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Neues eID-Gesetz

AKDB-Vorstand begrüßt Ausweis auf Smartphone

26.05.20212 Minuten16
IT/DigitalisierungE-GovernmentOZG/EfA

Ab Herbst 2021 sollen wir alle in der Lage sein, unseren Online-Ausweis direkt im Smartphone zu speichern und uns so sicher digital auszuweisen. Die Rahmenbedingungen werden im „Smart-eID-Gesetz“ festgelegt. Dieses wurde am 20. Mai im Bundestag beschlossen. Im Vorfeld äußerten sich IT- und Branchenexperten vor dem Bundestagsinnenausschuss. Der AKDB-Vorstandsvorsitzende Rudolf Schleyer begrüßte das Vorhaben in seiner Rolle als VITAKO-Vorstand .

"Die Identität ist Ausdruck unserer Selbstbestimmung. Wir betreiben viel Aufwand, um sie vor Missbrauch zu schützen und zugleich für den Rechts- und Geschäftsverkehr bereit zu stellen. Das Smart eID-Gesetz ist ein Quantensprung für Geschäftsmodelle im Internet und digitale Kommunikation mit der Verwaltung,“ so äußerte sich der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und CIO des Bundes, Dr. Markus Richter, bereits im Februar, als das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises beschloss. Eine mobile eID bedeutet: Bürgerinnen und Bürger können digitale Verwaltungsdienste direkt vom Smartphone aus nutzen – ganz ohne Lesegerät. Genauso wie sie es bereits seit Jahren vom Online-Banking oder Online-Shopping gewohnt sind.

Bevor dem Gesetz am 20. Mai zugestimmt wurde, holte der Bund zahlreiche Expertenmeinungen ein. Darunter auch die des VITAKO-Vorstands und AKDB-Vorstandsvorsitzenden Rudolf Schleyer. Dieser begrüßte in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsinnenausschusses das Vorhaben mit den Worten: „Eine wesentliche Herausforderung für eine gelungene Verwaltungsdigitalisierung, also auch für die Umsetzung des OZG, ist die breitflächige Nutzung und Akzeptanz der Angebote durch Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Hierfür unerlässlich ist das Vertrauen durch sichere Identitäten. Die Übertragung des nPA/eAT auf das Smartphone entspricht der Lebenswirklichkeit im Privaten wie in der Wirtschaft und ist deshalb uneingeschränkt zu begrüßen.“ Gleichzeitig unterstrich er, dass es notwendig sei, das Vertrauensniveau durch einen hohen Standard wie bei den eID-Personalausweisen zu befördern.

Die Einbindung einer sicheren digitalen Identität auf dem Smartphone eröffnet unzählige Nutzungsmöglichkeiten im Alltag jeder Person, weit jenseits des Kontakts zur öffentlichen Verwaltung. Immer dann nämlich, wenn man sich mit der eigenen Identität ausweisen muss. Etwa beim Mieten eines Wagens, beim Einchecken in einem Hotel oder – in Corona-Zeiten - beim Betreten eines Restaurants.

In Zukunft ist also ein Wallet auf dem Smartphone denkbar, in dem die eID-Daten sicher hinterlegt sind. Auch die Barrieren bei der Nutzung von Verwaltungsleistungen würden so abgebaut werden. Damit wäre ein wesentlicher Grundstein für eine hohe Akzeptanz des Identifizierungsmittels sowie für ein gelingendes E-Government gelegt.

Ein Wermutstropfen ist, dass bisher nur Spitzenmodelle von Samsung die erforderlichen Hardware-Sicherheitskriterien erfüllen.

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