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Informationsveranstaltungen zu OK.JUS

Kommt bei Sozialhilfeverwaltungen gut an

10.10.20223 Minuten29
IT/DigitalisierungSoziales

Insgesamt 85 Teilnehmende aus Sozialämtern besuchten im August und im September zwei ganztägige Informationsveranstaltungen zu OK.JUS für die Sozialhilfe – online oder in Präsenz. Ein Team der AKDB zeigte erstmals die komplette Software OK.JUS für alle Fachbereiche der Sozialhilfe.

Mit OK.JUS lassen sich nun sowohl die SGB XII-Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt als auch Asylbewerberleistungen und Bildungs- und Teilhabeleistungen komplett verwalten: von der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen über die Berechnung bis hin zur Verbescheidung und Auszahlung.

Viele hilfreiche Funktionen

OK.JUS bietet ein Bündel an allgemeinen Werkzeugen, die Mitarbeitenden in Sozialhilfeverwaltungen die tägliche Arbeit enorm erleichtern. Angefangen mit der Startseite von OK.JUS, die sich jeder Sachbearbeitende individuell mit Wiedervorlagen, offenen Fällen, Auswertungen usw. einrichten kann bis hin zu Informationen und Handlungsanweisungen, die in der Software genau dort zur Verfügung gestellt werden können, wo sie benötigt werden.

Auch der Mehrwert der detaillierteren Suchmöglichkeiten, der Navigationsfunktionen und der schnellen Fallübersichten überzeugten die Teilnehmenden der Veranstaltung. Positiv registrierten sie ebenfalls die Flexibilität des Programms: Mit OK.JUS lassen sich die Arbeitsabläufe eines Amts abbilden. Auch neue Prozesse, die im laufenden Betrieb hinzukommen, oder sich ändernde Abläufe, bedingt zum Beispiel durch gesetzliche Änderungen, können in OK.JUS angepasst werden.

Komplett für die Sozialhilfe und die Asylbewerberverwaltung

Die oftmals komplexen Be- und Verrechnungen zu SGB XII-Leistungen oder Leistungen nach dem AsylbLG stellt OK.JUS übersichtlich und komprimiert dar. Eine Fachkraft kann Unterkunftskosten, Einkommen, Regel- und Mehrbedarfe auf einen Blick erfassen. Zugleich sind detaillierte Berechnungen zu einzelnen Hilfeempfängern einer Personengemeinschaft über Verlinkungen sofort einsehbar. Genauso wie zugrundeliegende Berechnungsparameter.

Besonders nutzbringend: In OK.JUS lassen sich Mischfälle aller Art einfach bearbeiten und berechnen. Egal ob Personen einer Bedarfsgemeinschaft Grundsicherungsleistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach AsylbLG §3 erhalten.

Offen nach allen Seiten

OK.JUS bietet alle erforderlichen Schnittstellen: eine dateilose und bidirektionale Schnittstelle zur AKDB-Kassensoftware OK.FIS oder eine frei konfigurierbare Kassenschnittstelle zu einem anderen Kassensystem, die Möglichkeit ein beliebiges Dokumentenmanagementsystem anzubinden, die bewährte BayBIS-Schnittstelle und die KFZ-Halterabfrage. Das Rentenauskunftsverfahren bedient OK.JUS genauso wie den Teilhabeverfahrensbericht und den Datenabgleich nach §118.

Umstieg auf OK.JUS

OK.JUS startet ab Anfang 2023 in der ersten Sozialhilfeverwaltung in der Praxis. Deshalb galt dem Vortrag zum Umstieg auf OK.JUS höchstes Interesse. Was ist vorzubereiten? Wie lange dauert eine Umstellung auf OK.JUS? Welche Daten werden migriert? Und wie muss ein Amt für einen Umstieg aufgestellt sein? Diese Themen behandelte das OK.JUS-Einführungsteam der AKDB eingehend und beantwortete die vielfältigen Fragen umfassend.

Damit eine Einführung von OK.JUS erfolgreich gelingen kann, sind vorbereitend personelle und zeitliche Ressourcen zu schaffen. Diese Botschaft nahmen die Teilnehmenden auf den Nachhauseweg mit.

Das Fazit der Kunden – kurzgefasst

OK.JUS ist eine benutzerfreundliche und moderne Software, die viel Komfort bietet und die tägliche Arbeit effizienter macht.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie nähere Informationen? Dann schreiben Sie uns einfach unter ok.jus(at)akdb.de
                                                                                  Mail senden!


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