Im April war es amtlich: Die rund 2,5 Millionen Angestellten bei Bund und Kommunen erhalten insgesamt 5,8 Prozent mehr Gehalt in zwei Schritten, bei einer langen Laufzeit des neuen Tarifvertrags. Die Entgelterhöhung wird nun rückwirkend zum 1. April 2025 mit der Oktober-Abrechnung umgesetzt und ausbezahlt.
Von der Veröffentlichung in der Presse bis zur Umsetzung der Ergebnisse der Tarifrunde ist es oftmals noch ein langer Weg: zunächst hatten die Mitglieder der ver.di die Gelegenheit, über die Ergebnisse der Verhandlungen abzustimmen, danach folgten die Redaktionsverhandlungen, während der die Tarifvertragstexte der Änderungstarifverträge zwischen den Tarifparteien abgestimmt wurden. Die Verhandlungen waren dieses Mal besonders zeitintensiv. Im Anschluss wurde das sogenannte Zahlbarmachungsrundschreiben durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) veröffentlicht und versendet. Dies ist die Grundlage, nach der die AKDB die angepassten Tabellenwerte in die Systeme eingepflegt. Durch die hohe Komplexität des diesjährigen Abschlusses nahm die Bearbeitung deutlich mehr Zeit als sonst in Anspruch.
Zahlbarmachung TV-V, AVR-Caritas und AVR-Ärzte auch mit der Oktober-Abrechnung
Neben der Anpassungen im TVöD VKA und TVöD Bund werden mit der Oktober-Abrechnung auch die diesjährigen Abschlüsse für den TV-V, AVR-Caritas und AVR-Ärzte umgesetzt und zahlbar gemacht.



