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Neuer EfA-Onlinedienst für das Land Brandenburg realisiert

Jetzt bereit: Nachnutzbare Onlinedienste für Ausländerbehörden

30.08.20212 Minuten37
E-GovernmentOZG/EfA

Nutzerfreundlich, in jede Website integrierbar und von Kommunalverwaltungen deutschlandweit nachnutzbar: Die ersten zwei Onlinedienste für Ausländerbehörden sind nach dem EfA-Prinzip entwickelt worden. Und sind in Brandenburg im Echtbetrieb. Bald stehen sie auch bayerischen Ausländerbehörden zur Verfügung.

Im Dezember 2020 hat die AKDB den Verwaltungs-Onlinedienst „Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit“ für das Land Brandenburg entwickelt und bereitgestellt. Der Onlinedienst ist nach dem Einer-für-Alle-Prinzip entwickelt worden, sodass er perfekt auch von Ausländerbehörden anderer Bundesländer nachnutzbar ist.

Jetzt ist ein weiterer Onlinedienst verfügbar. EU- und EWR-Bürger in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel und im Landkreis Teltow-Fläming können ab sofort einen Online-Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht (Daueraufenthaltsbescheinigung) stellen. Die AKDB hat den Onlinedienst ebenfalls nach dem EfA-Prinzip konzipiert. Beide Verwaltungs-Onlinedienste werden demnächst auch sämtlichen bayerischen Ausländerbehörden zur Verfügung stehen.

Für die Realisierung der Onlinedienste hat ein interdisziplinäres Team Schulter an Schulter zusammengearbeitet: außer der AKDB waren der Brandenburgische IT-Dienstleister, das Brandenburgische Ministerium des Innern und für Kommunales und ausgewählte Ausländerbehörden des Landes Brandenburg an der Entwicklung beteiligt.

Hier lesen Sie eine Pressemeldung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg zum EfA-Onlinedienst „Daueraufenthaltsbescheinigung“ 

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