglicht eine lückenlose und transparente Online-Kommunikation zwischen den Bürgern und ihrer Verwaltung. Im Anschluss an die Freischaltung des Bürgerservice-Portals Pfronten informierten sich zahlreiche Vertreter weiterer Kommunen des Landkreises Ostallgäu im Rahmen einer Veranstaltung über die Möglichkeiten von Online-Bürgerdiensten mit dem neuen Personalausweis und dem Bürgerservice-Portal.
]]>Der OK.GIS-Kartenviewer kann mit der eigenen Homepage verlinkt werden. Dadurch haben die Bürger über das Internet Zugriff auf die Geoinformationen. Mehr Bürgerservice, weniger Behördengänge, kürzere Wartezeiten, mehr Entlastung für die kommunale IT.
]]>Die Bürger können z. B. das Bewerber-Portal aus der Personalsoftware OK.PWS genauso nutzen, wie die Fahrzeug-Abmeldung aus der Zulassungssoftware OK.VORFAHRT. Fachübergreifend stehen Basisdienste des Bürgerservice-Portals der AKDB zur Verfügung – z. B. die meID-Funktion.
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Mobile Endgeräte, wie Smartphone und Tablet-PCs, können mit dem neuen Personalausweis online im Bürgerservice-Portal der AKDB registriert werden. Damit wird nicht nur dem Trend zur mobilen Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen Rechnung getragen. Bürger erhalten zusätzlich erstmals einen sicheren und direkten Zugang zu mobilen Online-Verwaltungsangeboten sowie Funktionen des Bürgerservice-Portals – wie dem Bürgerkonto und dem persönlichen Postkorb. Diese können bequem und sicher, jederzeit und von jedem Ort aus genutzt werden. Eine erneute Anmeldung ist nicht mehr notwendig.
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Die AKDB erfüllt derzeit als einziger Softwarehersteller mit OK.VORFAHRT alle dafür nötigen technischen Voraussetzungen.
]]>Die nPA-Box ist eine absolut sichere Cloud-Lösung zur Speicherung von Daten im Internet. Für die Sicherheit der Daten sorgt die elektronische Identitätsfunktion eID des neuen Personalausweises. Bürger, aber auch Mitarbeiter von Unternehmen können ihre Daten sowohl von stationären als auch von mobilen Endgeräten in der nPA-Box ablegen und an jedem beliebigen Ort der Erde mobil darauf zugreifen. Mobile Endgeräte werden dabei mittels meID – ohne Lesegerät, aber dennoch sicher – an die elektronische Identität des Nutzers gebunden. Die Anwendung wird im Rahmen des Bürgerservice-Portals der Stadt Ingolstadt, Gewinner des Bayerischen eGovernment-Löwen 2012, auf der CeBIT getestet.
]]>Die Stadt Würzburg zeigt den Besuchern, wie sie mit der Ausweis-Auskunft der AKDB ihre auf dem Chip des neuen Personalausweises gespeicherten persönlichen Daten bequem und sicher abfragen können. Angezeigt werden die Daten, die über die Online-Ausweisfunktion mittels Lesegerät ausgelesen werden können, wie Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Anschrift und Postleitzahl sowie Ordens-, Künstlername und Doktorgrad, falls diese hinterlegt wurden. So haben die Bürger jederzeit den Überblick über die Daten, die sie zum Beispiel im Rahmen von Online-Verwaltungsdienstleistungen einsetzen.
Die Ausweis-Auskunft erhöht Transparenz und Vertrauen im Umgang mit dem neuen Personalausweis. Die Anwendung wird auf der Messe mit Testausweisen, aber auch mit dem eigenen neuen Personalausweis ausprobiert.
]]>Messehighlights unter anderem: Die Registrierung und Anwendung mobiler Endgeräte im Bürgerservice-Portal der AKDB, die Ausweis-Auskunft im Verbindung mit dem Neuen Personalausweis, die nPA-Box, mit der Bürger Daten und Dokumente sicher speichern und ablegen können, ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Autohersteller Audi zur vereinfachten Kfz-Abmeldung, sowie die ultimative Bürger-App.
