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eREPORT 2/2022

Mobile Driving License (MDL)

Der Führerschein auf dem Handy

14.09.20225 Minuten9
VerkehrE-Government

Sichere digitale Identitäten auf dem Smartphone werden immer wichtiger. Auch Fahrerlaubnisdaten können dort gespeichert werden, das ist dann umgangssprachlich der Handy-Führerschein. Der ISO-Standard 18013-5 legt fest, wie Fahrerlaubnisdaten gespeichert und verwaltet werden, damit national und international eine Überprüfung möglich ist. Das Projekt ONCE entwickelt eine ISO-konforme mDL und kümmert sich um die technische Einsatzreife.

Die mDL-Daten sind in einer digitalen Smartphone-Brieftasche gespeichert, der sogenannten Wallet-App. Die Wallet-App beinhaltet die persönlichen Daten, ein Foto, erworbene Fahrerlaubnisklassen, Zusatzangaben und Beschränkungen wie zum Beispiel die Verwendung einer Brille beim Autofahren.

Wie kommen die mDL-Daten in die Wallet-App?

ONCE ermöglicht in einem ersten Schritt, eine mDL zusammen mit einem neuen Führerschein zu beantragen. Die mDL ergänzt also in dieser Phase den klassischen Kartenführerschein. Bürgerinnen und Bürger beantragen die mDL über ein Web-Portal der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusammen mit einem Kartenführerschein. Die Fahrerlaubnisdaten
werden zentral aufbereitet und signiert. Über einen QR-Code werden die Daten dann in die persönliche Wallet-App übertragen.

Wie kann die mDL überprüft werden?

Die Prüfung der Fahrerlaubnis findet häufig in einer Verkehrskontrolle statt. Die Wallet präsentiert für die Kontrolle einen QR-Code, der von einer berechtigten Person gescannt wird und den digitalen Zugangsschlüssel zu den mDL-Daten enthält. Die mDL-Daten werden über eine Bluetooth-Verbindung zwischen beiden Geräten übertragen. Die Gültigkeit und Echtheit der Daten wird über eine digitale Signatur geprüft.

Wann ist die mDL einsetzbar?

Für eine allgemeine Nutzung der mDL als Fahrerlaubnisnachweis sind rechtliche Anpassungen auf EU- und nationaler Ebene erforderlich. Die Bundesdruckerei GmbH arbeitet zusammen mit den Fahrerlaubnisbehörden der Städte Offenbach und Fürth an der technischen Umsetzung der mDL und an dem Anschluss der kommunalen Fachverfahren an das Ausstellungssystem. Eine gesetzliche Experimentierklausel soll für eine regional begrenzte Einsatzmöglichkeit sorgen. Dieses sogenannte Reallabor soll wichtige technische, organisatorische und rechtliche Erkenntnisse für die mDL liefern. Das Reallabor soll im 1. Quartal 2023 starten.

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