Die Frist für die Umsetzung des OZG läuft. Ab 31. Dezember 2022 müssen Verwaltungsleistungen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen digital angeboten werden. Darüber hinaus sollen auch noch Online-Dienste realisiert werden, die für alle Behörden in Deutschland nachnutzbar sein sollen (Einer für Alle – EfA). Die AKDB hat bereits die ersten Online-Dienste nach dem EfA-Prinzip entwickelt. Jetzt sind sie in vielen Kommunen deutschlandweit im Einsatz.
Was die Entwicklung von EfA-Online-Diensten angeht, ist die AKDB mitten in der heißen Umsetzungsphase. Zusammen mit dem Land Brandenburg wird zurzeit das Themenfeld Ein- und Auswanderung umgesetzt. So etwa der Antrag auf „Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit“ und der Antrag auf „Daueraufenthaltsbescheinigung“. Diese Online-Dienste sind bereits realisiert und werden gerade an die Ausländerbehörden in bisher neun Bundesländern ausgerollt. Allein in Bayern haben sich 92 Prozent aller Ausländerbehörden für den Einsatz entschieden.
Finanzielle Förderung bei Anschaffung der EfA-Dienste
An diesem beeindruckenden Zuspruch sieht man die Notwendigkeit, den Kommunen professionelle und nachnutzbare Online-Dienste zur Verfügung zu stellen. Das Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) hat sich bewährt. Besonders attraktiv für Kommunen: Die Aufwände für Wartung, Pflege und Betrieb werden bis Ende 2022 über das Konjunkturpaket des Bundes finanziert.
Nachnutzbarkeit, Nutzerzentrierung und Nachhaltigkeit
Aber für den Erfolg des EfA-Prinzips sind weitere Aspekte maßgeblich. Die Nachnutzbarkeit von Online-Diensten hängt auch immer von der Nachhaltigkeit der Software ab. Diese zu garantieren, ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Die einfache Generierung von Formularen mit herkömmlichen Werkzeugen ist hier zu kurz gegriffen. Ein wesentlicher Punkt bei der Konzipierung eines Online-Dienstes ist die Nutzerfreundlichkeit (User Experience). Hier arbeitet die AKDB mit dem Lehrstuhl für E-Commerce an der Fachhochschule Würzburg Schweinfurt intensiv zusammen. Schließlich bemisst sich der Erfolg des OZG an der realen Nutzung der Online-Dienste. Allein das Bereitstellen genügt nicht. Bei der Implementierung achtet die AKDB darauf, ausschließlich Open-Source-Komponenten zu verwenden. Es ist wichtig, keine neuen Abhängigkeiten an proprietäre Systeme zu schaffen, sondern die Stärkung der digitalen Souveränität der Kommunen zu fördern.
Wie geht es jetzt weiter?
Der bundesweite Roll-out für das Themenfeld Ein- und Auswanderung wird planmäßig durchgeführt. Die AKDB ist an weiteren Projekten aus dem OZG-Kontext in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Bundesländern beteiligt. All diese Online-Dienste beruhen ausschließlich auf Open-Source und können ohne zusätzliche Lizenzkosten von den Kommunen genutzt werden. Die Kooperation mit Brandenburg ist ein erfolgreicher Beweis dafür, dass das OZG und „Einer für Alle“ eine Erfolgsgeschichte werden können. Die Zusammenarbeit mit Bundesländern und dem Bund ist ausbaufähig und birgt viel Potenzial. Stellt man Nachnutzbarkeit, Nutzerzentrierung und Nachhaltigkeit bei der Realisierung von Online-Diensten in den Mittelpunkt, so wird das OZG zu einer Erfolgsgeschichte und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung einen großen Schritt nach vorne machen.