BayLAR
Bayerisches Lichtbildabrufregister
Das Bayerische Lichtbildabrufregister
Im Auftrag des Freistaates Bayern betreibt die AKDB im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen das Bayerische Lichtbildabrufregister (BayLAR) im eigenen BSI-zertifizierten Rechenzentrum. Damit wird die Übermittlung von Lichtbildern über automatisierte Abrufsysteme an beteiligte Sicherheitsbehörden ermöglicht. Das zentrale Lichtbildabrufregister in Bayern ist bislang bundesweit einmalig.
Auskünfte aus BayLAR dürfen einholen:
• Polizeibehörden des Bundes und der Länder
• Militärischer Abschirmdienst
• Bundesnachrichtendienst
• Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder
• Steuerfahndungsdienststellen der Länder
• Zollfahndungsdienst
• Hauptzollämter
Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage
Die Regelungen des § 22a Absatz 2 Satz 5 des Passgesetzes (PassG) sowie des § 25 Abs. 2 Satz 4 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) ermöglichen die Übermittlung von Lichtbildern über automatisierte Abrufsysteme an bestimmte Sicherheitsbehörden.
In diesem Zusammenhang ermächtigen § 27a PassG und § 34a PAuswG die Länder, durch Landesrecht jeweils einen zentralen Pass- und Personalausweisdatenbestand für Lichtbilder und Unterschriften zu schaffen.
Die AKDB erhält aufgrund Art. 10 Abs. 1 des (künftigen) Bayerischen Gesetzes zum Melde-, Pass- und Personalausweiswesen (BayGMPP) die Aufgabe, einen zentralen Pass- und Personalausweis-Registerdatenbestand für Bayern zu führen und den oben genannten Sicherheitsbehörden für den automatisierten Abruf von Lichtbildern bundesweit im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen zur Verfügung zu stellen.
Ihre Vorteile
Automatisiert
- Zugriff über Webauskunft
- Schnelle Verfügbarkeit
- Hoher Automatisierungsgrad
Flexibel
- Abruf zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich
- Keine Rücksichtnahme auf die Öffnungszeiten der Behörden mehr nötig
- Abruf weiterer Metadaten möglich (z.B. Name, Personalausweisgültigkeit oder Geburtsdatum)
Zeit- / Kosten-Ersparnis
- Zeitersparnis: Meldebehörden ihrerseits brauchen Anfragen der Sicherheitsbehörden nicht mehr analog zu bearbeiten.
- Möglichkeit für Sicherheitsbehörden, Lichtbilder gebührenfrei abzurufen.