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Neues Jahr bringt viele Änderungen

Gut aufgestellt in 2026: mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung der AKDB

18.02.20262 Minuten3
Personal

Zum Jahreswechsel traten zahlreiche gesetzliche und tarifliche Änderungen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Kraft. Die AKDB hat sämtliche Neuerungen schnell und zuverlässig in der Personalsoftware umgesetzt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Abrechnung pünktlich und rechtskonform erfolgt.

Die Neuerungen zum Jahreswechsel umfassen in diesem Jahr Lohnsteuer, Sozialversicherung, und Meldeverfahren sowie Anpassungen im Tarif- und Arbeitsrecht.  

Lohnsteuer und ELStAM  

In unseren Lösungen wurden bereits implementiert und ausgeliefert:  das Jahressteuergesetz 2025 und die Anpassungen bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) zum automatischen Austausch der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Das neue Gesetz zur Aktivrente wird aktuell noch eingebunden. 

Sozialversicherung und Meldeverfahren

Auch die Sozialversicherung und die dafür relevanten Meldeverfahren wurden zum Jahreswechsel umfassend aktualisiert: Die neuen Rechengrößen für 2026 – darunter Bemessungsgrenzen, Beitragssätze und Hinzuverdienstgrenzen – sind bereits angepasst, sodass Sie sich bei allen relevanten Abrechnungen auf korrekte Werte verlassen können. Neue Vorgaben für geringfügige Beschäftigungen, konkret die geänderte Minijob- und die untere Midijob-Grenze, wurden ebenso pünktlich abgebildet. Zusätzlich sorgen die Neuerungen im EEL-Meldeverfahren für eine einfachere und schnellere Rückmeldung abrechnungsrelevanter Informationen. So erhalten Arbeitgeber nun das Enddatum der Entgeltersatzleistung (beispielsweise von Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Kinderkrankengeld) direkt und proaktiv von der Krankenkasse per Datenaustausch übermittelt.

Tarif- und Arbeitsrecht

Im Bereich Tarif- und Arbeitsrecht sind wir gegenwärtig dabei, die aktuellen Tarifabschlüsse im TVöD 2025 etwa zur freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit und zur Anpassung der Jahressonderzahlung umzusetzen. Rechnung getragen wurde bereits der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Die geänderten Pfändungsfreigrenzen und Anpassungen im Mutterschutzgesetz wurden ebenfalls zuverlässig zum neuen Kalenderjahr integriert.

Erweiterung für die Finanzbuchhaltung

Die erfolgreiche Zertifizierung des Modul euBP für die Finanzbuchhaltung (euBP FiBu) für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung erweitert die bereits bestehende Funktionalität im Bereich der Personalabrechnung. Mit dem geplanten Upgrade Mitte März 2026 wird euBP FiBu ausgeliefert und optimiert den gesamten Prüfungsprozess, indem sie eine noch effizientere und reibungslosere Integration zwischen Finanzbuchhaltung und Personalabrechnung ermöglicht. 


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