Seit 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente. Sie ermöglicht das Arbeiten auch nach dem Renteneintritt: sozialversicherungspflichtig und freiwillig. OK.PWS setzt die neuen Vorgaben ab dem Abrechnungsmonat Mai 2026 automatisch für Sie um.
Mit der Aktivrente wurde ein neuer Steuerfreibetrag geschaffen, der es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze ermöglicht, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Unsere dahingehend angepasste Lösung OK.PWS stellt sicher, dass diese gesetzliche Änderung reibungslos in Ihre Abrechnungsprozesse integriert wird.
Technische Umsetzung im Überblick
Die Aktivrente wird in unserem Verfahren durch drei neue Zulagen abgebildet:
• FA0: Freibetrag für laufendes Entgelt
• FA1: Freibetrag für einmalige Bezüge
• FA2: Freibetrag für mehrjährige Bezüge
Die Zulagen FAO und FA1 werden automatisch bereitgestellt und in die Abrechnung integriert. Die Zulage FA2 müssen Sie bei Bedarf manuell vorgeben.
Umsetzung mit dem nächsten Upgrade in OK.PWS
Für die Nutzung der Neuerungen zur Aktivrente in OK.PWS ist zwingend das Upgrade auf die neue Version (Version 10.1.00) erforderlich.
Ab der Monatsabrechnung Juni 2026 erfolgt die Berücksichtigung der Aktivrente inklusive möglicher Rückrechnung bis Januar 2026.




