Ab dem 1. Mai müssen Passbilder per Gesetz entweder digital direkt im Amt erstellt oder über eine sichere Verbindung an die Behörde geschickt werden. Entsprechende Schnittstellen machen die medienbruchfreie Weiterbearbeitung in den Fachverfahren OK.EWO und OK.VISA möglich.
Morphing ist eine fortschrittliche Bildbearbeitungstechnik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzelnen Bild verschmelzen. Es wird genutzt, um Pass- und Ausweisdokumente zu fälschen. Um solche Manipulationen zu verhindern, werden Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ab dem 1. Mai 2025 digital erstellt und unter Nutzung einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde übermittelt. Diese digitalen Passbilder werden dann unmittelbar auf ihre Biometrie-Tauglichkeit überprüft.
Dass es eine Übergangsfrist gibt, steht seit wenigen Tagen fest: Das Bundesinnenministeriums hat mitgeteilt, dass übergangsweise bis zum 31. Juli weiterhin Papierfotos in Ausnahmefällen akzeptiert werden dürfen. Hintergrund sind unter anderem Verzögerungen bei der Hardware-Ausstattung in einigen Bürgerämtern.
Fotos auf dem Amt oder beim Fotografen
In den zuständigen Behörden wird es die Möglichkeit geben, vor Ort Passbilder anfertigen zu lassen. Bürger können so entscheiden, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument bei einem zertifizierten externen Dienstleister oder direkt im Bürgeramt bzw. in der Ausländerbehörde erstellen lassen möchten. Im Falle eines Missbrauchsverdachts oder wenn das Lichtbild den rechtlichen Anforderungen nicht entspricht, kann ein neues digitales Lichtbild unter behördlicher Aufsicht angefertigt werden. Dies macht einen weiteren Termin im Amt überflüssig.
Zudem werden zur besseren Erkennbarkeit für Sicherheitsbehörden die zukünftig digital erfassten Lichtbilder in einer deutlich höheren Auflösung erfasst und verarbeitet. Dies hat Auswirkungen auf die Infrastruktur, wie etwa die Produktionsmaschinen bei der Bundesdruckerei für höhere Bildauflösungen zu ertüchtigen und die Transportinfrastruktur auf die höheren Datenmengen anzupassen.
Schnittstelle ins Fachverfahren
Es gibt eine wichtige Anforderung an die eingesetzte Bildaufnahme-Technik: Sie muss zwingend die Anforderungen der technischen Richtlinie gemäß BSI TR-03121 erfüllen. Folgende Hardware steht Kommunen zur Auswahl:
- Lichtbilderfassungsgeräte der Bundesdruckerei, sog. PointID®-Geräte: Sie sind anzutreffen entweder als Variante mit Bedieneinheit zur Selbsterfassung oder rein durch die Sachbearbeiter, jeweils als Tisch- oder Standvariante. Alle Behörden wurden auf Wunsch damit ausgestattet.
- Daneben bieten weitere privatwirtschaftliche Anbieter spezielle, entsprechend zertifizierte Hardware zur Selbsterfassung in der Behörde an.
- Eine Lösung für kleine Kommunen mit geringerem Lichtbildbedarf ist eine OK.EWO-Schnittstelle für handelsübliche Canon-Digitalkameras.
- Foto-Cloud: Es wird Angebote für Cloud-Lösungen geben, daher ist nicht zuletzt mit Angeboten von zertifizierten Fotografen zu rechnen: Diese erstellen außerhalb von Behörden gesicherte biometrische Aufnahmen, die dann über eine Cloud von den Sachbearbeitern abgerufen werden können.
Im Bürgerbüro können Sachbearbeiter, die OK.EWO einsetzen, die Fotos über eine Schnittstelle ins Fachverfahren importieren. Das gleiche gilt für OK.VISA in Ausländerbehörden, z. B. bei der eAT-Beantragung.
Datenschutz gewährleistet: Bei der Übernahme wird auch die Nutzerkennung des Fotografen gespeichert und bei der Bestellung mit an die Bundesdruckerei übermittelt. Der Antragsteller selbst entscheidet, ob das Lichtbild im Rahmen der gesetzlichen Fristen weiter gespeichert bleiben soll, um es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu nutzen.
Foto-Cloud für Fotografen
Die Bereitstellung und der Abruf der Bilder werden vom BSI vorgegeben: Sie werden verschlüsselt in der Cloud gespeichert, Bürger erhalten von den Fotografen einen Barcode. Dieser enthält alle notwendigen verschlüsselten Daten für die Behörde. Dort wird der Barcode dann im Fachverfahren OK.EWO bzw. OK.VISA eingescannt, decodiert und das Lichtbild über die AKDB-Kommunikationsplattform OK.KOMM abgerufen. Dies wird über Behördenzertifikate verifiziert.
Nach erfolgreichem Abruf des Lichtbildes wird dies im Fachverfahren nochmals auf Biometrie-Tauglichkeit geprüft. Abschließend kann es wie die direkt in der Behörde erstellten Lichtbilder zur Bestellung an die Bundesdruckerei übermittelt werden.
