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eREPORT 3/2025

Entlastung für Ordnungsämter und Bürger

Einspruch!

09.09.20253 Minuten7
BürgerserviceE-Government

Die AKDB hat ihren Online-Dienst „Anhörung zu Ordnungswidrigkeiten“ auf eine neue, hochmoderne Technologiestufe umgestellt. Dies bringt sowohl für Behörden als auch für Bürgerinnen und Bürger erhebliche Vorteile: geringere Bearbeitungszeiten, reduzierte Kosten und weniger Aufwand für alle Beteiligten.

Im Jahr 2023 hat das Fahreignungsregister (FAER) rund 4,2 Millionen Verkehrsverstöße in Deutschland erfasst. Davon waren fast vier Millionen Ordnungswidrigkeiten. Das zeigen die jüngsten Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Post vom Ordnungsamt wünscht sich keiner. Und der eine oder andere würde auch gerne Einspruch erheben. Das geht online und umso einfacher, je benutzerfreundlicher der Prozess aufgesetzt ist. Dank kontinuierlicher Weiterentwicklungen hat die AKDB ihre über 100 Online-Fachdienste – inklusive des Dienstes „Anhörung zu Ordnungswidrigkeiten“ – auf eine neue, benutzerfreundliche Technologiegeneration migriert, die den aktuellen technologischen Standards entspricht. Die Optimierungen ermöglichen eine noch einfachere und effizientere digitale Abwicklung von Anhörungen – sowohl auf Bürger- als auch auf Verwaltungsseite.

Neue Funktionen

Dateianhänge und Foto-Upload: Sowohl Dateien als auch Fotos können direkt vom Laptop oder Smartphone hochgeladen werden. Flexibilität bei Stellungnahmen: Die Angabe einer Stellungnahme ist nicht mehr zwingend erforderlich. Betroffene können ihre persönlichen Angaben eingeben und den Prozess fortsetzen, ohne eine Stellungnahme abzugeben. Optimierte Benutzeroberfläche: Eine verbesserte Benutzeroberfläche (UI) und Nutzererfahrung (UX) machen die Bedienung noch intuitiver und einfacher. Hilfefunktion: Auf jeder Seite befindet sich ein Hilfe-Icon mit den Kontaktdaten der zuständigen Dienststelle für schnelle Unterstützung. Verbesserte Adress- und Datenverarbeitung: Die Anschriftenerfassung wurde vereinfacht, mit einer vorselektierten Länderauswahl für Deutschland und alphabetischer Sortierung für ausländische Adressen mit unterschiedlicher Länge für Postleitzahlen. Auch der Einsatz von Captchas beim Zugang wurde entfernt. Transparente Dokumentation und Nachverfolgbarkeit: Nach Eingabe der Zugangsdaten informiert ein Ladebalken über den im Hintergrund stattfindenden Abruf der Vorgangsdaten (begangene Verkehrsordnungswidrigkeit, Beweisfotos, Zahlungsinformationen etc.). Nach Abschluss erhalten Bürger eine Bestätigungsseite mit einer PDF-Zusammenfassung zum Download, die das Aktenzeichen enthält.

Ordnungsämter mit weniger Aufwand

Durch diese Neu- und Weiterentwicklungen wird der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Für Behörden sind keine zusätzlichen Umstellungen notwendig: Die neue URL wird auf den Bescheid gedruckt, sodass Bürgerinnen und Bürger direkt auf den neuen Dienst zugreifen können. Sobald eine Stellungnahme abgegeben wurde, erhält der zuständige Sachbearbeiter automatisch eine Benachrichtigung im Postkorb. Einfache Klicks ermöglichen es, neue betroffene Personen aus der Stellungnahme zu übernehmen. Aktuell verschickt die AKDB zweimal pro Woche 10.000 bis 30.000 Bescheide, was für eine effiziente und schnelle Bearbeitung sorgt.

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