Seit dem 1. Mai ist alles anders, wenn Bürgerinnen und Bürger einen neuen Pass beantragen: Neu erstellte Passbilder werden nämlich jetzt entweder digital im Amt erstellt oder über eine sichere Verbindung an die Behörde geschickt – und hier auf Biometrie-Tauglichkeit geprüft. Eine entsprechende Schnittstelle macht die medienbruchfreie Weiterbearbeitung in den Fachverfahren OK.EWO bzw. OK.VISA möglich.
Morphing: Das ist eine fortschrittliche Bildbearbeitungstechnik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzelnen Bild verschmelzen. Sie wird genutzt, um Pass- und Ausweisdokumente zu fälschen. Um solche Manipulationen zu verhindern, werden Lichtbilder für Pässe und Personalausweise seit dem 1. Mai ausschließlich digital erstellt und unter Nutzung einer sicheren Verbindung an Bürgeramt oder Ausländerbehörde übermittelt. Diese digitalen Passbilder werden unmittelbar auf ihre Biometrie-Tauglichkeit überprüft.
Fotos auf dem Amt oder beim Fotografen
Bürger können jetzt entscheiden, ob sie das Bild für ihr Ausweisdokument bei einem zertifizierten externen Dienstleister (etwa im Drogeriemarkt oder beim Fotografen) oder direkt in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen möchten. Im Falle eines Missbrauchsverdachts oder wenn das Lichtbild den rechtlichen Anforderungen nicht entspricht, kann ein neues digitales Bild unter behördlicher Aufsicht angefertigt werden.
Schnittstelle ins Fachverfahren
Die eingesetzte Bildaufnahmetechnik muss zwingend die Anforderungen der technischen Richtlinie gemäß BSI TR-03121 erfüllen. Folgende Hardware steht Kommunen zur Auswahl:
- Lichtbilderfassungsgeräte der Bundesdruckerei, sogenannte PointID®-Geräte: entweder als Standversion oder als Tischaufbau-Variante – jeweils zur Selbsterfassung oder durch Sachbearbeiter. Alle Behörden werden sukzessive damit ausgestattet.
- Eine Lösung für kleine Kommunen mit geringerem Lichtbildbedarf ist eine OK.EWO-Schnittstelle für handelsübliche Canon-Digitalkameras.
- Foto-Cloud: Es wird Angebote für Cloud-Lösungen geben. Zertifizierte Fotografen erstellen außerhalb von Behörden gesicherte biometrische Aufnahmen, die dann über eine „Cloud von der Behörde“ abgerufen werden können.
Datenschutz gewährleistet
Bei der Übernahme wird auch die Nutzerkennung des Dienstleisters (etwa des Fotografen) gespeichert und bei der Bestellung mit an die Bundesdruckerei übermittelt. Der Antragsteller entscheidet nach der Übernahme in den Antrag, ob das Lichtbild im Rahmen der gesetzlichen Fristen weiter gespeichert bleiben soll, um es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu verwenden.
Schnittstelle in OK.EWO
Die Bereitstellung und der Abruf der Bilder werden vom BSI vorgegeben: Sie werden verschlüsselt in der Cloud gespeichert, Bürger erhalten von den Fotografen einen Barcode. Dieser enthält alle verschlüsselten Daten für die Behörde. Dort wird der Barcode dann im Fachverfahren OK.EWO bzw. OK.VISA eingescannt, decodiert und das Lichtbild über die AKDB-Kommunikationsplattform OK.KOMM abgerufen. Dies wird über Behördenzertifikate verifiziert. Nach erfolgreichem Abruf des Bildes wird dies im Fachverfahren nochmals auf Biometrie-Tauglichkeit geprüft. Abschließend geht es, wie die direkt in der Behörde erstellten Lichtbilder, zur Bestellung an die Bundesdruckerei.

