Seit Monatsbeginn werden auch für beigeschriebene Personen automatisiert Identifikationsnummern im Fachverfahren OK.EWO hinterlegt. Über 1.000 Meldebehörden setzen auf die AKDB-Lösung – effizient, gesetzeskonform und zukunftssicher.
Am 1. Mai 2026 trat die vierte Stufe des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) in Kraft. Meldebehörden übernehmen hierbei eine Schlüsselrolle: Einheitliche Identifikationsnummern werden ab diesem Termin auch für beigeschriebene Personen automatisch im Fachverfahren hinterlegt – dies reduziert den Bearbeitungsaufwand für die Sachbearbeitung.
OK.EWO – Meldewesen aus einer Hand
Das Fachverfahren OK.EWO ist damit bereits vollständig gesetzeskonform für diese Änderungen ausgestattet. Über 1.000 Meldebehörden in Deutschland setzen auf die AKDB-Lösung, die alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig, praxisnah und automatisiert umsetzt.