Die Innovationen werden präsentiert
Kleiner Festakt beim Markt Manching. V. l.: Manchings Erster Bürgermeister Herbert Nerb, Hauptamtsleiter Peter Ostermeier, AKDB-Vorstandsmitglied Rudolf Schleyer, Kämmerer Erwin Köttner, dessen Stellvertreter Adolf Stiller, AKDB-Vertriebsberater Paul Tobias, Geschäftsstellenleiter Georg Göbl, die beiden stellv. Kassenleiterinnen Christine Eberl und Sina Warga sowie IT-Projektleiter Thomas Hofmann
]]>Am Stand des CIO der Bayerischen Staatsregierung in Halle 7, Stand C58, präsentiert die AKDB weiterentwickelte GIS-Lösungen für Kommunen. Dort sehen die Besucher auch ein Projekt der AKDB mit dem Freistaat: die nPA-Box, mit der Bürger Daten und Dokumente sicher speichern und ablegen könnten. Außerdem ist die Stadt Ingolstadt vor Ort, mit einem Erfahrungsbericht zum Bürgerservice-Portal. Schließlich zeigt die AKDB zusammen mit ihrer Vertriebstochter kommIT auf dem Stand A62 in Halle 7 das Bürgerservice-Portal, Apps für Bürger und Sachbearbeiter sowie ihr gesamtes Produktportfolio. Im Public Sector Parc Forum informiert die AKDB die Besucher zudem mit Vorträgen rund um innovative Lösungen zur kommunalen IT.
]]>Der Landkreis Rosenheim war im Jahr 2011 mit den Kernverfahren aus den Bereichen Finanzwesen, Sozialwesen, Verkehrswesen und Personalwesen umgestiegen. 2012 kam dann noch das Bau- und Grundstückswesen sowie das Facility Management dazu. Inzwischen arbeiten in der Verwaltung 425 User mit den genannten Verfahren im Outsourcing-Rechenzentrum der AKDB, die ein Speichervolumen von insgesamt 55 GB beanspruchen, Tendenz steigend.
]]>Sollten Sie Probleme haben beim Zugang zum AKDB-Kundenportal oder auf die AKDB-Homepage (ungültiges oder abgelaufenes Zertifikat), informieren Sie bitte Ihren Admin. Er muss das Zertifikat ggf. auf dem Proxy-Server installieren.Wenn Sie keine Meldung erhalten brauchen Sie nichts tun. Dann wurde das Zertifikat im Zuge von Updates bei Ihnen bereits erneuert.
Wir haben das neue Zertifikat auch auf unserer Homepage - bei den Einträgen auf der rechten Seite - bereitgestellt.
Hier der direkte Link zum Zertifikat
Ihr AKDB Support-Team
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Als führender Anbieter kommunaler Branchensoftware und IT-Dienstleister unterstützt die AKDB ihre Kunden bei dem übergreifenden Ziel, den hohen Anforderungen an Flexibilität und dauernde Lernbereitschaft gerecht zu werden. Schwerpunkte im kommenden Halbjahr werden die zahlreichen Schulungen für Umsteiger in das Finanzwesen zentral Dialog sowie zur Vorbereitung und Auswertung der 2013 anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen sein. Ab März beginnen die konkreten Kurse zur Einführung des neuen Lohnsteuerverfahrens ELSTER II. Alle laufenden Aktualisierungen des Angebots werden auf der Homepage im Bereich Fortbildung sowie über Sondermitteilungen rechtzeitig bekannt gegeben.
Über 6.000 Schulungsteilnehmer im zu Ende gehenden Jahr sind für die AKDB Bestätigung und Ansporn, die Qualität des Angebots auch künftig zu optimieren. Gerne geht die AKDB auf individuelle Kundenwünsche ein, durch zusätzliche Kurstermine, spezifische Seminarschwerpunkte oder Inhouse-Seminare in der Verwaltung.
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Helmut Chase, Ingolstadts Referent für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, sah in der Preisverleihung die Bestätigung, dass Ingolstadt beim Bürgerservice den richtigen Weg beschritten habe. Besonderer Dank galt der AKDB, "ohne die wir das gesamte Projekt nicht hätten stemmen können", so Chase.
