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Über 1.400 Online-Dienste in der OZG-Förderung. Die AKDB unterstützt bei der Beantragung beim LDBV.

Der Freistaat fördert: Digitalisierung zum kleinen Preis

14.12.20203 Minuten4
OZG/EfA

Digitalisierung ist nicht erst seit Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) 2017 Thema bei Kommunen und IT-Dienstleistern. Durch gesetzliche Anforderungen und Herausforderungen der Coronakrise hat sie deutlich an Fahrt aufgenommen. Das OZG-Förderprogramm „Digitales Rathaus“ des Freistaats Bayern dient ebenfalls als Katalysator.

Digitalisierung lohnt sich – für Pioniere wie für Nachzügler. Gerade in der Coronakrise. Kommunen und Verwaltungen, die ihr Serviceportfolio um Online-Angebote ergänzt haben und in Teilbereichen bereits auf voll automatisierte Verwaltungsdienste wie bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) setzen, gehen mit geänderten Rahmenbedingungen deutlich leichter und entspannter um.

Millionenfache Nutzung OZG-konformer Online-Dienste

Die AKDB ist schon sehr weit: 2020 sind schon 83 Prozent der wichtigsten kommunalen Verwaltungsdienstleistungen im Angebot („TOP-Liste“), 2021 werden es 96 Prozent sein. Die Online-Dienste der AKDB stehen mit ihrer medienbruchfreien Integration in behördeninterne Fachverfahren und Workflows bundesweit zur Verfügung – und werden immer häufiger genutzt.

Nie zuvor machten Bürger so stark Gebrauch von Online-Diensten auf kommunalen Webseiten. Seit Mai sind es über 30 Prozent mehr als in der Vorcoronazeit. Besonders hoch sind die Zuwachsraten bei der Kfz-Zulassung oder bei der Kitaplatz-Bedarfsanmeldung.

Auch der Gesetzgeber leistete einen entscheidenden und pragmatischen Beitrag. Derzeit genügt eine mit Benutzername und Passwort angelegte BayernID für die Nutzung einzelner i-Kfz-Dienste, die sich in der Folge um das 19-Fache erhöht hat. Die Anzahl registrierter Nutzer der BayernID war bis Ende November 2020 auf bereits über 280.000 gestiegen. Weitere Säulen des OZG sind die Nachnutzbarkeit über Ländergrenzen hinweg, siehe dazu den Beitrag "Mit Vollgas und "EfA" das OZG umsetzen!", oder den Beitrag zum einheitliche Nutzerkonto "Durch das Jahr 2020 mit dem Nutzerkonto Bund".

 


Gute Rahmenbedingungen für schnelle Umsetzungserfolge

Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen für schnelle Umsetzungserfolge besser denn je. In Bayern werden Kommunen seit Herbst 2019 beim Auf- und Ausbau ihres Online-Dienste-Portfolios vom Freistaat finanziell unterstützt. Mit Erfolg: Bayerische Kommunen wurden für in der Summe bereits über 1.400 AKDB-Online-Dienste über das Programm „Digitales Rathaus“ mit bis zu 90 Prozent gefördert. Die genehmigende Stelle, das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV), leistete dabei Beachtliches. Gefördert werden neu angeschaffte AKDB- Fachdienste, beispielsweise aus dem Einwohnermelde-, Personenstands-, Verkehrs- und Führerscheinwesen. Auch die neue Webformularlösung der AKDB, das komXformular center, feierte einen erfolgreichen Einstand. Es stehen mehr als 80 förderfähige Webformulare zur Verfügung. Zu den beliebtesten Webformularen gehören bislang die An- und Abmeldung Hundesteuer, der Fischereischein, die vorüber gehende Gaststättenerlaubnis sowie die Parkerleichterung für Schwerbehinderte. Das Portfolio wird ständig um Webformulare wie Meldung als Wahlhelfer, Anmeldung Musikschule, Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie Ausnahmegenehmigungen zum Parken etwa für Handwerker oder soziale Dienste ergänzt und ausgebaut.

 

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