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eREPORT 3/2025

Unterstützung durch OK.EWO

Wandel im Melderegister

09.09.20251 Minute7
Bürgerservice

Zum Stichtag am 1. November 2025 steht der öffentlichen Verwaltung der endgültige Abschied von der strukturierten Schreibweise der Familiennamen bevor. Die AKDB ebnet mit ihren Produkten den Weg dafür.

Was hat sich geändert, was verbessert sich nun für Kommunen? Erfassung und Übermittlung von Vor- und Nachnamen sowie Namenszusätze im Melderegister erfolgen künftig in unstrukturierter Schreibweise. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Namen und sonstigen Namensbestandteilen. Diese Maßnahme trägt zur Harmonisierung der Datenqualität mit anderen Rechtsbereichen wie Personenstands- und Ausländerwesen bei. 

Langjährige Übergangsphase

In einer zehnjährigen Übergangsphase hat die AKDB bestmögliche Vorbereitungen getroffen: Das Fachverfahren OK.EWO unterstützt die neue Namensschreibweise; das Behördeninformationssystem, die Auswertungen aus diesem System sowie die Zentrale einfache Melderegisterauskunft (ZEMA) sind ebenfalls für die unstrukturierte Schreibweise aktualisiert. 

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