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Erfolgreicher Pilotbetrieb

Digitaler Impfnachweis im Landkreis Altötting

Großes Medienecho hat die Ausstellung des ersten digitalen Corona-Impfzertifikats im Landratsamt Altötting hervorgerufen. Am Tisch stehend Altöttings Landrat Erwin Schneider, links daneben der AKDB-Vorstandsvorsitzende Rudolf Schleyer. Bild: Landratsamt Altötting

25.01.20215 Minuten30
IT/DigitalisierungDatenschutz

Großes Medienecho hat die Vorstellung des ersten digitalen Impfnachweises im Landkreis Altötting hervorgerufen. Das Landratsamt bietet ab sofort denjenigen, die gegen das Coronavirus geimpft sind, die Möglichkeit einer digitalen Zertifizierung. Der digitale Impfnachweis ist eine datenschutzkonforme, digitale Abbildung des Impfstatus. Auch die AKDB beteiligt sich im Rahmen der ebenenübergreifenden Blockchain-Genossenschaft govdigital an diesem Projekt. Die Technologie stammt vom Kölner Unternehmen Ubirch.

In Deutschland dient als Nachweis für den Impfstatus das gelbe Impfbuch, das auch international anerkannt ist. In einer Pandemie stößt das Format an seine Grenzen: Beim Check-in am Flughafen würde eine Überprüfung des Impfbuches enorme Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem müssten Geimpfte ein zusätzliches Dokument mit sich führen.

Im Zeitalter der Digitalisierung liegt eine virtuelle Lösung auf der Hand, die den Impfstatus sicher abbilden kann. Mit innovativer Kryptografie und Blockchain-Technologie erleichtert ein neues digitales Impfzertifikat die Verwaltung des Impfstatus erheblich – sowohl für die geimpfte Person als auch im Falle einer Überprüfung durch Behörden oder andere Institutionen.

In Altötting ist dieser digitale Impfnachweis bereits im Einsatz. Nicht nur im herkömmlichen gelben Impfpass, sondern auch digital – in Form einer mit den erforderlichen Informationen bedruckten Scheck-Karte. Jeder Geimpfte kann seinen Impfnachweis, falls gewünscht, auf dem Handy speichern. Diese Technologie stammt von der Kölner Firma Ubirch, die das digitale Zertifikat zusammen mit govdigital anbietet. Die govdigital eG, an der auch die AKDB maßgeblich beteiligt ist, ist eine Genossenschaft von 15 IT-Dienstleistern der Länder und Kommunen sowie der Bundesdruckerei und bietet mit ihrer Blockchain-Infrastruktur eine sichere und datenschutzfreundliche Speicherung auf deutschen Servern.

Altöttings Landrat beweist Weitblick

Voraussetzung für das digitale Zertifikat ist eine bestätigte Zweitimpfung, die in den nächsten Tagen und Wochen anlaufen wird. Ein Impfnachweis, gleich in welcher Form, wird also schon aufgrund der notwendigen Zweitimpfung immer wichtiger. Im Landkreis Altötting hatte Landrat Erwin Schneider bereits frühzeitig nach einer zeitgemäßen Lösung für seine Bürgerinnen und Bürger gesucht. Dass diese auch digital sein musste, lag für ihn auf der Hand. Als Mitglied des Verwaltungsrates war es für Schneider naheliegend, in dieser Sache auf die AKDB zuzugehen, die langjährige Erfahrung bei derartigen Projekten besitzt.

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Vor Ort im Impfzentrum Altötting werden die erforderlichen personenbezogenen Daten und Impf-Informationen für den digitalen Impfnachweis über ein Web-Formular aufgenommen. Daraus wird ein anonymer Fingerabdruck generiert, kryptografisch signiert und von Ubirch als Nachweis in einer Blockchain der govdigital-Genossenschaft sowie vier weiteren Blockchains verankert. Die Daten selbst werden nicht übertragen. Damit ist die Lösung DSGVO-konform und entspricht höchsten Datenschutzanforderungen.

So funktioniert der digitale Impfnachweis

Die geimpfte Person erhält den Nachweis zur Impfung als schriftliches Dokument sowie codiert und digital lesbar in Form eines QR-Codes. In Altötting wird dafür eine mit den erforderlichen Informationen bedruckte Scheck-Karte genutzt. Der QR-Code befindet sich auf der Rückseite. Es kommen dafür auch andere Ausgabeformate infrage wie ein gedrucktes oder elektronisches PDF per E-Mail, ein Wallet-Pass, wie man ihn vom Reisen kennt, eine App oder ein Aufkleber für das gelbe Impfbuch. Entscheidend ist, dass nur die geimpfte Person über diesen QR-Code verfügt und nur sie entscheidet, wem sie ihn später zur Verifikation vorzeigt. Es gibt keinen zentralen Speicherort.

Die Dokumentation im Impfbuch soll durch den Digitalen Impfnachweis nicht ersetzt, sondern digital ergänzt werden. Auch eine Einbettung etwa in die Corona-Warn-App wäre möglich. Bei Bedarf kann durch den Digitalen Impfnachweis jederzeit gegenüber Dritten nachgewiesen werden, dass der Impfstatus unverfälscht ist. Dazu wird lediglich der QR-Code mit einer herkömmlichen Smartphone-Kamera gescannt. Die Verifikation kann demnach ohne weitere technische Voraussetzungen durchgeführt werden. Nach dem Scannen des QR-Codes öffnet sich eine Verifikationswebsite der govdigital. Dabei werden keine personenbezogenen oder Impfdaten an einen Server übertragen, denn die zur Verifikation erforderlichen Rechenoperationen werden innerhalb des Browsers durchgeführt. Das System ist erprobt durch das digitale Corona-Testzertifikat, das zum Nachweis von negativen PCR-Testergebnissen bereits an verschiedenen Flughäfen im Einsatz ist.

Wie geht es weiter?

Es ist absehbar, dass zukünftig viele Staaten und Institutionen einen Impfnachweis oder den Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis verlangen werden. Sollten sich in dem Zusammenhang Erleichterungen der Corona-Einschränkungen für Geimpfte ergeben, was noch diskutiert wird, wäre ein fälschungssicherer Impfnachweis die Voraussetzung dafür. Und auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens könnte dies die Rückkehr in eine Normalität beschleunigen.

Die Kosten für die Lösung hängt von der Einwohnerzahl des jeweiligen Landkreises ab. Kommunen, die Interesse an der Lösung haben, können sich für einen ersten Kontakt an sales(at)ubirch.com oder an vertrieb(at)akdb.de wenden.

 


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