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AKDB unterstützt bei der Neuberechnung der Grundsicherungsleistung

Grundrente: Sozialämter müssen bis zum 30. April aktiv werden

22.04.20213 Minuten10
Soziales

Das Grundrentengesetz, das die Renten von rund 1,3 Millionen Menschen aufbessern soll, ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. OK.SOZIUS unterstützt bei einer einmaligen Anfrage an die Datenstelle der Rentenversicherung sowie bei der Neuberechnung der Grundsicherungsleistung.

Mit dem neuen Rentenfreibetrag können Rentner, die eine Grundsicherung im Alter beziehen - in Deutschland sind es etwa 750.000 Menschen -, bis zu 223 Euro mehr Rente erhalten. Voraussetzung ist, dass die Sozialleistungsempfänger mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt haben. Ist dies der Fall, wird ein Teil der gesetzlichen Rente in Zukunft nicht mehr als Einkommen angerechnet. Fazit: Sie erhalten höhere Grundsicherungsleistungen. Sozialämter können den Freibetrag also nur dann anerkennen, wenn die Voraussetzung der Grundrentenzeiten von 33 Jahren erfüllt ist.

Die Träger der Rentenversicherung bieten den Sozialhilfeverwaltungen die "Einmalaktion" zur Ermittlung der Grundrentenzeiten an. Sozialämter können Anfragen stellen hinsichtlich der Grundrentenzeiten für Personen, die bereits Rente beziehen. Es gibt allerdings ein begrenztes Zeitfenster: Die Dateien mit den Anfragen der Sozialleistungsträger müssen bis spätestens Ende April 2021 bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) eingegangen sein.

OK.SOZIUS-SGB XII unterstützt bei der Personenermittlung

Mit einer Funktion in der Software OK.SOZIUS-SGB XII können Sozialämter ganz unkompliziert die betreffenden Personen ermitteln. Manuela Gold, Verfahrensverantwortliche von OK.SOZIUS-SGB XII im Landratsamt Main-Spessart: "Ich habe in OK.SOZIUS den entsprechenden Aufruf zur Erstellung der Liste der betreffenden Personen gestartet. OK.SOZIUS gab eine Korrekturliste aus. Da waren beispielsweise Fälle mit unvollständigen Rentenzeichen ausgewiesen. Die haben wir überprüft und korrigiert." OK.SOZIUS enthält Plausibilitätsprüfungen, die unvollständige Daten listen und der Sachbearbeitung vor Erstellung einer Datei die Möglichkeit bieten, diese zu korrigieren oder sie zu akzeptieren. Manuela Gold weiter: "Anschließend habe ich die Datei erstellt und erfolgreich bei der DSRV hochgeladen."

Der betroffene Personenkreis wird im korrekten Datenformat in eine Datei ausgelesen. Diese wird über eine Web-Anwendung an ein Postfach bei der DSRV, das normalerweise zur Übermittlung von Datenabgleichen genutzt wird, übertragen.

Ab September Mitteilung über Rentenerhöhung

Die Träger der Rentenversicherung erteilen den Sozialhilfeträgern voraussichtlich ab August 2021 Auskünfte zu erfüllten Grundrentenzeiten. Das bedeutet, dass Mitteilungen zur geänderten Rentenhöhe ab September 2021 erstellt werden können. OK.SOZIUS unterstützt auch hier: Für die Absetzung des Freibetrags bietet das Verfahren eine neue Berechnung an.

Sobald die Rückmeldungen der Rentenversicherung vorliegen, kann es losgehen. Manuela Gold hat in ihrem Amt bereits einiges vorbereitet: Sie hat in OK.SOZIUS die Einkommensschlüssel hinterlegt, bei denen die Absetzung erfolgt. Die Vorlagen für die Bescheide werden noch angepasst.

Manuela Gold abschließend: "Die Abfrage aus OK.SOZIUS ist gut gelaufen. Den Rest sieht man, wenn die Rückläufe da sind. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir das mit Hilfe von OK.SOZIUS gut meistern werden."


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