Der Vorstandsvorsitzende Alexander Schroth freute sich über die Auszeichnung ganz besonders: "Der Preis belohnt das große Engagement der Stadt, mit dem Bürgerservice-Portal ein auf die Belange der Nutzer ausgerichtetes Online-Angebot bereitzustellen. Dass wir dafür die nötige Plattform-Technologie anbieten, macht uns stolz und zeigt, dass die AKDB mit dem Bürgerservice-Portal Verwaltungen noch bürgernäher werden lässt."
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Unter dem Motto "Es laufen die Daten, nicht die Bürger" kamen am 25. Oktober im Landratsamt Deggendorf die Landräte und Bürgermeister der beteiligten Kreise bzw. Städte sowie der Vorstandsvorsitzende der AKDB zusammen, um eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Heinrich Trapp, Landrat aus Dingolfing-Landau, ist vom Servicegedanken dieses Projektes überzeugt: „Der Bürger wird bei der ganzen Sache gewinnen“. Viele Verantwortliche, wie zum Beispiel Landrat Alfred Reisinger aus Straubing-Bogen, wünschen sich derartige Initiativen auch über die Grenzen der einzelnen Regierungsbezirke hinaus. Die Veranstaltung fand unter der Federführung des Deggendorfer Landrats Christian Bernreiter statt. Weitere Teilnehmer: Maria Stelzl, zweite Bürgermeisterin Straubing, Michael Fahmüller, Landrat Rottal-Inn, Michael Adam, Landrat Regen und Jürgen Dupper, Oberbürgermeister Passau, sowie die genannten Landräte Trapp und Reisinger.
Zuvor hatten die Zulassungsleiter der jeweiligen Landkreise und Städte konstruktiv die Vorarbeiten für die notwendige Vereinfachung und Vereinheitlichung der Arbeitsvorgänge in den Zulassungsstellen geleistet. In Kürze ist mit der Teilnahme weiterer Landkreise an der erweiterten Zuständigkeit zu rechnen.
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Weitere Themen auf dem gut besuchten AKDB-Messestand waren die elektronische Aktenführung, die Verwaltung von Kindertagesstätten, das Service-Center Personalwirtschaft und die Landesfamilienkasse. Die AKDB ist mit Verlauf und Ergebnis der Fachmesse sehr zufrieden.
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Die Brunnthaler werden mit der Wasserzählerablesung auch einen Dienst im Finanzwesen einsetzen. Die Umsetzung des Portals mit den damit verbundenen EWO-Diensten erfolgt in diesen Wochen.
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"Die IT-Infrastruktur in unserer Geschäftsstelle entspricht mit insgesamt 25 Clients etwa der einer mittleren Gemeinde", erklärt Richard Stelzer, Städtetags-Referent für IT, eGovernment und Sport, die Entscheidung des Verbandes: „Die Welt im IT-Bereich wird immer komplexer. Deshalb ist es unwirtschaftlich, sich mit allen IT-Details zur Systembetreuung selbst zu befassen“. Mit der LivingData habe man einen professionellen externen Partner gefunden, so Stelzer.
Für Richard Stelzer war noch ein zweiter Punkt entscheidend: "Natürlich sind die Träger der AKDB bei ihrem eigenen "Enkelkind" gut aufgehoben. Ganz wichtig war, dass der Bayerische Städtetag zu 100 Prozent am Bayerischen Behördennetz hängt. Dieses Know-how kann ein anderes Systemhaus einfach nicht leisten."
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Damit ergeben sich deutlich positive Synergieeffekte. Die zeitaufwändigen Pendelgänge zwischen Hansastraße und Innenstadt ? zum Beispiel für Besprechungen ? gehören der Vergangenheit an. Die Organisationseinheiten sind jetzt vereint und räumlich neu strukturiert. Der gleichzeitige Umzug mehrerer hundert Personen stellte die AKDB vor eine große logistische Herausforderung: Wegen der Renovierung aller Räume in der Hansastraße mussten auch die Mitarbeiter innerhalb des Gebäudes in der Hansastraße umziehen. Der guten Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen war es zu verdanken, dass die Umbau- und Umzugsmaßnahmen termingerecht bis Ende Juli abgeschlossen werden konnten.
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