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Medienbruchfreie Kommunikation

Perfekter Austausch zwischen Bundeszentralregister und OK.GEWERBE

16.08.20212 Minuten17
BürgerserviceE-Government

Die neue Funktion "Integration Bundeszentralregister" ermöglicht einen medienbruchfreien und synchronen Austausch von Bundeszentralregister-Auskünften zwischen dem AKDB-Fachverfahren OK.GEWERBE und dem Bundesjustizministerium.

Für den Bereich erlaubnispflichtiger Gewerbetätigkeiten wie Bewacher, Gaststätten, Prostitutionsschutzgesetz usw., die mit OK.GEWERBE abgewickelt werden können, müssen Erlaubnisbehörden eine wiederkehrende Zuverlässigkeitsprüfung der Antragsteller durchführen. Dazu wird je nach Antragsart ein Führungszeugnis, eine Gewerbezentralregisterauskunft oder eine Bundeszentralregisterauskunft angefordert.

Diese Register sind beim Bundesjustizministerium angesiedelt und können auf elektronischem und schriftlichem Weg beantragt werden. Die Rückübermittlung bei Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft erfolgt ausschließlich schriftlich über den Postweg. Lediglich die Bundeszentralregisterauskünfte, die im Bereich des Bewachergewerbes und im Gültigkeitsbereich der Gewerbeuntersagung Anwendung finden, können digital beantragt und rückübermittelt werden.

Praxisnahe Anforderungen erleichtern Umsetzung

In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Verbraucherschutz des Landratsamtes München wurde die Funktion "Integration Bundeszentralregister" entwickelt. Speziell die praxisnahen Anforderungen des Landratsamtes und seiner Mitarbeiter lieferten hilfreiche Hinweise bei der Umsetzung dieses Vorhabens. Mit dieser Funktion hat die AKDB die medienbruchfreie Anforderung der Auskunft sowie die Integration der rückübermittelten Antwort in das Fachverfahren OK.GEWERBE realisiert. Dabei wird der zurückgesendete Datensatz über ein Postfach in die Software integriert und der Inhalt dem angefragten Datensatz zugeordnet.

Voraussetzung hierfür ist die Nutzung des automatischen Mitteilungs- und Auskunftsverfahrens (AuMiAu) des Bundesjustizministeriums und die Umstellung auf elektronische Rückübermittlung. Die Nutzung dieser Funktion spart Anwendern die Anforderung über ein separates Webformular beim Justizministerium. Zudem ist auch die manuelle Zuordnung der Daten aus der Rückantwort zum Anfragesatz nicht mehr erforderlich, genauso wie die Archivierung der schriftlichen Antwort (z. B. Scannen) und der darauffolgenden Ablage in der E-Akte.

Gerade im personalintensiven Bewachergewerbe ergibt sich hier ein hohes zeitliches Einsparpotenzial, da inzwischen für jede Veranstaltung größerer Art entsprechendes Wachpersonal erforderlich ist. Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie lässt sich für Zutrittskontrollen im Einzelhandel, öffentlichen Gebäuden, Arztpraxen, Impfzentren usw. ein erhöhter Bedarf an Wachpersonal feststellen, das regelmäßig auf Zuverlässigkeit überprüft werden muss.

OK.GEWERBE


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