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Würdigung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Steuerfreie Corona-Sonderzahlung mit AKDB-PERS

02.12.20202 Minuten4
Personal

Am 25. Oktober 2020 wurde im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst eine Corona-Sonderzahlung für Angestellte im öffentlichen Dienst beschlossen. Im Dezember wird sie auf dem Gehaltszettel stehen. Die Software AKDB-PERS unterstützt die Personalabteilung bei der Entgeltzahlung.

Lange Corona-Monate liegen hinter uns. Und eine längere Wegstrecke ist noch zu bewältigen. Beschäftigte und Beamte im öffentlichen Dienst haben seit März 2020 viel geleistet, oft bis zur äußersten Belastungsgrenze. Deshalb wurde im Rahmen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Oktober entschieden: Ob Arbeitnehmer in Gesundheitsämtern, Versorgungsbetrieben, Nahverkehrsbetrieben, Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder in anderen kommunalen Unternehmen - ihr Einsatz sollte gewürdigt werden.

Zahlung noch im Dezember 2020

Die unteren Einkommensgruppen werden eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 600 Euro erhalten. Die Beschäftigten der mittleren Einkommensgruppen bekommen 400 Euro. 300 Euro gibt es für die Beschäftigten der höheren Besoldungsgruppen. Beamte des Bundes und Soldaten ziehen ebenfalls nach. Beamte, die nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) besoldet werden, sind dagegen nicht von dieser Regelung betroffen. Laut Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 30. Oktober 2020 erhalten Beschäftigte und Bundesbeamte sowie Soldaten die einmalige Corona-Sonderzahlung im Dezember 2020. Die Corona-Zahlung ist prinzipiell steuerfrei. Für die Steuerbefreiung ist es allerdings erforderlich, dass die Anspruchsberechtigten die Sonderzahlung bis zum 31. Dezember 2020 erhalten.

AKDB-PERS erleichtert die Entgeltzahlung

Damit dies reibungslos und zügig geschieht, müssen Software-Programme in Personalabteilungen entsprechend ausgerüstet sein. Und so wurde in der Personalabrechnungs-Software AKDB-PERS die neue Zulage „TCS Corona Sonderzahlung“ programmiert. Mit Hilfe dieser Zulage wird automatisch die Höhe der Sonderzahlung für den jeweiligen Mitarbeiter errechnet. Beschäftigte in Teilzeit erhalten die Corona-Sonderzahlung anteilig. Beispielsweise erhält damit ein Teilzeit-Beschäftigter mit 80% in E 8 statt der vollen 600 € auch nur 80% hiervon, also 480 €. Besonderheiten bei der Steuerfreiheit kann es geben, wenn Beschäftigte im Zusammenhang mit Corona schon steuerfreie Prämien in 2020 erhalten haben. Hier muss geprüft werden, ob die steuerfrei zulässigen 1.500 Euro pro Jahr überschritten werden. Aber auch dabei unterstützt die Software die Personalverantwortlichen in den Kommunen und öffentlichen Unternehmen.

Mit der Personalabrechnungs-Software AKDB-PERS erhalten jeden Monat über 400.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in und außerhalb Bayerns ihre Gehaltsabrechnung.

Ihre Ansprechpartnerin für Personalwirtschaft
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