BayLAR

Bayerisches Lichtbildabrufregister

Das Bayerische Lichtbildabrufregister

Im Auftrag des Freistaates Bayern betreibt die AKDB im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen das Bayerische Lichtbildabrufregister (BayLAR) im eigenen BSI-zertifizierten Rechenzentrum. Damit wird die Übermittlung von Lichtbildern über automatisierte Abrufsysteme an beteiligte Sicherheitsbehörden ermöglicht. Das zentrale Lichtbildabrufregister in Bayern ist bislang bundesweit einmalig.

Auskünfte aus BayLAR dürfen einholen:

•    Polizeibehörden des Bundes und der Länder 
•    Militärischer Abschirmdienst
•    Bundesnachrichtendienst
•    Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder
•    Steuerfahndungsdienststellen der Länder
•    Zollfahndungsdienst 
•    Hauptzollämter 

Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage

Die Regelungen des § 22a Absatz 2 Satz 5 des Passgesetzes (PassG) sowie des § 25 Abs. 2 Satz 4 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) ermöglichen die Übermittlung von Lichtbildern über automatisierte Abrufsysteme an bestimmte Sicherheitsbehörden.

In diesem Zusammenhang ermächtigen § 27a PassG und § 34a PAuswG die Länder, durch Landesrecht jeweils einen zentralen Pass- und Personalausweisdatenbestand für Lichtbilder und Unterschriften zu schaffen. 

Die AKDB erhält aufgrund Art. 10 Abs. 1 des (künftigen) Bayerischen Gesetzes zum Melde-, Pass- und Personalausweiswesen (BayGMPP) die Aufgabe, einen zentralen Pass- und Personalausweis-Registerdatenbestand für Bayern zu führen und den oben genannten Sicherheitsbehörden für den automatisierten Abruf von Lichtbildern bundesweit im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen zur Verfügung zu stellen.

Ihre Vorteile

Automatisiert

  • Zugriff über Webauskunft
  • Schnelle Verfügbarkeit
  • Hoher Automatisierungsgrad

Flexibel

  • Abruf zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich
  • Keine Rücksichtnahme auf die Öffnungszeiten der Behörden mehr nötig
  • Abruf weiterer Metadaten möglich (z.B. Name, Personalausweisgültigkeit oder Geburtsdatum)

Zeit- / Kosten-Ersparnis

  • Zeitersparnis: Meldebehörden ihrerseits brauchen Anfragen der Sicherheitsbehörden nicht mehr analog zu bearbeiten.
  • Möglichkeit für Sicherheitsbehörden, Lichtbilder gebührenfrei abzurufen.

Lichtbild-Suche

Anzeige der Suchmaske im BayLAR

Lichtbild-Ergebnis

Ergebnis-Darstellung hier im Beispiel