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Kundenumfrage und Serviceangebot

Grundsteuerreform – Viel zu tun im Public Sector

14.03.20243 Minuten13
Finanzen

Ab 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Damit kommen einige Aufgaben auf die Kommunen zu. Die AKDB bietet hierbei Unterstützung beim Druck und Versand der Grundsteuerbescheide sowie den Service des Meldecenters Finanzwesen.

Die Grundsteuer wurde reformiert. Ab 2025 berechnet sich die Grundsteuer neu, nämlich nach den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. In Bayern gilt ein werteunabhängiges Flächenmodell für die Berechnung. Die Grundsteuer wird hier nach der Größe und Fläche von Grundstück und Gebäude kalkuliert.

Bayern hatte als einziges Bundesland die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft um 3 Monate bis zum 30. April 2023 verlängert. Ende letzten Jahres hatten laut Bayerischem Landesamt für Steuern rund 97 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben.

Die bisher erfassten Daten wurden von den Finanzämtern bewertet und für die Kommunen über ELSTER bereitgestellt. Ab März 2024 werden die ersten Aktenzeichenänderungen von den Finanzämtern geliefert und im 2. Halbjahr 2024 wird es voraussichtlich den ersten Messbetragsabgleich für die ab 2025 gültigen Daten geben.

Das Meldecenter der AKDB stellt mittlerweile für über 600 Kunden die Grundsteuerdaten zur Verfügung und kümmert sich aktuell um die Daten, die sich noch im verschlüsselten ELSTER-Account der Kommunen befinden. Künftig erhalten die Grundsteuer-Sachbearbeitenden eine automatische Benachrichtigung, sobald sich Daten in deren Übernahmeverzeichnis befinden.

Aufgaben der Kommunen

Alle Grundsteuerbescheide, die auf Basis der bisherigen Einheitswerte, Ersatzwirtschaftswerte und Ersatzbemessungsgrundlagen erlassen wurden, werden zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben (§ 266 Abs. 4 BewG).

Die Kommunen setzen nach Festlegung ihrer Hebesätze in Hebesatzsatzungen oder in den Haushaltssatzungen im Jahr 2024 die zum 1. Januar 2025 zu zahlende Grundsteuer mit einem Grundsteuerbescheid fest. Ohne den rechtzeitigen Erlass neuer Grundsteuerbescheide, mit dem für 2025 geltenden Hebesatz, werden Zahlungen an die Kommunen ausbleiben und es können Liquiditätsengpässe drohen.

Die neuen Grundsteuerbescheide müssen von den Kommunen an die Eigentümerinnen und Eigentümer versendet werden.

Unterstützung der AKDB

Kommunen bieten wir die Möglichkeit Druck und Versand der Grundsteuerbescheide 2025 über das AKDB Print Center abzuwickeln. Aufgrund des nötigen Mehraufwands in den Verwaltungen rechnen wir mit einer enorm großen Nachfrage auf diese Dienstleistung. Zur besseren Planung unserer internen Ressourcen sowie des Rohstoffbedarfs bitten wir Sie an unserer kurzen Umfrage teilzunehmen.

Die Umfrage zum „Druckvolumen Grundsteuer“ finden Sie nach Login im geschützten Bereich Ihres AKDB Kundenportals. Eine Teilnahme dauert nur wenige Minuten und ist bis zum 31.03. möglich.

Mit der Einführung des bundesweit einheitlichen Daten-Formats der Grundsteuerdaten erfolgt die Datenbereitbereitstellung zentral über das ELSTER-Portal. Über das Meldecenter Finanzwesen geht der Datenaustausch komfortabler.  

Dank Meldecenter-Zertifizierung übernimmt die AKDB als Service

  • die Kommunikation mit ELSTER
  • stellt Verwaltungen ihre jeweiligen Daten tagesaktuell zur Verfügung

Mehr dazu und die Möglichkeit Ihr persönliches Angebot zu erhalten, finden Sie im geschützten Bereich des AKDB Kundenportals nach Eingabe Ihrer Login-Daten. 


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