Das Logo der AKDB AKDB Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
NEWSROOM

Jubiläum

Ein Jahrzehnt ePR

13.07.20231 Minute34
IT/DigitalisierungBürgerservice

Seit zehn Jahren arbeiten die bayerischen Standesämter mit elektronischen Personenstandsregistern (ePR). Betrieben werden sie zentral im Rechenzentrum der AKDB. Ein guter Grund zu feiern – und in die Zukunft zu blicken.

Am 1. Juli gab es für alle Standesämter Bayerns etwas zu feiern: Fast auf den Tag genau war es zehn Jahre her, seit in Bayern die elektronischen Personenstandsregister eingeführt wurden. Die Personenstandseinträge auf Papier, gebunden in Bücher,  werden nach und nach zu Archivgut.

Der Freistaat Bayern hatte 2009 entschieden, dass die elektronischen Personenstandsregister nicht lokal bei den Standesämtern, sondern zentral im Rechenzentrum der AKDB betrieben werden sollten. Zu diesem Zweck hat die AKDB in einer europaweiten Ausschreibung den ePR-Server des Verlag für Standesamtswesen ausgewählt. Der Grund: Standesämter sparen so hohe Investitionen in ihre IT-Infrastruktur, inklusive Administrations- und Wartungsarbeiten. Zudem müssen sie die Langzeitarchivierung der Registerdaten nicht selbst sicherstellen. So müssen Sterberegister 30 Jahre beweissicher bearbeitet werden können,  bei Eheeinträgen sind es 80 und bei Geburten sogar 110 Jahre. Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang das Thema Datenschutz und Datensicherheit. Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle – jedes Mal, wenn sich der Personenstand einer Person ändert, gibt es einen Eintrag ins elektronische Personenstandsregister. Im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB sind diese Daten optimal geschützt.

Inzwischen gibt es über 6,6 Millionen gespeicherte Grundeinträge mit mehr als 4,8 Millionen Fortführungen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen. Pro Tag finden durchschnittlich 33.000 Zugriffe durch bayerische Standesämter statt.

Selbstverständlich wird das ePR in Zukunft auf die Registermodernisierung vorbereitet sein, wenn die Steueridentifikationsnummer als Ordnungsmerkmal aufgenommen werden soll. Gerade in Zeiten von Verwaltungsdigitalisierung und Registermodernisierung ist die Entlastung der Kommunen bei gleichzeitig hoher IT-Sicherheit wichtiger denn je.


War dieser Beitrag für Sie hilfreich?Sie haben diesen Beitrag als hilfreich markiert. Danke!
34
nach oben