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OK.EWO unterstützt Meldebehörden

Vierte Stufe des RegMoG startete am 1. Mai 2026

12.05.20261 Minute7
Bürgerservice

Seit Monatsbeginn werden auch für beigeschriebene Personen automatisiert Identifikationsnummern im Fachverfahren OK.EWO hinterlegt. Über 1.000 Meldebehörden setzen auf die AKDB-Lösung – effizient, gesetzeskonform und zukunftssicher.

Am 1. Mai 2026 trat die vierte Stufe des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) in Kraft. Meldebehörden übernehmen hierbei eine Schlüsselrolle: Einheitliche Identifikationsnummern werden ab diesem Termin auch für beigeschriebene Personen automatisch im Fachverfahren hinterlegt – dies reduziert den Bearbeitungsaufwand für die Sachbearbeitung.

OK.EWO – Meldewesen aus einer Hand

Das Fachverfahren OK.EWO ist damit bereits vollständig gesetzeskonform für diese Änderungen ausgestattet. Über 1.000 Meldebehörden in Deutschland setzen auf die AKDB-Lösung, die alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig, praxisnah und automatisiert umsetzt.


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