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eREPORT »Das Förderprogramm gab den entscheidenden Impuls.«
eREPORT »Das Förderprogramm gab den entscheidenden Impuls.«

OZG-Umsetzung: Die Gemeinde Johannesberg nutzt Gelder des Förderprogramms

»Das Förderprogramm gab den entscheidenden Impuls.«

29.10.20205 Minuten6
IT/DigitalisierungE-GovernmentOZG/EfA

Um den Kommunen bei der Umsetzung des OZG bis 2022 finanziell unter die Arme zu greifen, hat der Freistaat Bayern das Förderprogramm „Digitales Rathaus“ ins Leben gerufen. Die Gemeinde Johannesberg in Unterfranken hat es sofort in Anspruch genommen. Bürgermeister Peter Zenglein erzählt warum.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG), das die Bereitstellung aller Verwaltungsleistungen in digitaler Form bis zum Jahr 2022 vorsieht, treibt die Behörden bundesweit um. Insbesondere in bayerischen Kommunen drängt die Zeit: Hier soll laut Ankündigung des Freistaat Bayerns ein Online-Angebot der wichtigsten Dienste flächendeckend bereits bis zum Ende des Jahres 2020 bereitstehen. Um den Kommunen bei der Realisierung dieser ambitionierten Vorgabe finanziell unter die Arme zu greifen, hat der Freistaat das Förderprogramm „Digitales Rathaus“ ins Leben gerufen. Soweit bestimmte Vorgaben eingehalten sind – z.B. müssen die Online-Dienste OZG-konform sein und die BayernID nutzen können – werden Kommunen mit bis zu 90 Prozent der Ausgaben für ihr neu angeschafftes Online-Angebot unterstützt. Wir haben mit Peter Zenglein, Bürgermeister der Gemeinde Johannesberg in Unterfranken, darüber gesprochen. Er hat uns verraten, warum er sich für das Förderprogramm entschieden hat und welche Tipps er Kollegen geben würde.

Herr Zenglein, erinnern Sie sich, wo Sie zum ersten Mal von dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ erfahren haben?

Das kann ich sogar auf den Tag genau sagen: Wir wurden durch einen Hinweis unseres IT-Dienstleisters am 19. September 2019 auf das Förderprogramm aufmerksam.

Stand für Sie damals sofort fest, dass die Gemeinde Johannesberg dieses Förderprogramm auch in Anspruch nehmen möchte?

Ja, die Entscheidung für den Einstieg in das Programm fiel bereits nach kurzer interner Beratung.

Mit seinen knapp über 4.000 Einwohnern repräsentiert Johannesberg eine durchschnittliche bayerische Kommune. Wo lagen für Sie die anfängliche größten Herausforderungen bei der Antragstellung?

Der Zuwendungsantrag war zunächst recht einfach per Online-Formular zu stellen. Im Verfahren selbst wurde jedoch eine umfangreiche Begründung für die Wahl des Vergabeverfahrens (Verhandlungsvergabe) gefordert. Diese abzugeben, erforderte etwas Zeit und Geduld. Außerdem war es ein Problem, dass uns ein Angebotspaket vorlag, das ein Modul enthielt, welches unsere Gemeinde nicht benötigt.

Wie sind Sie mit diesen Hürden umgegangen?

Die anfänglichen Probleme ließen sich in persönlichen Beratungsgesprächen schnell lösen: Mit Unterstützung durch das Landesamt für Digitalisierung und unserer Vertriebsansprechpartnerin von der AKDB wurde der Antrag nochmal neu gestellt. Letzten Endes konnte so eine bedarfsgerechte Förderung erreicht werden.

Wie verlief der Prozess der Antragstellung bei Ihnen? Wie kamen Sie dabei mit den Vorgaben zurecht?  

Der Prozess war bei unserer relativ kleinen Verwaltung recht übersichtlich; wir kamen also gut damit zurecht. Die ausführliche Begründung für die Wahl des Vergabeverfahrens war aus unserer Sicht aufgrund der Gegebenheiten vor Ort jedoch überflüssig.

Welche Online-Dienste bieten Sie aktuell an bzw. werden Sie künftig anbieten, die gefördert werden?

Wir stellen unseren Bürgern Online-Dienste im Bürgerservice-Portal der AKDB zur Verfügung. Seit Juli 2020 gibt es in unserem Portal folgende Angebote: Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung, Antrag auf Eintragung von Übermittlungssperren, Voranzeige eines Umzugs innerhalb einer Gemeinde, Voranzeige einer Anmeldung, Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Briefwahl-Antrag, Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, Formulare der Gemeinde zum Ausfüllen, Sicherer Dialog und den Bescheid-Widerspruch. Mit weiterführenden Verlinkungen zur Beantragung von Führungszeugnissen über den Internetauftritt des Bundesamtes für Justiz, dem Gewerbeprogramm „GEWAN“ sowie zu weiteren Bauformularen haben wir das Online-Angebot der Gemeinde Johannesberg sinnvoll erweitern können. Eine Förderung gab es hierfür allerdings nicht.

Das OZG sieht vor, dass alle Verwaltungsleistungen bis 2022 online angeboten werden. Hat die Möglichkeit einer finanziellen Förderung Ihre Entscheidung, das Online-Angebot auszubauen, beschleunigt?

Definitiv, ja. Wir haben uns in den letzten Jahren immer wieder damit beschäftigt, unser Online-Angebot auf- bzw. auszubauen. Aus finanziellen und zeitlichen Gründen wurde dies jedoch nicht in dem notwendigen Maß umgesetzt. Durch die Förderung konnte der notwendige Impuls für eine schnellere Entscheidungsfindung gesetzt werden. Nachdem durch das Corona-Virus der Kontakt zu unseren Bürgerinnen und Bürgern massiv eingeschränkt werden musste, fühlen wir uns in unserem Handeln bestärkt. Im Juli 2020 war es dann soweit und wir konnten mit unserem erweiterten digitalen Angebot an den Start gehen. Unser IT-Dienstleister hat uns hierbei maßgeblich unterstützt. Wir konnten die verschiedenen Komponenten vorab testen, und erst im Anschluss ging das Bürgerservice-Portal dann online.

»Nachdem durch das Corona-Virus der Kontakt zu unseren Bürgerinnen und Bürgern massiv eingeschränkt werden musste, fühlen wir uns in unserem Handeln bestärkt.«

Peter Zenglein

Bürgermeister der Gemeinde Johannesberg

Gab es bereits positive Resonanz seitens Ihrer Bürger?

Es gab ein paar positive Reaktionen, und das freut uns. Es ist aber heutzutage leider nicht mehr üblich, dass Verbesserungen aktiv gelobt werden. Mit einem kleinen Augenzwinkern können wir jedenfalls berichten, dass sich bis heute zumindest keiner über das neue Angebot geärgert hat ...

Können Sie abschließend anderen Kommunen noch Empfehlungen oder Tipps zur Antragstellung geben?

Unsere Empfehlung ist: Stimmt den Zuwendungsantrag mit dem Landesamt für Digitalisierung rechtzeitig vorher ab! So können Verzögerungen bei der Bearbeitung vermieden werden.

Dieser Beitrag erschien erstmals in der Oktober-Ausgabe der Verbandszeitschrift des "Bayerischen Gemeindetags"

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