Zum Stichtag am 01. November 2025 steht der öffentlichen Verwaltung der endgültige Abschied von der strukturierten Schreibweise der Familiennamen bevor. Die AKDB ebnet mit rechtzeitig optimierten Produkten den Weg dafür.
Die Erfassung und Übermittlung von Namen im Melderegister erfolgen künftig in unstrukturierter Schreibweise. Dies betrifft Vor- und Nachnamen sowie Namenszusätze. Damit wird jeder Name als einheitlicher Text gespeichert und übermittelt, ohne die bisherige Unterscheidung zwischen Namen und sonstigen Namensbestandteilen. Diese Maßnahme trägt zur Harmonisierung der Datenqualität mit anderen Rechtsbereichen wie dem Personenstandswesen und dem Ausländerwesen bei.
Zehnjährige Übergangsphase
Die Verordnung wurde vom Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat erlassen und regelt die Änderungen im Meldewesen. Während der vergangenen zehnjährigen Übergangsphase hat die AKDB aktiv alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um diesen Wandel möglichst reibungslos zu gestalten. Das Fachverfahren der AKDB im Einwohnerwesen, OK.EWO, ist nun optimal darauf vorbereitet, die neue Namensschreibweise zu unterstützen.
Zu den AKDB-Produkten, die ebenfalls für die unstrukturierte Schreibweise aktualisiert werden, gehören das Behördeninformationssystem (BIS), die Auswertungen aus dem Behördeninformationssystem (AWB) sowie die Zentrale einfache Melderegisterauskunft (ZEMA).



