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Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen Online-Dienste der Verwaltung

AKDB erwartet weiter steigende Nutzungszahlen bei E-Government-Diensten in 2023

09.02.20231 Minute6
IT/DigitalisierungE-GovernmentOZG/EfA

Die AKDB prognostiziert für 2023 noch höhere Nutzungszahlen bei E-Government-Diensten in Bayern. Die Gründe: Einerseits eine neue Generation von Online-Diensten, die Ende-zu-Ende digitale, medienbruchfreie Verwaltungsprozesse erlauben. Andererseits die Kompatibilität der eigenen Online-Fachdienste mit Fremdsoftware. Und schließlich die finanzielle Förderung von Kommunen durch den Freistaat.

Rund 1,6 Millionen Transaktionen wickelten bayerische Bürgerinnen und Bürger 2022 über die Bürgerservice-Portale der AKDB ab. Das waren 9 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.* Die meist genutzten Dienste waren der Antrag auf Wunschkennzeichen, die Online-Wasserzählerablesung und die Statusabfrage von Dokumenten aus dem Einwohnermeldewesen. Die gestiegenen Nutzungszahlen vonseiten der Bürger decken sich mit dem wachsenden Angebot an E-Government-Diensten seitens der Kommunen, seien es Webformulare oder Online-Fachdienste. Allein in 2022 bezogen bayerische Kommunen bei der AKDB Webdienste im vierstelligen Bereich. Entsprechend groß ist auch das AKDB-Angebot: Derzeit können Kommunen rund 100 Online-Fachdienste und knapp 300 Webformulare für unterschiedlichste Anliegen und Lebenslagen bei der AKDB beziehen. In 2023 wird das Portfolio erweitert. Den Fortschritt in Sachen Angebot und Nutzung digitaler Verwaltungsservices dokumentiert die AKDB anhand einiger Kennzahlen im neuen Dashboard Digitale Verwaltung unter www.akdb.de/dashboard

Dass das Angebot an Online-Verwaltungsdiensten in Bayern stetig wächst, wird auch an anderer Stelle deutlich: Über 170 Gemeinden, Städte und Verwaltungsgemeinschaften sowie 41 Landkreise haben bisher die begehrte Auszeichnung „Digitales Amt“ des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales erhalten. So dürfen sich bayerische Kommunen nennen, die mindestens 50 Online-Dienste anbieten. Ein Großteil der bayerischen Kommunen setzt dabei Online-Dienste der AKDB ein.

Nachnutzung bei EfA-Diensten ist gelebte Realität

Auch die Verbreitung der nachnutzbaren Online-Fachdienste, die die AKDB im Auftrag anderer Bundesländer nach dem Einer-für-Alle-Prinzip entwickelt, bekommt eine hohe Dynamik. Allein die für das Land Brandenburg entwickelten Online-Dienste aus dem Themenbereich „Aufenthaltstitel“ wurden bis Ende letzten Jahres in über 200 Behörden aus 14 Bundesländern nachgenutzt.

„Ich bin überzeugt: Damit die E-Government-Leistungen in Bayern und in Deutschland tatsächlich genutzt werden, brauchen wir intuitiv zu bedienende Online-Fachdienste, digitale Ende-zu-Ende-Prozesse und Schnittstellen zu den Fachverfahren im Backend. An diesen drei Stellschrauben werden wir auch in 2023 drehen“, so der Vorstandsvorsitzende der AKDB Rudolf Schleyer. Dabei vertraut die AKDB in diesem Jahr auf ihre neue Generation von E-Government-Diensten, die in jede Website integrierbar sind, also kein Portal benötigen. Sie verwenden die Open-Source- und Webcomponents-Technologie und haben Schnittstellen zum Großteil aller gängigen Fachverfahren, die in Kommunalverwaltungen eingesetzt werden. Dazu gehören viel genutzte Online-Dienste wie der Antrag auf Führerscheinumtausch oder der Antrag auf Meldebescheinigung. Diese und weitere Dienste werden in Bayern vom Freistaat gefördert und Kommunen mindestens für 2023 kostenlos im Rahmen der BayernPackages zur Verfügung gestellt.

„Wir blicken zuversichtlich ins neue Jahr“, so Schleyer. „Die Verwaltungsdigitalisierung entwickelt gerade eine enorme Dynamik. Allein bei den diesjährigen Landtagswahlen in Bayern erwarten wir wieder mehrere hunderttausend Online-Briefwahlanträge. Bürgerinnen und Bürger fordern immer mehr digitale Services, und Kommunen werden mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen haben. Der Auftrag für 2023 an uns ist klar: ein möglichst flächendeckendes Online-Dienste-Angebot, das Bürger wie Verwaltungsmitarbeiter gleichermaßen entlastet!“

*Für eine bessere Vergleichbarkeit zwischen 2021 und 2022 wurden bei der Berechnung aufgrund der Bundestagswahl im Jahr 2021 die Online-Anträge auf Briefwahlunterlagen nicht berücksichtigt.


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