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Neuer Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Tariferhöhung: So geht’s weiter!

03.06.20252 Minuten6
Personal

Der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst steht, das Ergebnis der Verhandlungen ist mittlerweile durch die Mehrheit der ver.di-Mitglieder bestätigt: Die rund 2,5 Millionen Angestellten bei Bund und Kommunen erhalten insgesamt 5,8 Prozent mehr Gehalt in zwei Schritten, bei einer langen Laufzeit des neuen Tarifvertrags.

Der neue Tarifvertrag umfasst insgesamt 27 Monate: Er trat am 1. April 2025 in Kraft und endet am 31. März 2027. Zwei lineare Entgelterhöhungen sind vereinbart: Ab 1. April 2025 eine Erhöhung um 3 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro pro Monat, und ab 1. Mai 2026 eine Erhöhung um 2,8 Prozent. Ausbildungsvergütungen steigen in zwei Schritten um jeweils 75 Euro, ebenso wird die Jahressonderzahlung ab 2026 in mehreren Entgeltgruppen angehoben. Neu ist auch: Ein Teil der Sonderzahlung kann – außer für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen – in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden.

Die Erhöhungen gelten für alle Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD VKA – also Angestellte bei Kommunen, Städten, Landkreisen und ihren Einrichtungen.

Warum dauert die Umsetzung der Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst so lange?

Die Umsetzung eines Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst ist komplex. Bis zum 9. Mai 2025 konnten die Tarifparteien dem Schlichterspruch zustimmen oder ihn ablehnen. Nun folgen die Redaktionsverhandlungen, erst dann werden die neuen Tabellenwerte in die Abrechnungssoftware eingespielt und getestet.

Was Beschäftigte im öffentlichen Dienst erwarten können

Die Gehaltserhöhung ist ab April 2025 gültig. Voraussichtlich im Laufe des Sommers sind die rückwirkenden Nachzahlungen als Ergebnis der Erhöhung zu erwarten.

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