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In Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltungsschule

Whistleblowing-Webinar der GKDS

11.05.20232 Minuten7
DatenschutzIT-Sicherheit

Die EU-Whistleblower-Richtlinie schützt Hinweisgeber und verpflichtet zur Einrichtung vertraulicher Meldewege - ein wichtiger Schritt zur Förderung der Transparenz in Unternehmen und Organisationen. Die dafür notwendigen Kenntnisse vermittelt die Gesellschaft für Kommunalen Datenschutz (GKDS) in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltungsschule am 15. Juni im Webinar „Whistleblowing“.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie ist ein Rechtsakt mit EU-weiter Geltung und gibt den Mitgliedsstaaten ein Ziel vor. Um dieses Ziel zu erreichen, muss jedes Land nationale Rechtsvorschriften erlassen. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht lief Mitte Dezember 2021 aus. Deutschland versäumte sie, denn es gab lange Debatten über den Schutz von Whistleblowern, und letztendlich leitete die EU sogar ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Im Dezember 2022 beschloss der Deutsche Bundestag schließlich ein Hinweisgeberschutzgesetz. Doch das Gesetz scheiterte im Bundesrat, weil eine zu große Belastung kleinerer und mittlerer Unternehmen und Organisationen befürchtet wurde.

Inzwischen kam eine politische Einigung zustande, das Hinweisgebergesetz wurde vom Bundestag verabschiedet und hat auch den Bundesrat passiert. Voraussichtlich wird es Mitte Juni 2023 in Kraft treten. Deshalb ist es gut, sich schon jetzt mit den Vorschriften zum Hinweisgeberschutz vertraut zu machen und sich vorzubereiten.

Webinar: Alles, was Kommunen wissen müssen

Das GKDS-Webinar „Whistleblowing“ informiert über die Begriffe und die Rollenverteilung beim Hinweisgeberschutz, über die einzelnen Meldewege und die Vorteile, die ein interner Meldeweg bietet. Auch wird dargestellt, welche Fristen einzuhalten sind, wie die Rollen von Compliance-Beauftragten und Whistleblowern aussehen und wie der Schutz der Daten der Betroffenen gewährleistet werden kann. Das Webinar richtet sich an Compliance-Beauftragte und diejenigen, die einen Whistleblower-Kanal einrichten und betreuen.

Die Anmeldung erfolgt auf der Webseite der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) unter folgendem Link: BVS: Seminarsuche

Whistleblowing (Webinar)

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15. Juni 2023 von 09:30 bis 12:00 Uhr 

Nr.: WEB_IT-23-227686
BVS digital, Online

3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Referent ist der zertifizierte Datenschutzbeauftragte Rainer Mattern. Das Webinar ist kostenpflichtig.


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