
Registermodernisierung
So unterstützt OK.EWO
Meldebehörden zur vierten
Stufe des RegMoG
Am 1. Mai 2026 tritt die vierte Stufe des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) in Kraft.
Meldebehörden fungieren hierbei als Dreh- und Angelpunkt der Registermodernisierung.
Hier erfahren Sie mehr, wie OK.EWO die Meldebehörden unterstützt:
Wir haben die Lösung – mit OK.EWO

- Registermodernisierung Schritt-für-Schritt:
Eine stufenweise Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes ist notwendig, um technische, rechtliche und organisatorische Herausforderungen schrittweise zu lösen. - Die vierte Stufe bedeutet für Meldebehörden, dass u.a. die einheitliche Identifikationsnummer nun auch von beigeschriebenen, also mitaufgeführten Personen, seit dem 1. Mai 2026 automatisiert im Fachverfahren vorhanden sind – dies reduziert den Aufwand für die Sachbearbeitung.
- Dies trägt zur Datensparsamkeit und Bürokratieabbau im Sinne des Once-Only-Prinzips bei, wonach Bürger in der Verwaltung ihre Daten nur einmal abgeben müssen.
Von der gesetzlichen Änderung bis zur reibungslosen Umsetzung – mit OK.EWO geht alles zuverlässig, effizient und rechtssicher.
Zentraler Partner bei gesetzlichen Änderungen
Mit uns haben Meldebehörden einen starken Partner an ihrer Seite: Die AKDB ist einer der führenden Fachverfahrenshersteller und ein zentraler Treiber der operativen Umsetzung des RegMoG.
Wir integrieren die 4. Stufe des RegMoG zuverlässig, rechtssicher und praxisnah in die Abläufe der Behörden. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, automatisierten Prozessen und der persönlichen Unterstützung.
Gesetzliche Änderungen mit OK.EWO - alles aus einer Hand!
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Treffen Sie Ihre Wahl für mehr Entlastung – jetzt informieren!
Die gesetzlichen Änderungen zum 1. Mai 2026 sind im Fachverfahren OK.EWO und BIS (Behördeninformationssystem) bereits vollständig gesetzeskonform lauffähig.
So stellen wir sicher, dass über 1.000 Meldebehörden mit OK.EWO deutschlandweit die zentralen gesetzlichen Vorgaben souverän und verbindlich umsetzen können.


