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Entgelttransparenz ab Juni 2026

Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

17.09.20262 Minuten3
Personal

Die Europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet öffentliche und private Arbeitgeber zu mehr Transparenz bei der Vergütung. Da das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des bestehenden Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) verzögert eingeleitet wurde, rechnet die Bundesregierung mit einem Inkrafttreten des neuen Umsetzungsgesetzes erst für Anfang 2027. Erste konkrete Berichtspflichten und erweiterte Auskunftsansprüche sollen nach aktuellem Stand ab Juni 2028 greifen. Trotz des fehlenden Gesetzes hat die neue Richtlinie bereits rechtliche Auswirkungen. Für den öffentlichen Sektor gilt sie durch die sogenannte vertikale Direktwirkung bereits unmittelbar.

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollen Diskriminierungen bei der Entlohnung reduziert und transparente Vergütungsstrukturen geschaffen werden. Nach Einschätzung des KAV Bayern (Rundschreiben A 32/2026 vom 22.05.2026) sollten öffentliche Arbeitgeber bereits ab dem 08.06.2026 zentrale europäische Vorgaben beachten, um mögliche Rechtsrisiken zu vermeiden.

Zu den wesentlichen Anforderungen gehören unter anderem die Information von Stellenbewerbern und -bewerberinnen über das Einstiegsentgelt beziehungsweise die Entgeltspanne der ausgeschriebenen Position sowie über den anzuwendenden Tarifvertrag. Zudem dürfen keine Fragen an Bewerbende zu deren bisherigen Entgeltentwicklung gestellt werden.

Beschäftigte erhalten außerdem Zugang zu den Kriterien, die für die Festlegung und Entwicklung des Entgelts maßgeblich sind. Hierzu zählen auch Hinweise auf Tarifverträge und gegebenenfalls interne Regelungen. Sämtliche Informationen müssen barrierefrei bereitgestellt werden.

Prüfung der Umsetzung in OK.PWS

Die Anforderungen rund um die Entgelttransparenz werden bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Personalabrechnungs-Software berücksichtigt. Für das bestehende System OK.PWS prüft die AKDB aktuell geeignete Umsetzungsmöglichkeiten und bereitet bedarfsgerechte Anpassungen vor.

Unabhängig davon bleiben bestehende nationale Regelungen – beispielsweise das Entgelttransparenzgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie die DSGVO – weiterhin anwendbar und sollten parallel berücksichtigt werden.

Die AKDB beobachtet die weitere Entwicklung und das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam und informiert Sie frühzeitig über relevante Änderungen und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten in unseren Lösungen über unsere Kanäle. 


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