Entlastung für Verwaltungsmitarbeitende sowie für Jäger, Sportschützen und Bürger verspricht der neue Online-Dienst „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ (eWaffe). Die technische Realisierung des Online-Dienstes verantwortete die AKDB. Er wird nach dem Einer-für-Alle-Prinzip konzipiert (EfA). Mit der ersten Antragsstrecke können Bürgerinnen und Bürger Waffenbesitzkarten digital beantragen. Die Antragsstrecke steht jetzt bundesweit zur Nachnutzung bereit.
Seit Mitte September können in den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Regensburg in Bayern Anträge für die grüne, gelbe oder rote Waffenbesitzkarte (WBK) auch online gestellt werden - dank des neuen Online-Dienstes „Waffenrechtliche Erlaubnisse”. Es handelt sich um eine durch den IT-Planungsrat priorisierte EfA-Leistung. Denn die waffenrechtlichen Erlaubnisse werden in der deutschen Verwaltung häufig beantragt. Nach Angaben des Nationalen Waffenregisters (NWR) belief sich die Anzahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse in Deutschland im Jahr 2021 auf rund 2,8 Millionen.
Von der AKDB konzipiert und entwickelt
Im Bereich Waffenrecht hat der Freistaat Bayern die Federführung des Projekts „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ übernommen, in Co-Federführung mit dem Saarland und unter enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie den Kommunalen Spitzenverbänden. Die Gesamtprojektleitung liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Digitales, das die AKDB mit der Umsetzung beauftragt hat. Letztere hat die technische Konzeption und die Umsetzung übernommen und betreibt den Dienst im eigenen Rechenzentrum. Auch Support und Weiterentwicklung liegen bei der AKDB. Das Besondere: Der moderne Online-Dienst ist auf Open-Source-Basis entwickelt und kann in wenigen Schritten in jede kommunale Website eingebunden werden. Die Entwicklung und der Betrieb des Online-Dienstes entsprechen sowohl dem Stand der Technik als auch dem Waffengesetz und den Sicherheitsanforderungen. Im Vorfeld wurde gemeinsam mit dem Bayerischen Innenministerium und den Waffenbehörden die fachlich-rechtliche Basis geschaffen, um künftig alle weiteren damit verbundenen Leistungen bereitstellen zu können. Als Nächstes werden auch der „kleine Waffenschein“, die „Anzeige Erwerb“ und die „Anzeige Überlassung“ digital zur Verfügung stehen sowie mehr als ein Dutzend weiterer Antragsstrecken entwickelt, pilotiert und bundesweit ausgerollt.
Die Online-Anträge sind Ende-zu-Ende digital
Das OZG-Projekt wurde nach dem Modell „Einer-für-Alle” (EfA) umgesetzt. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf Kooperation und transparente Kommunikation zwischen den diversen Akteuren auf kommunaler, Landes- und Bundesebene gesetzt. Bei der technischen Entwicklung standen die nutzerzentrierte und durchgehende digitale Umsetzung des Online-Dienstes im Vordergrund. Durch den Einsatz der modernen Webcomponents werden die Antragsdaten aus dem Kommunalportal zur Sachbearbeitung in der Waffenbehörde übertragen und können weiterhin in das Örtliche Waffenverwaltungssystem (Fachverfahren) eingelesen werden; das wiederum kommuniziert mit dem Nationalen Waffenregister. Antragseingang im Frontend und behördeninterne Bearbeitung im Backend sind so medienbruchfrei miteinander verbunden.
Bei der Entwicklung kam der AKDB die Erfahrung aus anderen Projekten zugute: etwa die Entwicklung des preisgekrönten EfA-Vorreiters, dem Online-Dienst „Aufenthaltstitel”, der für das Land Brandenburg fertiggestellt wurde.
Starthilfe für die Nachnutzung: die Online-Plattform der AKDB
Eigens für Länder und Kommunen, die Interesse an der Pilotierung bzw. Nachnutzung haben, hat die AKDB eine so genannte Nachnutzungsplattform aufgebaut. Sie funktioniert wie eine öffentliche Webseite. Darin finden Nutzer frei zugänglich alle Informationen, die sie über den jeweiligen Online-Dienst wissen müssen. Im Zentrum der Plattform steht der Integrationsleitfaden, der eine Schritt-für-Schritt-Bedienungsanleitung für die Integration des jeweiligen Online-Dienstes in einer kommunalen Website ist. Außer dem Leitfaden gibt es einen Downloadbereich, in dem weitere Informationen hinterlegt sind. Bei Interesse an der baldigen Pilotierung wenden Sie sich an eWaffeService(at)akdb.de.
Neugierig? Über Entwicklung, Betrieb und Einbindung des Online-Dienstes „eWaffe“ in kommunale Webseiten spricht Markus Keller (AKDB) auf dem 5. AKDB Kommunalforum um 11.45 Uhr im Forum 2. Melden Sie sich noch bis zum 18. Oktober an!