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Digitale Schnittstellen für Sozialbehörden

Jetzt einfach und sicher an das Ausländerzentralregister melden

11.11.20252 Minuten60
Soziales

Ab dem 1. November 2025 sind Sozialleistungsträger verpflichtet, Daten von Ausländerinnen und Ausländern, die nicht aus EU-Ländern kommen und existenzsichernde Leistungen beziehen, an das Ausländerzentralregister (AZR) zu melden. Jetzt gibt es praktische Schnittstellen in den Fachverfahren des Sozialwesens.

Damit Jugend- und Sozialämter sowie Asylbewerberverwaltungen dieser Aufgabe zeitsparend und fehlerfrei nachkommen können, bieten wir ihnen mit OK.JUS und OK.SOZIUS ab November passende digitale Schnittstellen.

Zwei Schnittstellen, maximaler Komfort

Die neuen Schnittstellen unterstützen Sie, neue oder geänderte Leistungsdaten gesetzeskonform und ohne Umwege aus OK.JUS oder OK.SOZIUS an das AZR zu übermitteln. Der Meldeprozess erfolgt also direkt aus Ihrem Fachverfahren.

Ebenso können Sie Personendaten ganz einfach beim AZR abfragen und medienbruchfrei in Ihre Software übernehmen. Die übernommenen Daten stehen sofort zur Weiterverarbeitung bereit und lassen sich zudem ohne zusätzlichen Aufwand in der E-Akte speichern.

Das digitale, medienbruchfreie Melden sorgt dafür, dass Zahlendreher oder Tippfehler keine Chance haben. Alle Daten fließen zuverlässig und sicher ins AZR und zurück in Ihr Fachverfahren. So sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler und Korrekturen.

Spürbar einfacher

Die technische Kommunikation aus beiden Verfahren erfolgt über die zentrale AKDB-Infrastruktur. 

Wir kümmern uns um die Beantragung der Zertifikate beim Bundesverwaltungsamt (BVA), sodass Sie sich nicht selbst darum kümmern müssen. Auch die Pflege von Zugangsdaten für das Webportal des AZR durch die einzelnen Sachbearbeitenden entfällt. So sparen Sie eine Menge Zeit und haben weniger Aufwand.


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