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Erfolgreiche Anpassung der Verwaltungsprozesse und IT-Systeme

Umsetzung der Grundsteuerreform

12.05.20254 Minuten7
Finanzen

Die Einführung der neuen Grundsteuer markiert einen Wendepunkt für die Kommunen in Bayern. Die AKDB, als zentraler Partner und Softwarehersteller der Kommunen, hat diese Transformation seit September 2023 begleitet und die Software entsprechend angepasst. Im Frühjahr 2025 zeichnet sich der erfolgreiche Abschluss dieses komplexen und umfangreichen Projekts ab.

Die Grundsteuerreform hat nicht nur eine bedeutende Veränderung in der Besteuerung von Grundbesitz dargestellt, sondern auch tiefgreifende Anpassungen der Verwaltungsprozesse und IT-Systeme erfordert.

Die Umsetzung konnte nur durch die enge Zusammenarbeit verschiedenster Akteure gelingen. Neben den Kommunen selbst, die die Hauptlast der Umsetzung trugen, waren weitere Institutionen und Dienstleister involviert: Finanzämter, die für die Festsetzung der Grundsteuer zuständig sind, das Landesamt für Steuern, das die Rahmenbedingungen vorgab, und ELSTER, die Plattform für die elektronische Übermittlung der Steuerdaten.

Die AKDB war mit zahlreichen Anpassungen an dem Projekt beteiligt. Diese betrafen Software, OK.FIS-Kundenservice, Meldecenter, Druckzentrum und über den Partner digitalfabrix die Archivierung. Dieses vielschichtige Netzwerk forderte eine klare Strukturierung, effiziente Kommunikation und Koordination, um den Erfolg des Projekts sicherzustellen.

Bewältigung bedeutender Herausforderungen

Die Anpassung sowie Bereinigung von Datensätzen war zeitaufwändig und benötigte zusätzliche Ressourcen. Die neuen Regelungen und Verfahren der Grundsteuer erforderten zudem ein umfassendes Fachverständnis in der Kommunalverwaltung. Daher waren Schulungen und Fortbildungen notwendig, um ein einheitliches Wissensniveau sicherzustellen und Fehler zu minimieren. Der enge Zeitrahmen für die Festlegung der Hebesätze und die Erstellung der Bescheide brachte weitere organisatorische Anforderungen mit sich.

Die AKDB: Ihr verlässlicher Partner

Die AKDB unterstützte Kommunen von Beginn an mit einem umfassenden Leistungsspektrum und begleitete sie durch alle Phasen der Grundsteuerreform:

  • In der ersten Phase standen die Anbindung an ELSTER und das Meldecenter im Vordergrund. Dies umfasste die Entwicklung von Schnittstellen und die Sicherstellung eines reibungslosen Datenaustauschs. Zudem wurden die Daten übernommen und einer ersten fachlichen Bewertung unterzogen, um mögliche Fehler und Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen.
  • Im zweiten Teilprojekt erfolgte die Übernahme der Daten aus der Datenvoransicht in das Grundsteuer-Modul von OK.FIS, dem Finanzverfahren der AKDB. Ein wesentlicher Schwerpunkt lag auf der Bewertung und Bearbeitung von fehlerhaften und mehrdeutigen Datensätzen, die eine sorgfältige Prüfung und Korrektur erforderten. In dieser Phase unterstützte uns das Landesamt für Steuern zuverlässig. Im Ergebnis wurden in dieser Phase die neuen Hebesätze festgelegt, die die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bilden.
  • Die abschließende Phase umfasste die Erstellung und Archivierung der Grundsteuerbescheide. Hierbei spielte das Druckzentrum der AKDB eine entscheidende Rolle. Mit dem Abschluss der Bescheiderstellung erfolgte der Übergang in das Tagesgeschäft, in dem die neue Grundsteuer dauerhaft in die Verwaltungsprozesse der Kommunen integriert wird.

Das erfreuliche Ergebnis: Während im Mai 2024 noch 57 Prozent der Kunden weniger als 75 Prozent der Daten erfolgreich in das Finanzverfahren überführt hatten, reduzierte sich dieser Anteil bis Januar 2025 auf weniger als 1 Prozent.

Fast zwei Millionen Datensätze

Die enormen Datenmengen, die im Rahmen der Grundsteuerreform verarbeitet werden mussten, spiegeln sich in den Zahlen des Rechenzentrums und des Druckzentrums der AKDB wider. Allein im 4. Quartal 2024 wurden im Rechenzentrum der AKDB ca. 1,94 Mio. Datensätze in Grundsteuerfestsetzungen überführt. Zudem wurde für über 1,55 Mio. Datensätze ein Messbetragsabgleich durchgeführt, um die Genauigkeit der Daten sicherzustellen.

Das Druckzentrum der AKDB war für den Versand der Grundsteuerbescheide verantwortlich. Zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 wurden ohne Kuverts ca. 8 Tonnen Papier für den Bescheidversand verarbeitet. Dies entspricht ca. 8,5 Mio. Druckseiten. Zusätzlich wurden ca. 1,95 Mio. Kuverts mit Portogruppenoptimierung verschickt, um die Portokosten für die Kommunen zu minimieren.

Eine besondere Herausforderung stellte die zeitliche Parallelität mit dem Druck der Wahlbenachrichtigungskarten im Januar dar. Dank der hohen Disziplin der Kommunen bei der Terminierung ihrer Druckaufträge konnte dieser komplexe Ablauf jedoch nahezu störungsfrei bewältigt werden.


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